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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Ein angeblicher Boykottaufruf gegen einen Versandhändler von Fahrradteilen war Anlass für eine kostenpflichtige Abmahnung gegen den Betreiber des Bike-Forums mtb-news.de. Wie bereits im Fall Supernature wurde der Betreiber vor Abmahnung nicht von den beanstandeten Postings in Kenntnis gesetzt. Betreiber Thomas Paaz droht, über die auch im Supernature-Fall tätige Kanzlei Dr. Bahr negative Feststellungsklage einzureichen.

    Es scheint in Mode zu kommen: Forenbetreiber kostenpflichtig abzumahnen, ohne im Vorfeld auf gegebenenfalls zu löschende Beiträge aufmerksam zu machen. Im Fall der Abmahnung gegen Supernature berief sich die klagende Partei auf das umstrittene Urteil gegen Heise, welches indessen nur in sehr speziellen Fällen anwendbar ist. Im Fall von mtb-news.de ersparte man sich ähnliche Begründungen und stellte mit erstem Anschreiben einen Streitwert von 10.000 Euro fest und eine entsprechende Kostennote aus.
    "Direkt nach Erhalt des Schreibens habe ich den Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt gesucht und telefonisch einen Kompromiss vorgeschlagen - dort beharrte man jedoch auf den gestellten Forderungen.
    Ich werde weder die Erklärung unterschreiben

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  2. #21
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Was nach div. Entscheidungen des LG Berlin auch schon eine belästigende Werbung ist. IMO zu recht! Es gibt Opt-In-mails wo erst nach 5 Seiten Werbung der fragliche Botton kommt.
    Den Begriff "Opt-In-Mails" kenne ich nicht, man unterscheidet bei Massenmailanmeldungen die Verfahren "Single-OptIn" und "Double-OptIn".

    Beim Single OptIn gibt man eine Adresse ein, oder sendet ein Mail an einen Verteiler mit einer maschinell auswertbaren Adresse in einem bestimmten Format, und erhält daraufhin an die angegebene Adresse Mails
    -> Es wird nicht überprüft, ob der Inhaber der Mailbox tatsächlich diesen Auftrag erteilt hat

    Beim Double-OptIn-Verfahren läuft es im ersten Schritt genau so wie bei obigem Verfahren, aber bevor die Adresse auf dem Verteiler eingetragen wird wird ein Mail an die angegebene Mailbox gesendet, und erst wenn der Inhaber der Mailbox nun aktiv diesem zustimmt wird die Adresse eingetragen.

    Ein solches Verfahren setzt das Landgericht Berlin sogar selbst ein:
    http://www.berlin.de/sen/justiz/service/index.html
    außerdem zB auch das Bundesamt fuer Sicherheit in der Informationstechnik, ebenso der BGH und auch das BVerfG.


    Das Verfahren, das du meinst, dient wahrscheinlich dem *Austragen* bzw. dem Entfernen von Verteilern.
    Mal abgesehen davon, dass man soetwas grundsätzlich *nicht* machen sollte (man bestätigt so lediglich, dass die Adresse existent ist, was sie wertvoller für den Spammer macht und man so nur noch mehr UBE/UCE erhält) - auf seriöse Verteiler gelangt man nur dann, wenn man selbst zwei Mal aktiv geworden ist - eben Double-OptIn, und hier ist es quasi unmöglich, dass man fremde Adressen "bespammen" lässt, weil spätestens das Bestätigungsmail eben nicht bestätigt wird.

    Also die GRÜNEN haben/hatten das so bei ihrem Gästebuch.
    Die Grünen haben auch sicher nicht eine vierstellige Anzahl an Postings/Tag, außerdem kann ja jeder machen was er will, gezwungen sind sie nicht dazu.

