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#12726 |
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gulli:News Redaktion
(Threadstarter)
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
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Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht
Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk. Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert. Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war. Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert weiterlesen |
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# 12727 | |
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 910
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Zitat:
Beweisverwertungsverbot ....ja/nein ???.... das ist ja meine Frage bisher wurde in den über 500 Seiten noch nichts darüber geschrieben oder ich habs überlesen. |
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# 12728 | |
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Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 58
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# 12729 |
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 202
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Ein Beweisverwertungsverbot in Deutschland ist ein rechtlich sehr kompliziertes Thema.
Eine rechtswidrige Beweisgewinnung begründet aber nicht per se ein Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss, bei der Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstärkt zu berücksichtigen sind. [...] [...]Jedoch erkennt die Rechtsprechung eine Fernwirkung bei Verstößen im Rahmen der Post- und Telekommunikationsüberwachung (Art. 1 § 7 Abs. 3 G10-Gesetz) an, da gerade diese Vorschriften die Grenze zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und dem Kernbereich privater Lebensgestaltung ziehen und ihre Restriktionen auf staatliche Nichtkenntnis angelegt sind. Eine solche Ausnahme dürfte auch bei Verstößen im Rahmen des sog. Lauschangriffs angezeigt sein, gerade wegen der neueren BVerfG-Rechtsprechung.[...] |
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# 12730 | |
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 910
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# 12731 | |
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The Oncoming Storm
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Metropolis
Beiträge: 1.037
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Zitat:
Hinter den Daten steckt einzig der Wille profit zu machen. Da könnte nach solch einem Urteil jeder kommen und smot wäre im zivilrecht ein quasi rechtsfreier Raum geschaffen. Anders wäre es natürlich, wenn die Indzien bzw. Beweise von staatlichen Institution, ohne Eingreifen der Privatwirtschaft, dem Gericht vorliegen würden. "Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus." - Niccolò Machiavelli |
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# 12732 | |
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Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 58
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Zitat:
Zu 2. Ob bei dem dann auch wirklich gelöscht wurde (!), wissen wir nicht. Zu 3. Alles Quatsch. An private Dritte gaben die nach bisheriger Rechtslage noch nie heraus. Im Gegenteil, die Provider ließen sich mehrfach auf Herausgabe verklagen und konnten das vor Gericht immer abwimmeln. Und auf Ersuchen von StAs nach TKG müssen die alle Daten herausgeben, die relevant sind. Ob noch zufällig gespeichert oder nicht. Hinweis: Schadensersatz wegen Speicherung gibts bei dieser Problematik (natürlich) nicht. Weshalb auch. Die Speicherung an sich verursacht keinen Schaden (Ja, ja. Ich meine im Sinne des BGB und so... )Soweit die berechtigte Herausgabe an StAs erfolgt, verursacht dies ebenfalls keinen Schaden. Schadensersatzansprüche gegen den verfolgten Urheberrechtsverletzer entstehen nicht aus der Datenherausgabe sondern aus dessen vorheriger rechtswidriger Handlung. Die Datenherausgabe dient damit letztlich der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat (strafrechtlich) und der Befriedigung des Geschädigten (zivilrechtlich), ermöglicht also Anspruchsdurchsetzung. Ist damit offenbar etwas "Gutes" und vom Gesetz Vorgeschriebenes. ![]() NOCHMALS IM KLARTEXT: Wenn der Provider einer StA Klartextdaten aufgrund eines Ersuchens nach dem TKG gegeben hat, DARF der Provider dem Kunden überhaupt NICHT bestätigen oder auf Anfrage mitteilen, daß ein entsprechendes Ersuchen an ihn gerichtet worden war. Also können auch die Abgemahnten von ihrem Provider KEINE ANDERE Auskunft als "NEIN." oder "KÖNNEN WIR NICHT SAGEN" bekommen.
