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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Staatsanwaltschaft legt Revision ein: Verbotene Webseiten nicht linken und nicht vorlesen

    Der Freispruch gegen Alvar Freude soll nach Willen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft aufgehoben werden. Freude verlinkte zwei in NRW gesperrte Naziseiten und bot einen Vorlesedienst für Opfer der Netzfilterung an: über eine 0190-Nummer konnten sich User zensierte Webseiten vorlesen lassen. Der Freispruch erfolgte bereits in zweiter Instanz, die erstinstanzliche Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wurde aufgehoben, welche das Amtsgericht Stuttgart verhängte.

    Freude bot unter einer kostenpflichtigen Rufnummer einen Vorlesedienst an, mit dem man sich in Deutschland gesperrte und umstrittene Seiten per 0190 - Nummer vorlesen lassen konnte. Unter den "beliebtesten Links", die auf der Seite eingeblendet wurden, fanden sich neben dem umstrittenen Antizensurprojekt rotten.com beispielsweise auch die Seite der NSDAP-AO Gary Laucks.
    Laut Freude sind Links auf illegale Seiten nicht strafbar, wenn sie eine Dokumentation über das Zeitgeschehen darstellen oder

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  2. #2
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Staatsanwaltschaft legt Revision ein: Verbotene Webseiten nicht linken und nicht

    Zitat Zitat von gulli:news
    [b]Der Freispruch gegen Alvar Freude soll nach Willen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft aufgehoben werden. Freude verlinkte zwei in NRW gesperrte Naziseiten .....
    "Links sind grundsätzlich sozial wünschenswert!" verkündete sein Strafverteidiger, Kollege Stadler bereits mehrfach. Sprachlich also auch Links zu Kinderpornos- und Nazi-Seiten. Wenn man so an diese Sache rangeht - Ich fürchte schlimmes ....

  3. #3
    Mitglied

    ex-Moderator

    Avatar von onicon
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    Standard Re: Staatsanwaltschaft legt Revision ein: Verbotene Webseiten nicht linken und nicht

    wieso? sollte man nicht gegen den content denn gegen die links vorgehen? ich denke, das links auf ns propaganda schon ihre berechtigung haben, wenn die z.b. von aufklaerenden websites gesetzt werden, damit sich der geneigte user eigenhaendig ein bild ueber den desolaten geisteszustand der seitenbetreiber machen kann. wenn content eindeutig rechtswiedrig ist (kipo) sollten die entsprechenden isp davon in kenntnis gesetzt werden, icht aber ein auf den content linkender bestraft werden*.

    *natuerlich sollte die art des verlinkens beachtet werden.

  4. #4
    für und wider Avatar von tm98
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    Standard Re: Staatsanwaltschaft legt Revision ein: Verbotene Webseiten nicht linken und nicht

    Rotten wird in Teilen Deutschlands zensiert? Habe ich das richtig verstanden?

    Ich finde es eher verwerflich, dass auf Nazi Seiten gelinkt werden darf, Slysoft aber das Tabu schlechthin darstellt.
    Armes Deutschland.

  5.  
     
     

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