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23. 03. 2006, 19:24 #1
Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht
Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert
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17. 04. 2007, 10:05 #13481Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Hallo, ich möchte auch mal was dazu beitragen...
Zitat von pornograf
Hoffentlich trifft das in unseren Fällen zu?
http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, können Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilt werden, soweit nicht der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
Status:ignore
und nebenbei, HD´s könnten in einigen (vielen) Fällen dazu führen, daß bei den Beschuldigten keine Beweise gefunden würden und somit Zweifel bei der
Staatsanwaltschaft an der Unfehlbarkeit der LS-Software aufkommen
müssten.
siehe
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=716
.....
Wichtig ist, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrem Ermittlungen nicht nur belastende Umstände ermitteln muss, sondern auch solche, die für den Beschuldigten sprechen und diesen entlasten. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es nicht, den einmal Beschuldigten um jeden Preis zu überführen, sondern möglichst unvoreingenommen zu ermitteln, um schließlich den tatsächlichen Täter zu finden. Staatsanwälte bezeichnen die Staatsanwaltschaft deshalb gerne als „die objektivste Behörde der Welt“.
Übrigens insgesamt lesenswerter Artikel meiner Meinung nach, auch
bezüglich polizeilicher Befragung bzw. Vorladung.
Grüße
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17. 04. 2007, 10:10 #13482
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Mag auch an dem In dubio pro reo im deutschen Strafrecht liegen.
Zitat von switchbox
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17. 04. 2007, 12:17 #13483Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Irgendwie wollen die ja von jedem ne andere summe also von nen bekannten der beim anwalt war wollen die 506€ und der andere bekannte der sich nicht gemeldet hat hat sich nichts weiter ergeben zumindest bis jetzt.
Zitat von Alptraum71
mfg dozer
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17. 04. 2007, 12:41 #13484Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Wieso kommen nur die HArten in den Garten? Würde es Dir besser gefallen wenn alle gleich bezahlen würden und du alleine mit deinem Board wärest?
Zitat von dehorstvondorst
Es geht doch hier nicht um eine Sache von Coolnes, wer länger durchhält und so, es geht hier um Gerechtigkeit!
Da man von sonst keiner Stelle irgendwelche Infos bekommt bleibt einem ja nur ein Board oder Forum.
Ich kanns nur nochmal wiederholen, wendet Euch an den Verbraucherschutz und auch der Gedanke einer Massenklage sollten wir mal ins Auge fassen! Ihr habt doch sonst alle so gute Ideen, wieso probieren wirs nicht damit?
Was kann denn schon passieren? Das schlimmste was passieren kan ist das die Situation so bleibt wie sie ist?
Werde mich mal bei meinem Anwalt darüber informieren wie so etwas abläuft. @Sammelklage
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17. 04. 2007, 12:53 #13485Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Sammelklage gibt es nicht , kannst du ca. jede 10 rückwärts von hier lesen !!!
Also ehrlich gesagt, ich verfolge das ganze schon länder, und solche wie du kommen hier dauernd her. Machen einen Riesenwirbel, Robin Hood usw. und nach 3 Wochen is nix mehr....Geändert von dehorstvondorst (17. 04. 2007 um 13:53 Uhr)
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17. 04. 2007, 13:24 #13486
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Zitat von dehorstvondorst
Das ist in dieser entgültigen Form so nicht richtig. Das habe ich schon einmal gepostet und das kannst auch Du gerne nachlesen.