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# 12733 | |
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Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 58
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# 12734 | |
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 910
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Zitat:
"Gesetzwidrig" speichert, die daraus gewonnnen Daten (Name, Anschrift usw.) weite rverwertet... sprich an die Stasaatsanwaltwalt herausgibt. |
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# 12735 | |
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 58
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Zitat:
GENAU DESHALB wurde nach unserer Vermutung bisher ja auch noch keine einzige Klage gegen einen Abgemahnten, der jegliche Berechtigung der Abmahnung bestritten bzw. nicht reagiert hat, geführt. Zur Erinnerung: die wenigen Klagen richteten sich gegen Leute, die ihren Verstoß zugegeben hatten (z.B. durch Zahlung und Abgabe einer UE). Dann gings vor Gericht nur noch um die Höhe des Schadensersatzes bei eingeräumtem Verstoß oder um die Höhe der Gebühren... Deshalb wurde ja auch noch nie das vermeintliche Monitoring-Programm von LS und Co. auch nur ansatzweise auf Beweistauglichkeit geprüft. |
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# 12736 |
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Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 194
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tja. selbst wenn du bei deinem nachbarn einbrichst, 1 kilo koks findest und ihn anzeigst, gilt deine aussage vor gericht.
"Straftechtlich ist nach dem Redner wenig zu erwarten bei Urheberrechtsverletzungen, nur wenn man kommerziell arbeiten oder extrem laden/uppen würde (wird meist eingestellt wegen Geringfügigkeit § 153 Abs. 1 StPO). Zivilrechtliche Ansprüche seitens der Urheber könnten aber geltend gemacht werden." ich denke, wir sind uns hier mittlerweile längst überein gekommen, dass eine ausschließliche strafrechtliche belangung wesentlich günstiger wäre. zivilrechtlich wird dermaßen unverhältnismäßig auf die kacke gehauen, dass einem schlecht wird.
Früher wusste der Mensch, was er zum Leben braucht. Heute "müssen" es ihm Medien "mitteilen".
Illegaler Download ist nichts als Beschaffungskriminalität! Erst nehmen sie Eure Seelen und dann nehmen sie Euer Geld. |
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# 12737 |
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infantiler Quasselkopp
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Im vierten Reich
Beiträge: 280
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Also ich stelle mir die Musikindustrie so vor!!
![]() Sehr viel Kraft und Entschlossenheit, aber keine Spur von Intiliegenz, da die ja nun schon fast seit über 10 Jahren dran sind oder länger die Privatkopie verbieten zu wollen, weil was ist schon seit Napster damals passiert, nicht viel. Ausser das, dass Mulie kam! Und auserdem die Preise bei Musicload & Co. sprechen eindeutig für unintiliegentes handeln. |
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# 12738 |
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 910
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@ RebelYa
Zitat: Und auf Ersuchen von StAs nach TKG müssen die alle Daten herausgeben, die relevant sind. Ob noch zufällig gespeichert oder nicht. wäre nett , wenn du mir dazu den/die §§ nennen könntest. Ich lese deine Beiträge "meistens" genau mit .... du musst "rechtswidrige Beweisgewinnung" wohl beiläufig in einem uralten Beitrag gebrracht haben. Sorry fürs überlesen |
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# 12739 |
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Gesperrt
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 6.227
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Herrgottnochmal, das Thema mit der Verwertung unrechtmäßig erworbener Beweise ist doch sowas von durch! Müssen die Noobs hier diese olle Kamelle immer wieder aufs neue hochwürgen und wiederkauen?!
