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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

    Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
    Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
    Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
    Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert

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  2. #1121
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    Question Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von fs4all
    Ich warte gerne, denn ich weiß was das Patent Pending "Unlogisches Netzwerk" der LOGISTEP ist.
    Was ist ein "Unlogisches Netzwerk" i.S. von LOGISTEP?

  3. #1122
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von fs4all
    Woher sollten S&W wissen ob Du noch Briefe kriegst?
    Stawa hat die Daten von ISP(der braucht auch Zeit), später landet es bei den S&W dann könen die Abmahnen.
    Die können doch nicht wissen ob Du bei anderen Projekten erfasst worden bist oder nicht, denn aus Datenschutzmist kann man die Datenbänke nicht zusammen legen um die GUID zu vergleichen. Währe es derr fall so könnte man die Ra Gebühren auf Eine einzige beschrenken.+ Zb.x2 Schadensersatz
    Zitat:
    Ich arbeite nicht bei denen, mein sehr guter freund aber schon(daher die Infos)
    Wen zitieren Sie? Arbeitet der Freund des Zitierten bei SW oder bei LS?

  4. #1123
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Beteigeuze
    Wen zitieren Sie? Arbeitet der Freund des Zitierten bei SW oder bei LS?
    Sowas in der Art.
    Da ich hier nicht mehr Posten darf, gibt es auskünfte nur per PM

  5. #1124
    Ein alter Hasse
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Hi Leute,

    ein tolles Forum wenn man die Beiträge von gewissen Mietarbeitern der Firma Logistep einmal außer acht läst. Schade das ich erst jetzt über dieses Forum stolpere wo doch die meisten schon bereits ihre Abmahnungen bezahlt haben.
    Ich selbst hatte mit Schutt und Waetke vor einem halben Jahr zu tun gehabt und werde euch erstenmal erzählen, wie ich diese ganze Sache so sehe.

    Erst einmal möchte ich mit dem Technischen Teil beginnen. Die Feststellung der IP-Adresse des Beschuldigten funktioniert eigentlich ganz einfach. Man beginnt einen Download der betreffenden urheberrechtlichgeschützten Datei über das P2P Netz von irgend einem Anbietet im Netz. Bereits nach dem erhalt des ersten Datenpakets kann man mit Hilfe von spezieller Software wie dem Betriebssystem FreeBSD (oder enlichem) die IP-Adresse des Paketabsenders aus dem Hedder des Datenpaketes herausgelesen. Zwar kann an dieser Stelle noch nicht die genaue Identität des Anbieters ermittelt werden, aber mit der "freundlichen Unterstützung" der Deutschen Telekom die nahezu das gesamte Deutsche Internet Netz verwaltet ist das nur noch eine Frage der Zeit bis auch diese feststeht.

    Den Rest werden die meisten von euch ja schon kennen, weshalb ich jetzt zu den juristischen Aspekten übergehen werde. Obwohl ich selbst keine juristische Ausbildung genossen habe, habe ich mich mit Hilfe des Internets und durch sachkundigere Bekante einige Informationen zusammen getragen die für diesen Fall hilfreich sein könnten.
    Zunächst muss man darauf hinweisen, dass meiner Meinung nach viele Anwälte an dieser Abmahn-Abzocke mit verdienen wollen und zwar von der anderen Seite, indem sie den Beschuldigten Hoffnungen machen wie z.B., dass Logistep ja gar nicht nachweisen kann ob man tatsächlich Persönlich zum angegebenen Zeitpunkt am PC war, oder nicht. Dazu muss man sagen, dass sie es auch gar nicht müssen. Es gab zwar noch keinen Prozess speziell in dieser Sache, aber bei anderen Prozessen wo es vorwiegend darum ging wer für die entstandenen Kosten durch das benutzen eines Internetanschlusses (z.B. besuchen von kostenpflichtigen Internetseiten, Hacken) haftet, wurde leider entschieden, dass der Anschlussinhaber die Kosten übernehmen muss, weil er als solcher für den Anschluss haftet und selber genau überwachen muss wer und was damit gemacht wird (Ausnahme: WLAN Hack, Trojaner, Dealer muss aber vom Anschlussinhaber nachgewissen werde).

