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Chris_
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer



Der Kursiv-Engel hat geantwortet...

Zitat:
Es ist in der Tat nicht ganz unamüsant Vorwürfe zu lesen, mein Artikel sei einseitig. Hätte ich die Positionen des Gerichts referiert, wäre er nicht weniger einseitig. Nur wären dann bei einigen wohl keine Alarmglocken losgegangen, weil hier ein Gericht mal wieder ein Urteil fällte, das einzig und allein in Mario Dolzer den Schuldigen sieht.

Allein die Überschrift lässt keinen anderen Schluß als den Einseitigkeit zu, aber nein, das wolltest Du ja schon damit gar nicht aussagen, Dir fiel bestimmt nichts besseres ein.

Zitat:
Das behagt mir nicht. Ein Grund hierfür ist, daß sehr wohl die DeNic eine gewisse Mitverantwortung an der Misere hat. Sie ist es, die sich nicht darum sorgt, ob ein bestimmter Domain-Name versehentlich frei oder absichtsvoll aufgegeben wurde. 'Verpachtet' die DeNic einen Namen, dann sollte der neue 'Pächter' davon ausgehen können, daß dies nicht das Ergebnis eines Versehens ist.

Die Kritik kann ich sogar ein stückweit nachvollziehen, aber warum keinen Artikel über die Denic und deren Geschäftsgebaren? Oder wäre das zu hoch für Dich?

Zitat:
Weiters verwundert mich, wie sehr hier doch darüber gejubelt wird, daß mal wieder ein Gericht ausbaden mußte, was halbwegs erwachsene Menschen doch auch ohne die Hilfe der Justiz hätten klären können. Die Domain-Engel geben den Namen ja wieder her. Wäre das nicht vielleicht auch durch einen unbürokratischen Briefwechsel zu erledigen gewesen? Zu geringeren Kosten?

Ach tw_24, ich weiß, Du bist nicht naiv, darum kann ich Dir nur eiskalte Lüge vorwerfen, hier im Forum ist nachzulesen, dass es wohl doch nicht so einfach ist, seine Domain wiederzubekommen, allein der Vorbesitz reicht nicht. Wie bitte? Wie sonst soll ich als Privatmensch denn die Sache sonst nachweisen?

Zitat:
Sonst wird doch immer auf "Abzockanwälte" geschimpft, in diesem Fall ist es hingegen plötzlich eine gute Tat, gleich einen Rechtsbeistand von der Leine zu lassen. Weshalb? Hätte ein Privatmensch, vielleicht einer aus Köln mit den Initialen FWT, sich die Domain in einem glücklichen Augenblick gesichert und ihm wäre wenig später ein teures Schreiben in den Briefkasten geschoben worden - wer wäre dann der Böse?

Siehe einen Absatz höher - vielleicht können die, die sonst immer schimpfen ja einfach differenzieren? Schon mal darüber nachgedacht. Hätte, wenn und aber kannst Du mit Rene spielen.

Zum Rest, Legalität, etc. pp, insbesondere für Menschen wie Dich, noch mal dieser Satz:

Die Öffentlichkeit hat ein sehr feines Unterscheidungsvermögen herausgebildet zwischen dem, was juristisch, und dem, was moralisch erlaubt ist.

Tschö

Chris
Alt 20. 04. 2006, 16:53 Chris_ is offline Mit Zitat antworten #26
loddarnewyork
blabla
 
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Korrupt 
Ich freu mich, dass tw_24 den Text fuer die gulli:news zur Verfuegung gestellt hat, ich les ihn auch gerne, ich geh nicht immer mit ihm einer Meinung, aber er ist unbestritten einer der Menschen, die einem den Horizont erweitern.

Schön, daß Du Dich freust, Korrupt. Und sicherlich will Dir auch niemand diese Freude nehmen und schon gar nicht Deiner Horizonterweiterung im Wege stehen. Andere hingegen sehen diese verqueren Gedanken des Antideutschen allerdings nicht als Erweiterung ihres Horizonts, sondern als Sympathie-Kundgebung für den Dialer-Parasiten.


Zitat:
Zitat von Korrupt 
Ueber die Reaktionen gegenueber News, M.D. betreffend wundere ich mich hingegen nicht mehr wirklich. Faellt der Name Dolzer, ist die einzig zugelassene Ansich nur noch "Gut, dass er aufs Maul gekriegt hat", in der Sache interessiert sich niemand mehr. Wenn man dem gerecht wird, ists dann "objektiv". Yeah.