![]() Wenn euch langweilig ist, schwafelt hier nicht seitenweise den Thread zu, sondern nehmt den Finger aus dem Arsch und tut endlich mal was Sinnvolles: Unterlassungsaufforderung und Musterklage IP-Speicherung (Wer auf # sicher gehen will: einmal an euren Provider (Text anpassen!), und einmal an die DTAG, wenn sie als Backbone involviert ist. Aber bitte per Einschreiben!) Verplempert eure Zeit nicht mit irgendwelchen sinnfreien "Anfragen" an eure Provider, bei denen ohnehin nur unverbindliches Geschwurbel à la "wir geben keine Kundendaten an Dritte heraus - wiiiir doch nicht...!" heraus kommt - macht lieber gleich Butter bei die Fische! Auch "nur" noch 7 Tage Datenspeicherung sind bei einer DSL-Flatrate rechtswidrig und völlig inakzeptabel - das Urteil des LG Darmstadt im Fall Holger Voss ist eindeutig! Droht eurem Provider neben der Klage auch gleichzeitig mit Kündigung, falls er eurer Unterlassungsaufforderung nicht nachkommt! Es gibt zum Glück (wenn auch wenige) Alternativen... Wenn wir schon kaum etwas gegen die Raubanwälte und ihre Abzocke in der Hand haben, schöpft wenigstens die Möglichkeiten aus, die ihr habt! --edit-- Da vom Abmahnwahn viele 1&1-Kunden betroffen sind (ich selbst bin dort Kunde), hier mal zwei wichtige Adressen: 1&1 Internet AG Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur Telefon: 02602/96-0 Telefax: 02602/96-1416 zuständiges Gericht, falls ihr Klage gg. 1&1 einreichen wollt: Amtsgericht Montabaur Postfach 13 64 56403 Montabaur Telefon: 02602/151-0 Telefax: 02602/151151 Geändert von ranXerox (02. 04. 2007 um 13:11 Uhr) |
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# 12740 | |
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 58
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Zitat:
Bisheriges Verfahren nach TKG: § 113 Manuelles Auskunftsverfahren (1) 1Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im Einzelfall den zuständigen Stellen auf deren Verlangen unverzüglich Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erforderlich ist. 2Auskünfte über Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder in diesen oder im Netz eingesetzte Speichereinrichtungen geschützt wird, insbesondere PIN oder PUK, hat der nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines Auskunftsersuchens nach § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der Polizeigesetze des Bundes oder der Länder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen; an andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen diese Daten nicht übermittelt werden. 3Ein Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur unter den Voraussetzungen der hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig. 4Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren. (2) 1Der Verpflichtete nach Absatz 1 hat die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen auf seine Kosten zu treffen. 2Im Falle einer Auskunftserteilung wird dem Verpflichteten durch die ersuchende Stelle eine Entschädigung gewährt, deren Umfang sich abweichend von § 23 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes nach der Rechtsverordnung nach § 110 Abs. 9 bemisst. 3Satz 2 gilt auch in den Fällen, in denen im manuellen Auskunftsverfahren lediglich Daten erfragt werden, die der Verpflichtete auch für den Abruf im automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 bereithält. 4Satz 2 gilt nicht in den Fällen, in denen die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 nicht vollständig oder nicht richtig erteilt wurde. In Abs. 1 S.1 wird nur auf die nach §§ 95 u. 111 TKG erhobenen Daten abgestellt - nicht auf die Frage, ob die erhobenen Daten (noch) rechtmäßig oder nicht bevorratet werden oder wurden. In Abs. 1 S.4 findet sich die Regelung, daß der Provider keine Auskunft an den Kunden über ein ersuchen der StA geben darf. Und in Abs. 2 S.2 liegt der Grund, weshalb die Provider bisher immer gern nachgekommen sind: Pauschalabgeltung für die Auskunft an die StA. |
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# 12741 | |
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 58
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Zitat:
DICH hatte ich ja schon vermisst. Warst Du in Beuge- oder Erzwingungshaft? Aber lass die doch. Vielleicht ist einer von denen dann mal derjenige, der zuerst gegen eine Abmahnung prozessiert oder als Beklagter ein Gutachten durchsetzt... Das wär dann mal was. |
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# 12742 |
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 910
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@ RebelYa
Zitat n Abs. 1 S.1 wird nur auf die nach §§ 95 u. 111 TKG erhobenen Daten abgestellt - nicht auf die Frage, ob die erhobenen Daten (noch) rechtmäßig oder nicht bevorratet werden oder wurden. Danke |
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# 12743 |
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 22
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Dann sind wir wieder an dem Punkt angekommen, wo man sich fragt wie unberechtigte Abmahnungen zustande gekommen sind und wie man sich dagegen wehrt (außer Ignore).