    Ich wünsche mir auch bei Rot über die Strasse gehen zu dürfen, wenn kein Auto zu sehen ist.
    Hmm, wir haben doch sehr konträre Ansichten einer wünschenswerten Gesellschaft.
    Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der der freie Austausch der Gedanken unzensiert möglich ist, und dies aktiv gefördert wird, ich ein großes Publikum erreiche, um meine Gedanken mit anderen teilen zu können - sie sich eine Gesellschaft, die es tolleriert und fördert, bei rot über die Ampel zu gehen. Das ist ja legitim.
    Aber ist es nicht doch schön, wenn sie dieses hier frei äußern können? Insoweit gehen wir doch auch d'accord

    Ja ja: "In Auschwitz wurde kein Jude vergast" = "freie Meinungsäußerung"??
    Mmh, ich bin kein Jurist, aber ist das durch die freie Meinungsäußerung, die Art. 5 I GG garantiert, gedeckt? Ich als Laie würde doch denken, dass solche Äußerungen eher durch Art. 5 II GG nicht gedeckt sind.
    Ich würde mir sogar wünschen, dass solche Aussagen strafbewehrt wären.

    Bei aller Kritik an diesem Sparkassen-Manager, ich kann mir nicht vorstellen, dass er so was vertritt!
    Das denke ich ebenfalls, ich weiß auch nicht genau, wie du darauf kommst, denn davon hat hier keiner -außer dir- gesprochen.

    Wieso? Man hat ja auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Leserbrief veröffentlicht wird. Was veröffentlich wird darf immer noch der Forenbetreiber entscheiden!
    Ja, und wo ist hier der Zusammenhang?

    Juristen neigen ja zu arg abstrakten Gedankengängen, und mir persönlich sind Leute, die bei Aussagen wie "Gleichheit ist begriffsnotwendig relativ"[1] zustimmend nicken eher nicht geheuer, aber nun bin ich doch mehr verwirrt als sonst.

    Als erstes fährst du die Kurve zu spammenden Newsletterversender, die nun wirklich gar nichts mit dem Thema zu tun haben, und nun dünkt es mir, dass du meine Argumentation absichtlich falsch verstehen willst, oder ich habe mich einfach nicht klar ausgedrückt.

    Ich habe meine Argumentation in diesem Thread ausführlicher begründet, besonders hier und hier.



    [1] Ja, den Sinn der Aussage habe ich dann doch behirnt; IIRC ging es um eine Entscheidung des BVerfG, und da ging es darum, ob eine Apotheke im Bahnhof Sonntags etwas verkaufen darf, weil der Bahnhofsbücherei das erlaubt wurde - ob ich das noch richtig im Kopf habe weiß ich nimmer, ich war froh, als ich meinen Schein hatte und nie wieder eine Veranstaltung zur Jurologie besuchen musste; bin vielleicht zu einfach strukturiert, aber das Denkschema war mir doch zu abstrakt.

  3. #22
    Wird langsam alt Avatar von PcFreak
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Ein wenig erstaunt es mich wie man bei einem solchen Thema von „Höckschen auf Stöckschen“ kommt.

    Ich fasse gerne noch einmal zusammen.
    Also. Da wird einem Forenbetreiber eine Rechnung zu gesendet, welche er gefälligst begleichen soll.
    In diesem Fall ist es aber keine Rechnung welche man bekommt, nachdem man einen Handwerker beauftragt hat das Gästeklo mit neuen Fliesen zu bestücken, oder ein Kassenbon vom Supermarkt für den Wochenendeinkauf.
    Nein. Diese Rechnung nennt sich auch nicht Rechnung, (obwohl sie im Grunde nichts anderes ist, als eine Rechnung) sondern Abmahnung.
    Grund dieser Abmahnung (in meinen folgenden Ausführungen nun Abzockzertifikat genannt) ist nicht der, einen eventuell rechtlich bedenklichen Missstand aus der Welt zu schaffen, sondern den Betreiber des besagten Forums zur Kasse zu bitten.

    Weder geht es dabei um Rechte Propaganda (ich habe echt keine Ahnung wie man bei einem solchen Thema auf Auschwitz kommt?) und nur im Entferntesten darum, ob bestimmte Behauptungen nun etwas mit Meinungsfreiheit oder nicht zu tun haben.

