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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

    Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
    Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
    Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
    Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert

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  2. #11481
    Mitglied Avatar von MaulWurf5
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mal ne Frage die mich Betrifft. Es geht hier meistens um Schutti und co. Gibts eigentlich in Sachen KUW irgendwas? Haben die je einen vor Gericht gezerrt? Die benutzen ja ne andere "Supersoftware" (über die sich selbst Logidreck lustig macht)...

  3. #11482
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    ZITAT:
    "Frage an die Experten. Ändert sich der HASH Wert einer Datei auch wenn sie nur umbenannt wird?"

    Nein, bei bloßem Umbenennen ändert sich der Wert nicht, da das keinen Eingriff in die Dateistruktur darstellt (Stichwort Integrität). Aber das ist ja auch genau mein Ansatz: Auf der einen Seite behauptet Riccos Schweizer Kräuterprogie, Dateien anhand des "einzigartigen Hashwertes" eindeutig zu identifizieren, andererseits wirbt Logistep mit nicht erkennbaren Dummies / Fakes. Ja, wie nun? Also müssen die ihre Dummies also vorsätzlich selbst plazieren und einschlägig verlinken, weil diese eben nicht als DL-Quelle mit gleichem Hash akzeptiert werden. Die richtigen FileZ aber müssen sie selbst erst einmal verifizieren, also komplett downloaden und abspielen bzw. ausführen, weil die Kenntnis eines Hashwertes eben nichts über die Datei und ihren Inhalt aussagt, solange man die Datei selbst nicht kennt. Wenn also einschlägig und wareZmäßig bearbeitete ISOs, gesplittete oder gepackte Dateien angeboten werden, kann Riccos Gruselware auch nix verwertbares abliefern. Die Hashstruktur der Originaldatei(en), die vom Urheber geliefert wird, wie Logitubbies erläutern, so daß sie selbst eben nicht einmal die Originale kennen müssen, stimmt halt nicht mit den bearbeiteten FileZ überein. Kapisch? Hashvergleich ohne kompletten Download also nur möglich, wenn etwas 1:1 zum Download steht!

    Ergo:

    1) Sie "bauen" Dummies ohne Funktion, verlinken diese über einschlägige Sides und machen Upload ohne Ende. Folge: Rein gar nichts. Nur Störmanöver.

    2) Wie oben 1) nur daß Sie dann selbst die urheberrechtlich geschützten Originale uploaden und die Downloads protokollieren. Folge: höchst illegal und strafrechtlich sehr relevant. Hat dagegen der Rechteinhaber die Genehmigung zum Upload durch Logistep - also zur öffentlichen Verbreitung und Weitergabe - erteilt, gibts aber nichts mehr zu verfolgen, abzuzockmahnen usw. Rechteinhaber hat ja zugestimmt. Zum Upload und zwangsläufigen Download Dritter.

    3) Kompletter Download der mutmaßlich gesuchten FileZ durch Logistep. Entweder über verbreitete Links mit dann definiertem Hash der Dateien. Oder über Suche nach Freigaben mit Namen, wobei dann erst recht alles vollständig aus den shared folders gesaugt und ausprobiert werden muß.

    4) Locussteppe sucht einfach nach Namen von Dateien, findet dabei .txt, .nfo, .rar, .zip, .xxx und protokolliert alle IPs. Schutt und Deponie mit qualifierter IT-Kenntnis geben die IPs an StA und Provider OHNE Nachweis der behaupteten Rechtsverletzung. Die gefundene Datei hieß halt "Römer.rar" und war ne gepackte .pdf mit nem umfangreichen Flyer einer Topffabrik mit gleichnamigen Tonkeramikbehältnissen . Oder ne .nfo. Oder was auch immer, z.B. auch Shareware vom bedepperten Rechteinhaber. Kann der nicht aufpassen, daß er Logischutt nicht so bloßstellt.

