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JROp.
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

alterhase, ich muss ehrlich danken, für diesen Beitrag. grandios. selbst wenn jetzt die komplette juristische sache noch ein bisschen im dunkeln ist, danke ich Dir trotzdem für deinen Beitrag.
Alt 04. 06. 2006, 00:58 #1126
Tiggers
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

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Geändert von Tiggers (12. 06. 2006 um 12:11 Uhr).
Alt 04. 06. 2006, 01:23 Tiggers is offline #1127
Gast224
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Gilt für JROp. genauso.
Alt 04. 06. 2006, 01:29 #1128
Beteigeuze
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Toady 
Diese Aussage ist, zumindest in dieser Pauschalisierung, schlichtweg falsch.
In der Regel werden *keine* inhaltlichen Verbindungsdaten von den NNRP-Provider gespeichert (außerdem scheint Logistep etwas mit den Protokollen durcheinanderzukommen, denn "Endnutzer" greifen via NNRP auf Newsserver zu, NNTP wird zwischen Usenetservern "gesprochen").

Wo kann man sich ueber das im Usenet verwendete Protokoll informieren ( Links )?
Alt 04. 06. 2006, 02:03 Beteigeuze is offline #1129
Beteigeuze
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von fs4all 
Ebenfalls Falsch, es gibst nicht nur Abmahnungen, Micropayment, Neuste abhörsichere GSM Technologie für Militär, Nachrichtendienste und Spezialeinheiten der Nato. Entwicklung von Spionage Software für das FBI, BKA, LKA und Interpol zudem kommen Coder welche VOIP Protokolle zerlegen und darauf basierender Abhörmechanismen aufbauen. Ausbildung für Zollbeamte, Polizei, Spezialeinsatzkräfte..... (Geh mal auf eine der Veranstaltungen)Dito

Könnte es sein, daß Sie Betriebsinterna preisgeben, die einer Schweigepflicht Ihrer Informanten deren Arbeitgeber gegenüber unterliegen?
Alt 04. 06. 2006, 02:17 Beteigeuze is offline #1130
Beteigeuze
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Devil238 
Der Schuldner verpflichtet sich es zu unterlassen, bei Meidung der Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5001 für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, das urheberrechtlich geschützte Computerspiel "..........." der Gläubigerin im Internet oder ........(der Rest ist dann wie das Original)

Ist das sinnvoll?


Nein:

Mit dem "Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges" schädigen Sie sich selbst: Zunächst ist damit jede einzelne zukünftige Upload eines Fragments einer das Spiel oder Teile oder Modifikationen davon umfassenden Datei für sich mit einer Vertragsstrafe von Euro 5001,- bewehrt. Darüber hinaus aber besteht die Möglichkeit, daß Ihnen in einem ( trotz Ihrer von Ihnen modifizierten Unterlassungserklärung möglichen ) Verfahren für Uploads dieses Spiels vor dem Zeitpunkt der Unterlassungserklärung ein Fortsetzungszusammenhang verwehrt werden kann: Sie müßten dem Gericht nämlich erklären warum Sie für Vorgänge vor der Unterlassungserklärung einen Fortsetzungszusammenhang sehen und für denkbare Vorgänge nach der Unterlassungserklärung grundsätzlich auszuschließen bereit sind ...

In den Foren ist hinsichtlich des Forsetzungzusammenhanges etwas gründlich mißverstanden worden.


