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Alt 23. 03. 2006, 19:24   #12726
gullinews
gulli:News Redaktion
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Standard Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert

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gullinews ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 15:22   # 12727
Grazer57
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von bluehawk
Also ich versteh §100 so, dass die Speichereung zur Strafvereitelung erlaubt ist.
Soll heißen, wenn Logistep darum bittet, dass die Daten zur weiteren Strafverfolgung gespeichert werden sollen, dann kommen die Provider der bitte nach. Ob das jetzt nun legal ist oder nicht, spielt glaube ich keine so große Rolle. Ein Beweisverwertungsverbot anzustreben oder so, würde glaube ich nicht klappen. Oder meint ihr, die paar die bisher vor Gericht mussten sind nicht auch schon auf dei Idee gekommen?

Beweisverwertungsverbot ....ja/nein ???.... das ist ja meine Frage
bisher wurde in den über 500 Seiten noch nichts darüber geschrieben oder ich habs überlesen.
Grazer57 ist gerade online  
Alt 01. 04. 2007, 15:28   # 12728
RebelYa
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Grazer57
Beweisverwertungsverbot ....ja/nein ???.... das ist ja meine Frage
bisher wurde in den über 500 Seiten noch nichts darüber geschrieben oder ich habs überlesen.
Überlesen!
RebelYa ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 15:34   # 12729
bluehawk
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Ein Beweisverwertungsverbot in Deutschland ist ein rechtlich sehr kompliziertes Thema.

Eine rechtswidrige Beweisgewinnung begründet aber nicht per se ein Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss, bei der Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstärkt zu berücksichtigen sind. [...]

[...]Jedoch erkennt die Rechtsprechung eine Fernwirkung bei Verstößen im Rahmen der Post- und Telekommunikationsüberwachung (Art. 1 § 7 Abs. 3 G10-Gesetz) an, da gerade diese Vorschriften die Grenze zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und dem Kernbereich privater Lebensgestaltung ziehen und ihre Restriktionen auf staatliche Nichtkenntnis angelegt sind. Eine solche Ausnahme dürfte auch bei Verstößen im Rahmen des sog. Lauschangriffs angezeigt sein, gerade wegen der neueren BVerfG-Rechtsprechung.[...]
bluehawk ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 15:35   # 12730
Grazer57
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von RebelYa
Überlesen!
dann zeige mir mal die Stelle.....
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Alt 01. 04. 2007, 15:38   # 12731
SPMan
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von bluehawk
Eine rechtswidrige Beweisgewinnung begründet aber nicht per se ein Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss, bei der Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstärkt zu berücksichtigen sind.
Ich zumindest fände es in einem zivilprozess äußerst fragwürdig, wenn die Daten von Logistep als Beweis angesehen werden würden.
Hinter den Daten steckt einzig der Wille profit zu machen. Da könnte nach solch einem Urteil jeder kommen und smot wäre im zivilrecht ein quasi rechtsfreier Raum geschaffen.
Anders wäre es natürlich, wenn die Indzien bzw. Beweise von staatlichen Institution, ohne Eingreifen der Privatwirtschaft, dem Gericht vorliegen würden.

"Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus."
- Niccolò Machiavelli
SPMan ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 15:46   # 12732
RebelYa
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Grazer57
zu 1.: das wird wohl nie sein
zu 2.: den 1. Erfolg hatte Herr Voss siehe Urteil http://www.kein1984.de/lg-urteil.pdf
http://www.telespiegel.de/news/06/2601.html
vereinzelt werden die Daten auf Anfrage gelöscht
zu 3: Wenn die Daten wirklich gesetzwidrig sind , gerichtlich nicht verwertbar sind,
mir das ein RA bestätig, lehne ich mich zurück und überlege mir wann und wen alles ich verklagen werde.
Zu 1. Stimmt. Dann kommt nämlich die Vorratsdatenspeicherung. S. Schreiben von T-Com und Co.

Zu 2. Ob bei dem dann auch wirklich gelöscht wurde (!), wissen wir nicht.

