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01. 05. 2006, 18:13 #1
Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Unter Berufung auf das umstritene heise-Urteil wurde Martin Geuß als Betreiber des Supernature-Forum abgemahnt. Das Abmahnverfahren wurde zurückgezogen, doch um sich vor neuen Abmahnungen zu schützen, wurde zur Spendensammlung zum Führen einer negativen Feststellungsklage aufgerufen. Das Geld ist beisammen, das Supernature-Forum kündigt nun die Einreichung der Klage an.
Martin Geuß, Betreiber der Internet-Community "Supernature-Forum", wurde am 24.02.06 im Auftrag einer Gesellschaft für Luftrettungs-Vermittlung wegen angeblich geschäftsschädigender Forenbeiträge abgemahnt.Die Kosten der Abmahnung beliefen sich auf 1.843.24 Euro.Gleichzeitig sollte Geuß eine mit 10.000 € strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Bemerkenswert an dieser Abmahnung ist, dass diese sich auf das so genannte "Heise-Urteil" (LG Hamburg Az. 324 O 721/05) bezieht, welches zum Zeitpunkt der Abmahnung noch nicht einmal schriftlich begründet war und welches bis heute nicht rechtskräftig ist.
Der Abmahnung wurde sowohl durch den Betroffenen selbst als auch durch dessen Anwalt umgehend widersprochen. Daraufhin zog die abmahnende Partei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurück.Um für sich selbst und andere, von ähnlichen Fällen betroffene Forenbetreiber, eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit zu ermöglichen, entschloss sich M .Geuß, eine negative Feststellungsklage anzustrengen
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02. 05. 2006, 11:49 #2
Re: Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Eine Leistungsklage (hier Unterlassungsklage) ist gegenüber einer negativen Feststellungklage vorranging. Wenn die nun (z.B. in Hamburg) eine Unterlassungsklage einreichen, dann muss negativen Feststellungklage für erledigt erklärt werden - und der Prozess in Hamburg geht weiter.
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02. 05. 2006, 12:40 #3
Re: Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Ja und? Sollen sie doch, dann dürfen die die Gerichtskosten vorschießen, soll mir recht sein. Für die Entscheidung des Richters dürfte es doch wurscht sein, wer Kläger und wer Beklagter ist. Die Interessen und Positionen, die sich gegenüber stehen, bleiben ja gleich.
Abgesehen davon würde mich das sehr überraschen - die wissen ja, was sie da getrieben haben. Ich hab vielmehr Angst, dass die nicht mal den Mumm haben, zur Verhandlung zu erscheinen, sowie im Ironsports-Fall. Ein Säumnisurteil ist nämlich nicht das, was ich anstrebe.
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02. 05. 2006, 14:36 #4
Re: Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Welchen Richter? Ist die negative Feststellungsklage in Hamburg eingereicht worden.
Zitat von Supernature
Ich gebe in Sache selbst auch Ihrer negative Feststellungsklage mehr Chancen als einer Leistungsklage. Nur in Grenzfällen gibt es auch widersprüchliche Urteile (vgl. EXPLORER: Die OLGe München und Hamm gegen die OLGe Düsseldorf und Braunschweig).Abgesehen davon würde mich das sehr überraschen - die wissen ja, was sie da getrieben haben. Ich hab vielmehr Angst, dass die nicht mal den Mumm haben, zur Verhandlung zu erscheinen, sowie im Ironsports-Fall. Ein Säumnisurteil ist nämlich nicht das, was ich anstrebe.
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02. 05. 2006, 14:54 #5
Re: Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Ja, die negative Feststellungsklage läuft in Hamburg. Stelle gerade fest, dass ich das in der Erklärung vergessen habe, in den News auf meiner Seit steht es allerdings.
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02. 05. 2006, 16:53 #6
Re: Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Irrtum - Die können in Hamburg auch mit einer Widerklage angreifen und hierfür brauchen sie keinen Vorschuss einzahlen.
Zitat von Supernature
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02. 05. 2006, 19:02 #7
Re: Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Seis drum. Ein "Angriff" würde mich doch sehr überraschen, harren wir einfach der Dinge, die da kommen. Ändern kann ich ja nun im Moment sowieso nichts mehr.
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02. 05. 2006, 19:14 #8
Re: Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Viel Glück.
Zitat von Supernature

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03. 05. 2006, 14:25 #9HirkGast
Re: Supernature: Klage gegen Abmahnung eingereicht
Interessante Sportart mit sehr komplexem Regelwerk. Aber mehr auch nicht.
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