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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    Gegen das Kleingedruckte in der Werbung mancher Mobilfunk-Anbieter hilft auch kein hochauflösendes TV-Gerät. Zu schnell gilt es zu viele Sätze zu erfassen - das schafft kein Auge. .

    Das Kleingedruckte in Prospekten der Deutschen Telekom überfordert besonders bei der Werbung für Handys dagegen offenbar selbst so manchen Richter. Das konnte nicht folgenlos bleiben.
    Das Bonner Landgericht entschied heute, wie dpa meldet, daß der Telekom-Riese das Kleingedruckte in Zukunft größer schreiben muß. Der

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  2. #2
    Gesperrt Avatar von smouie
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    Standard Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    das war hervor zu sehen, dass es so kommt.

    ich hab irgendwie das gefühl, dass der text am fernseher im laufe der zeit immer schneller wurde.

  3. #3
    wrz-source
    Gast

    Thumbs down Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    Och komm.
    Des ist eigentlich ganz gut zu lesen finde ich.
    Die paar alten Omas, die des nicht können, sollen halt woanders hingehn :P
    www.wrz-source.dl.am

  4. #4

    Standard Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    Zitat Zitat von wrz-source
    Och komm.
    Des ist eigentlich ganz gut zu lesen finde ich.
    Die paar alten Omas, die des nicht können, sollen halt woanders hingehn :P
    www.wrz-source.dl.am
    wenn sie schlau sind, tun sie das auch "Unregistred"

  5. #5
    Mitglied
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    Standard Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

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  6. #6
    Pädagogisch wertvoll!
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    Standard Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    Das erinnert mich an eine Folge der Olsen-Bande. Wie üblich wollte das dumme Schwein Egon ein über den Schädel braten, aber der hatte eine Lebensversicherung und da hätte der Auftraggeber für zahlen müssen - leider doch nicht, denn das, was aussah wie ein Rahmenornament, war das Kleingedruckte.
    Und jetzt wieder direkt zum Thema: Dann muss auch festgelegt sein, dass sich die Schriftfarbe klar vom Hintergrund zu unterscheiden hat. Siehe Austin Powers 3 mit den unanständigen Untertiteln

  7. #7
    Retro-Nerd-Hippie

    ex-Moderator

    Avatar von MSX
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    Standard Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    Absolut begrüßenswertes Urteil. Vor allem die Begründung in Form der angeprangerten Irreführung finde ich positiv. Endlich mal einer, der das ganz klar ausspricht.

    Das Kleingedruckte sollte allerdings auch bei den anderen Mehrwertdiensten wie Handyextensions verboten werden, bzw in irgendeiner Form anders gehandhabt werden. Es ist in meinen Augen schlichtweg das Ausnutzen der Informationsüberflutung innerhalb kürzester Zeit. Und bei Handyextensions kommt noch das Ausnutzen der teils dämlichen Jugend, die die von den Styler Firmen propagierten und gepushten, angeblichen Ideale, anstrebt.

    Da ich unter anderem aufgrund der Pimp My Handy Werbungen von Jamba einst meinen TV aus dem Fenster geschmissen habe, kann ich nicht beurteilen, ob das heute immer noch Standard ist. Aber ich schätze mal schon.

  8. #8
    cuhformation
    Gast

    Standard Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    Zitat Zitat von wrz-source
    Och komm.
    Des ist eigentlich ganz gut zu lesen finde ich.
    Die paar alten Omas, die des nicht können, sollen halt woanders hingehn :P
    Und alle haben gelacht

    Manchmal bräuchte man für's TV ein Hochgeschwindigkeits-Video/DVD-Recorder.
    Ich kucke nur noch gelegendlich Fernsehen,
    da meistens eh nur noch das gleiche läuft.

    Bis dann...

  9. #9
    really unreal

    Moderator

    Avatar von 4M
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    Standard Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    moin

    eigentlich ist es doch egal was im kleingedruckten steht.
    allein das etwas kleingedrucktes da steht ist schon aussage genug ...

    werd meine signa wohl noch mitm sternchen versehen müssen

  10. #10
    Mitglied
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    Standard Re: Urteil: Telekom-Kleingedrucktes muß lesbar sein

    Erst kürzlich habe ich mich gewundert, ob diese vorbeirauschenden Buchstaben, die offensichtlich wichtige Informationen enthalten, wirklich als bindende Information gelten können.
    Geändert von muzzY (25. 04. 2006 um 14:56 Uhr)

  11.  
     
     

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