Zu 3. Alles Quatsch. An private Dritte gaben die nach bisheriger Rechtslage noch nie heraus. Im Gegenteil, die Provider ließen sich mehrfach auf Herausgabe verklagen und konnten das vor Gericht immer abwimmeln. Und auf Ersuchen von StAs nach TKG müssen die alle Daten herausgeben, die relevant sind. Ob noch zufällig gespeichert oder nicht.


Hinweis: Schadensersatz wegen Speicherung gibts bei dieser Problematik (natürlich) nicht. Weshalb auch. Die Speicherung an sich verursacht keinen Schaden (Ja, ja. Ich meine im Sinne des BGB und so... )

Soweit die berechtigte Herausgabe an StAs erfolgt, verursacht dies ebenfalls keinen Schaden.

Schadensersatzansprüche gegen den verfolgten Urheberrechtsverletzer entstehen nicht aus der Datenherausgabe sondern aus dessen vorheriger rechtswidriger Handlung. Die Datenherausgabe dient damit letztlich der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat (strafrechtlich) und der Befriedigung des Geschädigten (zivilrechtlich), ermöglicht also Anspruchsdurchsetzung. Ist damit offenbar etwas "Gutes" und vom Gesetz Vorgeschriebenes.

NOCHMALS IM KLARTEXT: Wenn der Provider einer StA Klartextdaten aufgrund eines Ersuchens nach dem TKG gegeben hat, DARF der Provider dem Kunden überhaupt NICHT bestätigen oder auf Anfrage mitteilen, daß ein entsprechendes Ersuchen an ihn gerichtet worden war. Also können auch die Abgemahnten von ihrem Provider KEINE ANDERE Auskunft als "NEIN." oder "KÖNNEN WIR NICHT SAGEN" bekommen.
RebelYa ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 15:49   # 12733
RebelYa
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Grazer57
dann zeige mir mal die Stelle.....
Guckst-du-mal zum Bleistift meine Beiträge in dieser Angelegenheit.
RebelYa ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 15:49   # 12734
Grazer57
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von SPMan
Ich zumindest fände es in einem zivilprozess äußerst fragwürdig, wenn die Daten von Logistep als Beweis angesehen werden würden.
Hinter den Daten steckt einzig der Wille profit zu machen. Da könnte nach solch einem Urteil jeder kommen und smot wäre im zivilrecht ein quasi rechtsfreier Raum geschaffen.
Anders wäre es natürlich, wenn die Indzien bzw. Beweise von staatlichen Institution, ohne Eingreifen der Privatwirtschaft, dem Gericht vorliegen würden.
Mir geht es nicht um Logistep sondern, darum das der Provider die IP
"Gesetzwidrig" speichert, die daraus gewonnnen Daten (Name, Anschrift usw.)
weite rverwertet... sprich an die Stasaatsanwaltwalt herausgibt.
Grazer57 ist gerade online  
Alt 01. 04. 2007, 15:55   # 12735
RebelYa
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von SPMan
Ich zumindest fände es in einem zivilprozess äußerst fragwürdig, wenn die Daten von Logistep als Beweis angesehen werden würden.
Hinter den Daten steckt einzig der Wille profit zu machen. Da könnte nach solch einem Urteil jeder kommen und smot wäre im zivilrecht ein quasi rechtsfreier Raum geschaffen.
Anders wäre es natürlich, wenn die Indzien bzw. Beweise von staatlichen Institution, ohne Eingreifen der Privatwirtschaft, dem Gericht vorliegen würden.

GENAU DESHALB wurde nach unserer Vermutung bisher ja auch noch keine einzige Klage gegen einen Abgemahnten, der jegliche Berechtigung der Abmahnung bestritten bzw. nicht reagiert hat, geführt. Zur Erinnerung: die wenigen Klagen richteten sich gegen Leute, die ihren Verstoß zugegeben hatten (z.B. durch Zahlung und Abgabe einer UE). Dann gings vor Gericht nur noch um die Höhe des Schadensersatzes bei eingeräumtem Verstoß oder um die Höhe der Gebühren... Deshalb wurde ja auch noch nie das vermeintliche Monitoring-Programm von LS und Co. auch nur ansatzweise auf Beweistauglichkeit geprüft.
RebelYa ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 15:59   # 12736
hoppla3000
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

tja. selbst wenn du bei deinem nachbarn einbrichst, 1 kilo koks findest und ihn anzeigst, gilt deine aussage vor gericht.