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17. 04. 2007, 13:31 #13487Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ich hab doch tatsächlich ne Antwort der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhalten und die ist mehr als interessant:
Sehr geehrter Herr ......,
ich beziehe mich auf Ihre untenstehende E-Mail an die Poststelle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Hierzu ist mitzuteilen, dass die Kanzlei Schutt, Waetke bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen eine Vielzahl (zunächst) unbekannter Personen mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verletzung des Urheberrechts durch unbefugtes Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Internet-Tauschbörsen erstattet hat. Aufgrund dieser Strafanzeigen wurden hier diverse Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Zur Identifizierung der unbekannten Personen wurden die für den betroffenen IP-Nummern-Bereich zuständigen Provider um Auskunft ersucht, welchen Personen die fraglichen IP-Nummern zu den genannten Zeitpunkten zugeteilt waren. Nachdem die Auskünfte der Provider vorlagen, wurde der Kanzlei Schutt, Waetke die entsprechende Auskunft erteilt. Nachdem diese ihren Strafantrag zurückgenommen hat und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht zu bejahen war, wurden die hiesigen gegen Unbekannt geführten Verfahren eingestellt. Verfahren gegen die Anschlussinhaber wurden nicht eingeleitet. Ob es zu Urheberrechtsverletzungen gekommen ist, wurde hier nicht weiter überprüft.
Da die einzelnen von den Providern benannten Personen hier registermäßig nicht erfasst wurden, ist es der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, weitere Auskünfte zu erteilen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung hier nicht geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
.........
Staatsanwältin
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Akademiestraße 6-8
76133 Karlsruhe
Ist doch mal ne Aussage. Ich lehn mich jetzt zurück und geniess mein Leben.
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17. 04. 2007, 13:45 #13488Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
"Sammelklage" ist für alle ein verständlicher Begriff
Klar gibt es keine "Sammelklage" aber:
Sabine hat in ihrer letzten SWR den Vorschlag zur Gründung eines Vereins
gemacht. War nicht dieser Thread
Sammeln von Daten und Fakten
http://board.gulli.com/thread/663847...orten/43/#1074
auch für die evtl. "Sammelklage" gedacht?????
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17. 04. 2007, 14:00 #13489Anti-Human Vorrichtung
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
lol.Nachdem die Auskünfte der Provider vorlagen, wurde der Kanzlei Schutt, Waetke die entsprechende Auskunft erteilt.
Nachdem diese ihren Strafantrag zurückgenommen hat und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht zu bejahen war, wurden die hiesigen gegen Unbekannt geführten Verfahren eingestellt. Verfahren gegen die Anschlussinhaber wurden nicht eingeleitet. Ob es zu Urheberrechtsverletzungen gekommen ist, wurde hier nicht weiter überprüft.
Das ist ja mal eine schöne Auskunft der Staatsanwaltschaft.
Daher keine Benachrichtigung über eine Strafanzeige, die wird einfach sofort zurückgezogen, sobald man die Postadresse in der Hand hält, mehr wollte man ja nicht und mehr wär auch nie passiert.
Nach zurücknahme der Anzeige seitens der Raubanwälte beendet auch die Staatsanwaltschaft jegliche Aktivitäten, die Angelegenheit an sich ist derart nichtig, das niemand weiterverfolgt wurde, selbst Brot stehlen dürfte als schlimmeres Verbrechen eingestuft werden als eine mp3 vom Hämer ziehen.
Beweise wurden nie dokumentiert oder sichergestellt.
Allein dieser Absatz dürfte jeden Richter zum lachen bringen und den Sinn und Zweck der Abmahnmaschinerie klarstellen...Geld abzocken.
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17. 04. 2007, 14:15 #13490Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Danke für die Info
Zitat von Blubber120
Ich hab mein Leben zwar vorher schon genossen, aber darauf trink ich erst mal eins
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17. 04. 2007, 14:25 #13491Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ich hab auch erstmal herzhaft lachen müssen.
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17. 04. 2007, 14:33 #13492Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Was mich noch interessiert ist, warum dann einige noch son Anhörungsbogen oder Vorladung von der Polizei bekommen haben.....
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17. 04. 2007, 14:36 #13493Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Da wird der Fall etwas anders gelagert sein. Die haben wohl doch was gezogen/geuppt und wahrscheinlich nicht zu wenig. Nicht, dass ich jemandem was unterstellen will.
