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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

    Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
    Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
    Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
    Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert

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  2. #401
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Geändert von fs4all (19. 07. 2006 um 09:35 Uhr)

  3. #402
    Mitglied Avatar von Rudi294
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    @de.la.vega:
    Wenn du 10000 Webseiten mit einer Massenabmahnung abmahnen willst,
    muß auch jede Abmahnung an die jeweilige Personen angepasst sein
    (IP Adresse der Webseite, Zeitpunkt der Erfassung, Name des Admins).
    Das sollte relativ preisgünstig zu realisieren sein..

  4. #403
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Also das mit den Massenabmahnungen sehe ich auch so... Da wurde überhaupt nichts angepasst... denn nur die Daten des jeweiligen Users einzufügen erledigt eine Software, die diese aus der Datenbank zieht (zumindest ist das so üblich)... und bei 5000 oder 15000 Abmahnungen hätte der Auftragegeber schon längst einen Brief verfassen können... so sehe ich das zumindest. Der Inhalt aller Briefe ist soweit ich mitgelesen habe überall der identisch.
    PS: Man könnte ja auch einen Vermerk in die UE klären, dass die 250€ Anwaltskosten (die ja Kosten für die Software enthalten, was nicht rechtens ist, mit Vorbehalt bezahlt werden, oder was meint Ihr?)

    Das weiter oben klingt sehr interessant. Denn eigentlich müsste das stimmen, wenn man dem geschädigten sein Geld und eine UE zukommen lässt wäre es ein verfahren der Anwaltskanzlei gegen den Abgemahnten, kann das jemand mit juristischen Fähigkeiten bestätigen?

    Mein Problem wäre jetzt nur, wer kann die UE so umformulieren, dass es juristisch passt (hat da jemand was gemacht?) und wie sieht es bei euch allen hier aus, wer hat denn jetzt gezahlt? Meine Frist für die UE ist seit dem 02.05 abgelaufen.... wie sieht es bei euch aus?

    PS: Ich habe jetzt trotzdem mal den Provider um Auskunft gebeten und auch die Kanzlei angeschrieben mit ein paar harmlosen Fragen, allerdings von einem neutralen Benutzerkonto aus, damit ich mir kein Eigentor schiesse. Könnte natürlich sein, dass dann erst recht nicht geantwortet wird

  5. #404
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    1. Dein
    Geändert von fs4all (18. 07. 2006 um 20:05 Uhr)

  6. #405
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    Arrow Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von fs4all
    3. Der Publischer kann die schreiben nicht selber verschicken, denn der muss erst an die Daten der P2P leute kommen. An die Daten kommt er nur wenn:
    3a.Anzeige
    3b.Akteneinsicht (kann nur anwalt beantragen)
    3c.Datenschutz erlaubt den Publischer nicht die ansicht und das Speichern der Personenbezogener Daten one einverständniss der Parteien.(Anwalt kann das aber)

    250€ sind sehr Human bemessen, üblich sind 600-1800€
    hmm ich muss zugeben, dass ich an den 3. punkt so noch nicht gedacht habe.
    aber ich habe doch auch gleich ein gegenargument gefunden
    a) 3p beauftragt logi, nach dem album xy zu suchen und die daten zu sammeln
    b) logi übermittelt die daten an 3p direkt!
    c) 3p stellt die strafanträge nach vorgefertigtem schreiben von einem anwalt, was dank excel und word nicht schwierig ist.
    d) falls wirklich nur ein anwalt akteneinsicht bekommt, müssen sie dafür halt einen bestimmen
    e) 3p kann die massenhaften mahnungen losschicken und € 100+ selbst(!) kasieren für aufwand und schadensersatz
    f) deinen punkt 3c halte ich mal für ein gerücht, denn er speichert die ja nicht für immer und nicht grundlos. wenn du im laden etwas klaust wird der inhaber deine daten auch solange behalten, bis er sein geld/die ware hat.

    und ich bitte dich!! bis zu €1800 ...
    die gebühren die der anwalt verlangen darf richten sich halt nach deren gebührenordung und da kommt bei einem meines erachrtens eh schon hoch angesetzten streitwert keinesfalls etwas über € 700 raus.

    die frage nach dem streitwert ist eh sehr spannend, denn wie hoch ist der bitte?
    die kläger werden die auf einige k euro ansetzen, aber ob das vor gericht halten würde? schließlich entgehen ihnen pro musikalbum € 20 und wieviele male hätten sie das sonst mehr verkauft?

