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k25i
 
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von 1md 

jo Domain-Engel.de wurde verkauft.
Wir ziehen auf die Info um und das mit satten gewinn.
Was der Käufer mit der Domin will ist mir auch schleierhaft ist es doch bekannt das Domain-Engel eine Wortmarke von uns ist also großartig nutzen wird er sie nicht können.
Aber egal ist nicht mein Problem...

Tja sieht wohl genau anders herum aus:
info.-Domain ist zur Zeit geparkt und Domain.Engel residiert weiter auf der .de-Domain.

Zitat:
Zitat von Seppljäger 
Loooooool, wen will der "Engel" eigentlich verarschen ?
*Verkauft* seine Domain an seine eigene Firma und meint es merkt keiner ?

[Holder]
Type: ORG
Name: Solutions-World LTD.
Address: Suite C4 1st Floor, New City Chambers, 36 Wood Street, Wakefield
Pcode: WF1 2HB
City: West Yorkshire
(...)
Viel Spass noch beim Umzug

Ob das Vorsichtsmaßnahmen sind, um einer möglichen Domain-Pfändung zu entgehen? Wiederholt vor Gericht in die Schranken verwiesen zu werden, kostet halt dann doch irgendwann mal unangenehm viel Geld.
Alt 26. 04. 2006, 00:31 Mit Zitat antworten #151
ne nicht hier
 
Beiträge: n/a
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

baah

ich tu mir das gerade seit 1std hier an und kann nur eins fest stellen.

kindergarten hoch 10

jeder komentar sinnlos

"sagt der internet dieb zum laden dieb, was bist denn du für einer"

neider beherschen die welt denn sie sind zu dumm um selbst auf eine idee zu kommen
Alt 26. 04. 2006, 08:18 Mit Zitat antworten #152
auch nich hier
 
Beiträge: n/a
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Die Rechtschreibschwäche des Vorposters kommt einem so bekannt vor...schreibt hier wieder der, um den es geht? ;-)
Alt 26. 04. 2006, 15:07 Mit Zitat antworten #153
Gravenreuth
Mitglied
 
Benutzerbild von Gravenreuth
 
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.762
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Schlups 
Bis die entsprechende Domain zurückgegeben wurde, ist durch die geschaltete Werbung sicher ein nettes Sümmchen zusammengekommen.
Kommt auf das frühere Ranking der Domain an. Wenn z.B. gepfändete Domains http://www.von-gravenreuth-gepfaendet.de/ (muss ich auch noch ergänzen) nicht "ausgelöst" werden, werden diese z.B. durch Versteigerung bei sedo oder eBay verwertet. Was der Erwerber so einer Domain damit macht ist dann ganz alleine seine Sache - er kann sie zu seinem Onlineshop weiterleiten oder (zulässige) Sexbildchen auf die Seite stellen. Der Schuldner hätte ja vorher zahlen können, also nichts von wegen "versehendlich".
Alt 26. 04. 2006, 16:34 Gravenreuth is offline Mit Zitat antworten #154
Linkfälscher-Gr
 
Beiträge: n/a
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Wer Links auf seiner Seite einbringt, die glauben machen es handle sich um das was im Namen steht ( it-schule.de fastix.de rotglut.org ),
aber den Besucher ganz woandershin schickt, handelt imho vorsätzlich, zumindest grob fahrlässig.
Zudem wird der Eindruck erweckt das der Linksetzer an Demenz leidet, denn Domains die nicht gepfändet sind, dürfen auch nicht als solche "angeboten" werden.

...das wird nen teurer Spass für jemanden, aber sicher nicht für den Domaininhaber der 3 obengenannten Domains.
Alt 29. 04. 2006, 10:33 Mit Zitat antworten #155
fastix
Gesperrt
 
Benutzerbild von fastix
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 622
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
er kann sie zu seinem Onlineshop weiterleiten oder (zulässige) Sexbildchen auf die Seite stellen. Der Schuldner hätte ja vorher zahlen können, also nichts von wegen "versehendlich".

NEIN!

Gravenreuth argumentiert, als hätte er das Urteil in der Sache des Freien Theater Köln nicht gelesen oder er ignoriert es mit einer gewissen Beharrlichkeit. Ich lege möglichen Betroffenen in dem Fall nahe, mit anwaltlicher Unterstützung vor das LG München zu ziehen:

Zitat:
Zitat von LG München in O 15828/05 
allein entscheidend ist, dass niemand es hinnehmen muss, dass eine Domain, die sowohl aufgrund der konkreten Gestaltung als auch aufgrund einer bereits zuvor erfolgten jahrelangen Benutzung einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen ist, ohne seine Zustimmung für Inhalte genutzt wird, die geeignet sind, seinen Ruf negativ zu beeinflussen.
Alt 15. 10. 2006, 08:35 fastix is offline Mit Zitat antworten #156
-deckel-
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Registrierungsdatum: Sep 2006
Beiträge: 522
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer

In einem ählich gelagerten Fall liegt ebenfalls ein Urteil des LG I München vom 4.7.06 vor (Aktenzeichen: 33 O 2343/06, PDF-Version unten verlinkt).
Zitat:
Zitat von LG I 
Die Beklagten gehen planmäßig vor. Nach dem Vortrag der Klägerin, der insoweit nicht bestritten wurde, suchen die Beklagten gezielt und unter Einschaltung der „Mithilfe“ von diversen externen privaten Nutzern (durch dort installierte entsprechende Programme) nach frei gewordenen Domains.
Alt 15. 10. 2006, 09:43 -deckel- is offline Mit Zitat antworten #157
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