    5) Gutachten von SV Zimmermann. Guter Mann. Leider falsches Gutachten. Die Trockenübung Datei xyz.xxx mit definiertem Hash, MD5 und Größe wird in einem p2p-Netz veröffentlicht und auch nach Umbenennung in zyx.yyy von der Software identifiziert. IPs und Datum / Uhrzeit der Anbieter (Uploader) werden sekundengenau protokolliert. Toll, Troll. Aber Hash, Größe und Co. kennt auch die Software vorher nur bei Originalveröffentlichung in 1:1 mit gleichem Hash und gleicher Größe wie beim Urheber oder erst nach vollständigem Download der potentiell urheberrechtsverletzenden Publikation. Stimmts, "Zimmermänn, Du Ei"? Weil sonst besagt ja die Auswertung nichts als daß jemand Dateien mit irgendwelchen Namen geshared hat. Aber nichts über vermeintliche Urheberrechtsverletzungen.

    Nach allem, was bisher bekannt ist, dürfte es sich unter Berücksichtigung obiger Ausführungen bei allem Vorbringen im Zivilprozeß lediglich um einen unzulässigen "Ausforschungsbeweis" handeln. Letztlich sollte nämlich für die Abzockerkanzleien die beklagte Seite selbst den Beweis liefern, z.B. durch Anerkennen des Vortrages, Nichtbestreiten usw. Zur Software und dem ominösen Zimmermann-Gutachten: Es wäre Sache des Klägers, dieses in den Prozess einzuführen und nicht Sache des Gerichts, dieses durch eine Beweisaufnahme zu erforschen („auszuforschen“). Daher darf es nicht Zweck der Beweisaufnahme sein, den Parteien die Erkenntnisquellen zu erschließen, aufgrund derer sie Tatsachen vortragen könnten. Bedeutet, daß die Abmahnerkanzleien bei Bestreiten des Vortrages im Zivilverfahren alle Karten auf den Tisch zu legen haben. Auch und gerade das Gutachten sowie Funktion und Anwender der Schnüffelsoftware. SOO WEIT kam es bisher aber nie. Die kundigen Schnüffelanwälte sind insoweit schon am Nachweis der Legitimation des Rechteinhabers gescheitert. Alle anderen Entscheidungen / Beschlüsse lebten immer vom Beklagten, der Rechtsverstöße zugab. Auch die Gebührenentscheidung aus Mannheim, in der die Abzocker sogar bei eingeräumtem Rechtsverstoß selbst leer ausgehen mußten....


    ===>>>> Tipp, liebe StAe, RAe, schwarzberobte Weißkrawatten und Kommunikations-"Provider". VOR der Ermittlung von IP-Adressen erst einmal die notwendige Protokollierung von MD5, Hash, Größe etc. durch die Schweizer-Spitzel-Software überprüfen. Wetten, daß da nix existiert. Wetten, daß KUW, S&W und sonstige Spezies so was nicht haben oder herbeischaffen können. Wie sonst sollte denn der Beweis geführt werden? Oder genügt jetzt gegenüber der StA die bloße Behauptung, allein die Existenz irgendeiner IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt sei potentiell urheberrechtsverletzend? Besonders wenn in Form einer unübersichtlichen Liste mit dem bloßen Hinweis auf ein irgendwie geartetes in-vitro-Gefälligkeitsgutachten präsentiert?

    Los, alle an die Front! Alles an die Presse, an Heise, Bild, Spiegel, in die Foren und an die Provider.


    @gleisse: Dein Ansatz geht in die richtige Richtung!
    Geändert von RebelYa (18. 03. 2007 um 15:59 Uhr)

  4. #11483
    DAS Huhn Avatar von blinder Floh
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Eldena
    Hier noch was Raffgieriges von Schutti:

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=81445
    Das sieht man mal, zu welcher Gattung Lebewesen dieser (...hier kann sich jeder selber was passendes reinschreiben) gehört.
    Interessant ist aber:


    Hört sich irgendwie nach "Hose-voll" an....
    .
    ich find es vorallem interessant das 123 als Rechtsanwälte schon selbst von Mafia sprechen.

  5. #11484
    DAS Huhn Avatar von blinder Floh
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    auf die Gefahr das ich als "Troll" abgestempelt werde.

