Nach dem Urteil des LG Hamburg vom 2.5.06 muss Google die Anzeige von vier Suchergebniseinträgen, die auf angeblich ehrverletzende Äußerungen in einem Webforum verlinken, unterbinden. Das anschließende Gespräch eines Prozessbeobachters mit einem beisitzenden Richter ließ schlimmstes für die Zukunft erwarten - selbst eine intensive Vorabzensur der Suchmaschine sei demnach für den Richter kein Problem. Bei Google gibt man sich gelassener: im Gespräch mit gulli.com erklärte Google-Justiziar Haller, damit rechne man nicht.
Gegen Google ging ein Immobiliendienstleister vor: bereits in der Vorschau der Suchergebnisse Googles werde sein Name zusammen mit ehrverletzenden Begriffen aufgeführt. Dies habe Google zu unterbinden, per Einstweiliger Verfügung ließ der Unternehmer den Löschbefehl auch durchsetzen. Am 2.Mai bestätigte das LG Hamburg die EV. Selbst wenn dies die manuelle Kontrolle aller Suchergebnisse Googles bedeuten würde, müssen derartige Ergebnisse unterbunden werden.
Diese Stellungnahme eines der beisitzenden Richters führte zu entsprechend entsetzten Reaktionen im Netz und in der Blogosphäre. Die Interpretationen des Urteils durch die Blogger seien jedoch zu weitgehend, so Dr. Arndt Haller, Justiziar und Jugendschutzbeauftragter von Google Deutschland, auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt durch die noch ausstehenden Urteilsbegründung noch nicht möglich ist, eine detaillierte Stellungmahme zum Urteilsspruch abzugeben. Eine Vorabüberprüfung von Suchergebniseinträgen wurde nicht angeordnet, auch wenn dies teilweise aus den Gesprächen nach der Urteilsverkündung geschlossen wurde.
Mit dem Urteil selbst sei Google in der Tat nicht einverstanden
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