"Straftechtlich ist nach dem Redner wenig zu erwarten bei Urheberrechtsverletzungen, nur wenn man kommerziell arbeiten oder extrem laden/uppen würde (wird meist eingestellt wegen Geringfügigkeit § 153 Abs. 1 StPO). Zivilrechtliche Ansprüche seitens der Urheber könnten aber geltend gemacht werden."

ich denke, wir sind uns hier mittlerweile längst überein gekommen, dass eine ausschließliche strafrechtliche belangung wesentlich günstiger wäre. zivilrechtlich wird dermaßen unverhältnismäßig auf die kacke gehauen, dass einem schlecht wird.
Früher wusste der Mensch, was er zum Leben braucht. Heute "müssen" es ihm Medien "mitteilen".
Illegaler Download ist nichts als Beschaffungskriminalität!
Erst nehmen sie Eure Seelen und dann nehmen sie Euer Geld.
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Alt 01. 04. 2007, 16:07   # 12737
Game Boy
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Also ich stelle mir die Musikindustrie so vor!!


Sehr viel Kraft und Entschlossenheit, aber keine Spur von Intiliegenz, da die ja nun schon fast seit über 10 Jahren dran sind oder länger die Privatkopie verbieten zu wollen, weil was ist schon seit Napster damals passiert, nicht viel.

Ausser das, dass Mulie kam!

Und auserdem die Preise bei Musicload & Co. sprechen eindeutig für unintiliegentes handeln.
Game Boy ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 16:07   # 12738
Grazer57
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

@ RebelYa

Zitat:

Und auf Ersuchen von StAs nach TKG müssen die alle Daten herausgeben, die relevant sind. Ob noch zufällig gespeichert oder nicht.

wäre nett , wenn du mir dazu den/die §§ nennen könntest.

Ich lese deine Beiträge "meistens" genau mit .... du musst "rechtswidrige Beweisgewinnung" wohl beiläufig in einem uralten Beitrag gebrracht haben.
Sorry fürs überlesen
Grazer57 ist gerade online  
Alt 01. 04. 2007, 16:36   # 12739
ranXerox
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Herrgottnochmal, das Thema mit der Verwertung unrechtmäßig erworbener Beweise ist doch sowas von durch! Müssen die Noobs hier diese olle Kamelle immer wieder aufs neue hochwürgen und wiederkauen?!

Wenn euch langweilig ist, schwafelt hier nicht seitenweise den Thread zu, sondern nehmt den Finger aus dem Arsch und tut endlich mal was Sinnvolles:

Unterlassungsaufforderung und Musterklage IP-Speicherung

(Wer auf # sicher gehen will: einmal an euren Provider (Text anpassen!), und einmal an die DTAG, wenn sie als Backbone involviert ist. Aber bitte per Einschreiben!)

Verplempert eure Zeit nicht mit irgendwelchen sinnfreien "Anfragen" an eure Provider, bei denen ohnehin nur unverbindliches Geschwurbel à la "wir geben keine Kundendaten an Dritte heraus - wiiiir doch nicht...!" heraus kommt - macht lieber gleich Butter bei die Fische!

Auch "nur" noch 7 Tage Datenspeicherung sind bei einer DSL-Flatrate rechtswidrig und völlig inakzeptabel - das Urteil des LG Darmstadt im Fall Holger Voss ist eindeutig! Droht eurem Provider neben der Klage auch gleichzeitig mit Kündigung, falls er eurer Unterlassungsaufforderung nicht nachkommt! Es gibt zum Glück (wenn auch wenige) Alternativen...