Ich muss da immer an den Mescalerobrief denken, da hat man sich wenigstens noch klammheimlich gefreut und sich anschliessend Gedanken gemacht. Heute sind wir offenbar einen Schritt weiter. Ueber sowas wie Redemption Periods nachzudenken ist im Fall Dolzer offenbar nicht mehr erlaubt, ueberhaupt nichts mehr, ausser sich mehr oder weniger offensichtlich zu freuen, Hintergruende und Fragwuerdigkeiten hin oder her, die will keiner wissen und daher darf sie auch keiner schreiben. Imo ein mehr als guter Grund, dass darueber geschrieben wird.

Das kommt auf einen Versuch an, Korrupt. Berichte doch einfach mal etwas Positives über den Herrn Dolzer, etwas, was er in seinem geschäftlichen Leben im Internet Gutes getan hat. Dann gibt es auch Beifall, versprochen.
Solange Du aber nur Sympathie für die zwielichtigen Geschäftlemacher, für die Schmidtleins und Dolzerleins, zeigst, solange wohl eher nicht. Denn noch sind nicht alle User ostzonale Antideutsche, die wieder mal etwas zuviel Elbwasser bekommen haben.
Alt 20. 04. 2006, 16:58 loddarnewyork is offline Mit Zitat antworten #27
tw_24
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Chris_ 
Ach tw_24, ich weiß, Du bist nicht naiv, darum kann ich Dir nur eiskalte Lüge vorwerfen, hier im Forum ist nachzulesen, dass es wohl doch nicht so einfach ist, seine Domain wiederzubekommen, allein der Vorbesitz reicht nicht. Wie bitte? Wie sonst soll ich als Privatmensch denn die Sache sonst nachweisen?
Dem steht mittlerweile eine Aussage entgegen, die Mario Dolzer hier tat: "Um eine Domain zurückzuerhalten muss man keine komplizierten Rechte nachweisen eine Rechnung vom Provider die Aufzeigt das man zumindest einmal im Besitz dieser DOmain war reicht völlig um die Doain kstenfrei zurück zu erhalten".

Und so lange niemand den Domain-Engeln die Chance gibt, ihre Richtigkeit zu zeigen, sondern sogleich Anwälte losschickt, halte ich sie für zutreffend, weil ich jedenfalls nicht annehme, daß Domain-Engel gern vor irgendwelchen Gerichten ihre Interessen vertreten oder negative Publicity lieben.
Zitat:
Zitat von Loddarnewyork 
sondern als Sympathie-Kundgebung für den Dialer-Parasiten.
Wer es als angebracht empfindet, Menschen als "Parasiten" zu bezeichnen, ist schlicht nicht satisfaktionsfähig, Gerichtsurteil her oder hin.

MfG
tw_24
Alt 20. 04. 2006, 17:23 tw_24 is offline Mit Zitat antworten #28
Chris_
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Dem steht mittlerweile eine Aussage entgegen, die Mario Dolzer hier tat: "Um eine Domain zurückzuerhalten muss man keine komplizierten Rechte nachweisen eine Rechnung vom Provider die Aufzeigt das man zumindest einmal im Besitz dieser DOmain war reicht völlig um die Doain kstenfrei zurück zu erhalten".

Tja, da steht wohl Aussage gegen Aussage, wem glaube ich da wohl mehr, dem lieben Mario Dolzer oder eben den Geschädigten? Geschädigt jetzt im dem Sinne, Domain wech, aus welchen Gründen auch immer, eigenes Verschulden, Verschulden des Provides ist dabei egal.

Mal kurz nachdenken...



Da fällt es mir nun wirklich schwer - diplomatisch ausgedrückt - dem Mario zu glauben.

*winkt*

Chris
Alt 20. 04. 2006, 17:27 Chris_ is offline Mit Zitat antworten #29
Dialerwatch
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von tw_24 
Es ist in der Tat nicht ganz unamüsant Vorwürfe zu lesen, mein Artikel sei einseitig. Hätte ich die Positionen des Gerichts referiert, wäre er nicht weniger einseitig.
Und dazwischen gibt es nichts? Eine "News" sollte beide Seiten darstellen. Aber was soll's, Gulli ist kein Presseorgan, also darf man hier wohl nicht mit strengen journalistischen Regeln messen.
Zitat:
Die Domain-Engel geben den Namen ja wieder her. Wäre das nicht vielleicht auch durch einen unbürokratischen Briefwechsel zu erledigen gewesen? Zu geringeren Kosten?
Google mal ein bisschen: Laut einigen Erfahrungsberichten gibt M.D. die Domains keineswegs immer so einfach her.
Zitat:
wenn sie einen freien Domain-Namen reservieren und ihn nach ihrem Wunsch nutzen, dann handeln sie nicht anders als ein Privatmensch.
Privatmenschen setzen i.d.R. keine "k.exe" oder "run.exe" in die Welt.
Zitat:
Daß diese Inhalte das Gericht aber anscheinend besonders störten, vermag ich nicht nachzuvollziehen.
Das Gericht hat einfach anerkannt, dass jenes Theater nicht gerne mit "xxx" in Verbindung gebracht werden möchte.