    Es geht hier um ein Fahrradforum.
    Hallo….
    Es geht darum, dass einem Betreiber eines Fahrradforums ein Abzockzertifikat zugesendet wurde, weil man auf seinem Forum Beiträge lesen konnte, dass ein Anbieter von Fahrradteilen, sagen wir es mal sehr diplomatisch, nicht empfehlenswert ist.

    Hätte es sich dabei um ein Forum einer offiziellen Verbraucherberatung gehandelt dann… (Soll sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen).

    Vielleicht bin ich auch nur naiv oder weltfremd. Aber irgendwie glaube ich nicht (ebenso wie mein soziales Umfeld, in anderen Kreisen auch Stammtisch genannt ) daran, dass diese Abmahnpraxis gegenüber Privatpersonen, welche zufällig auch im Netz aktiv sind und eine Diskussionsplattform eingerichtet haben, etwas mit Rechtsempfinden etc. zu tun haben.
    Dieses dient nur als Vorwand, als Argumentationshilfe eben diese Abzockzertifikate zu verschicken.

    Sicherlich kann man über die Konsequenzen die aus dieser Abzocke resultieren diskutieren. Auch darüber, ob nun die Würde des Menschen oder die Meinungsfreiheit beschnitten wird. Dies sogar mit Urteilen oder Paragraphen untermauern.
    Von mir aus kann man auch in diesem Zusammenhang darüber sprechen ob man bei Rot über die Strasse gehen darf (mal davon abgesehen dass rote Ampeln dafür da sind, mich vor dem Verkehr, bzw. den Verkehr vor mich zu schützen. Gibt es keinen Verkehr, so dienen rote Ampeln eigentlich keinen weiteren Zweck Ist juristisch wahrscheinlich nicht korrekt, mein gesunder Menschenverstand sagt mir allerdings das sich das sehr plausibel anhört).

    Letzen Endes bleibt die Beobachtung, dass diese Forenabmahnungen ein ziemlich neues Phänomen sind und es Leute gibt, bei denen nicht das § Paragraphen Zeichen, sondern das $ Dollar Zeichen in den Augen glänzt.

    PcFreak
    Geändert von PcFreak (26. 05. 2006 um 10:20 Uhr)

  4. #23
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von PcFreak

    Es geht darum, dass einem Betreiber eines Fahrradforums ein Abzockzertifikat zugesendet wurde, weil man auf seinem Forum Beiträge lesen konnte, dass ein Anbieter von Fahrradteilen, sagen wir es mal sehr diplomatisch, nicht empfehlenswert ist.

    Hätte es sich dabei um ein Forum einer offiziellen Verbraucherberatung gehandelt dann… (Soll sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen).
    a)
    Was sind "offizielle Verbraucherberatungen" - gibt es auch "inoffiziellen Verbraucherberatungen"?

    b)
    Die Bundeszentrale der Verbraucherverbände darf auch nicht verkünden (oder daran mitwirken), dass keine Produkte der Firma XY gekauft werden sollen. Man darf über Mängel an den Produkten und Dienstleistungen berichten, soweit diese beweisbar sind - Boykottaufrufe sind unzulässig.

    Das ist übrigens nicht neu. Die erste Entscheidung hierzu gab es vor fast 10 Jahren schon zu FIDONET-Zeiten mit einem AMIGA-Bausatz:

    LG München I "Rudis Schrottplatz" (4 HKO 12190/96); CR 1997, 155
    Unzulässige Schmähkritik im Internet über die Produkte eines Wettbewerbers.
    Urteil vom 17. Oktober 1996

    War ein lustige Prozess, voll durch das Abfallrecht. Man darf nun mal einen Computer, der funktioniert, nicht als "Schrott" bezeichnen.