Wenn wir schon kaum etwas gegen die Raubanwälte und ihre Abzocke in der Hand haben, schöpft wenigstens die Möglichkeiten aus, die ihr habt!


--edit--


Da vom Abmahnwahn viele 1&1-Kunden betroffen sind (ich selbst bin dort Kunde), hier mal zwei wichtige Adressen:

1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Telefon: 02602/96-0
Telefax: 02602/96-1416

zuständiges Gericht, falls ihr Klage gg. 1&1 einreichen wollt:

Amtsgericht Montabaur
Postfach 13 64
56403 Montabaur
Telefon: 02602/151-0
Telefax: 02602/151151

Geändert von ranXerox (02. 04. 2007 um 13:11 Uhr)
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Alt 01. 04. 2007, 16:40   # 12740
RebelYa
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Grazer57
@ RebelYa

Zitat:

Und auf Ersuchen von StAs nach TKG müssen die alle Daten herausgeben, die relevant sind. Ob noch zufällig gespeichert oder nicht.

wäre nett , wenn du mir dazu den/die §§ nennen könntest.

Ich lese deine Beiträge "meistens" genau mit .... du musst "rechtswidrige Beweisgewinnung" wohl beiläufig in einem uralten Beitrag gebrracht haben.
Sorry fürs überlesen

Bisheriges Verfahren nach
TKG:

§ 113 Manuelles Auskunftsverfahren

(1) 1Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat im Einzelfall den zuständigen Stellen auf deren Verlangen unverzüglich Auskünfte über die nach den §§ 95 und 111 erhobenen Daten zu erteilen, soweit dies für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes erforderlich ist. 2Auskünfte über Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder in diesen oder im Netz eingesetzte Speichereinrichtungen geschützt wird, insbesondere PIN oder PUK, hat der nach Satz 1 Verpflichtete auf Grund eines Auskunftsersuchens nach § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung, der Datenerhebungsvorschriften der Polizeigesetze des Bundes oder der Länder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, § 8 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der entsprechenden Bestimmungen der Landesverfassungsschutzgesetze, § 2 Abs. 1 des BND-Gesetzes oder § 4 Abs. 1 des MAD-Gesetzes zu erteilen; an andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen diese Daten nicht übermittelt werden. 3Ein Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist nur unter den Voraussetzungen der hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zulässig. 4Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren.

(2) 1Der Verpflichtete nach Absatz 1 hat die in seinem Verantwortungsbereich für die Auskunftserteilung erforderlichen Vorkehrungen auf seine Kosten zu treffen. 2Im Falle einer Auskunftserteilung wird dem Verpflichteten durch die ersuchende Stelle eine Entschädigung gewährt, deren Umfang sich abweichend von § 23 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes nach der Rechtsverordnung nach § 110 Abs. 9 bemisst. 3Satz 2 gilt auch in den Fällen, in denen im manuellen Auskunftsverfahren lediglich Daten erfragt werden, die der Verpflichtete auch für den Abruf im automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 bereithält. 4Satz 2 gilt nicht in den Fällen, in denen die Auskunft im automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 nicht vollständig oder nicht richtig erteilt wurde.


In Abs. 1 S.1 wird nur auf die nach §§ 95 u. 111 TKG erhobenen Daten abgestellt - nicht auf die Frage, ob die erhobenen Daten (noch) rechtmäßig oder nicht bevorratet werden oder wurden.

In Abs. 1 S.4 findet sich die Regelung, daß der Provider keine Auskunft an den Kunden über ein ersuchen der StA geben darf.

Und in Abs. 2 S.2 liegt der Grund, weshalb die Provider bisher immer gern nachgekommen sind: Pauschalabgeltung für die Auskunft an die StA.
RebelYa ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 16:46   # 12741
RebelYa
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Ranxerox
Herrgottnochmal, das Thema mit der Verwertung unrechtmäßig erworbener Beweise ist doch sowas von durch! Müssen die Noobs hier diese olle Kamelle immer wieder aufs neue hochwürgen und wiederkauen?!

DICH hatte ich ja schon vermisst. Warst Du in Beuge- oder Erzwingungshaft?

