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20. 04. 2006, 10:58 #1
LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
In der bayerischen Landeshauptstadt weiß man noch, was Anstand ist. Die Domain-Engel, die letztlich nichts anderes machen als Domains zu registrieren, von denen sie annehmen müssen, diese seien frei verfügbar, würden "auch nicht davor zurückzuschrecken, über eine so erlangte Seite pornografische Inhalte ins Netz zu stellen", empört sich das Landgericht München in einem jüngst ergangenen Urteil.
Und das scheint mehr als alles andere das Gericht sehr erbost zu haben, denn es verurteilte Domain-Engel Mario Dolzer nicht etwa nur dazu, dem freien Werkstatt-Theater Köln (FWT Köln), das, wie sollte es auch anders sein, "versehentlich" seine Domain freigegeben hatte, die Domain wieder herzugeben und die Kosten einer Unterlassungserklärung zu übernehmen, sondern auch noch aufgelaufene Zinsen zu zahlen.
Davon nämlich verspricht das Gericht sich einen Lerneffekt
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20. 04. 2006, 11:24 #2
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 RVG-Gebühr aus € 50.000,- sind in einer UWG-Sache angemessen. Das ist doch eine erfreuliche und insoweit zitierfähige Entscheidung.
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20. 04. 2006, 11:56 #3
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Man darf nicht vergessen, wie sich Herr Dolzer oftmals seine Domains einverleibt...
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20. 04. 2006, 13:30 #4ohneGast
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Wie heißt es doch? Der Ton mach die Musik...
Selten einen so voreingenommenen Artikel hier gelesen.
Vielleicht wurden bei diesem Urteil auch Begleitumstände mit berücksichtigt, die der Artikel wohlweislich unterschlägt? Auf welche Art wurde denn bekannt, das die Domain frei ist? Wie schnell nach Freigabe wurde die Domain wieder beantragt? Welcher Schriftverkehr ist vor der Verhandlung gelaufen?
Ja, es mag sein, das bei der DENIC nicht alles rund läuft. Aber ist das ein Freibrief für das Verhalten dieses Herren? Ihn als Unschuld vom Lande darzustellen?
Gerade dieses berüchtigte Trio sollte es doch besser wissen. Rechtliche Garantie für ihr Tun gibt es nicht, denn sie legen es ja immer wieder darauf an, mit rechtlich sehr zweifelhaften Konstrukten eine Grauzone auszuloten. Jeder andere würde da aus moralischen Gründen zurückschrecken, sie nicht. Und hier hat sich halt wieder einer eine blutige Nase geholt, als er an die Wand lief...
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20. 04. 2006, 13:54 #5KoffeinGast
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Selbstverständlich trägt die Hauptschuld Herr Dolzer:
Denn würden seine in Umlauf gebrachten und Trojanern ähnelnden Programme nicht schon Sekunden nach dem versehentlichen Freiwerden einer Domain dieses vermelden und die Registrierung veranlassen, dann würde sich das Problem nicht so drastisch darstellen. Weiterhin geht es Herrn Dolzer keineswegs um das Retten versehentlich freigewordener Domains, sondern um das Ausnutzen des Traffics auf dieser Domain und des Page Ranks z.B. bei google. Klare Indizien dafür sind, dass längst nicht alle Domains von seinen Tools überwacht werden sondern nur nach gewissen Kriterien ausgewählte, und dass er nach der Registrierung sofort werbeträchtige Inhalte auf die Domains schaltet - Inhalte die mit dem ursprünglichen Nutzen der Domain nichts zu tun haben. Desweiteren hängt Herr Dolzer laut seiner eigenen Domain-Engel-Seite die Hürde zum Rückfordern der Domain sehr hoch - und zwar so hoch, dass der Eindruck entsteht, er wolle die Domain gar nicht zurückgeben, oder die Rückgabe möglich maximal verzögern.
Selbstverständlich trägt auch die Denic eine Mitschuld. Denn es fehlt der Mechanismus einer Sperrzeit, in der gerade freigewordene Domains nicht registriert werden können. Die Denic ist einer der wenigen TLD-Verwalter die solch einen Mechanismus nicht implementiert haben. Dadurch muss es zwangsläufig zu solchen versehentlichen Domain-Freigaben kommen.
Die größte Frecheit sehe ich aber in der Begründung für das Handeln von Herrn Dolzer: Auf der Domain-Engel-Seite gibt er an als Geschäftsführer ohne Auftrag zu handeln und die Domain zu retten. Er betreibt einen recht hohen Aufwand, um freigewordene Domains zu finden und schnellstmöglich zu registrieren.