Zitat:
seltsame Werkstatt-Theater
Was bitte ist "seltsam" an diesem Theater?
Geh doch mal auf deren Homepage und schau dir an, welche Preise und Auszeichnungen die schon erhalten haben, bevor du sie mies machst.

Zitat:
Ganz nebenbei hätte das Gericht freilich auch klären können oder müssen, ob das Kölner Werkstatt-Theater überhaupt den Namen der Stadt für seine Domain nutzen darf
Und nun schau dir mal auf der Homepage an, wer das Theater fördert - z.B. die Stadt Köln und das Land NRW...
Alt 20. 04. 2006, 17:37 Dialerwatch is offline Mit Zitat antworten #30
ClemensBW Spender
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

"Um eine Domain zurückzuerhalten muss man keine komplizierten Rechte nachweisen eine Rechnung vom Provider die Aufzeigt das man zumindest einmal im Besitz dieser Domain war reicht völlig um die Doain kstenfrei zurück zu erhalten."

Das hörte sich aber ziemlich oft anders an...
zb. bei justmac.de (?) dort war von nicht gerade niedrigen kosten die rede...
klick1
klick2

btw.
Zitat:
* Wichtige rechtliche Information: Dadurch, dass wir diese Domain auf unseren Namen registriert und so vor dem Zugriff Dritter blockiert haben, wurden wir für den materiell Berechtigten als Geschäftsführer ohne Auftrag (§ 683 BGB) tätig, weil es dem mutmaßlichen Willen (§ 677 BGB) des früheren Domaininhabers entspricht, dass diese Domain nicht für jedermann frei registrierbar ist. Dass wir in der Regel die Person des Geschäftsherren nicht kennen, ist ohne Belang. Allerdings ist uns nicht zuzumuten, von uns aus auf die Suche nach dem vermutlichen materiell Berechtigten zu gehen, so dass wir in der Regel abwarten, dass dieser sich bei uns meldet, damit wir die Domain an diesen übertragen können. Aus diesen Gründen können wir auch nicht nicht umgehend die Übernahme der Geschäftsführung anzeigen (§ 681 Satz 1 BGB), da dies in aller Regel einen unzumutbaren Aufwand erfordert. Auch ein Zuwarten bis zur Entschließung des Geschäftsherren (§ 681 Satz 1 letzter Halbsatz BGB) ist uns nicht möglich, da die Gefahr, dass ein anderer diese Domains registriert, nur durch unverzügliches Handeln unsererseits abgewendet werden kann. Obwohl uns von Gesetz wegen (§§ 677, 683 BGB) eine Aufwandentschädigung zusteht, erheben wir grundsätzlich für das Retten von versehentlich gelöschten Domains kein Geld, sondern kompensieren die Kosten, die uns durch das Parken dieser Domains entstehen, dadurch, dass wir nach einer gewissen Wartefrist für die Zeit, in der diese Domains bei uns geparkt sind, eigene Inhalte unter diesen Domains einblenden. Die Auswahl der Inhalte erfolgt nach dem Zufallsprinzip, ohne dass wir darauf direkten Einfluß nehmen würden

Dieser Satz ist nett :
" Allerdings ist uns nicht zuzumuten, von uns aus auf die Suche nach dem vermutlichen materiell Berechtigten zu gehen, so dass wir in der Regel abwarten, dass dieser sich bei uns meldet, damit wir die Domain an diesen übertragen können. "

<- aber um die Domains erstmal zu "grabben" reicht es noch?
Alt 20. 04. 2006, 17:43 ClemensBW is offline Mit Zitat antworten #31
Gravenreuth
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Koffein 
Das LG München sieht die Schuld genau bei Dolzer und nicht bei anderen.
..... und wo steht dass in dem Urteil, dass der Dolzer an der Freigabe der Domain schuld sei??

Zitat:
Dolzer hat auch Domains registriert, ohne vorher die Markenrechte zu prüfen. Das aber liegt eindeutig in der Pflicht der Registrierenden laut Registrierungsrichtlinien der Denic. Daran hat man sich zu halten.

AGB´s mit Schutzwirkung für Dritte??
Dann dürfte es ja fast keine Domainstreitigkeiten geben, wenn sich sonst alle daran halten.