    Urheberrechtsverletzungen (Copyrights) verjähren nach drei Jahren. Alle die sagen.:" Ich habe nix zurück geschrieben und bisher ist nix passiert" sind nicht aus dem Schneider.
    Aufgrund der Masse an Abmahnungen wird auf Viele keine Rücksicht genommen die sich nicht melden, dennoch werdet ihr in ihren Karteien weiter geführt.
    Gebt nicht an weil ihr seit 10 Monaten nichts von denen gehört habt. Das ist keine Sicherheit!
    Interessant wird es, wenn es ein Urteil gibt. Ob nu über die Art der Ermittlung oder die Art der Abmahnung.

  6. #11485
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Dafür verjährt mein HASS auf S&W niemals....

  7. #11486
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    Thumbs up Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von MaulWurf5
    Mal ne Frage die mich Betrifft. Es geht hier meistens um Schutti und co. Gibts eigentlich in Sachen KUW irgendwas? Haben die je einen vor Gericht gezerrt? Die benutzen ja ne andere "Supersoftware" (über die sich selbst Logidreck lustig macht)...

    .... von KUW und Kornmeier hörste und siehste nix mehr. Anscheinend ist die Kriegskasse so gefüllt, dass die bereits Urlaub im Bermuda-Dreieck machen. Eine Konsequenz bleibt allerdings, wenn da mal ein Sturm losbricht sind Tornados das reinste Vergnügen.

    MfG Pornograf(Widerwillen)

  8. #11487
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    Thumbs up Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von blinder Floh
    auf die Gefahr das ich als "Troll" abgestempelt werde.
    Urheberrechtsverletzungen (Copyrights) verjähren nach drei Jahren. Alle die sagen.:" Ich habe nix zurück geschrieben und bisher ist nix passiert" sind nicht aus dem Schneider. Aufgrund der Masse an Abmahnungen wird auf Viele keine Rücksicht genommen die sich nicht melden, dennoch werdet ihr in ihren Karteien weiter geführt. Gebt nicht an weil ihr seit 10 Monaten nichts von denen gehört habt. Das ist keine Sicherheit! Interessant wird es, wenn es ein Urteil gibt. Ob nu über die Art der Ermittlung oder die Art der Abmahnung.

    .... dann bau mal in Deine Überlegungen mit ein, dass auch abseits der Piste vieles in Angriff genommen wurde, wovon hier im Forum nichts berichtet wurde.
    Vielleicht erfahren wir ja innerhalb von 3 Jahren auch mal etwas davon?
    Ansonsten kann ich Dir nur noch einen Spruch aus meiner Kindheit schildern:
    Gottes Mühlen mahlen langsam, aber trefflich fein!
    Dieser Spruch hat sogar schon eine Erfolgstendenz hinter sich!

    MfG Pornograf(Widerwillen)

  9. #11488
    Mitglied Avatar von Sam80
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Was ich übel finde, die schaffen es nach jahren nichteinmal so ne offensichtliche abzockmasche wie z.b. lebenserwartblabla bzw. Prognose ect. radikal zu stopen.
    Das s&w konsorten prob ist noch viel komplexer und komplizierter, irgendwie scheiße und echt frustrierend, da zuckt schon oft die hand nach dem baseballschläger.
    Aber wenn der kleine bürger einen furz gegen vater staat lässt dann wird rabatz gemacht.
    Geändert von Sam80 (18. 03. 2007 um 10:04 Uhr)

  10. #11489
    Mitglied Avatar von Sam80
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von pornograf
    .... von KUW und Kornmeier hörste und siehste nix mehr. Anscheinend ist die Kriegskasse so gefüllt, dass die bereits Urlaub im Bermuda-Dreieck machen. Eine Konsequenz bleibt allerdings, wenn da mal ein Sturm losbricht sind Tornados das reinste Vergnügen.

    MfG Pornograf(Widerwillen)
    Naja, auch nur wieder bis die nächste abmahnwelle losrollt , ist doch immer das selbe hier. Ja stimmt, nur wer wind sät wird sturm ernten.
    Das dies die deppen anwälte nicht verstehen, das man sich mit lüg und betrug nur selber die handgranate im arsch scharf macht!