    ----------
    habe eben mal die definition für "massenabmahnungen" gelesen. demnach ist es wohl eher keine, denn da muss der tatbestand gegeben sein, dass der anwalt nur mahnt um anwaltskosten zu generieren.
    also eine "massenabmahnung" ist nicht sofort gegeben sobald es ein serienbrief ist.
    man kann natürlich trotzdem im falle einer klage geltend machen, dass die kosten zu hoch sind, weil man den text ändern musste und dass es NICHT zwangsweise so ist, dass der abgemahnte zahlen muss. das wird nur angenommen, aber das ist nicht in stein gemeiselt. also da sind echt noch viele abzweigungen möglich und wo der weg endet ist für mich völlig offen.

  7. #406
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    jap sagte ich ja das mit den massenabmahnungen kannst schlecht bringen. vor allem wegen 250euro vor gericht gehen ist die sache nicht wert. kostet nur zeit und wahrscheins noch mehr kohle. ich würd da anrufen, schauen was noch vor liegt gegen einen, und wenn es halt nur das eine ist den mist zahlen. ne klage von uns privatleuten ist immer kostspielig. es gäbe nur die alternative einer sammelklage, aber dazu müssten wir uns alle betroffenen zusammentun. und das ist immer so ne sache in deutschland, da sich die leute bei so dingen selten unter die arme greifen.
    würd jeder betroffene 50euro zahlen könnte man sich nen spitzenanwalt leisten und wäre ein urteil vor gericht zu gunsten der abgemahnten einmal durchgekommen, dann würd eh das alles aufhören.
    ich denke es gibt sicher genug anwälte die gerne so einen fall gewinnen würden, denn damit würden sie im rampenlicht stehen, da anscheinend so ein prozess in der art noch nicht geführt worden ist. aber bringt alles nichts wenn nur geschrieben aber letztendlich nichts unternommen wird und letztendlich zahlen wir dann doch.
    gescheiter wäre es eine hp zu errichten mit einem spendenkonto wo jeder sein betrag dazu leistet mit seinen persönlichen angaben.
    das wäre meine meinung. denn im grunde drehen wir uns hier eh nur im kreis. an einem tag finden wir argumente dafür nicht zu zahlen, dann wieder welche das es doch wieder besser ist zu bezahlen.

    ps. anscheinend soll bald in der gesetzeslage was die abmahnungen betrifft etwas geändert werden, damit die anwälte nichtmehr ohne ende abkassieren können. ist schon heftig was da in deutschland derzeit läuft.

  8. #407
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Ob Massenbrief oder nicht, der Anwalt hat kaum Kosten udn er gibt ja zu, dass ein teil des Geldes auch für die Ermittlung und den Aufwand seitens Logistep beinhaltet... das ist aber nicht rechtens!

    Falls es kein massenbrief ist, stellt sich trotzdem die Frage, ob 250€ gerechtfertigt sind für den Aufwand...

    Die 50€ würde ich dem Künstler sofort überweisen...kein Thema... ich weiss jetzt wirklich nicht, was ich tun soll... wessen Mahnung ist denn auch schon abgelaufen (UE-Termin) udn wer hat schon brav überwiesen?

  9. #408
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    ein bekannter hat am dienstag mal dort angerufen weil seine frist abgelaufen war
    (genauer: frist war bis 13.4., war aber nach erhalt des briefes nur 2 tage zeit, daher wurde sofort ohne diskussion auf den 20.4. verlängert. da das auch nicht reichte hat er nen mail geschickt am 20.4., dass er bis 28.4. zeit braucht. es kam keine reaktion. am 2.5. angerufen, dass er die UE jetzt faxt und es leider eben länger gedauert hat)

    da haben die am telefon nen riesen stress gemacht, dass die frist nun vorbei ist und das kein spass sei mit den fristen und es da eigentlich keine möglichkeit mehr gibt und es jetzt vor gericht geht usw usw.
    also echt... ICH kann das nicht nachvollziehen denn das interesse des mandanten ist eine UE zu bekommen und schadensersatz. wenn der halt erst 3-4 tage später kommt als die frist...und?

    mein bekannter hat gefaxt und den brief hinterher geschickt und um bestätigugn gebeten, dass das nun noch fristgerecht war. sonst überweist er ja auch nicht. bis gestern keine antwort. die melden sich echt nie. finde das denjenigen gegenüber, die sich ja schon ernsthaft darum kümmern schon etwas unfair.
    zeigt mir halt mal wieder, dass sie dann reagieren wenn ein anwalt ihnen schreibt. wenn der abgemahnte selbst schreibt, juckt die das nicht.