Für alle Leser des Forums ist auch interessant:

1.) Grundsätzlich birgt jede Modifiakation der Unterlassungserklärung das Risiko, daß sie vom Unterlassungsgläubiger nicht akzeptiert wird. Er kann ein Verfahren gegen Sie eröffnen. Akzeptieren Sie die Unterlassungserklärung in der Ihnen vorgelegten Form, so ist sie für beide Seiten verbindlich. Die Frage ist also, ob und warum ein Verfahren gegen Sie für den Unterlassungsgläubiger lohnend ist, wenn Sie ihm gegenüber eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

2.) Setzen Sie den Betrag der Vertragsstrafe auf unter Euro 5000,- herab, so riskieren Sie, daß Ihr Unterlassungsgläubiger Ihre Unterlassungserklärung nicht akzeptiert, weil dann eine Vertragsverletzung nur vor dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beklagt werden kann, was für Sie aber nur im Falle einer Vertragsverletzung Ihrerseits ein Kostenborteil wäre aber für Ihren Unterlassungsgläubiger ein Nachteil. Die Vertragsstrafe von Euro 5001,- wird man also vernünftigerweise akzeptieren.


Ich übernehme keine Gewähr für diese Ausagen; konsultieren Sie bitte hierzu einen Anwalt!
Alt 04. 06. 2006, 04:39 Beteigeuze is offline #1131
JROp.
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

na na na, ich verbitte mir jegliche sinn- und hirnlose kritik an meinen aussagen. meine statements sind immer eindeutig gewesen und gingen NIE in richtung panikmache. meine meinung bleibt bestehen. ICH saug nix mehr, ist einfach so, und ich beziehe auch stellung in bezug auf die ue. ich sage: nicht zahlen. und ich lasse es auf einen rechtsstreit ankommen!
und sollte jemand einen rechtsstreit auf sich zukommen sehen, wäre ich sogar bereit, unterstützung im sinne von recherche zu liefern!
Alt 04. 06. 2006, 14:34 #1132
Decheffe
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Hi,

hab wie viele von euch auch eine Abmahung bekommen. Habe mich natürlich sofort mit ein paar Anwälten aus meinem Bekanntenkreis unterhalten, um die Kosten vorab mal so gering wie möglich zu halten.

Dabei wurde mir geraten, folgendes in die Unterlassungserklärung zu schreiben:

1. Der Schuldner wird es ab sofort unterlassen, urheberrechtlich geschützte Computerprogramme der Gläubigerin, insbesondere das Computerspiel „Conflict: Global Storm“, im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten und/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen.


2. Der Schuldner verpflichtet sich, der Gläubigerin einen Schadensersatz in Höhe von EUR 50,00 zu bezahlen.



Punkt 3 wurde komplett gestrichen. Dazu habe ich ein Anschreiben verfasst in dem ich erkläre die Schadensersatzkosten zu tragen, jedochnicht gewillt bin die Anwaltskosten in Höhe von €250 zu zahlen, da es sich nachweißlich um eine Serienabmahnung handelt, und habe folgenden Link dem Anschreiben beigefügt:

http://webuser.hs-furtwangen.de/~stroh/bla/Anzeige.pdf

Den Betrag habe ich selbst auf €100 festgelegt, da es laut Gerichtsbeschluss (den ich ebenfalls mit in das Anschreiben verfasst habe) des AG Charlottenburg vom 11.04.2005 (Az.:236 C 282/04) ein für Serienabmahnungen zulässiger Betrag sei.

Diesen Brief habe ich vor anderthalb Wochen gefaxt (pünktlich zur Frtist) und per Post geschickt. Bis heute habe ich nichts gehört. Warte immer noch auf Antwort.

Noch etwas, bezüglich Einschreiben. Als ich diese Post bekam und mit meinen Anwälten gesprochen hatte, habe ich bei der Kanzlei angerufen und um eine Fristverlängerung geboten. Diese wurde mir auch anstandslos gewährt. Zu meiner Frage was sei, wenn ich diesen Brief nicht bekommen hätte antwortete man mir nur, dass sie dann einen zweiten Brief geschickt hätten, in dem eine Aufforderung zu Reaktion gefordert worden wäre und eine Abgabe einer Erklärung, warum man nicht auf den ersten Brief geantwortet hätte.

Halte euch auf dem laufenden, wie es in dieser Sache weitergeht. Wie gesagt, bis jetzt noch keine Reaktion bezüglich meines GEGENANGEBOTS von Unterlassungserklärung und Anwaltskosten.

