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tumbling down?
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: /home/m0rph
Beiträge: 1.031
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Themen und Beiträge in einem Forum: Recht auf Löschung?
Hi,
ich war längere Zeit in einem Forum, wo ich viele Beiträge und Themen geschrieben habe. Nun möchte ich, dass alle Themen und Beiträge sowie mein User gelöscht werden.
Weiss jemand, ob es da eine rechtliche Grundlage gibt dass ein User dies verlangen kann?
Danke
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17. 05. 2006, 20:19
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#1
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Legends Never Die
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 2.840
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Re: Themen und Beiträge in einem Forum: Recht auf Löschung?
kranke idee... :-)
wenn ich ein forum betreiben würde, würde ich sowas per agb ausschließen... ist die frage ob du dort dein copyright an deinen texten abgegeben hast. wenn ja, hast du kein recht mehr daran...
aber die frage ist auch eher ob das technisch machbar ist... so mit einem klick vom admin und weg bist ist da glaub ich nix zu machen. und wer will schon alles von hand editieren.
laß einfach alles wie es ist und gut ist!
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20. 05. 2006, 12:23
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#2
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The M.I.P.
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 3.712
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Re: Themen und Beiträge in einem Forum: Recht auf Löschung?
Ich würde sagen (und verstehe das bitte nicht als Rechtsberatung), dass die Nutzung eines Forensystems impliziert, dass der Autor den Betreibern ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungs- und Verbreitungsrecht einräumt. Näheres kann in den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Forums geklärt sein.
Desweiteren unterliegt der Betreiber natürlich den diversen (deutschen) Datenschutzgesetzen (z.B. BDSG, TDDSG, ggf. TDSV), aus denen man ableiten kann, dass Nutzer - so sie denn das Forum nicht mehr nutzen und ihre Mitgliedschaft beenden wollen - die Löschung personenbezogener Daten verlangen können.
Bei anonymen oder pseudonymen Foren wird das aber meist nicht mehr, als nur die E-Mail-Adresse sein.
Langer Rede kurzer Sinn:
Bitte den Betreiber die Beiträge zu löschen. Verlange die Löschung personenbezogener Daten.
@von Bramberg:
Das mit dem Copyright ist Quatsch. Es ist zweifelhaft, ob ein Forenbeitrag überhaupt als Werk im Sinne des UrhG angesehen wird. Falls ja, dann muss die Urheberschaft nicht explizit beansprucht werden, sondern fällt dem Urheber ganz automatisch und unabtretbar (zumindest zu seinen Lebzeiten) zu.
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20. 05. 2006, 13:38
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#3
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Legends Never Die
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 2.840
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Re: Themen und Beiträge in einem Forum: Recht auf Löschung?
Zitat:
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Zitat von mip
Es ist zweifelhaft, ob ein Forenbeitrag überhaupt als Werk im Sinne des UrhG angesehen wird. Falls ja, dann muss die Urheberschaft nicht explizit beansprucht werden, sondern fällt dem Urheber ganz automatisch und unabtretbar (zumindest zu seinen Lebzeiten) zu.
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wie so oft, wenn es um dinge des internet geht, gibt es wohl einfach keine fallbeispiele... aber mein bezug auf copyright hängt damit zusammen, dass die geschrieben texte einen fach bezogenes thema haben müssen.
diese diskussion hier also eher nicht... der von mir verfasste thread (signatur) dagegen ist mehr als (m)eine meinung. eine anleitung und diese unterliegt difinitiv dem copyright...
man muss also trennen... wobei ich es aber für denkbar halte, dass man einen absatz in die agb´s einbauen kann, mit dem jeder user/verfasser automatisch bei einem klick auf "antworten" (beitrag verfassen) jegliche rechte an seinen texten abgibt.
wenn bilder dazu kommen, wie in meinem fall auch, ist die sache noch klarer... denn auch hier bedarf es meiner zustimmung einer weiteren verwendung
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20. 05. 2006, 16:22
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#4
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The M.I.P.
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 3.712
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Re: Themen und Beiträge in einem Forum: Recht auf Löschung?
Zitat:
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Zitat von von Bramberg
wie so oft, wenn es um dinge des internet geht, gibt es wohl einfach keine fallbeispiele... aber mein bezug auf copyright hängt damit zusammen, dass die geschrieben texte einen fach bezogenes thema haben müssen.
diese diskussion hier also eher nicht... der von mir verfasste thread (signatur) dagegen ist mehr als (m)eine meinung. eine anleitung und diese unterliegt difinitiv dem copyright...