    ich glaube ich hätte eher die UE an die mandantin geschickt und das geld dann auch direkt auf deren konto anstatt es an S+W zu zahlen.

    und dass sich ein verfahren wegen € 250 nicht lohnt: STIMMT!
    aber es lohnt sich für DIE auch nicht. ;-)
    der betrag ist so klein, dass sie keine großen gebühren einstreichen können und ob sie gewinnen ist echt fraglich. vermutlich auch ein vergleich, den sie ja gleich haben könnten, aber sie antworten ja anscheinend nie ;-)

  10. #409
    Mitglied Avatar von Rudi294
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    ...Ein Verfahren wegen 250 Euro lohnt sich nicht.
    Ich würd trotzdem mit den Fristen aufpassen, kann
    mich erinnern das jemand der nicht gezahlt hat dann
    später erstmal eine erheblich höhere Abmahnung gekriegt
    hat.

  11. #410
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    Lightbulb Antwort vom Datenschutz@t-online

    vielen Dank für Ihre eMail. Der Datenschutzbeauftragte hat uns diese zur Bearbeitung weitergeleitet.

    Wir legen Daten gegenüber staatlichen Stellen nur dann offen, wenn hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Ihre Identität geben wir gegenüber Dritten nur dann preis, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies gilt zum Beispiel gegenüber Strafverfolgungsbehörden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage i. S. d. Strafprozessordnung (StPO) oder des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorliegt.

    Vor diesem Hintergrund wird der Kunde, dessen Daten offengelegt wurden, hierüber nicht informiert (§ 113 Abs. 1 Satz 4 TKG).

    Im Übrigen weisen wir daraufhin, dass sich so genannte "Anti Piracy"-Firmen sowie deren angeschlossenen Rechtsanwaltskanzleien auf die Ermittlung der Nutzer von FTP- und P2P-Netzwerken spezialisiert haben um u.a. Urheberrechtsverletzungen juristisch zu verfolgen. Eventuell kann Ihnen die schreibende Rechtsanwaltskanzlei Auskunft zur Datenherkunft geben.

    Im Besonderen möchten wir darauf verweisen, dass ebenso die IP-Adresse für Abrechnungszwecke i. S. d. § 6 Abs. 4 TDDSG erforderlich ist. Nur über die IP-Adresse ist uns ein umfassender Nachweis für die Richtigkeit der in Rechnung gestellten Beträge möglich. Dies gilt auch für Kunden, die wie Sie den Tarif "T-Online dsl flat" nutzen.

    Für die Erforderlichkeit kommt es gemäß § 6 Abs. 4 TDDSG nicht darauf an, dass die Daten tatsächlich für die Abrechnung verwendet werden. Es reicht aus, wenn sie der Durchsetzbarkeit des Anspruchs in Zweifelsfällen dienen, insbesondere für den Nachweis erbrachter Sonderleistungen: Sobald nämlich ein Kunde auch andere Zugänge als DSL (z.B. analog/ISDN) nutzt, erfolgt eine zeitabhängige Abrechnung der Leistungen, die auf diese Weise in Anspruch genommen wurden. Erst im Rahmen des Billing-Prozesses werden die entgeltlichen und die "unentgeltlichen" Bestandteile getrennt; d. h. bei der Abrechnung der einzelnen Datensätze von Sessions eines Kunden im Tarif "T-Online dsl flat" werden diejenigen verworfen, die im zu tarifierenden Zeitraum über T-DSL geführt wurden. Für den Nachweis und die Kontrolle der Richtigkeit der Rechnung sind dann wieder genau diese Daten erforderlich, die Grundlage für die Trennung der Gebühren sind.
    Gleiches gilt für die Abrechnung entgeltlicher Sonderdienste durch Kunden im Tarif T-Online DSL flat (z. B. Video-Streams).

    Die Berechtigung zur Speicherung des Anfangs- und Endzeitpunktes einer Verbindung ergibt sich daher, dass bei Nutzung des Schmalbandes (ISDN/Analog) gemäß Ihrer Tarif-/ Leistungsbeschreibung zusätzliche Entgelte anfallen. Diese Information ist also für uns abrechnungsrelevant. Bezüglich der Speicherung der Anfangs- und Endzeitpunkte einer Verbindung hat das Landgericht Darmstadt in seinem Urteil vom 25.01.2006 im Übrigen die Zulässigkeit ausdrücklich festgestellt.