  5. #24
    Mitglied Avatar von Dialerwatch
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von PcFreak
    Ein wenig erstaunt es mich wie man bei einem solchen Thema von „Höckschen auf Stöckschen“ kommt.
    Ganz einfach: Die von Anwalt G. hier eingebrachten "spamming engines" haben natürlich nichts mit dem Topic zu tun, *aber*:
    Er hat vor Gericht etwas mit der "taz" ausgefochten und streut das Thema nun einfach nach Lust und Laune in ein paar Foren. Eines der Postings steht wortgleich im recht.de-Forum, dort immerhin ordentlich als Extrathema - und nicht als scheinbar zu einem anderen Topic gehörender Beitrag.

  6. #25
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von Dialerwatch
    Ganz einfach: Die von Anwalt G. hier eingebrachten "spamming engines" haben natürlich nichts mit dem Topic zu tun,

    Doch - Ich wollte aufzeigen, dass selbst in begründeten Fällen nicht einmal Abmahnungen zur Unterbindung eines rechtswidrigen Zustandes ausreichen. Was soll da erst die oft beschworene "freundliche Mail" bewirken??

  7. #26
    Phucking Phreak Avatar von [[mörsifull]]
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Was soll da erst die oft beschworene "freundliche Mail" bewirken??
    Deeskalation?

  8. #27
    Wird langsam alt Avatar von PcFreak
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    a)
    Was sind "offizielle Verbraucherberatungen" - gibt es auch "inoffiziellen Verbraucherberatungen"?
    Ist doch egal wie man das Kind nennt.
    Mit offiziellen Verbraucherberatungen meine ich Instutitionen wie Behörden, Stiftungen oder Vereine.

    Ein Freizeitprojekt wo reger Meinungsaustausch unter Verbrauchern stattfindet, dessen Schirmherrschaft nicht einer Stiftung, einer Behörde usw.unterstehen, würde ich aber trotzdem nicht als inoffizielle Verbraucherberatung beschreiben. (Komische Logik )
    Sie sind das was sie eben sind. Nämlich, eine Verbraucherberatung (von Verbraucher für Verbraucher) welche ohne entsprechende Organisation auskommen. Wo Tipps auch ohne Jahreshauptversammlung, Tagesordnungspunkte, Kassenprüfer, Jugendwart oder Protokollführer gegeben werden.

    Dieser angebliche Boykottvorwurf, definiere ich selbst allerdings weniger als Boykott sondern vielmehr als gut gemeinten Rat und Warnung enttäuschter Verbraucher.
    Ich werde eben den Eindruck nicht los, dass hier die Opfer (getäuschte Verbraucher) zum Täter gemacht werden.

    Eine Note mangelhaft bei Stiftung Warentest hat für mich die ähnliche Bedeutung wie die Meinungen von tatsächlichen Verbrauchern, welche mir abraten ein Produkt von einer Fa. zu erwerben womit sie selbst allerschlechteste Erfahrungen gemacht haben.
    Ob nun Warentest sagt dieses Produkt ist sein Geld nicht wert und deswegen mangelhaft, oder mir ein User xyz davon abrät. Im Endeffekt läuft es auf dasselbe hinaus..
    Ich kann da nur für mich sprechen, halte aber solche Dinge für nichts Weiteres als Wortklauberei.

    Zum Schrotturteil.

    Wenn jemand zu mir sagt, die Produkte einer Fa. (Von mir aus einer Computerfirma) sind Schrott dann verstehe ich es, wie möglicherweise auch andere Menschen so, dass man mir mitteilen möchte das dessen Produkte nicht viel taugen.

    Auf die Idee der Juristen den Begriff Schrott nun vor Gericht neu zu definieren und darüber zu streiten würde ich niemals kommen.
    In meinem persönlichen Sprachgebrauch bleiben mangelhafte Dinge auch weiterhin Schrott.
    Meine Mitmenschen, da bin ich mir zu fast zu 100% sicher, werden eine Äußerung von mir, wo ich ranzige Sonnemilch, einen schlecht gecodeten php script oder eine Multi Fernbedienung welche nicht richtig funktioniert und ich deshalb diese Dinge als Schrott bezeichne, sicherlich nicht als einen unter Abfallrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachtenden Gegenstand assoziieren. (Praktische Menschen, wie meine Angetraute, werden diesen Gegenstand höchstens in den Müll kloppen und ihren Gatten dann zum Müll hinunter tragen verdonnern. Da spreche ich aus Erfahrung und als offizeller Abfallentsorger meiner Ehegemeinschaft.)