    Ein weiterer Punkt ist, dass man sich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes strafbar macht, wenn man als Beschuldigter mit dem Download der Datei begonnen hat. Zwar ist der Download an sich noch legal, aber man bittet bereits die ersten gedownloadeten Bruchstücke die man bekommen hat automatisch zum Upload an und dass ist eindeutig illegal, auch wen das nur Bruchstücke sind und keine komplette Datei.

    Der springend Punkt an der ganzen Sache sind jedoch die Anwaltsgebühren (bei mir damals noch EUR 150). Diese werden mit Hilfe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausgerechnet und orientieren sich an einem Gegenstandswert (vermuteter Schaden bim Urheber durch das Rechtswidrige Verhalten des Beschuldigten), der von einem Gericht in einem vergleichbaren Verfahren festgelegt wurde. Da der Gegenstandswert tatsächlich in einem Verfahren gegen einen Raubkopierer auf eine fünfstellige Summe Festgelegt wurde, könnten Schutt und Waetke locker bis zu EUR 900 für ihre äußerst "umfangreichen Bemühungen" verlangen. Da sie uns aber "entgegen kommen" wollen geben sie sich mit dem "lächerlichen" Betrag von "nur" aktuell EUR 250 zufrieden.
    Ich habe mich mal schlau gemacht wie den solche Gegenstandswerte vor Gericht ermittelt werden, in dem oben erwähnten Verfahren wurde einem Raubkopierer nachgewissen, dass er über einen Server mehrere hundert MP3s in einem Zeitraum von mehreren Wochen anderen Internetnutzern im Netz zum Downloaden angeboten hatte. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass durch das Uploaden einer MP3 dem Urheber ein schaden von EUR 0,25 entsteht und der Betroffene aufgrund der breitbandigen Uploadeigenschaften des Servers eine MP3 pro Minute hochgeladen hat (noch ziemlich schonend gerechnet). Wenn man das jetzt auf den Schaden von einem Monat hochrechnet
    (EUR 0,25*60*24*30) ergibt sich ein Gegenstandswert von EUR 10800. Genau auf diese Art von Gegenstandswert beruft sich auch Schutt und Waetke. Wenn man, aber das ganze auf unseren Fall konkretisiert, stellt man fest, dass Logistep das Downloadangebot seitens des Beschuldigten nur in einem Zeitraum von max. fünf Tagen nachweisen kann (muss). Daraus ergibt sich folgende Rechnung, ca. EUR 35 Schaden (EUR 50 Verkaufspreis – ca. EUR 15 Vertriebskosten werden abgezogen) für ein komplettes Uploaden des betroffenen Spiels (z.B. Earth 2160 ca. 1500 MB groß) bei einer Uploadbandbreite von max. 10 KB/s (wird von eMule festgelegt) und in einem Zeitraum von fünf Tagen, kann man so einen Schaden von max. EUR 100,80 errechnen ( (0,01MB/s*(60*60*24*5)s/1500MB)*EUR 35 ). Dieses Ergebnis bedeutet zwar, dass die Entschädigungszahlung von EUR 50 auf EUR 100 angehoben werden kann, sofern es die geschädigte Firma wünscht, aber die Anwaltsgebühren von Schutt und Waetke die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kassiert werden dürfen, betragen dann nur noch ein paar Euros. Deshalb bin ich der Meinung, dass Schutt und Waetke alles tun wird um genau diesen Vergleich vor Gericht zu vermeiden, um nicht einen Präsidenzfall zu schaffen, denn dann wehre die Abzocke vorbei.

    Ich persönlich habe damals mich entschlossen zwar die geforderten EUR 50 Ersatzschaden zu bezahlen, aber die EUR 150 Anwaltsgebühren auf EUR 20 zu kürzen, habe die in Punkt 1 und 3 entsprechend abgeänderte Unterlassungserklärung unterschrieben und abgeschickt. Seit dem habe ich nichts mehr von ihnen gehört, könnte aber auch sein, dass bei der Flut der abgeänderten Unterlassungserklärungen es einfach noch eine weile dauert, aber ich mache mir da ehrlichgesagt auch keine großen Sorgen denn ich bin mir zu 99,9% sicher dass sie es nicht auf einen Protzes ankommen lassen.