Zitat:
Und mit Verlaub, hier geht es nicht ums "Pennen". Sondern hier wird breitflächig überwacht und gezielt nach technischen oder menschlichen Lücken gesucht, um sich daraus sittenwidrig Vorteile zu generieren.

Ob das grundsätzlich wettbewerbswidrig ist oder der Dolzer sich nur ungeschickt angestellt hat, ist noch offen. Erloschene Marken werden z.B. im Markenblatt (Herausgeber: DPMA) veröffentlicht. Daran kann sich - vorbehaltlich weiterer Rechte - jeder "bedienen".

Zitat:
Zu Bedenken ist auch, dass die WHOIS-Anfragen, die die Tools von Dolzer permanent generieren, Kosten verursachen, die die Kunden der Registrare - auch die der Denic - tragen.

Ob die DENIC (und nur die DENIC) deswegen einen Unterlassungsanspruch hat, war vom LG München nicht zu entscheiden. Zu bedenken ist, dass bei der Abfragen noch keinerlei Hinweis erfolgt. Erst nach der Abfrage und vor dem Aufruf der Domaindaten kommt:

Nutzungsbedingungen

Die in der whois-Abfrage ersichtlichen Domaindaten sind rechtlich geschützt. Sie dürfen nur zum Zwecke der technischen oder administrativen Notwendigkeiten des Internetbetriebs oder zur Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber bei rechtlichen Problemen genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der DENIC eG weder elektronisch noch in anderer Art gespeichert werden. Insbesondere die Nutzung zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.

Durch das Betätigen des untenstehenden Buttons "Akzeptieren" versichern Sie, dass Ihrerseits ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die ausgegebenen Daten nur zu diesen Zwecken nutzen werden. Ihnen ist bekannt, dass sich die DENIC eG vorbehält, bei Missachtung dieser Versicherung rechtliche Schritte einzuleiten und Sie von der Nutzung der whois-Abfrage auszuschließen.


Auch hier steht nichts von einer unzulässigen automatischen Abfrage.
Alt 20. 04. 2006, 18:10 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #32
sebamed
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Die sind ja nur sauer weil sie gegen Herr Dolzer verloren haben und die "Stallhasen" nun fleisig sperren müssen/dürfen:
http://www.r-archiv.de/article2379.html

das mag sein, dass sie deshalb sauer sind....nur haben sie es trotzdem hingekriegt einen berichtenen und nicht einen wertenden artikel zum thema zu schreiben.
das gelang leider nicht allen...

Zitat:
Ueber sowas wie Redemption Periods nachzudenken ist im Fall Dolzer offenbar nicht mehr erlaubt, ueberhaupt nichts mehr, ausser sich mehr oder weniger offensichtlich zu freuen, Hintergruende und Fragwuerdigkeiten hin oder her, die will keiner wissen und daher darf sie auch keiner schreiben. Imo ein mehr als guter Grund, dass darueber geschrieben wird.

nur haben philosophische ansätze ncihts hier im artikel zu suchen!

die hälfe im artikel fehlt, zb dass der herr d scheinbar auch akromyme der ehemaligen domaininhaber verwendete und im zusammenhang mit diesem sogar auf pornoseiten verwies...

ausserdem ist das wort "domain-engel" bestenfalls in anführungstrichen zu gebrauchen. domain-grabber wäre sonst wohl angebrachter!

und das ist hier schon das x-te mal, dass der herr d. hier in den gulli-news hochgejubelt, bzw seine praktiken verteidigt werden!


die gulli-news sind in letzter zeit einfach nur unglaubwürdig....öfters tauchen ref-links in den news auf und jetzt sowas hier....
Alt 20. 04. 2006, 18:37 sebamed is offline Mit Zitat antworten #33
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

So jetzt wissen wir ja endlich mal wer der neue Admin von www.the-scene.biz ist.
Es ist nämlich besagter Mario Dolzer aka "Consult".
Und die Quelle dazu:http://viewz.hosting-freaks.biz/thread.php?threadid=713

Ich weiss auch nicht,aber was soll man davon nur halten?
Alt 20. 04. 2006, 19:02 Mit Zitat antworten #34
ClemensBW Spender
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

*hust*

Wollen wir wieder billige Spekulationen in den Raum werfen, und einfach mal gucken was passiert?

jämmerlich, dass du dich nicht traust unter deinem nick zu posten
Alt 20. 04. 2006, 19:12 ClemensBW is offline Mit Zitat antworten #35
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Dialerwatch 
Übrigens:
Wie kommen die Gulli-News (und der hier postende Ex-Kanzleikollege von Anwalt S.) eigentlich zu der Behauptung, das Kölner Theater sei "vergesslich" oder habe "gepennt"?
Im Urteil wird der Rechtsvertreter des Theaters wie folgt zitiert:
"Die fragliche Domain sei lediglich aufgrund eines Versehens des Providers des Klägers freigeworden" (...)

