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PRO-LOGIC
Chiefnigger
 
Benutzerbild von PRO-LOGIC
 
Registrierungsdatum: Sep 2003
Ort: KH
Beiträge: 901
Anspruch auf Ersatzfahrzeug??

Servus zusammen!


ich muss mein auto demnächst wahrscheinlich in die werkstatt geben.

Sachlage: als ich das auto gekauft habe, haben die eine neue Frontscheibe eingesetzt (die andere war gerissen). Jetzt haben sich aber diverse Luftschichten eingeschlichen. Daraufhin bin ich zu CarGlas gefahren und die meinten, das ich über kruz oder lang eine neue Scheibe brauche, und dass sowas nur durch einen Fehler beim einsetzen passieren kann.
soweit so gut. wenn ich das auto allerdings zum FOH* bringe, wird der es für mind. 3 Tage behalten wollen (wenn da ne neue scheibe reinkommt).

d.h. egal wie ich es mache, ich benötige auf jeden fall für einen tag ein ersatzfahrzeug (um auf die arbeit zu kommen).

jetzt ist es so, dass der FOH autos (versicherungstechnisch) nur an personen > 21 Jahre vergeben darf. Ich bin erst 20 (seit märz).

Wie sieht das jetzt aus? Ich hab durch das verschulden der werkstatt ein ausfall meines fahrzeugs für mind. 1 tag. ich brauche zwingend ersatz (wenn ich urlaub nehmen könnte oder von bekannten eins kriegen könnte würde ich das natürlich machen - aber da hab ich leider z.Z. keine möglichkeit)

Hab ich anspruch? bzw. kann ich das verlangen?


mfg PL
Alt 22. 04. 2006, 20:51 PRO-LOGIC is offline Mit Zitat antworten #1
Niob Spender
elementar
 
Benutzerbild von Niob
 
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 667
Re: Anspruch auf Ersatzfahrzeug??

Moin,
erkundige dich doch mal, ob die Werkstatt bereit ist, dir eine Taxifahrt zu ersetzen (falls es nicht zu weit ist).

Greetz
Niob
Alt 22. 04. 2006, 21:31 Niob is offline Mit Zitat antworten #2
Miesepeter
RaubMordKopierTerrorist
 
Benutzerbild von Miesepeter
 
Registrierungsdatum: Feb 2005
Beiträge: 139
Re: Anspruch auf Ersatzfahrzeug??

Da will ich mich doch gleich mal mit meinen mangelhaften Rechtskenntnissen versuchen.
Meiner Meinung nach müsstest du 2 Jahre gesetzl. Gewährleistung auf die neue Scheibe bekommen haben. Allerdings liegt es nach 6 Monaten an dir nachweisen, dass der Mangel durch den Einbauer verursacht wurde bzw. schon vorhanden war.
Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung hat der Verkäufer/Einbauer zunächst zwei mal das Recht auf Nachbesserung, erst dann hast du ein Recht auf Schadensersatz, sprich Ersatz-/Mietwagen (und/oder Minderung des Kaufpreises, Rücktritt).
Meiner Auffassung nach hast du also keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Würde nur noch die Kulanz des Händlers bleiben...

Bin mal gespannt was die Fachkundigen dazu sagen

Bietet möglicherweise der ADAC enstprechende und günstige Mietfahrzeuge an?

Nachtwachende Grüße
Alt 23. 04. 2006, 05:13 Miesepeter is offline Mit Zitat antworten #3
neumannskontor
too old for this
 
Benutzerbild von neumannskontor
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 2.316
Re: Anspruch auf Ersatzfahrzeug??

Es ist ein Sachmangel, der wiederum zu einer weiteren Schädigung führt.Normal ja.

Es müsste in den AGB der Firma ausdrücklich ausgeschlossen werden
Ist es auch meist.

Die Haftung greift meist nur bei unmittelbaren Schäden beim Ein und Ausbau
Alt 23. 04. 2006, 17:02 neumannskontor is offline Mit Zitat antworten #4
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