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17. 04. 2007, 14:44 #13494Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ich würd mich an eurer Stelle auch mal hinsetzen und die Staatsanwaltschaft anschreiben. Die bedanken sich sicher recht herzlich bei S&W wenn zu den tausenden unsinnigen Strafanträgen auch noch ein paar hundert Anfragen von "Verunsicherten" einflattern.
Einfach ne Mail abschicken und ne Kopie vom Ausweis anhängen.
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17. 04. 2007, 14:46 #13495Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
@blubber120,
in dem schreiben ist aber nicht die rede davon, dass die kanzlei erst nach einstellung des verfahrens die Informationen (Daten über Benutzer) bekommen hat....
also bekommen Schutt und Kacke die Infos auch ohne dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.......
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17. 04. 2007, 14:47 #13496Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Wieso "einige" ??? Mir ist von einem "Enolc" bekannt, das er ein Anhörungsbogen erhalten hat.. Weitere sind mir nicht bekannt.
Zitat von Alptraum71
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17. 04. 2007, 14:48 #13497Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
@blubber 120, kannst du die mail die du verschickt hast mal verfremdet hier reinstellen? vormulierungstechnisch
wäre nett
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17. 04. 2007, 14:54 #13498Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Jungs ich habe auch Seit Samstag so einen Blöden Brief daheim von KUW. Wegen Gilde 2 und so. Habe es schon gestern erzählt gehabt. Und abzocken will ich mich schon gar nicht lassen. Naja die Tips sind Zwei geteilt. Die einen sagen ist gefährlich und zahl. Egal ob du was gemacht hast oder net. Die anderen sagen Scheiss drauf.
Ich habe bei der Verbraucherzentrale angerufen und die hat mir gesagt ich soll das dem Anwalt schicken : (Aber ich glaub ich muss da was abändern)
Strittige Forderung – Abonnement
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ........Euro für ein Abonnement verlangen.
Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist.
Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge steht mir im strittigen Fall auch ein Widerrufsrecht als Verbraucher zu. Sie haben mich zwar über mein Widerrufsrecht belehrt, allerdings nicht gemäß den Bestimmungen und Vorschriften bei Fernabsatzverträgen. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht erlischt nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 355) das Widerrufsrecht aber überhaupt nicht. Deshalb kann ich auch jetzt noch meinen Widerruf erklären, was ich hiermit tue.
Hilfsweise kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
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17. 04. 2007, 15:06 #13499
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Damit hat die Staatsanwaltschaft doch zugegeben, dass nicht den Hinweisen der Kanzlei nachgegangen wurde.
Zitat von Blubber120
Also könnte jeder, der Massenhaft IPs sammelt, ohne Restrektionen zu erwarten Anzeige gegen Unbekannt bie der StaWa erstatten.
Damit hat man die Adressen und kann abmahnen, was ja legal ist, da es nur ein Angebot ist.
Niemand kann unterscheiden(weil die StaWa selbst nicht ermittelt hat), ob die Anzeige überhaupt rechtens war oder nur Mittel zum Zweck.
Demnach ist die Staatsanwaltschaft einfach eine Auskunftsbehörde für Internet-Abmahnanwälte.
Instrumentalisierung at its best.
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17. 04. 2007, 15:07 #13500Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 12.04.2007 ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Schutt&Waetke erhalten, in dem mir eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird.
Da für eine solche Anschuldigung die Feststellung des Internetzuganges von Nöten ist und dieser nur von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Ermittlung vom jeweiligen Provider erlangt werden kann bitte ich nun um folgende Auskunft:
Sind gegen mich im Moment, oder waren zu einem früheren Zeitpunkt gegen mich strafrechtliche Ermittlungen im Bezug auf Urheberrechtsverletzungen im Gange?
Meine Personalien sind:
...........
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die gewünschten Informationen zukommen lassen würden.
In der Anlage füge ich Ihnen zum Identitätsnachweis eine Kopie der Vorderseite meines Personalausweises bei.
Mit freundlichen Grüssen
...............
Ich hab das denen so geschrieben.
Hat mich übrigens auch gewundert, dass die noch während das Verfahren lief die Daten bekommen haben.



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