.. und der Provider ist ein Verrichtungsgehilfe, dessen Verschlafenheit man sich zurechnen lassen muss! Wo ist der Unterschied ob man selber pennt oder andere pennen
Alt 20. 04. 2006, 19:13 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #36
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Es ist interessant, was alles in Newsartikeln "erlaubt" ist und was nicht. Aber ein paar Worte zur Sache.

Dolzer ist kein Einzelfall. Seine Methoden sind *verbreitet*, x Leute/Firmen arbeiten damit. Er hat sich eben mit heise angelegt, dafuer wird er halt geschlachtet. Was ich mir allenfalls vorwerfen lassen mag ist, dass wir das Spielchen mitmachen.

Diese ewige die guten/die boesen - Schemata gehen mir gewaltig auf die Nerven, weil, wie oft genug gelesen, die Leute damit in der Regel voellig das Denken einstellen. Wenn sowas wie das hier grade passiert, ist es legitim zu fragen, was die Denic macht. Witzigerweise stoert das einige Leute beim gewohnten Bashen, die sind dann sauer, aber nun ja, wenn man nur lesen will, was ins Weltbild passt, bleibts halt so, wie es ist, und dafuer muss man eigentlich eh nichts lesen und kanns lassen.

In anderen Faellen biegt mans sich anders hin, dann kloppt man MS und nicht etwa die Virenschreiber, weil schliesslich kriegt ja MS ihr OS nicht sicher. Da die Themen gegen den Strich zu buersten, scheint mir mehr als notwendig. Wenn wir das angesichts der Propaganda der Medienindustrie machen, stoerts natuerlich niemand, aber nun. Wie die Winde wehen, wer halt grade die Guten sind und wer nicht.

Und ab dem Zeitpunkt ist, wie gesagt, alles andere nicht mehr gewuenscht, dann fragt niemand mehr, warum Domains "versehentlich" freigegeben werden, warum sofort die Anwalts- und Abmahnkeule geschwungen wird usw., und wer das tut, berichtet einseitig und unglaubwuerdig.

Das "moralische Empfinden der Mehrheit" ist mir da btw. eine recht unverlaessliche Groesse. Die will auch eben mal wieder das Foltern in .de erlauben, wenn nur die Sau lang genug durchs Dorf getrieben ist.

P.S.: Seit ich hier News schreibe, hab ich in einstelliger Anzahl Reflinks in die News gesetzt. Seit dem Relaunch sind sie automatisch gekennzeichnet. Wer einem Ticker dafuer Unglaubwuerdigkeit vorwirft, hat schlicht keine Ahnung, was in ganz regulaeren Tickern Usus ist und wo sich kein Mensch schert. Ich mag beispielsweise onlinekosten sehr gern, die schreiben gut und alles, aber nach dieser Argumentation darf man dort natuerlich ueberhaupt kein Wort mehr glauben.
Alt 20. 04. 2006, 19:25 Korrupt is offline Mit Zitat antworten #37
Chris_
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Korrupt 
Dolzer ist kein Einzelfall. Seine Methoden sind *verbreitet*, x Leute/Firmen arbeiten damit.

Und, nur, weil es mehrere machen, ist es okay? Nicht wirklich, diese Unternehmen würden genauso einen auf den Deckel bekommen.

Zitat:
Diese ewige die guten/die boesen - Schemata gehen mir gewaltig auf die Nerven, weil, wie oft genug gelesen, die Leute damit in der Regel voellig das Denken einstellen. Wenn sowas wie das hier grade passiert, ist es legitim zu fragen, was die Denic macht. Witzigerweise stoert das einige Leute beim gewohnten Bashen, die sind dann sauer, aber nun ja, wenn man nur lesen will, was ins Weltbild passt, bleibts halt so, wie es ist, und dafuer muss man eigentlich eh nichts lesen und kanns lassen.

Weit verbreitet, aber da fühle ich mich nicht angesprochen.

Zitat:
Und ab dem Zeitpunkt ist, wie gesagt, alles andere nicht mehr gewuenscht, dann fragt niemand mehr, warum Domains "versehentlich" freigegeben werden, warum sofort die Anwalts- und Abmahnkeule geschwungen wird usw., und wer das tut, berichtet einseitig und unglaubwuerdig.