  11. #11490
    Mitglied Avatar von Sam80
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Vielleicht den spieß einfach rumdrehen, eine grillparty vor dem s&w bunker veranstalten mit fahnen und flyer. Psychoterror mal anderstrum, so würde es ihnen sicherlich spaß machen zur arbeit zu gehen.chrchr


    Geändert von Sam80 (18. 03. 2007 um 10:52 Uhr)

  12. #11491
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Morgen zusammen.
    Also ich hab gestern eine mahnung von S&W bekommen für ein spiel...
    Hab mich hier mal durch sforum gekämpft,
    aber so 100% sicher was ich nun tun soll bin ich nicht.
    Dazu kommt:
    Der Brief wurde als Wurfsendung bei meiner alten adresse abgegeben,
    was da meine Eltern sind.
    Dort wohne ich nun schon ein halbes Jahr nicht mehr,
    der internet anschluss liegt allerdings noch dort und verrottet...
    Was soll ich tun?

  13. #11492
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Hi,

    gestern riefen mich meine Eltern an, das mein Vater eine Abmahnung von Schutt & Waetke bekommen hätte... da ich allerdings der Hauptnutzer der Verbindung bin und mein Vater mal absolut keine Ahnung von PC's oder etwa Internet hat, werde ich ihm raten diese Abmahnung schön in die Tonne wandern zu lassen...

    Weiterhin wollte ich mich bei den gulli:board betreibern bedanken!
    Es ist schön zu sehen, das es immer noch möglich ist seine Freie Meinung zu äußern!

    Das mit der Grillparty würde ich unterstützen, allerdings ist Donnerstag etwas schlecht, besser wäre Freitag
    Mit arbeiten und so dürfte das für viele einfacher sein...

    Gruß

  14. #11493
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von MaulWurf5
    Mal ne Frage die mich Betrifft. Es geht hier meistens um Schutti und co. Gibts eigentlich in Sachen KUW irgendwas? Haben die je einen vor Gericht gezerrt? Die benutzen ja ne andere "Supersoftware" (über die sich selbst Logidreck lustig macht)...
    Das würde mich auch mal schwer interessieren! Kommt bei denen auch ein 2./3. Schreiben/Einschreiben? Und gab es jemals eine Gerichtsverhandlung?

  15. #11494
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von blinder Floh
    Urheberrechtsverletzungen (Copyrights) verjähren nach drei Jahren. Alle die sagen.:" Ich habe nix zurück geschrieben und bisher ist nix passiert" sind nicht aus dem Schneider.
    Aufgrund der Masse an Abmahnungen wird auf Viele keine Rücksicht genommen die sich nicht melden, dennoch werdet ihr in ihren Karteien weiter geführt.
    Richtig, aber wenn man bedenkt, dass bis heute über ein Jahr seit der ersten Abmahnwelle es nur zu einigen wenigen Gerichtsverfahren kam und die auch noch meistens zu Gunsten der Beklagten ausgingen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass S&W es ernst mit dem Verklagen meint. Es ist einfach viel lukrativer neue Abmahnwellen zu starten, als das gesamte "Geschäftsmodel" durch ein negatives Grundsatzurteil zu gefährden.

    Zitat Zitat von blinder Floh
    Interessant wird es, wenn es ein Urteil gibt. Ob nu über die Art der Ermittlung oder die Art der Abmahnung.
    Über die Art der Abmahnung gibt es bereits Urteile:
    www.heise.de/newsticker/meldung/84201
    www.heise.de/newsticker/meldung/83335
    http://www.internetrecht-rostock.de/...ilesharing.htm
    Über die Ermittlung hat es aber S&W bis jetzt gut verstanden dieses zu verhindern (siehe Guido0815).

  16. #11495
    Mitglied Avatar von Electronic
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Wdo
    Das würde mich auch mal schwer interessieren! Kommt bei denen auch ein 2./3. Schreiben/Einschreiben? Und gab es jemals eine Gerichtsverhandlung?

    von 2. Schreiben wurde berichtet. Einen Gerichtstermin hat es aber noch nicht gegeben. Zumindest nicht wenn man sich überhaupt nicht rührt.