  6. #1125
    SchuttSchwaetz
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Ein alter Hasse
    .....dass Logistep ja gar nicht nachweisen kann ob man tatsächlich Persönlich zum angegebenen Zeitpunkt am PC war, oder nicht. Dazu muss man sagen, dass sie es auch gar nicht müssen. Es gab zwar noch keinen Prozess speziell in dieser Sache, aber bei anderen Prozessen wo es vorwiegend darum ging wer für die entstandenen Kosten durch das benutzen eines Internetanschlusses (z.B. besuchen von kostenpflichtigen Internetseiten, Hacken) haftet, wurde leider entschieden, dass der Anschlussinhaber die Kosten übernehmen muss, weil er als solcher für den Anschluss haftet und selber genau überwachen muss wer und was damit gemacht wird
    das ist eben nicht uebertragbar....... auserdem wurde das Urteil das die Schuttschwaetzer zitieren in der Berufung aufgehoben!!!! das ist eine reine Nebelbombe!!!

    Beispiel: warum soll ich dafür haften, wenn jemand mein Telefon benutzt und jd. beleidigt (=Straftat)???
    hier müssen sich die Schuttschwaetzer was besseres einfallen lassen, sonst platzt das wenn jd. behauptet er wars gar nicht.

    aber ich stimm dir voellig zu das die das eher nicht von einem Gericht klaeren lassen wollen ;-)

  7. #1126
    JROp.
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    alterhase, ich muss ehrlich danken, für diesen Beitrag. grandios. selbst wenn jetzt die komplette juristische sache noch ein bisschen im dunkeln ist, danke ich Dir trotzdem für deinen Beitrag.

  8. #1127
    Bouncing around the World Avatar von Tiggers
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    *****
    Geändert von Tiggers (12. 06. 2006 um 11:11 Uhr)

  9. #1128
    Gast224
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Gilt für JROp. genauso.

  10. #1129
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Toady
    Diese Aussage ist, zumindest in dieser Pauschalisierung, schlichtweg falsch.
    In der Regel werden *keine* inhaltlichen Verbindungsdaten von den NNRP-Provider gespeichert (außerdem scheint Logistep etwas mit den Protokollen durcheinanderzukommen, denn "Endnutzer" greifen via NNRP auf Newsserver zu, NNTP wird zwischen Usenetservern "gesprochen").
    Wo kann man sich ueber das im Usenet verwendete Protokoll informieren ( Links )?

  11. #1130
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von fs4all
    Ebenfalls Falsch, es gibst nicht nur Abmahnungen, Micropayment, Neuste abhörsichere GSM Technologie für Militär, Nachrichtendienste und Spezialeinheiten der Nato. Entwicklung von Spionage Software für das FBI, BKA, LKA und Interpol zudem kommen Coder welche VOIP Protokolle zerlegen und darauf basierender Abhörmechanismen aufbauen. Ausbildung für Zollbeamte, Polizei, Spezialeinsatzkräfte..... (Geh mal auf eine der Veranstaltungen)Dito
    Könnte es sein, daß Sie Betriebsinterna preisgeben, die einer Schweigepflicht Ihrer Informanten deren Arbeitgeber gegenüber unterliegen?

  12. #1131
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Devil238
    Der Schuldner verpflichtet sich es zu unterlassen, bei Meidung der Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5001 für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, das urheberrechtlich geschützte Computerspiel "..........." der Gläubigerin im Internet oder ........(der Rest ist dann wie das Original)

    Ist das sinnvoll?

    Nein:

    Mit dem "Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges" schädigen Sie sich selbst: Zunächst ist damit jede einzelne zukünftige Upload eines Fragments einer das Spiel oder Teile oder Modifikationen davon umfassenden Datei für sich mit einer Vertragsstrafe von Euro 5001,- bewehrt. Darüber hinaus aber besteht die Möglichkeit, daß Ihnen in einem ( trotz Ihrer von Ihnen modifizierten Unterlassungserklärung möglichen ) Verfahren für Uploads dieses Spiels vor dem Zeitpunkt der Unterlassungserklärung ein Fortsetzungszusammenhang verwehrt werden kann: Sie müßten dem Gericht nämlich erklären warum Sie für Vorgänge vor der Unterlassungserklärung einen Fortsetzungszusammenhang sehen und für denkbare Vorgänge nach der Unterlassungserklärung grundsätzlich auszuschließen bereit sind ...

    In den Foren ist hinsichtlich des Forsetzungzusammenhanges etwas gründlich mißverstanden worden.