Ist es nicht völlig egal, warum Domains freigegeben wurde, wenn es nicht gerade freiwillig passierte? Was hat das damit zu tun, dass der Herr Dolzer (und andere Unternehmen) wohl übelstes Domaingrabbing betreiben?

Zitat:
Das "moralische Empfinden der Mehrheit" ist mir da btw. eine recht unverlaessliche Groesse. Die will auch eben mal wieder das Foltern in .de erlauben, wenn nur die Sau lang genug durchs Dorf getrieben ist.

Sorry, das ist son typisches Totschlagargument - wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob das hier unter uns der Fall wäre.

Klär uns doch mal auf, Korrupt - In welcher Beziehung steht gulli zu Dolzer?

Denn dass da keine besteht, daran glaube ich kaum noch - denn ausgewogene Berichterstattung lieferst Du (vom Dolzer Freund tw_24 gar nicht zu reden) auch nicht mehr. Du wirfst den einen Dolzer-Bashing vor - ich sage, Du übernimmst völlig unkritisch und unwidersprochen seine Meinung und verdingst Dich als Dolzers Pressesprecher.

Gruß

Chris
Alt 20. 04. 2006, 19:44 Chris_ is offline Mit Zitat antworten #38
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
..... und wo steht dass in dem Urteil, dass der Dolzer an der Freigabe der Domain schuld sei??

An der Freigabe ist er nicht Schuld. Seine Schuld ist sein Verhalten, dass er zahlreiche Domains überwacht, um sie im Falle z. B. einer versehentlichen Freigabe in sekundenschnelle zu registrieren, um möglichst rasch den noch darauf zielenden Traffic und den vorhandenen Page Rank für seine kommerziellen Zwecke zu nutzen.

Sie wollen ja wohl nicht ernsthaft dem ehemaligen Domainbesitzer eine Schuld unterstellen, wenn wie in diesem Fall, die Domain durch einen administrativen Fehler des Registrars frei wurde?

Simpler formuliert:
Wenn Person A der Person B eine Pfand-Milchflasche übergeben möchte, und wenn Person C auf der Lauer liegt und genau den kurzen Moment abwartet, wo die Milchflasche die Hand von A verlässt und gerade noch nicht die Hand von B erreicht hat, und wenn dann Person C lossprintet, zwischen A und B durchrennt und sich die Milchflasche schnappt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass die Milchflasche oder das Pfand auch der Person C gehört, obwohl die Flasche für den Bruchteil einer Sekunde frei war. Wer auf diese Weise Pfand-Milchflaschen sammelt, handelt in meinen Augen auch sittenwidrig.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
AGB´s mit Schutzwirkung für Dritte??

Tja, das gibt es, z. B. hier (aus den Domainbedingungen der Denic):
"Der Domaininhaber versichert mit dem Domainauftrag, (...) dass Registrierung und beabsichtigte Nutzung der Domain weder Rechte Dritter verletzen noch gegen allgemeine Gesetze verstoßen."

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Ob das grundsätzlich wettbewerbswidrig ist oder der Dolzer sich nur ungeschickt angestellt hat, ist noch offen. Erloschene Marken werden z.B. im Markenblatt (Herausgeber: DPMA) veröffentlicht. Daran kann sich - vorbehaltlich weiterer Rechte - jeder "bedienen".

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Ob die DENIC (und nur die DENIC) deswegen einen Unterlassungsanspruch hat, war vom LG München nicht zu entscheiden. Zu bedenken ist, dass bei der Abfragen noch keinerlei Hinweis erfolgt. Erst nach der Abfrage und vor dem Aufruf der Domaindaten kommt:

Nutzungsbedingungen

(...)


Ja das stimmt, das war nicht das Thema der Münchner Entscheidung. Ich habe es auch nur als Überlegung mit in den Raum geworfen.

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Auch hier steht nichts von einer unzulässigen automatischen Abfrage.

Allerdings

Auf domain-engel.de steht auch nicht, dass es verboten ist, sich die k.exe automatisch und wiederholt herunterzuladen - und trotzdem mag Herr Dolzer das gar nicht. Wieso ist plötzlich das automatische und wiederholte Abfragen des Domainstatus per Whois anders zu bewerten, als das automatische und wiederholte Herunterladen der k.exe-Datei?
Alt 20. 04. 2006, 19:56 Mit Zitat antworten #39
Dialerwatch
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Korrupt 
Dolzer ist kein Einzelfall. Seine Methoden sind *verbreitet*,
Zustimmen könnte ich der Aussage: Domain-Grabber gibt es viele. Aber der Einsatz automatisierter Tools ist AFAIK nicht so verbreitet.

