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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

    Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
    Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
    Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
    Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert

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  2. #12681
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Hadron
    Genau deshalb haben Schutt & Waetke ja auch den Prozess in Mannheim verloren. "Es war mein Sohn, ich war es nicht."

    Leider wird momentan unterschiedlich geurteilt, ja nach der richterlichen Auffassung, wie weit die Störerhaftung geht.
    Genau das würde bei uns auch zutreffen. Also wenn es jmd gewesen wäre,
    dann ich. Aber ich bin auch sicher, dass ich die Römer nich gezogen habe.
    ( Oder für die ganz genauen - nich "geuppt" habe ).
    Werden die dann bei solch einer Argumentation den Sohn belangen?
    Und wie sieht das aus wenn der Sohn noch minderjährig ist?

  3. #12682
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von bluehawk
    Das ist so nicht ganz richtig. Zum sind die Provider zur Zeit angehalten von 80 Tagen auf 7 Tage zu senken. WENN ein User es wünscht, gar nicht gespeichert zu werden, dann muss er das seinem Provider mitteilen. Gegebenfalls auch vor Gericht gehen. Es ist nicht so, dass die Provider illegal speichern.
    wer sagt das????
    siehe
    http://www.telespiegel.de/news/06/2601.html

    aus techn. Gründen kann nur einzelnen Teilnehmern die Löschung bzw.
    Nicht-Speicherung der Daten gewährt werden.

    Auch wenn die T-Online für die Umrüstung Monate braucht und das auch so mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgesprochen hat bleibt es dabei . siehe auch Seite 506

    Zitat Zitat von Danyl

    ´hatte bei meinem Provider zunächst eine Verbindungsauskunft angefragt.
    Folgende email hat mich endlich erreicht:
    Sehr geehrte XXX,
    vielen Dank für Ihre eMail.
    Außer den auch für Sie über www.mycongster.de einsehbaren Daten wird lediglich eine so genannte Kundenhistorie gepflegt. Diese haben wir dieser eMail als Screenshot angehängt.

    Nach § 97 Abs. 3 TKG dürfen nur die zur Entgeltabrechnung notwendigen Nutzungsdaten gespeichert werden. Daher dürfen nach § 99 TKG dann auch nur diese Daten für den Verbindungsnachweis genutzt werden.
    Bei einem Flat-Tarif werden für die einzelnen Verbindungen bzw. das abgerufenen Volumen keine nutzungsabhängigen Entgelte berechnet. Die einzelnen Verbindungen dürfen daher auch nicht in die Nutzungsdaten aufgenommen werden.
    Eine wahlweise Speicherung der Nutzungsdaten können wir Ihnen wegen der rechtlichen und technischen Gegebenheiten leider nicht anbieten.
    Wir bitten um Ihr Verständnis.
    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und verbleiben
    mit freundlichen Grüßen
    Jan Lichtenberg
    Datenschutzbeauftragter
    Congster GmbH
    Postfach 10 03 05
    64203 Darmstadt
    Tel 0180 5 324 444 (14 ct/min)
    Fax 0180 5 221 777 (14 ct/min)
    E-Mail: datenschutz@congster.de
    http://www.congster.de
    Geändert von Grazer57 (31. 03. 2007 um 14:12 Uhr)

  4. #12683
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Das war mir neu - ich finanziere natürlich gerne ein neues Klavier für bedürftige Schulen, statt eines neuen Porsche in der Advokaten-Garage:

    "Besonders reiben sich die FairSharing-Mitglieder, zu denen das Netzwerk Freies Wissen, die Grüne Jugend, der Foebud und die Attac AG Wissensallmende zählen, an der von der deutschen Sektion des Musikindustrie-Verbandes IFPI angekündigten Erhöhung der Taktrate bei der Verklagung von Tauschbörsen-Nutzern auf mehr als 1000 Anzeigen pro Monat. Keineswegs versöhnlich stimmen kann die FairSharer dabei das Gelöbnis der Phonoverbände, die etwa über Schadensersatzforderungen eingenommen Beträge in die Finanzierung von Musikunterricht an Schulen fließen zu lassen."

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/87673

  5. #12684
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Hat jemand einen geeigneten Vorschlag für

    http://www.bigbrotherawards.de/nominate

    ???

    Gibt es übrigens auch in der Schweiz:

    http://www.bigbrotherawards.ch/

    Nur LOGISTEP hab' ich dort bisher noch nicht gefunden.

    Wird dort etwa nicht geshared und abgemahnt?

  6. #12685
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Nachfrage: erfolgten nun die Abmahnungen vor allem wegen dem Upload (zur Verfügung stellen von unrechtmäßigen Kopien) in p2p-Netzwerken oder wegen dem Download von Dateien?