Aber lass die doch. Vielleicht ist einer von denen dann mal derjenige, der zuerst gegen eine Abmahnung prozessiert oder als Beklagter ein Gutachten durchsetzt... Das wär dann mal was.
RebelYa ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 17:10   # 12742
Grazer57
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

@ RebelYa
Zitat
n Abs. 1 S.1 wird nur auf die nach §§ 95 u. 111 TKG erhobenen Daten abgestellt - nicht auf die Frage, ob die erhobenen Daten (noch) rechtmäßig oder nicht bevorratet werden oder wurden.

Danke
Grazer57 ist gerade online  
Alt 01. 04. 2007, 17:52   # 12743
Danyl
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Dann sind wir wieder an dem Punkt angekommen, wo man sich fragt wie unberechtigte Abmahnungen zustande gekommen sind und wie man sich dagegen wehrt (außer Ignore).
Danyl ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 18:26   # 12744
fs4all
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von SPMan
Ich zumindest fände es in einem zivilprozess äußerst fragwürdig, wenn die Daten von Logistep als Beweis angesehen werden würden.
Hinter den Daten steckt einzig der Wille profit zu machen.

P.S: Habt Ihr schon mal ausgerechnet was der Deutsche Staat an den anzeigen verdient ....
Ist Doch Ein Gutes Geschäft Für Deutsche Regierung
fs4all ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 18:36   # 12745
RebelYa
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Grazer57
@ RebelYa
Zitat
n Abs. 1 S.1 wird nur auf die nach §§ 95 u. 111 TKG erhobenen Daten abgestellt - nicht auf die Frage, ob die erhobenen Daten (noch) rechtmäßig oder nicht bevorratet werden oder wurden.

Danke

EBEN! Genau deshalb müssen die Provider dann auch die Daten im manuellen Abfrageverfahren herausgeben. Jetzt klar, gelle. Ansonsten: keine Ursache. Immer wieder gern.

Zitat:
Zitat von Ranxerox
Wenn wir schon kaum etwas gegen die Raubanwälte und ihre Abzocke in der Hand haben, schöpft wenigstens die Möglichkeiten aus, die ihr habt!
Respekt. Gelesen und Dein Posting erweitert.

Richtig, entweder erheben die, die tatsächlich kein unrecht Tun auf dem Kerbholz haben (oder meinen, außer LS-Protokollen gäbe es keine Beweise) Klage gegen die Abmahnung, die Kanzleien, Logi-usw. sowie die vermeintlichen Auftraggeber und fordern diese Herrschaften gerichtlich zum NACHWEIS auf, oder aber JEDER fordert regelmäßig bei seinem Provider eine vollständige Speicher-Auskunft (Stichwort BDSG) an und bittet gleichzeitig immer wieder liebevoll und ultimativ (***ggg***) um Unterlassung der Speicherung. Zähne zeigen!

Aber leider kommt es mit trotz aller Appelle immer noch so vor, als würden nur die wenigsten letztere Möglichkeit, zumindest die Provider zur Weißglut zu bringen, nutzen. Wünschte mir da mal mehr Feedback.
RebelYa ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 18:37   # 12746
SPMan
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von fs4all
P.S: Habt Ihr schon mal ausgerechnet was der Deutsche Staat an den anzeigen verdient ....
Ist Doch Ein Gutes Geschäft Für Deutsche Regierung
Inwiefern? Die Staatsanwaltschaft muss doch dem Provider Geld zahlen und selbst immensen Arbeitsaufwand durch die Instrumenalisierung einbringen.

Logistep sitzt in der Schweiz. Also am ehesten verdient der Staat, also wir alle, an den Stueren die S&W zahlen müssen.

"Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus."
- Niccolò Machiavelli
SPMan ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 18:45   # 12747
RebelYa
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von fs4all
P.S: Habt Ihr schon mal ausgerechnet was der Deutsche Staat an den anzeigen verdient ....
Ist Doch Ein Gutes Geschäft Für Deutsche Regierung
TIPP:

Deutsch lernen. In Wort und Schrift.