Zitat:
Er hat sich eben mit heise angelegt, dafuer wird er halt geschlachtet.
Ach was, Dolzer hat schon Schlagzeilen gemacht, als er sich noch nicht mit Heise angelegt hatte. Merkwürdige Domains hatte er z.B. bereits Anfang 2004, wie ich einst - ganz ohne Heise-Hilfe - berichtet hatte.

Zitat:
Diese ewige die guten/die boesen - Schemata gehen mir gewaltig auf die Nerven, weil, wie oft genug gelesen, die Leute damit in der Regel voellig das Denken einstellen.
Plumpes Bashing mag ich auch nicht. Aber M.D.s Aktivitäten im Gesamtzusammenhang als - nun ja - nicht allzu lobenswert anzusehen, halte ich für gerechtfertigt.
Alt 20. 04. 2006, 20:48 Dialerwatch is offline Mit Zitat antworten #40
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Und, nur, weil es mehrere machen, ist es okay? Nicht wirklich, diese Unternehmen würden genauso einen auf den Deckel bekommen.

Abgesehen davon, dass ich zweifle, dass das immer der Fall ist - die Art der Berichterstattung drueber unterscheidet sich drastisch. Und natuerlich verhaelt es sich auch nicht so - als z.B. Google die BMW-Seiten wieder in den Index aufgenommen hat, haben ein paar Leute ein wenig gemotzt und das wars. Obwohl gerade genug andere fuer dasselbe Verhalten wie BMW massiv abgestraft wurden und es auch blieben. Da ists dann wurst. Kann man fortsetzen.

Zitat:
Ist es nicht völlig egal, warum Domains freigegeben wurde, wenn es nicht gerade freiwillig passierte? Was hat das damit zu tun, dass der Herr Dolzer (und andere Unternehmen) wohl übelstes Domaingrabbing betreiben?

Wie unterscheidet man nach nem Drop einer Registrierung, ob das ein versehen ist oder nicht? Die Domain ist registrierbar oder sie ists nicht. Wenn du verlangst, dass man nur "freiwillig" freigegebene Domains registrieren darf (imo eine Gute Sache(tm)), muessen diese als solche erkennbar sein. Eine Redemption Period wuerde das beispielsweise leisten. Darueber reden ist unerwuenscht.

Wie gesagt, mir geht das zweierlei Mass auf den Geist. Wenn ein System fuer solche Angriffe anfaellig ist, dann muss man es absichern. Das ist gaengige Sicht der Dinge, sobalds um Software geht, zumindest was die Forendiskussionen angeht. Wenn Dolzers Verhalten unerwuenscht ist, kann man dem technisch durchaus entgegenwirken. Nur redet darueber ueberhaupt niemand, ud in diesem konkreten Fall soll dieses Totgeschweige auf einmal Inbegriff der Ausgewogenheit sein. *Das* nervt mich.

Zitat:
Sorry, das ist son typisches Totschlagargument - wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob das hier unter uns der Fall wäre.

Ich meine es auch mitnichten als Totschlagargument, es faellt mir bloss auf - zuletzt bei der Sache mit der Haftung wegen Modkenntnis - dass da inzwischen wirklich das Feindbild derart etabliert ist, dass eine sachliche Diskussion ueber alles andere als Big Evil M. nicht mehr moeglich ist, selbst wenn es notwendig waere und bei anderen Leuten beim selben Sachverhalt zu einem Entruestungssturm gefuehrt hat. Ich fand es mehr als gruselig, was ich da an Reaktion gesehen habe.
Das war alles nur noch reines Schwarzweiss, entweder Dolzersprachrohr oder nicht, und das erinnert mich eben an die Folterdebatte, wo man auch irgendwann entweder Kinderrechtler oder Mitmoerder war. Eine "Argumentation", die mir uebrigens bei Mario auch gehoerig auf den Senkel geht, weswegen mir da beide Seiten durchaus gleichermasssen unsympathisch waren in der Debatte.

Zitat:
Klär uns doch mal auf, Korrupt - In welcher Beziehung steht gulli zu Dolzer?

Denn dass da keine besteht, daran glaube ich kaum noch - denn ausgewogene Berichterstattung lieferst Du (vom Dolzer Freund tw_24 gar nicht zu reden) auch nicht mehr. Du wirfst den einen Dolzer-Bashing vor - ich sage, Du übernimmst völlig unkritisch und unwidersprochen seine Meinung und verdingst Dich als Dolzers Pressesprecher.

gulli und Mario kennen sich privat von der einen oder anderen Webmasterkonferenz, geschaeftliche Beziehungen haben wir keine, feindlich ist das alles aber sicher nicht. Wir haben nichts von der Berichterstattung (ausser solchen Diskussionen hier).