    Die Verarbeitung und Nutzung von IP-Adressen ist darüber hinaus als Bestandteil von organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen nach § 9 BDSG nebst Anlage erforderlich und geboten. Nach dieser Vorschrift ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle), bzw. dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem bestimmte Benutzeraktionen vorgenommen wurden (Eingabekontrolle). Ohne die Speicherung von IP-Adressen können diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden.

    Der Datenschutz hat für die T-Online International AG höchste Priorität. Die T-Online International AG überwacht seine Kunden nicht, sondern gibt Informationen zu IP Adressen ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden heraus. Eine Herausgabe der Daten an private Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.
    Bitte beachten Sie auch, dass die für uns zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde die vorgenommene Speicherung von IP-Adressen bei T-Online als rechtmäßig bewertet.

    Zudem möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Beschlüsse des europäischen Parlaments zur Vorratsdatenspeicherung hinweisen. Danach ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten eine Regelung in deutsches Recht transformiert wird, die eine Speicherung der Zugangsdaten (d.h. welcher Anschluss mit welcher IP-Adresse wann und wie lange mit dem Internet verbunden war) und Verbindungsdaten der Dienste E-Mail und VoIP vorsieht.

    Für weitere Fragen zum Thema Datenschutz stehen wir gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Datenschutz-Team

    T-Online International AG
    Postfach 10 11 52
    D-64211 Darmstadt

    E-Mail: datenschutz@t-online.com
    www.t-online.de/datenschutz

    -----------

    klingt alles soweit bekannt und plausibel. aber nachdem ihr alle dorthin schreiben wollt, dachte ich, ich gebe euch mal das, was ich bekommen habe auf meine frage nach dem aktuellen vorgehen der telekom sowie die begründung für ihr vorgehen ;-)

  12. #411
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    Standard Re: Antwort vom Datenschutz@t-online

    Zitat Zitat von Unregistriert69

    [Statements T-Onlines]

    klingt alles soweit bekannt und plausibel.
    ...allerdings sollte man hier anmerken, dass das LG Darmstadt das ganz anders sieht:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/68801

    Im Gegensatz zu T-Online hat das LG Darmstadt nämlich in der Berufung das Urteil des AG Darmstadt bestätigt, in welchem es T-Online untersagt wurde, bei Flatratekunden diese Daten zu speichern.

    T-Online hält sich nach eigener Aussage aber nicht daran, und geht davon aus, dass das Urteil nur auf den klagenden Kunden anwendung findet. Diese Auffassung ist -vorsichtig ausgedrückt- sehr umstritten.

    Recht hat T-Online allerdings mit dem Hinweis auf die Vorratsspeicherung - die ist allerdings noch nicht deutsches Recht.

  13. #412
    Mitglied
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mir hat die Anwaltskanzlei auch nicht geantwortet, insofern werde ich auch nichts unterschreiben oder zahlen... die verlangen dass man innerhalb von ein paar Werktagen reagiert aber selbst nehmen die sich das Recht raus nicht zu reagieren...

    PS: Wer von euch hier hat eigentlich eine Abmahnung erhalten? Habt Ihr alle noch nicht bezahlt? Was hat dein Kumpel gemacht, hat er jetzt 1:1 unterschrieben, oder nicht?

  14. #413
    fastix®
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von klotzi
    Deshalb werde ich hier weiternerven, bis jemand mir irgendeinen Beweis bringt, dass T-Online das bei allen Nutzern nicht darf.
    Das brauchst Du gar nicht:

    Zum ersten: Das Urteil gilt definitiv nur für die Parteien, die gestritten haben. Jeder andere müsste also einzeln klagen, wobei zumindest bei den Gerichten unterhalb des beschließenden OLG dann "im Interesse einer einheitlichen Rechtsfortschreibung" das Urteil abgeschrieben wird.
    Zum zweiten: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist für die Telekom billiger vor den BGH zu ziehen als das gesamte System umzustellen und bald müssen sie ja eh speichern. Natürlich könnte das Urteil einstweilig vollstreckt werden, nur wer leistet für ein paar Millionen Euro Umstellungskosten Sicherheit?- Theoretisch könnte der BGH anders entscheiden. Praktisch wird er vorraussichtlich auf der Basis aktuellen Rechtes genau so entscheiden wie das OLG, nur wird das nichts mehr ändern, weil die Telekom dann speichern muss, sich die Rechtslage also entscheidend geändert hat. - Riecht nach Missbrauch des Rechtssystems und vor alle nach Verschwendung von Steuermitteln, nur wird die Telekom natürlich ins Feld führen, dass sie dann zweimal teuer umstellen müssten, was auch wieder stimmt, man kann hier keinen wirklichen Vorwurf machen- außer vielleicht dass eben von Anfang an datenschutzgesetzwidrig gehandelt wurde, was aber andereseits jahrelang keiner wirklich erkannt oder moniert hat.

