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Meister der Fiedel
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: auf jeden Fall hier
Beiträge: 259
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USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Hi,
ich such nach Infos, bezüglich des Warenwerts, den man von der USA nach Deutschland ausführen darf.
Hab was gehört von 175€, aber ich wollt mich nochmal genauer informieren. Ich fliege nun nach einem längeren Aufenthalt (über 1 Monat), wieder zurück nach Deutscland und habe mir hier natürlich ein paar Klamotten gekauft.
Die sind alle getragen und ist auch alles zum eigengebrauch.
Auf der Seite vom Auswärtigen Amt hab ich nix gefunden und auch so (bei google) bin ich nicht richtig fündig geworden.
Ggf. hat ja jemand einen Link oder so mehr Infos die mir weiterhelfen.
Danke für die Mühe.
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01. 05. 2006, 22:41
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#1
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Meister der Fiedel
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: auf jeden Fall hier
Beiträge: 259
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Sind tatsächlich nur 175€  . Hier von www.zoll.de , gilt bein Einreise aus Nicht-EG-Mitgliedsstaaten.
Beispiel:
Ein Ehepaar reist aus der Schweiz ein, wo es 4 antike Stühle gekauft hat. Jeder Stuhl kostet 80 EUR.
Beide können innerhalb der Wertgrenze von 175 EUR jeweils 2 Stühle (160 EUR) abgabenfrei einführen.
Ein anderes Ehepaar reist ebenfalls aus der Schweiz ein, wo es sich einen alten, restaurierten Bauernschrank im Wert von 320 EUR gekauft hat. Da der Schrank jedoch nicht teilbar ist, kann auch sein Wert nicht aufgeteilt werden. Demnach ist der Bauernschrank einem Ehepartner zuzuordnen. Sein Wert in Höhe von 320 EUR übersteigt die Freigrenze von 175 EUR. Somit fallen für den Schrank Einfuhrabgaben an.
# Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 EUR zu verzollen ist.
Ma was anderes, ich hab hier jetzt natürlich Klamotten die im Wert sicher um die 400 € liegen. Durchwühlen die auch getragene Schlüpper ? Die pack ich nämlich nach oben...
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01. 05. 2006, 23:00
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#2
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Hab keine Ahnung von nix!
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.261
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
aber Deutschland ist doch ein EG-Staat?
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01. 05. 2006, 23:23
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#3
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Obernasenbär
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Land der Rüge
Beiträge: 952
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Ganz einfach alle Etiketten etc. entfernen und die Rechnung nicht direkt mit dem Reisepass vorzeigen. Bei Kleidung kann man dir schlecht nachweisen, dass sie nagelneu ist. Also Schlüpfer auspacken, Etiketten entfernen und mit zu der Schmutzwäsche tuen - wer dann dadrin rumwühlt und sucht, ist selber schuld :-).
Also wie gesagt bei Klamotten ist es kein Problem. Selbst bei nem IPod etc. kann man ja den Eindruck vermitteln, dass die Ware nicht neu ist ....
Gruß und guten Flug
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02. 05. 2006, 00:10
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#4
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Meister der Fiedel
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: auf jeden Fall hier
Beiträge: 259
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Zitat:
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Zitat von LordOfTheFlame
aber Deutschland ist doch ein EG-Staat?
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Bezieht sich auf das Land von wo du wieder nach Deutschland einreist (USA bei mir).
Zitat:
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Zitat von Giantman
Ganz einfach alle Etiketten etc. entfernen und die Rechnung nicht direkt mit dem Reisepass vorzeigen. Bei Kleidung kann man dir schlecht nachweisen, dass sie nagelneu ist. Also Schlüpfer auspacken, Etiketten entfernen und mit zu der Schmutzwäsche tuen - wer dann dadrin rumwühlt und sucht, ist selber schuld :-).
Also wie gesagt bei Klamotten ist es kein Problem. Selbst bei nem IPod etc. kann man ja den Eindruck vermitteln, dass die Ware nicht neu ist ....