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# 12744 | |
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Gesperrt
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Khe
Beiträge: 506
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Zitat:
P.S: Habt Ihr schon mal ausgerechnet was der Deutsche Staat an den anzeigen verdient .... Ist Doch Ein Gutes Geschäft Für Deutsche Regierung
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# 12745 | ||
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 58
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Zitat:
EBEN! Genau deshalb müssen die Provider dann auch die Daten im manuellen Abfrageverfahren herausgeben. Jetzt klar, gelle. Ansonsten: keine Ursache. Immer wieder gern. Zitat:
Richtig, entweder erheben die, die tatsächlich kein unrecht Tun auf dem Kerbholz haben (oder meinen, außer LS-Protokollen gäbe es keine Beweise) Klage gegen die Abmahnung, die Kanzleien, Logi-usw. sowie die vermeintlichen Auftraggeber und fordern diese Herrschaften gerichtlich zum NACHWEIS auf, oder aber JEDER fordert regelmäßig bei seinem Provider eine vollständige Speicher-Auskunft (Stichwort BDSG) an und bittet gleichzeitig immer wieder liebevoll und ultimativ (***ggg***) um Unterlassung der Speicherung. Zähne zeigen! ![]() Aber leider kommt es mit trotz aller Appelle immer noch so vor, als würden nur die wenigsten letztere Möglichkeit, zumindest die Provider zur Weißglut zu bringen, nutzen. Wünschte mir da mal mehr Feedback.
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# 12746 | |
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The Oncoming Storm
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Metropolis
Beiträge: 1.037
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Zitat:
Logistep sitzt in der Schweiz. Also am ehesten verdient der Staat, also wir alle, an den Stueren die S&W zahlen müssen. "Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus." - Niccolò Machiavelli |
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# 12747 | |
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 58
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Zitat:
Deutsch lernen. In Wort und Schrift. Gebührenordnungen für Gerichte und so weiter lesen. Anschließend mal posten, damit man es Dir auch erklären kann. Guten Vorsatz für Ostern fassen: Tu uns und Deiner Mutter nen Gefallen. Spiel Karfreitag 1:1 am eigenen Leibe nach... Keine Bange, wenn ein Bibelautor nachgewiesenermaßen dann Urheberrechte für Dein Ableben anmeldet, weist Du darauf hin, daß Du noch ne Ewigkeit an der Auferstehung arbeitest... Ich werde Dich vermissen... aber DAS werde ich aushalten. |
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# 12748 | |
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The Oncoming Storm
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Metropolis
Beiträge: 1.037
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Zitat:
Aktio<=>Reaktio... ein einfachfaches Naturgesetz.... "Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus." - Niccolò Machiavelli |
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# 12749 | |
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Gesperrt
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 6.227
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Zitat:
(Gegenteilige Meinungen bitte mit schlüssigen Argumenten belegen, Pupsi! Und bitte bemüh dich mal um ein lesbares Deutsch, "Snooby"! Dein radebrecherisches Gestammel ist eine Zumutung!) Geändert von ranXerox (01. 04. 2007 um 21:02 Uhr) |
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# 12750 | |
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 83
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Zitat:
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# 12751 |
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 9
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Hallo habe Heute folgende eMail bekommen und frage mich was das den wieder sein soll!? Nur zur Info ich habe gar nichts Tauschbörsen ähnliches auf meinem Rechner!!!
Sehr geehrter Internetnutzer, im Rahmen unserer ständigen automatisierten Überprüfung von sogenannten Tauschbörsen im Internet, wurde folgende IP-Adresse auf unserem System ermittelt: Ip XXXXX Laut meine IP stimmt diese Browser Bitte überprüfen Sie umgehend, ob diese IP-Adresse Ihrem System zuzuordnen ist. Sollte dieses der Fall sein, bitten wir Sie umgehend uns unter folgender Rufnummer zu kontaktieren: 0900 / 566 800 06 (1,99 € / Min. a. d. deutschen Festnetz.) Andernfalls werden wir umgehend Anzeige gegen Sie erstatten, da sich illegale Software, Filme und/oder Musikdateien auf Ihrem System befinden. Durch die Nutzung sogenannter Tauschbörsen, stellen Sie diese auch anderen Nutzern zu Verfügung und verstoßen somit gegen §§ 249ff StGB. Auch wenn die ermittelte IP-Adresse von Ihrer eigenen abweicht, bitten wir Sie uns zu kontaktieren, um Ihre Daten entsprechend zu löschen. Teilen Sie uns auf unserem System in diesem Falle einfach die oben genannte IP-Adresse mit, welche dann umgehend gelöscht wird. Verein zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Internet (VBWI), die Geschäftsleitung Berlin, den 30. März 2007 Ist das die neuste Masche?? MFG |
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