Gleichzeitig schreibt er aber, dass es nicht zumutbar sei, den Vorbeitzer zu ermitteln, oder eine markenrechtliche Prüfung der Domain vorzunehmen, sondern man darauf abzielt, dass sich der Vorbesitzer bei den Domain-Engel meldet.
Hier verstößt Dolzer erheblich zum einen gegen die Registrierungsrichtlinien der DENIC, wonach der Registrierende Markenrechte vor der Registrierung zu prüfen hat, was Dolzer nicht macht. Zum anderen entbindet die Geschäftsführung ohne Auftrag Dolzer oder seine Firma nicht von der Sorgfaltspflicht, insofern ist die Behauptung, die Ermittlung des Vorbesitzers und/oder die Prüfung marken- oder namensrechtlicher Dinge seien mit unzumutbaren Aufwand verbunden und daher nicht notwendig, rechtlich mehr als fragwürdig - wenn nicht sogar völlig Banane. Selbst wenn die Geschäftsführung ohne Auftrag zutreffen würde (was ich allerdings auch bezweifle, kann das aber argumentativ (noch) noch nicht darstellen), muss Dolzer seiner Sorgfaltspflicht nachkommen.
Insofern ist es gut, dass dieses Geschäftsmodell (ist da überhaupt eins), nun auch von gerichtlicher seite aus als das, was es ist, bezeichnet wurde, nämlich als sittenwidrig.
P.S.:
Wer hat Dolzer in diesem Fall eigentlich vor Gericht vertreten? Soll ich wetten? Oder war es dieses Mal ein anderer?
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20. 04. 2006, 14:07 #6
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Dem kann ich nicht zustimmen. Denn wenn's um den Herrn Dolzer geht, ist man hier immer voreingenommen. Schließlich sind hier Grau(zonen)papageien am werkeln.
Zitat von ohne
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20. 04. 2006, 14:16 #7
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Schuld sind bei den "Gutmenschen" immer die anderen.
Zitat von Koffein
Wenn man eine Marke nicht verlängert ist sie auch weg und jedermann kann sie auf sich neu anmelden. Das international so! Warum pennen einige Domaininhaber und wollen dann die Schuld auf andere schieben?
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20. 04. 2006, 14:22 #8
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
ich habe selten so einen scheiss gelesen!!
ich weiss nicht in welcher verbindung gulli zu dolzer steht, aber es muss ja eine sehr freundschaftliche sein!!
hier mal ein deutlich lesenswerterer artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72146
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20. 04. 2006, 14:24 #9
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
da es jetzt laut diesem urteil bestätigt wurde, dass die anderen die schuld haben?
Zitat von Gravenreuth
...zumindest wenn sie methoden verwenden wie der herr d!?
Sie hangeln sich doch sonst immer so an bestehenden urteil hoch....warum nciht auch diesmal?
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20. 04. 2006, 14:34 #10Gesperrt
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Das wars dann mit den gulli:news...
C.
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20. 04. 2006, 14:49 #11KoffeinGast
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Das LG München sieht die Schuld genau bei Dolzer und nicht bei anderen.
Zitat von Gravenreuth
Was hat die Verlängerung der Marke mit dem Registrieren der Domains zu tun? Dolzer hat auch Domains registriert, ohne vorher die Markenrechte zu prüfen. Das aber liegt eindeutig in der Pflicht der Registrierenden laut Registrierungsrichtlinien der Denic. Daran hat man sich zu halten. Auch an die Sorgfaltspflicht hat man sich zu halten, wenn man schon mit Geschäftsführung ohne Auftrag argumentiert.
Zitat von Gravenreuth
Anders formuliert, wenn jemand rechtsanwalt-gravenreuth.de registriert und dann pornographische Inhalte anzeigt, dann würden Sie ja auch nicht argumentieren, dass Sie selbst Schuld sind, dass es soweit kam, denn Sie hätten das ja verhindern können, indem Sie vorher die Domain selbst registrieren. Oder argumentieren Sie so tatsächlich?
Und mit Verlaub, hier geht es nicht ums "Pennen". Sondern hier wird breitflächig überwacht und gezielt nach technischen oder menschlichen Lücken gesucht, um sich daraus sittenwidrig Vorteile zu generieren.
Zu Bedenken ist auch, dass die WHOIS-Anfragen, die die Tools von Dolzer permanent generieren, Kosten verursachen, die die Kunden der Registrare - auch die der Denic - tragen.
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20. 04. 2006, 14:52 #12rebuilding
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
ähmm, dass kannst du soo nicht sagen (!)