Angefangen hat das ganze eigentlich nur wegen der Geschichte um die Frage, ob die k.exe denn ein Trojaner sei. Damals hatten wir uns das angesehen und die Geschichte schon hybsch gefunden, dass ein Trojaner mit AGBs ins Haus kommt. Dass man sich darum streiten kann, ist ueberhaupt keine Frage, und was die Soft macht, hatten wir umfassend dargestellt. Daraufhin gabs Feedback, das wirklich jenseits von allem war, und da wurd ich hellhoerig. Vom "darf man nicht schreiben" bis zu platter Unwahrheit (wir linken den Gegenartikel nicht) war alles dabei, und das sind Sachen, da kann ich absolut nicht mit.

Es vergeht keine Woche, wo ich nicht ueber Zensur, Maulkoerbe usw. schreibe, und immer ists recht, nur bei D. nicht. Da ist nur eine Sicht der Dinge erlaubt, und alles andere wird abgestraft. Auf sowas reagier ich, und das recht allergisch. Und seitdem, geb ich gerne zu, schreib ich da gelegentlich gern was. Weil wenn alle nach nem Maulkorb schreien, ists gut und richtig, wenn man ihn sich nicht umhaengen laesst.

Nachtrag zu Dialerwatch: Dass Marios Methoden gelegentlich jenseits des Fragwuerdigen sind, darueber muss man sich ja gar nicht streiten. Es amysiert mich auch, dass das immer automatisch als Gutheissen gewertet wird, wenn man aus einem anderen Blickwinkel schreibt. Es geht mir nur gegen den Strich, wenn allenthalben von Rede- und meinungsfreiheit und gegen zensur geredet wird, aber es nicht mal das Haeuseranzuenden und kleine Kinder fressen braucht, dass alle Welt zur Stelle ist und ruft, wir wollen kein Wort von dem hoeren, haengt ihn hoeher. Das ist an sich alles. Und mich wundert regelmaessig, dass eine voellig entgegengesetzte Haltung ausgerechnet von uns erwartet wird.
Alt 20. 04. 2006, 21:05 Korrupt is offline Mit Zitat antworten #41
Gravenreuth
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Koffein 
An der Freigabe ist er nicht Schuld. Seine Schuld ist sein Verhalten, dass er zahlreiche Domains überwacht, um sie im Falle z. B. einer versehentlichen Freigabe in sekundenschnelle zu registrieren, um möglichst rasch den noch darauf zielenden Traffic und den vorhandenen Page Rank für seine kommerziellen Zwecke zu nutzen.

.... und was ist warum daran grundsätzlich unzulässig?
Wenn eine Marke nicht verlängert wird ist sie weg - und das steht dann auch noch im Amtsblatt des DPMA. Wenn man das Sonderangebot bei ALDI verpennt kann man auch nicht heulend ankommen: Ich will aber auch noch!

Zitat:
Sie wollen ja wohl nicht ernsthaft dem ehemaligen Domainbesitzer eine Schuld unterstellen, wenn wie in diesem Fall, die Domain durch einen administrativen Fehler des Registrars frei wurde?

Allenfalls(!) ein Auswahlverschulden. Im übrigen hat der einen Regressanspruch gegen seinen Registrar, wenn der Mist gebaut hat.

Zitat:
Simpler formuliert:
Wenn Person A der Person B eine Pfand-Milchflasche übergeben möchte, und wenn Person C auf der Lauer liegt und genau den kurzen Moment abwartet, wo die Milchflasche die Hand von A verlässt und gerade noch nicht die Hand von B erreicht hat, und wenn dann Person C lossprintet, zwischen A und B durchrennt und sich die Milchflasche schnappt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass die Milchflasche oder das Pfand auch der Person C gehört, obwohl die Flasche für den Bruchteil einer Sekunde frei war. Wer auf diese Weise Pfand-Milchflaschen sammelt, handelt in meinen Augen auch sittenwidrig.

Wo liegt da die (auch nur stillschweigende) Freigabe?

Zitat:
Auf domain-engel.de steht auch nicht, dass es verboten ist, sich die k.exe automatisch und wiederholt herunterzuladen - und trotzdem mag Herr Dolzer das gar nicht. Wieso ist plötzlich das automatische und wiederholte Abfragen des Domainstatus per Whois anders zu bewerten, als das automatische und wiederholte Herunterladen der k.exe-Datei?

Der Unterschied könnte darin liegen, dass ein download-Vorgang wesentlich länger dauert als nur eine Anfrage.
Alt 20. 04. 2006, 21:07 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #42
plauzi Spender
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

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