  17. #11496
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    moin moin - habe wider erwarten recht gut geschlafen nicht zuletzt dank Euch...
    mein Mann ist nun von der Arbeit da - haben alles diskutiert und sind auf den Punkt Hausdurchsuchungen gestoßen - muss man bei angeblich einer angebotenen Datei mit sowas rechnen? Wie haben andere reagiert - Rechner aufgeräumt, Hausputz gemacht - oder ist sowas übertrieben?
    würd mich über infos freuen -

  18. #11497
    The Oncoming Storm Avatar von SPMan
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von enjoy.2006
    [...]sind auf den Punkt Hausdurchsuchungen gestoßen - muss man bei angeblich einer angebotenen Datei mit sowas rechnen? Wie haben andere reagiert - Rechner aufgeräumt, Hausputz gemacht - oder ist sowas übertrieben?
    würd mich über infos freuen -
    Im Grunde genommen ein - Stichwort Strafvereitelung.
    Wenn die alerdings die Kanzlei strafbar machen möchte, dann schon. Denn sie haben Dich dann ja dazu aufgefordert das Beweismaterial zu löschen.
    Zudem gibt es die Empfehlung der StaWa Karlsruhe mit den "500 Dateien". All diese Punkte müssten aber in den Zusammenfassungen angesprochen worden sein.

  19. #11498
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat von enjoy.2006:Bringt das eigentlich was, wenn ich mich bei 1&1 beschwere - wir haben ja ne Flat - also die Sache mit den abrechnungsrelevanten Daten. Obwohl deren Antworten bei Problemen kann man ja eh meist vergessen.
    Ich selbst hab auf jeden Fall kein Downloadprogramm auf dem Rechner, war auch im Büro zu dem Zeitpunkt, Tochter in der Schule... Mann unterwegs -
    Seid ihr noch am Sammeln - ich würd auch was geben - 50 Euro bestimmt..


    Nein, es bringt nichts, 1&1 benutzt die IPs von T-Online und die haben schon bekannt gegeben, dass sie die Daten nur noch 7 Tage speichern wollen.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609
    http://www.daten-speicherung.de/inde...g/unternehmen/
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/81400
    http://www.rae-michael.de/news/categ...sharing-recht/


    50€ für die Klage:
    http://board.gulli.com/thread/663847...sorten/39/#974

    ....haben alles diskutiert und sind auf den Punkt Hausdurchsuchungen gestoßen - muss man bei angeblich einer angebotenen Datei mit sowas rechnen? Wie haben andere reagiert - Rechner aufgeräumt, Hausputz gemacht - oder ist sowas übertrieben?
    würd mich über infos freuen -

    HD is nicht, da die Staatsanwaltschaft die Akte wegen Geringfügigkeit schon geschlossen hat. Das ist auch die Voraussetzung dafür, dass Schrott und Wichser Akteneinsicht bei der STA nehmen konnten, um deine Daten zu bekommen.
    Ich habe aber trotzdem Hausputz gemacht, mach ich eh jedes Jahr im März

    http://www.gulli.com/news/edonkey-ra...on-2006-05-31/
    http://www.internetrecht-rostock.de/...waltschaft.htm
    http://www.gulli.com/untergrund/szene/hausdurchsuchung/

  20. #11499
    Mitglied
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    - thx - ja hab ich schon gelesen - wollte nur mal aktuell Erfahrungen wissen - das mit den 500 Dateien und Bagatellregelung hab ich gelesen - fand ich ein bissl beruhigend

  21. #11500
    Midgleed Avatar von Hadron
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Wer eine Abmahnung erhalten hat, bei dem wird es keine Hausdurchsuchung mehr geben (na, jedenfalls nicht wegen der abgemahnten Sachen). Ich habe es mal etwas überzogen so formuliert: Man kann froh sein, dass man abgemahnt und nicht hausdurchsucht wurde.

    Siehe auch Beitrag #9458.

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