Gruß

PS. Was eine Verjährung angeht glaube ich zu wissen, dass diese nach bekanntwerden des Schadens 6 Monate gilt. Maximal aber zwei Jahre. Das bedeutet. Wenn sie den Schaden feststellen, haben sie ein halbes Jahr Zeit ihn bei dir einzuklagen. Maximal darf dieses Vergehen aber zwei Jahre zurück liegen.

Verbessert mich bitte, wenn ich mich täusche. Muss mich erst noch einmal genau schlau machen.
Alt 07. 06. 2006, 01:09 Decheffe is offline #1133
anonymus xy
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Talking Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Nicht mit mir 
Ich hätte da mal eine ganz andere Frage. Hatte jemand von euch schonmal eine Hausdurchsungung wegen "Raubkopiererei" was durchforsten die eigentlich alles? Nur das eigene Zimmer oder auch das Arbeitszimmer von Papa nebenan?


Ob die hier war rein schreiben können?
Ich glaub nicht, weil Computer/CD/DVD/etc. nach der durchsuchung zur Auswertung, von den grünen, mitgenommen werden!

Also Internet ohne Rechner oder ähnliches habe ich bisher noch nicht gehört.
Alt 08. 06. 2006, 00:35 #1134
USAIntern
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Ich kann nur auf meine Beiträge hier:

http://board.gulli.com/thread/542048...d-ermittelt/6/

hier:

http://board.gulli.com/thread/547161...meldet-ddos/2/


und hier

http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=484

verweisen.
Ich bin erst seit letzer Woche aktiv, die Sache in Schweden und die Razzia in D. hat mich dazu gebracht.

Also dann, meine Beiträge lesen und antworten, in diesem Sinne,

Revolution has just begun a week and a day ago.

Mit freundlichen Grüßen, USAIntern.
Alt 08. 06. 2006, 05:01 USAIntern is offline #1135
andi101
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Alt 08. 06. 2006, 14:30 andi101 is offline #1136
Erdberman
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Thumbs up Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

[quote=Ein alter Hasse]Hi Leute,

stellt man fest, dass Logistep das Downloadangebot seitens des Beschuldigten nur in einem Zeitraum von max. fünf Tagen nachweisen kann (muss). Daraus ergibt sich folgende Rechnung, ca. EUR 35 Schaden (EUR 50 Verkaufspreis – ca. EUR 15 Vertriebskosten werden abgezogen) für ein komplettes Uploaden des betroffenen Spiels (z.B. Earth 2160 ca. 1500 MB groß) bei einer Uploadbandbreite von max. 10 KB/s (wird von eMule festgelegt) und in einem Zeitraum von fünf Tagen, kann man so einen Schaden von max. EUR 100,80 errechnen ( (0,01MB/s*(60*60*24*5)s/1500MB)*EUR 35 ). Dieses Ergebnis bedeutet zwar, dass die Entschädigungszahlung von EUR 50 auf EUR 100 angehoben werden kann, sofern es die geschädigte Firma wünscht, aber die Anwaltsgebühren von Schutt und Waetke die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kassiert werden dürfen, betragen dann nur noch ein paar Euros. Deshalb bin ich der Meinung, dass Schutt und Waetke alles tun wird um genau diesen Vergleich vor Gericht zu vermeiden, um nicht einen Präsidenzfall zu schaffen, denn dann wehre die Abzocke vorbei.