    Ein hübsches Hornberger Schießen.

    Das bedeutet: Du hast nicht nur auf der ganzen Linie recht, sondern sogar ein gutes Stück davor, dahinter und auf beiden Seiten einen breiten Sommerweg. Luftraum und Bodennutzungsrechte gehören Dir auch.

    fastix®

  15. #414
    Mitglied
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    ^^^^
    Geändert von roedel (09. 07. 2006 um 00:14 Uhr)

  16. #415
    Unregistriertx5
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Vielen Dank T-Online für die trotzdem illegale Speicherung der Daten.
    Ich habe dort sofort gekündigt (was ich jedem der betroffen ist naheliegen würde).
    Der Gedanke dass einige die nicht bei T-Online sondern bei einem seriösen Provider sind ungeschoren davon kommen ist eine Frechheit. Ich ärgere mich, dass ich jahrelang bei so einem Laden Kunde war.
    Wir sollen uns an die Gesetze halten und werden bestraft wenn wir es nicht tun und T-Online wird es nicht????? Na Danke!

  17. #416
    Mct
    Gast

    Smile Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    So ich Zahle heute die 300 ukken schde um das Geld aber andersrum könnt schlimmer sein also ich sage mal in Forum das schreiben habe ich an Arcor geschickt die mir weiss machen wollen das meine daten nicht raus gegangen sind an andere personen ist Klar die haben meine adresse geraten oder was naja
    danke für das muster für provider und euch allen ein gutes ende

    Das Leben könnte so schön sein also schliesst das thema ab und geniesst es jetzt in diesen warmen Tagen

  18. #417
    Geisterfahrerüberholer
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von roedel
    das verstehe ich nicht

    "Vor diesem Hintergrund wird der Kunde, dessen Daten offengelegt wurden, hierüber nicht informiert (§ 113 Abs. 1 Satz 4 TKG)."

    Wenn MEINE Daten herausgegeben werden, will ICH das wissen. Komische Gesetze. ISt man vor nichts mehr sicher?
    sie halten sich damit nur an die aktuell rechtssprechung:

    § 113 TKG, Manuelles Auskunftsverfahren

    (1) [...] Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren.
    hat den ganz einfachen hintergrund, damit eine mögliche strafverfolgung nicht ver/behindert wird, weil ja sonst der "straftäter" sich einfach infos von dem provider holen könnte, ob gerade gegen ihn ermittelt wird. und falls das der fall ist entsprechende "vorsichtsmassnahmen" treffen könnte.

  19. #418
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Unregistriertx5]
    Geändert von fs4all (18. 07. 2006 um 20:05 Uhr)

  20. #419
    Unregistriertx6
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von fs4all
    T-Online = Gott
    genau dafür halten die sich wirklich.....
    Die sollte man abmahnen aufgrund der immer noch anhaltenen Speicherung.
    Und wenn sie es vorziehen vor Gericht zuziehen werden sie wieder verlieren.

  21. #420
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Hi zusammen, noch ein letzter Versuch meinerseits:
    wie sieht es jetzt eigentlich aus zu folgenden Fragen:


    1. wie viele Leute hier im Forum haben denn ein Schreiben bekommen?
    2. wie viele davon haben ohne zu Murren die UE unterschrieben und bezahlt?
    3. wer hat die UE geändert und unter Vorbehalt der Rücforderung überwiesen?
    4. wer hat nichts unternommen und auch nichts mehr gehört (wie lange ist das her?) ?
    5. wer hat weitere Briefe erhalten, bzw ein Einschreiben, etc



    Ich denke es wäre hilfreich, wenn wir eine Liste erstellen würden, um überhaupt zu sehen, ob es zu Folgeschritten kam, bzw. wieviele Leute hier etwas unternommen haben.
    Was mein Ihr?

    Danke für eure Unterstützung

    PS: Gibt es eigentlich eine Alternative oder version vom Esel, bei dem man nicht durch die IP Software von Logistep auffällt? Wenn ja, welche?

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