Gemischte Reaktionen auf die Einstellung eines Berufungsverfahrens: der Staatsanwalt erklärte die Jagd auf Filesharer in Schweden für beendet, Antipiratbyran-Chef Henrik Ponten behauptet, sie hat gerade erst angefangen. IP-Adressen werden vermutlich in Zukunft bei nur einem freigegebenen Film nicht mehr herausgegeben.
"Kann denn nicht jedes Land wie Schweden sein?" fragen die Ärzte (wie immer: ohne Kopierschutz), und liest man das Statement des Staatsanwalts im Berufungsverfahren gegen einen Filmtauscher, ist man versucht, sich anzuschließen. Zwar wurde der Beklagte für das Anbieten des Films "The Third Wave" zu 80 Tagessätzen verurteilt, dies bedeute jedoch nicht weniger als das Ende der gerichtlichen Verfolgung von Filesharern.
"Ich interpretiere dies als klare Entscheidung dahingehend, dass private Filesharer ohne kommerzielle Ziele kein höheres Strafmaß als Geldstrafe erwarten brauchen. Das wiederum bedeutet, dass wir keine IP-Adressen anfordern können, was wiederum bedeutet, dass wir keine privaten Filesharer mehr ermitteln können"
So Staatsanwalt Håkan Roswall im Fernsehinterview.
Vergehen, die nur Geldstrafen nach sich ziehen, sind nicht bedeutend genug
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