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Nein, Texte müssen kein fachbezogenes Thema haben, um Werkcharakter geniessen zu können.
Dein verlinkter Text wäre IMHO mehr als grenzwertig, da die Schöpfungshöhe wohl zu gering ist. Dass Du es als Anleitung bezeichnest, unterstützt diese Einschätzung, schliesslich beschreibst Du nur Abläufe, die z.B. durch die Eigenheiten der beschriebenen Softwares eh schon vorgegeben sind. Da es zudem noch an einer Form mangelt, die die Qualität des Durchschnittlichen übersteigt, sieht es nicht gut aus.
Aber nehmen wir doch einfach mal an, dass Schutzfähigkeit gegeben sei. Dann nämlich müsste man auch Deinem Vollzitat von saugstube.to Schutzfähigkeit zugestehen, wodurch wiederum Du eine Urheberrechstverletzung begangen hättest.
Wie Du's drehst - es sieht hier mau für Dich aus
Zitat:
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man muss also trennen... wobei ich es aber für denkbar halte, dass man einen absatz in die agb´s einbauen kann, mit dem jeder user/verfasser automatisch bei einem klick auf "antworten" (beitrag verfassen) jegliche rechte an seinen texten abgibt.
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Wie schon gesagt liegt es in der Natur eines Forensystems, dass vom Benutzer eingestellte Beiträge im Web verbreitet werden und von Besuchern des Forums einsehbar sind. In dem Sinne kann man also davon ausgehen, dass der Autor eines Beitrages implizit dem Betreiber das Recht der zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzung und Verbreitung einräumt.
Wenn nicht anders in gesonderten Nutzungsbedingungen vereinbart, kann der Autor nach dem Veröffentlichen seines Postings darüber nicht mehr allzu frei verfügen.
Damit ist es also müßig, sich über den eventuellen Werkcharakter eines Postings zu streiten, da der Betreiber ja - ob Werk oder nicht - in gleichem Maße mit dem Posting verfahren kann: Nämlich es in seinem Forum bereitstellen.
Man muss also nicht trennen...
Zitat:
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wenn bilder dazu kommen, wie in meinem fall auch, ist die sache noch klarer... denn auch hier bedarf es meiner zustimmung einer weiteren verwendung
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Die schöpferische Eigentümlichkeit von mit Pfeilen versehenen Screenshots ist zu gering. Bei reinen Screenshots liegt lediglich eine mechanische Schöpfung vor. Eine Schutzfähigkeit ist also nicht gegeben.
PS
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20. 05. 2006, 17:30
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#5
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Legends Never Die
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 2.840
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Re: Themen und Beiträge in einem Forum: Recht auf Löschung?
puh... du hast ein paar dinge erwähnt, über die ich mir bist jetzt so keine gedanken gemacht habe bzw. auch keine ahung hatte. zb. ist bild für mich gleich bild... in wie weit jetzt ein screenchot dem gleich zu setzen ist kann ich nicht sagen.
deine argumentation klingt aber vernünftig.
bei den anderen diskussions punkten bin ich aber doch noch anderer meinung, muss aber dazu sagen, dass sich diese auf keine fakten begründet, sondern eher abgeleitet ist. aber das hast du ja auch schon gemerkt... :-)
soweit ich weiß gibt es noch keine urteile in solchen fällen und somit bleibt alles eine vermutung.
aber mal was anderes... nach dem heise urteil haftet ja erstmal der forenbetreiber für meine kommentare und beiträge und nicht ich, heißt das dann nicht auch gleichzeitig, dass alle rechte beim betreiber liegen?
EDIT: passend zu dem thema wäre auch das hier
http://board.gulli.com/thread/539938
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20. 05. 2006, 18:06
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#6
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The M.I.P.
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 3.712
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Re: Themen und Beiträge in einem Forum: Recht auf Löschung?
Zitat:
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Zitat von von Bramberg
aber mal was anderes... nach dem heise urteil haftet ja erstmal der forenbetreiber für meine kommentare und beiträge und nicht ich, heißt das dann nicht auch gleichzeitig, dass alle rechte beim betreiber liegen?
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Doch, natürlich haftest Du als Poster voll und ganz für Deine Beiträge - da ändert das Urteil, welches in diesem speziellen Fall (redaktionell gestaltetes Angebot) eine Mitstörerhaftung des Betreibers sieht, nix dran.
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20. 05. 2006, 19:11
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#7
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