Na das sind doch mal die rictigen Worte zur richten Zeit !
Wenn der Streitwert in Frage zu stellen ist dann wackelt die ganze Abmahngeschichte. Denn für 50.- Euro Anwaltskosten werden die sich nicht sehr weit mehr aus dem Fenster wagen.
Hoffendlich schafft es einer zu einem Prozeß, der dann diese Rechnung aufmacht !!!!
Könnte mir vorstellen das es dann Sutt & Wack nicht mehr lange gibt.
Alt 08. 06. 2006, 20:10 Erdberman is offline #1137
Naja
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Die gibt es zwar nicht mehr, aber haben die schon für das Leben vorgesorgt mit paar Häusern und paar Ferraris!! :-((((

Gruss

Naja
Alt 09. 06. 2006, 08:06 #1138
Nicht mit mir
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

ich befürchte, hier wird sich in den nächsten tagen was tun.
Alt 09. 06. 2006, 20:39 #1139
Tiggers
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

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Geändert von Tiggers (12. 06. 2006 um 12:12 Uhr).
Alt 10. 06. 2006, 00:14 Tiggers is offline #1140
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Was Du auch?

Geändert von fs4all (18. 07. 2006 um 21:17 Uhr).
Alt 10. 06. 2006, 00:14 fs4all is offline #1141
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von fs4all 
Was Du auch?
was soll das heißen???
Alt 10. 06. 2006, 00:21 #1142
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Was ich damit sagen wollte ist, dass jetzt sicher die zweite Welle anläuft. Mir wurde ein Gutachten von der Rechtsanwaltskanzelei zugeschickt, in welchem ein "EDV-Sachverständiger" bescheinigt, dass die Software anscheinend ausnahmslos korrekte Ergebnisse liefert. Allerdings frage ich mich wieso dieser Sachverständige ein Dip.-Ing. ist und keine Dipl.-Informatiker. Außerdem bieten die mir eine Ratenzahlung an, die eine Bearbeitungsgebühr von 30,-- € enthällt. (Sind immerhin mehr als 20 % Verzinsung. Ob man da wohl investieren kann?). Falls ich diese Forderung nicht bezahle, werden sie dem Rechteinhaber empfehlen mich zu verklagen. Naja, bei einem Studenten gibt es schon unheimlich viel zu holen. Vielleicht hat ja jemand von euch schon das gleiche bekommen.
Alt 10. 06. 2006, 10:47 #1143
Miguel2109
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Also ich hab was ähnliches bekommen.
Ich wurde per "email" dazu aufgefordert endlich die € 300 zu überweisen. Andernfalls werden sie acuh bei mir ihrer Mandantin raten,mich zu verklagen. Sie haben mir in der mail eine neue Frist gesetzt.
Ich habe allerdings die € 50 Schadensersatz an die Mandantin bezahlt. Also sie hat ihr Geld bekommen.
Nur die Anwaltsgebühren wurden nicht beglichen.
Alt 10. 06. 2006, 11:02 Miguel2109 is offline #1144
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

@ Miguel2109

Das hab ich auch per email bekommen. Lag bei Dir auch ein Gutachten bei? Aber nur Seite 8 von insgesamt 23.
Alt 10. 06. 2006, 11:24 #1145
Miguel2109
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Nein. ein Gutachten lag bei mir nicht bei.
Nur diese email
Alt 10. 06. 2006, 11:56 Miguel2109 is offline #1146
Tibor666
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Ach wird immer noch gedroht?

So ein schmarrn
wenns wirklich soviel aussagekraft hätte, hätten die schon längst geklagt
Ich würde immer noch nix zahlen.
Alt 10. 06. 2006, 12:19 Tibor666 is offline #1147
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Also ich habe noch keine Email bekommen..

die 50€ und 5€ haben die bekommen. sollen sie damit zufrieden sein
Alt 10. 06. 2006, 12:58 #1148
Tiggers
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

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Geändert von Tiggers (12. 06. 2006 um 12:12 Uhr).
Alt 10. 06. 2006, 15:29 Tiggers is offline #1149
auch_betroffen
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Wäre schön wenn mal jemand dieses angebliche Gutachten hier reinstellen könnte. Würde gerne mal wissen was da so drin steht.
Alt 11. 06. 2006, 12:52 auch_betroffen is offline #1150
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