Zitat von Chris_
Siehe:
siehe: http://www.forennews.de/board/showth...&threadid=7235# Autor: tw_24
# Datum: 20.04.2006 - 11:48
# Alter: 4 Stunden
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20. 04. 2006, 14:54 #13
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Beide haben den selben Anwalt (Bernhard S.).
Zitat von sebamed
Für mich liest sich die "News" so, als ob sie direkt aus dessen Feder stamme - was ich aber nicht als Tatsachenbehauptung zu verstehen bitte, sondern als Wertung.
Übrigens:
Wie kommen die Gulli-News (und der hier postende Ex-Kanzleikollege von Anwalt S.) eigentlich zu der Behauptung, das Kölner Theater sei "vergesslich" oder habe "gepennt"?
Im Urteil wird der Rechtsvertreter des Theaters wie folgt zitiert:
"Die fragliche Domain sei lediglich aufgrund eines Versehens des Providers des Klägers freigeworden" (...)
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20. 04. 2006, 15:00 #14Gesperrt
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
@Clemens:
Ich kenne tw_24, und glaube mir, da gehen bei mir alle Alarmglocken an, wie bei Mario Dolzer - den Beweis hat er heute selbst geliefert...
Ich kann korrupt in dem Punkt nicht verstehen, und wenn er nicht aufpasst, werden wir noch einige Tiraden hier von dem Menschen lesen...
C.
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20. 04. 2006, 15:05 #15
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Ich glaube eher nicht, dass diese News von korrupt stammte - sein Nick steht nicht darunter und der Stil unterscheidet sich auch vom Gewohnten. Es gibt bei gulli ja noch andere Autoren.
Zitat von Chris_
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20. 04. 2006, 15:06 #16rebuilding
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Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
siehe:
Zitat von Chris_
dann lass ihn dochZum Wochenbeginn haben wir mal ForenNews.de-intern herumgefragt und tw_24, hauseigener Admin, leidenschaftlicher Foren-Streiter, Anti-Deutscher und vor allem Mensch, den Fragebogen, den der Schriftsteller Marcel Proust in seinem Leben gleich zweimal ausfüllte, unter die Nase gehalten:
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20. 04. 2006, 15:20 #17
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Wer hat denn diese News geschrieben? Mario Dolzer selbst?
Bin in dieser Hinsicht wirklich enttäuscht von gulli.com
Selten so eine bescheuerte News hier gelesen!
Aha..Die Domain-Engel, die letztlich nichts anderes machen als Domains zu registrieren, von denen sie annehmen müssen, diese seien frei verfügbar
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20. 04. 2006, 15:25 #18
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Die sind ja nur sauer weil sie gegen Herr Dolzer verloren haben und die "Stallhasen" nun fleisig sperren müssen/dürfen:
Zitat von sebamed
http://www.r-archiv.de/article2379.html
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20. 04. 2006, 15:31 #19
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
@Gravenreuth: Thema verfehlt, bitte keine Nebelkerzen werfen.
P.S.: Es gibt auch eine offizielle Presseerklärung des Landgerichts, deren Überschrift so lautet:
"Neue Schlappe für Münchner Domain-Greifer"
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20. 04. 2006, 15:41 #20
Re: LG München I bestraft Domain-Engel für die Vergeßlichkeit anderer
Ich freu mich, dass tw_24 den Text fuer die gulli:news zur Verfuegung gestellt hat, ich les ihn auch gerne, ich geh nicht immer mit ihm einer Meinung, aber er ist unbestritten einer der Menschen, die einem den Horizont erweitern.
Ueber die Reaktionen gegenueber News, M.D. betreffend wundere ich mich hingegen nicht mehr wirklich. Faellt der Name Dolzer, ist die einzig zugelassene Ansich nur noch "Gut, dass er aufs Maul gekriegt hat", in der Sache interessiert sich niemand mehr. Wenn man dem gerecht wird, ists dann "objektiv". Yeah.
Ich muss da immer an den Mescalerobrief denken, da hat man sich wenigstens noch klammheimlich gefreut und sich anschliessend Gedanken gemacht. Heute sind wir offenbar einen Schritt weiter. Ueber sowas wie Redemption Periods nachzudenken ist im Fall Dolzer offenbar nicht mehr erlaubt, ueberhaupt nichts mehr, ausser sich mehr oder weniger offensichtlich zu freuen, Hintergruende und Fragwuerdigkeiten hin oder her, die will keiner wissen und daher darf sie auch keiner schreiben. Imo ein mehr als guter Grund, dass darueber geschrieben wird.


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