    Für alle Leser des Forums ist auch interessant:

    1.) Grundsätzlich birgt jede Modifiakation der Unterlassungserklärung das Risiko, daß sie vom Unterlassungsgläubiger nicht akzeptiert wird. Er kann ein Verfahren gegen Sie eröffnen. Akzeptieren Sie die Unterlassungserklärung in der Ihnen vorgelegten Form, so ist sie für beide Seiten verbindlich. Die Frage ist also, ob und warum ein Verfahren gegen Sie für den Unterlassungsgläubiger lohnend ist, wenn Sie ihm gegenüber eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

    2.) Setzen Sie den Betrag der Vertragsstrafe auf unter Euro 5000,- herab, so riskieren Sie, daß Ihr Unterlassungsgläubiger Ihre Unterlassungserklärung nicht akzeptiert, weil dann eine Vertragsverletzung nur vor dem Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beklagt werden kann, was für Sie aber nur im Falle einer Vertragsverletzung Ihrerseits ein Kostenborteil wäre aber für Ihren Unterlassungsgläubiger ein Nachteil. Die Vertragsstrafe von Euro 5001,- wird man also vernünftigerweise akzeptieren.


    Ich übernehme keine Gewähr für diese Ausagen; konsultieren Sie bitte hierzu einen Anwalt!

  13. #1132
    JROp.
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    na na na, ich verbitte mir jegliche sinn- und hirnlose kritik an meinen aussagen. meine statements sind immer eindeutig gewesen und gingen NIE in richtung panikmache. meine meinung bleibt bestehen. ICH saug nix mehr, ist einfach so, und ich beziehe auch stellung in bezug auf die ue. ich sage: nicht zahlen. und ich lasse es auf einen rechtsstreit ankommen!
    und sollte jemand einen rechtsstreit auf sich zukommen sehen, wäre ich sogar bereit, unterstützung im sinne von recherche zu liefern!

  14. #1133
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Hi,

    hab wie viele von euch auch eine Abmahung bekommen. Habe mich natürlich sofort mit ein paar Anwälten aus meinem Bekanntenkreis unterhalten, um die Kosten vorab mal so gering wie möglich zu halten.

    Dabei wurde mir geraten, folgendes in die Unterlassungserklärung zu schreiben:

    1. Der Schuldner wird es ab sofort unterlassen, urheberrechtlich geschützte Computerprogramme der Gläubigerin, insbesondere das Computerspiel „Conflict: Global Storm“, im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten und/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen.


    2. Der Schuldner verpflichtet sich, der Gläubigerin einen Schadensersatz in Höhe von EUR 50,00 zu bezahlen.



    Punkt 3 wurde komplett gestrichen. Dazu habe ich ein Anschreiben verfasst in dem ich erkläre die Schadensersatzkosten zu tragen, jedochnicht gewillt bin die Anwaltskosten in Höhe von €250 zu zahlen, da es sich nachweißlich um eine Serienabmahnung handelt, und habe folgenden Link dem Anschreiben beigefügt:

    http://webuser.hs-furtwangen.de/~stroh/bla/Anzeige.pdf

    Den Betrag habe ich selbst auf €100 festgelegt, da es laut Gerichtsbeschluss (den ich ebenfalls mit in das Anschreiben verfasst habe) des AG Charlottenburg vom 11.04.2005 (Az.:236 C 282/04) ein für Serienabmahnungen zulässiger Betrag sei.

    Diesen Brief habe ich vor anderthalb Wochen gefaxt (pünktlich zur Frtist) und per Post geschickt. Bis heute habe ich nichts gehört. Warte immer noch auf Antwort.

    Noch etwas, bezüglich Einschreiben. Als ich diese Post bekam und mit meinen Anwälten gesprochen hatte, habe ich bei der Kanzlei angerufen und um eine Fristverlängerung geboten. Diese wurde mir auch anstandslos gewährt. Zu meiner Frage was sei, wenn ich diesen Brief nicht bekommen hätte antwortete man mir nur, dass sie dann einen zweiten Brief geschickt hätten, in dem eine Aufforderung zu Reaktion gefordert worden wäre und eine Abgabe einer Erklärung, warum man nicht auf den ersten Brief geantwortet hätte.

    Halte euch auf dem laufenden, wie es in dieser Sache weitergeht. Wie gesagt, bis jetzt noch keine Reaktion bezüglich meines GEGENANGEBOTS von Unterlassungserklärung und Anwaltskosten.