    Wie ist denn nun RS einzustufen (neben dem Thread hier http://board.gulli.com/thread/448113...hare-sicher/)?

  7. #12686
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von PaulchenPlanlos
    Nachfrage: erfolgten nun die Abmahnungen vor allem wegen dem Upload (zur Verfügung stellen von unrechtmäßigen Kopien) in p2p-Netzwerken oder wegen dem Download von Dateien?

    Wie ist denn nun RS einzustufen (neben dem Thread hier http://board.gulli.com/thread/448113...hare-sicher/)?
    das verbreiten, also der upload

  8. #12687
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von PaulchenPlanlos
    Nachfrage: erfolgten nun die Abmahnungen vor allem wegen dem Upload (zur Verfügung stellen von unrechtmäßigen Kopien) in p2p-Netzwerken oder wegen dem Download von Dateien?

    Wie ist denn nun RS einzustufen (neben dem Thread hier http://board.gulli.com/thread/448113...hare-sicher/)?
    http://www.heise.de/newsticker/resul...rds=rapidshare


    erübrigt das deine frage?

  9. #12688
    infantiler Quasselkopp Avatar von Game Boy
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    http://smilie-land.de/t/t-v/verbrech...recher0002.gif
    Wie auch immer! Irgendwann wird es jemanden erwischen.

    Am besten lässt man die Finger vom dem ganzen Zeug.
    Die schöne Zeit ist halt vorbei!!!

  10. #12689
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    @bluehawk: Das heisst, man kann davon ausgehen dass rs von selbst fragwürdigen Inhalt löscht. Liegen verschlüsselte Dateien vor kann rs nicht nachvollziehen was gespeichert wurde. Dann müsste rs solche Dateien sofort löschen oder die Verschlüsselung verbieten, um sicherzustellen dass keine Urheberrechte verletzt werden.

  11. #12690
    Mitglied Avatar von steffen_h
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    IP-Adresse:
    Jeder Internet-Nutzer hinterläßt eine Datenspur bei der Internet-Nutzung. Dazu gehört u.a. die IP-Adresse. Über die IP-Adresse kann man z.B. feststellen, wer Provider den Internet-Zugang bereitgestellt hat. Auch jede im World Wide Web erreichbare Seite wird technisch über eine IP-Adresse angebunden. Somit kann man anhand der IP-Adresse feststellen, über welchen Provider die betreffende Seite mit dem Internet verbunden wird.

    Der Vergleich mit dem Autokennzeichen ist unpassend.
    Denn über die IP-Adresse bekommt man zwar den Provider
    des Internetanschlusses heraus, nicht aber Name/Anschrift
    des Inhabers !


    Ansonsten bräuchten die Abmahnanwälte bis jetzt keinen
    Richter der im Rahmen eines Ermittlungverfahrens gegen Unbekannt
    beim Provider den Klarnamen fordert.
    Bitte das beachten:
    IP-Adresse sagt nur den Provider aus und nicht wer das
    Auto gefahren hat !

    Und der klassische Vergleich mit dem Blitzer ist auch unpassend.
    Denn auf dem Blitz-Foto ist zwar unscharf das Auto zu sehen,
    aber nicht das Kennzeichen, geschweige der Fahrer.
    Geändert von steffen_h (31. 03. 2007 um 18:39 Uhr)

  12. #12691
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mal ein kleiner TV-Programm-Tip:
    Wir sind drin! - Die neuen Tricks der Lobbyisten. (Wie macht man seine eigenen Gesetze?)

    Ein Vergleich mit der Musikindustrie wäre natürlich rein zufällig und nicht gewollt:
    Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes...blabla

  13. #12692
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von sabine67
    IP-Adresse:

    Der Vergleich mit dem Autokennzeichen ist unpassend.
    Denn über die IP-Adresse bekommt man zwar den Provider
    des Internetanschlusses heraus, nicht aber Name/Anschrift
    des Inhabers !


    Ansonsten bräuchten die Abmahnanwälte bis jetzt keinen
    Richter der im Rahmen eines Ermittlungverfahrens gegen Unbekannt
    beim Provider den Klarnamen fordert.
    Bitte das beachten:
    IP-Adresse sagt nur den Provider aus und nicht wer das
    Auto gefahren hat !

    Und der klassische Vergleich mit dem Blitzer ist auch unpassend.
    Denn auf dem Blitz-Foto ist zwar unscharf das Auto zu sehen,
    aber nicht das Kennzeichen, geschweige der Fahrer.

    3 x falsch.