Gebührenordnungen für Gerichte und so weiter lesen. Anschließend mal posten, damit man es Dir auch erklären kann.

Guten Vorsatz für Ostern fassen: Tu uns und Deiner Mutter nen Gefallen. Spiel Karfreitag 1:1 am eigenen Leibe nach... Keine Bange, wenn ein Bibelautor nachgewiesenermaßen dann Urheberrechte für Dein Ableben anmeldet, weist Du darauf hin, daß Du noch ne Ewigkeit an der Auferstehung arbeitest...

Ich werde Dich vermissen... aber DAS werde ich aushalten.
RebelYa ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 18:49   # 12748
SPMan
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von RebelYa
Keine Bange, wenn ein Bibelautor nachgewiesenermaßen dann Urheberrechte für Dein Ableben anmeldet, weist Du darauf hin, daß Du noch ne Ewigkeit an der Auferstehung arbeitest...
Hat im Grunde genommen nicht Gott die Urheberrechte? Da würde ich an der Stelle von fs4all vorsichtig sein, wenn es zum Jüngsten Gericht(TM) geht. Denn alles was man im Leben getan hat fällt auf die eine oder andere Art immer wieder auf einen zurück.
Aktio<=>Reaktio... ein einfachfaches Naturgesetz....

"Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus."
- Niccolò Machiavelli
SPMan ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 20:36   # 12749
ranXerox
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von fs4all
P.S: Habt Ihr schon mal ausgerechnet was der Deutsche Staat an den anzeigen verdient ....
Ist Doch Ein Gutes Geschäft Für Deutsche Regierung
Nope. Bei Polacken wie dir zahlt die "Deutsche Regierung" grundsätzlich drauf...

(Gegenteilige Meinungen bitte mit schlüssigen Argumenten belegen, Pupsi! Und bitte bemüh dich mal um ein lesbares Deutsch, "Snooby"! Dein radebrecherisches Gestammel ist eine Zumutung!)

Geändert von ranXerox (01. 04. 2007 um 21:02 Uhr)
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Alt 01. 04. 2007, 20:39   # 12750
pechgehabt
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von Ranxerox
Nope. Bei Polacken wie dir zahlt die "Deutsche Regierung" grundsätzlich drauf...
*peng* das sass!!!
pechgehabt ist offline  
Alt 01. 04. 2007, 21:14   # 12751
Korni2007
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Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Hallo habe Heute folgende eMail bekommen und frage mich was das den wieder sein soll!? Nur zur Info ich habe gar nichts Tauschbörsen ähnliches auf meinem Rechner!!!



Sehr geehrter Internetnutzer,

im Rahmen unserer ständigen automatisierten Überprüfung von sogenannten Tauschbörsen im Internet, wurde folgende IP-Adresse auf unserem System ermittelt:


Ip XXXXX Laut meine IP stimmt diese
Browser


Bitte überprüfen Sie umgehend, ob diese IP-Adresse Ihrem System zuzuordnen ist. Sollte dieses der Fall sein, bitten wir Sie umgehend uns unter folgender Rufnummer zu kontaktieren: 0900 / 566 800 06 (1,99 € / Min. a. d. deutschen Festnetz.) Andernfalls werden wir umgehend Anzeige gegen Sie erstatten, da sich illegale Software, Filme und/oder Musikdateien auf Ihrem System befinden. Durch die Nutzung sogenannter Tauschbörsen, stellen Sie diese auch anderen Nutzern zu Verfügung und verstoßen somit gegen §§ 249ff StGB.


Auch wenn die ermittelte IP-Adresse von Ihrer eigenen abweicht, bitten wir Sie uns zu kontaktieren, um Ihre Daten entsprechend zu löschen. Teilen Sie uns auf unserem System in diesem Falle einfach die oben genannte IP-Adresse mit, welche dann umgehend gelöscht wird.

Verein zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Internet (VBWI), die Geschäftsleitung

Berlin, den 30. März 2007


Ist das die neuste Masche??

MFG
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