    Gruß

    PS. Was eine Verjährung angeht glaube ich zu wissen, dass diese nach bekanntwerden des Schadens 6 Monate gilt. Maximal aber zwei Jahre. Das bedeutet. Wenn sie den Schaden feststellen, haben sie ein halbes Jahr Zeit ihn bei dir einzuklagen. Maximal darf dieses Vergehen aber zwei Jahre zurück liegen.

    Verbessert mich bitte, wenn ich mich täusche. Muss mich erst noch einmal genau schlau machen.

  15. #1134
    anonymus xy
    Gast

    Talking Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Nicht mit mir
    Ich hätte da mal eine ganz andere Frage. Hatte jemand von euch schonmal eine Hausdurchsungung wegen "Raubkopiererei" was durchforsten die eigentlich alles? Nur das eigene Zimmer oder auch das Arbeitszimmer von Papa nebenan?

    Ob die hier war rein schreiben können?
    Ich glaub nicht, weil Computer/CD/DVD/etc. nach der durchsuchung zur Auswertung, von den grünen, mitgenommen werden!

    Also Internet ohne Rechner oder ähnliches habe ich bisher noch nicht gehört.

  16. #1135
    Mitglied
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Ich kann nur auf meine Beiträge hier:

    http://board.gulli.com/thread/542048...d-ermittelt/6/

    hier:

    http://board.gulli.com/thread/547161...meldet-ddos/2/


    und hier

    http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=484

    verweisen.
    Ich bin erst seit letzer Woche aktiv, die Sache in Schweden und die Razzia in D. hat mich dazu gebracht.

    Also dann, meine Beiträge lesen und antworten, in diesem Sinne,

    Revolution has just begun a week and a day ago.

    Mit freundlichen Grüßen, USAIntern.

  17. #1136
    Mitglied
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer


  18. #1137
    Mitglied
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    Thumbs up Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    [QUOTE=Ein alter Hasse]Hi Leute,

    stellt man fest, dass Logistep das Downloadangebot seitens des Beschuldigten nur in einem Zeitraum von max. fünf Tagen nachweisen kann (muss). Daraus ergibt sich folgende Rechnung, ca. EUR 35 Schaden (EUR 50 Verkaufspreis – ca. EUR 15 Vertriebskosten werden abgezogen) für ein komplettes Uploaden des betroffenen Spiels (z.B. Earth 2160 ca. 1500 MB groß) bei einer Uploadbandbreite von max. 10 KB/s (wird von eMule festgelegt) und in einem Zeitraum von fünf Tagen, kann man so einen Schaden von max. EUR 100,80 errechnen ( (0,01MB/s*(60*60*24*5)s/1500MB)*EUR 35 ). Dieses Ergebnis bedeutet zwar, dass die Entschädigungszahlung von EUR 50 auf EUR 100 angehoben werden kann, sofern es die geschädigte Firma wünscht, aber die Anwaltsgebühren von Schutt und Waetke die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kassiert werden dürfen, betragen dann nur noch ein paar Euros. Deshalb bin ich der Meinung, dass Schutt und Waetke alles tun wird um genau diesen Vergleich vor Gericht zu vermeiden, um nicht einen Präsidenzfall zu schaffen, denn dann wehre die Abzocke vorbei.


    Na das sind doch mal die rictigen Worte zur richten Zeit !
    Wenn der Streitwert in Frage zu stellen ist dann wackelt die ganze Abmahngeschichte. Denn für 50.- Euro Anwaltskosten werden die sich nicht sehr weit mehr aus dem Fenster wagen.
    Hoffendlich schafft es einer zu einem Prozeß, der dann diese Rechnung aufmacht !!!!
    Könnte mir vorstellen das es dann Sutt & Wack nicht mehr lange gibt.

  19. #1138
    Naja
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Die gibt es zwar nicht mehr, aber haben die schon für das Leben vorgesorgt mit paar Häusern und paar Ferraris!! :-((((

    Gruss

    Naja

  20. #1139
    Nicht mit mir
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    ich befürchte, hier wird sich in den nächsten tagen was tun.

  21. #1140
    Bouncing around the World Avatar von Tiggers
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    Apr 2001
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    *****
    Geändert von Tiggers (12. 06. 2006 um 11:12 Uhr)

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