    1.) Das amtl. Kfz-Kennzeichen nützt Dir auch nix. Das sagt nur was über die Zulassungsstelle / Ortspolizeibehörde aus. Von der bekommt man dann den Halter nebst Anschrift. Ist also so ähnlich wie mit IP-Adresse und Provider.

    2.) Weitverbreiteter Irrtum: Die (bei den meisten) dynamische IP-Adresse gehört ironischerweise zu den statischen Daten (s. bereits mehrere Freds zu diesem Thema nebst Rspr.). Deshalb brauchts auch keinen Richterbeschluß. Es reicht das Auskunftsersuchen der StA.

    3.) Das Kennzeichen ist regelmäßig auch auf dem Bild. Zum Zwecke der Fahreridentifizierung nutzt man allerdings ne extreme Ausschnittsvergrößerung. Insbesondere bei den Minibildern, die zwischenzeitlich fast überall computermäßig auf die Anhörungsbögen gedruckt werden.

    Aber sonst immer gute Arbeit

  14. #12693
    Midgleed Avatar von Hadron
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    In Italien wird man "endlich" auch aktiv, es geht wohl um Peppermint Jam Records und 3.636 Betroffene:

    Englische Übersetzung: http://translate.google.com/translat...language_tools
    Original-Link: http://www.webmasterpoint.org/news/s...mi_p27598.html

  15. #12694
    Mitglied Avatar von steffen_h
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    3 von 3 falsch, niederschmetternd

  16. #12695
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von RebelYa
    3 x falsch.

    1.) Das amtl. Kfz-Kennzeichen nützt Dir auch nix. Das sagt nur was über die Zulassungsstelle / Ortspolizeibehörde aus. Von der bekommt man dann den Halter nebst Anschrift. Ist also so ähnlich wie mit IP-Adresse und Provider.

    2.) Weitverbreiteter Irrtum: Die (bei den meisten) dynamische IP-Adresse gehört ironischerweise zu den statischen Daten (s. bereits mehrere Freds zu diesem Thema nebst Rspr.). Deshalb brauchts auch keinen Richterbeschluß. Es reicht das Auskunftsersuchen der StA.

    3.) Das Kennzeichen ist regelmäßig auch auf dem Bild. Zum Zwecke der Fahreridentifizierung nutzt man allerdings ne extreme Ausschnittsvergrößerung. Insbesondere bei den Minibildern, die zwischenzeitlich fast überall computermäßig auf die Anhörungsbögen gedruckt werden.

    Aber sonst immer gute Arbeit
    Die Demotivationsorgie möchte ich zugunsten von sabine67 doch etwas filtern. Sicher wird man in diesem Mega-Info-Thread leicht verwirrt.

    1. Kfz-Kennzeichen und Halter sind nicht ähnlich wie IP-Adresse und Provider, sondern vergleichbar mit IP-Adresse und Anschlußinhaber. Und der muss nicht zwangsläufig persönlich haftbar gemacht werden können (Störerhaftung). Oder habe ich da jetzt auch etwas falsch verstanden?

    2. Ein Richterbeschluß ist (noch) notwendig, um eine von der Staatsanwaltschaft in Erwägung gezogene HD zu genehmigen. Und zwar nachdem die Staatsanwaltschaft die Informationen durch den Provider erhalten und ausgewertet hat.

    3. Glückwunsch sabine67 - Du wurdest noch nie geblitzt. Respekt

    Hab' ich es kapiert???

  17. #12696
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Hadron
    In Italien wird man "endlich" auch aktiv, es geht wohl um Peppermint Jam Records und 3.636 Betroffene:

    Englische Übersetzung: http://translate.google.com/translat...language_tools
    Original-Link: http://www.webmasterpoint.org/news/s...mi_p27598.html
    Frankreich vergessen?.....
    oder nicht gründlich gesucht
    UBISOFT......................

  18. #12697
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    @Eldena Zypries ist wohl auch ein U-Boot, ich beobachte diese Frau sehr genau, Korruption ist schwer zu beweisen, aber manchmal richt es förmlich danach! Es ist wohl mehr als clever gewesen, dass sie noch mal einen Rückzieher gemacht hat, aber wer weiß, viele vergessen schnell, ich nicht!

    Zypries wird noch nicht Präsidentin in Karlsruhe

  19. #12698
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Kfz-Kennzeichen hin oder her
    Störerhaftung hin oder her

    alles egal

    meiner Meinung nach ist das Nicht- Löschen illegal .... aber zumindest ist die Weitergabe der aus der IP stammenden Informationen (Anschrift des
    Anschlussinhabers usw.) höchst fragwüdig wenn nicht sogar gesetzwidrig.