Gruß und guten Flug
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Ja, meine Freudin, hat ne Freundin und die meinte was mit 175€ und wie Frauen nun mal so sind... Hat mich 20 Min. vollgequatscht und wenn sie mich rausfischen und blubb - bla (schmuggler hier und da). Das macht sogar den ruhigsten Stier unruhig ^^ Und Etiketten sind weg , sogar die von den Geschenken.
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02. 05. 2006, 01:07
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#5
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Hab keine Ahnung von nix!
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.261
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
ach mach dir mal nicht so einen Kopp - ich wurde auch rausgefischt, als ich aus den Staaten kam. Wir sahen wohl so 'potentiell' aus: 2 Leute, 4 riesen koffer...
Ich glaube die Beamten waren ein bisschen enttaeuscht, als ich das irgendwie logisch erklaeren konnte. Man hat halt einiges an Gepaeck, wenn man 11 Monate dort war ^^
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02. 05. 2006, 10:19
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#6
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Obernasenbär
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Land der Rüge
Beiträge: 952
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Da lob ich mit doch den NATO Marschbefehl
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02. 05. 2006, 19:52
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#7
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Gesperrt
Registrierungsdatum: Jun 2005
Beiträge: 1.105
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Hää, was hat das mit nem NATO Marschbefehl zu tun?
Und ernsthaft ich darf als Einzelperson nur Waren im Wert von 175€ einführen, sonst muss ich Zoll zahlen?
Das is ja voll der Mist!
MfG gangxtamops
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02. 05. 2006, 20:39
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#8
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Meister der Fiedel
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: auf jeden Fall hier
Beiträge: 259
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Zitat:
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Zitat von gangxtamops
Hää, was hat das mit nem NATO Marschbefehl zu tun?
Und ernsthaft ich darf als Einzelperson nur Waren im Wert von 175€ einführen, sonst muss ich Zoll zahlen?
Das is ja voll der Mist!
MfG gangxtamops
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Ausser Du bist länger als 6 Monate in einem Ncht-EG-Mitgliedsstaat, dann darfste alles Zollfrei mitnehmen. Bitte verbessert mich wenn ich da falsch liege.
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02. 05. 2006, 20:49
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#9
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ex-Moderator
ex-Moderator
Registrierungsdatum: Mar 2003
Beiträge: 5.793
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Eher Off-Topic. Wir hatten sowas IMHO auch schonmal dort, aber gut... än den Einfuhrbestimmungen ändert sich ja auch ständig irgendwas.
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02. 05. 2006, 21:56
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#10
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Hab keine Ahnung von nix!
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.261
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Zitat:
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Ausser Du bist länger als 6 Monate in einem Ncht-EG-Mitgliedsstaat, dann darfste alles Zollfrei mitnehmen. Bitte verbessert mich wenn ich da falsch liege.
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ja da liegst du falsch.
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02. 05. 2006, 22:04
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2000
Beiträge: 1.607
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
TIP: Bei elektronischen Artikel die Verpackung wegwerfen, Rechnung vernichten und keiner kann dir nachweisen das du das in Amerika gekauft hast. hat bei mir bisher immer geklappt. Solltest halt nicht grad 5 Camcorder in deiner Tasche haben.
Oder noch besser von einem Freund oder ähnliches per Post schicken lassen und einen gefakten Preis draufschreiben.
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03. 05. 2006, 21:57
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#12
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Hab keine Ahnung von nix!
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.261
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
hampel, die Frage ist nur, wer das nachweisen muss, wenn du da am Zoll stehst...
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03. 05. 2006, 21:59
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#13
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Meister der Fiedel
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: auf jeden Fall hier
Beiträge: 259
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Re: USA Ausfuhrbestimmungen nach längerem Aufenthalt
Und naja, so blöd schätz ich Beamte auch net ein  , das die nicht auf die Etiketten schauen würden in den Klamotten. Und daran erkennt man sofort aus welchem Land die Klamotten sind.
Aber seis drum, dat wird schon und wenn nicht, hab ich was zu erzählen
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03. 05. 2006, 23:01
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#14
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