Da will ich mich doch gleich mal mit meinen mangelhaften Rechtskenntnissen versuchen.
Meiner Meinung nach müsstest du 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung auf die neue Scheibe bekommen haben. Allerdings liegt es nach 6 Monaten an dir nachweisen, dass der Mangel durch den Einbauer verursacht wurde bzw. schon vorhanden war.
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung hat der Verkäufer/Einbauer zunächst zwei mal das Recht auf Nachbesserung,
erst dann hast du ein Recht auf Schadensersatz, sprich Ersatz-/Mietwagen (und/oder Minderung des Kaufpreises, Rücktritt).
Meiner Auffassung nach hast du also keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Würde nur noch die Kulanz des Händlers bleiben...
Bin mal gespannt was die Fachkundigen dazu sagen
Bietet möglicherweise der ADAC enstprechende und günstige Mietfahrzeuge an?
Nachtwachende Grüße