    Warum sollte denn sonst so eine eMail an den User "DAnyl" verschickt werden .
    Die T-Online verschickt diesbezüglich anders lautende schwammige Mitteilungen.
    denn es bleiben

    1. das Voss-Urteil
    2. der § 97 Abs. 3 TKG (Es dürfen nur die zur Entgeltabrechnung notwendigen Nutzungsdaten gespeichert werden. ) Bei Tarif Flat-Rate sind keine Daten notwendig
    3. der § 99 TKG (Nur diese Daten dürfen für den Verbindungsnachweis genutzt werden.)
    Geändert von Grazer57 (01. 04. 2007 um 00:23 Uhr)

  20. #12699
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von Alter Esel
    Die Demotivationsorgie möchte ich zugunsten von sabine67 doch etwas filtern. Sicher wird man in diesem Mega-Info-Thread leicht verwirrt.

    1. Kfz-Kennzeichen und Halter sind nicht ähnlich wie IP-Adresse und Provider, sondern vergleichbar mit IP-Adresse und Anschlußinhaber. Und der muss nicht zwangsläufig persönlich haftbar gemacht werden können (Störerhaftung). Oder habe ich da jetzt auch etwas falsch verstanden?

    2. Ein Richterbeschluß ist (noch) notwendig, um eine von der Staatsanwaltschaft in Erwägung gezogene HD zu genehmigen. Und zwar nachdem die Staatsanwaltschaft die Informationen durch den Provider erhalten und ausgewertet hat.

    3. Glückwunsch sabine67 - Du wurdest noch nie geblitzt. Respekt

    Hab' ich es kapiert???
    Demotivationsorgie? De moi?

    Pass-ma-auf:

    1) Der Vergleich paßt deshalb so gut, weil auch der Anschlußinhaber grundsätzlich als Störer haften kann. Unterlassungsverfügungen sind zunächst an den Inhaber zu richten. Der hat denn auch nach der Rspr. einiges - wenn auch nicht alles Menschenmögliche - gegen den Mißbrauch seines Anschlusses bzw. Zugangs zu unternehmen. Für Mißbrauch haftet er übrigens auch gegenüber seinem Provider - nämlich aus Vertrag (Stichwort u.a. AGB).

    Hey, Kanzleien und Lobbyisten, leiert doch mal ne gesetzgeberische Initiative an, wonach der Anschlußinhaber a) auch ein "Fahrtenbuch" zu führen hat, wenn er ausnahmsweise nachweisen kann, nicht rechtswidrig gehandelt zu haben, die entsprechende Person aber nicht benennt... oder b) grundsätzlich haftet. Gründe, wie immer in der letzten Zeit: Terro*ismus, Kind*rpo*r*o*rap*hie, Gefahr des Untergangs des Abendlandes usw. Kommt bestimmt gut.

    2) Stimmt. Ändert aber nichts daran, daß die StA die Klartextdaten ohne richterlichen Beschluß bekommt. Von Deinem 1. Satz möchte ich die Formulierung "(noch)" ausdrücklich unterstreichen. Gefahr im Verzuge ist zumindest bei den - bis jetzt - langen Vorlaufzeiten regelmäßig nicht heranziehbar, um ausnahmsweise derartige Beweissicherungen ohne richterlichen Beschluß herbeiführen zu können.

    Tipp für die Lobbyisten: Ihr schreit doch immer nach Privatisierung. Könnten doch Logis Auftraggeber, die Kanzleien, GVU, GEMA, GEZ, RIAA usw. doch alles ohne Staat gleich in eigenem Namen durchführen. Was das Staatskosten sparen würde. Und die Provider schneiden alles auf Kundenkosten mit und bewahren das schon mal 30 Jahre lang für Euch auf.

  21. #12700
    beißwütig und stur Avatar von Alter Esel
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    @ alle zu Unrecht Abgemahnten:

    Ich habe im Bekanntenkreis ein konkretes Beispiel live dazu erlebt, wie man leicht an fremde Zugangsdaten zum Provider gelangt:
    Als ich einen frisch bei ebay erworbenen Router einrichten wollte, stellte ich zu meinem Erstaunen fest, dass die Daten des Vorbesitzers noch gespeichert waren.
    Wir konnten uns damit problemlos einwählen und niemand hat das jemals beanstandet.
    Wäre im maßgeblichen Zeitraum ein "Upload" erfolgt - was hätte der Provider wohl der Staatsanwaltschaft mitgeteilt?

    Überlegt also, ob Ihr Euch vielleicht zwischenzeitlich einen neuen Router zugelegt habt.

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