    Wie ich schon sagte. Vielleicht bin ich zu naiv. Oder wie meine Oma sagte: „Junge du bist einfach zu gut. So schlecht wie einige Menschen sind, kannst du noch nicht einmal denken.“

    PcFreak

  9. #28
    2h44hrwrh
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    Thumbs down Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Nun, was ist am Boykott rechtswidrig? Wenn eine Firma scheiße baut, dann ist es mehr als rechtens, öffentlich über den Missstand aufzuklären, solange man die Wahrheit sagt, auch wenn das Image der Firma im Arsch geht.
    Dann soll die Firma halt nicht alles machen was sie will.
    Und man darf solange "Ich finde ... scheiße" sagen wie man will, das ist eine MEINUNG.

    Aber paar Abmahnbetrügeranwälte wollen oder können das einfach nicht kapieren.

  10. #29
    ICH WILL RAUS!!!! Avatar von Snoopy3
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Doch - Ich wollte aufzeigen, dass selbst in begründeten Fällen nicht einmal Abmahnungen zur Unterbindung eines rechtswidrigen Zustandes ausreichen. Was soll da erst die oft beschworene "freundliche Mail" bewirken??
    Bevor ich meinen Nachbarn und dessen Hund töte, weil der immer laut bellt, rede ich mit meinem Nachbarn wie man dem Hund beibringen kann etwas ruhiger zu sein. Klingt doof ist aber sinnvoller so, weil das Umbringen von Leuten, Hunden ist strafbar. Jemand Private n in den oft finanziellen Ruin zu treiben, wo vielleicht viele dann nur den Tod als Ausweg sehn (ok, weit hergeholt) wiederrum ist anscheinend nicht strafbar...

    siehe Songtextseiten, wo Jugendliche in ihrer Freizeit Songtexte veröffentlicht haben, siehe, siehe, siehe...
    Why you go through a window, when you can use a door?

  11. #30
    Imperator

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    Avatar von frogger9
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von PcFreak
    Wie ich schon sagte. Vielleicht bin ich zu naiv. Oder wie meine Oma sagte: „Junge du bist einfach zu gut. So schlecht wie einige Menschen sind, kannst du noch nicht einmal denken.“
    ich schon.

    es ist eine Meinungsäusserung, ein bestimmtes Produkt zu bewerten, allerdings nicht die Produktpalette eines gesamten Unternehmens.

    von daher hat F.v.G absolut recht.
    ....
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  12. #31
    Phucking Phreak Avatar von [[mörsifull]]
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von frogger9
    ich schon.

    es ist eine Meinungsäusserung, ein bestimmtes Produkt zu bewerten, allerdings nicht die Produktpalette eines gesamten Unternehmens.

    von daher hat F.v.G absolut recht.
    Ich glaube das bestreitet auch kaum jemand. Was aber bestritten wird ist die Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel und um nichts anderes gehts in dieser Diskussion doch oder?

  13. #32
    Imperator

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    Avatar von frogger9
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    die Verhältnismässigkeit ist leider nicht vom "Gesunden Menschenverstand" abhängig, sondern von Gesetzen und deren Auslegung.
    ....
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  14. #33
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von frogger9
    es ist eine Meinungsäusserung, ein bestimmtes Produkt zu bewerten, allerdings nicht die Produktpalette eines gesamten Unternehmens.
    Oh doch, teilweise schon.
    Wenn zB ein Unternehmen seine Arbeitnehmer ausbeutet, oder sich Umweltmäßig total daneben benimmt, oder Spendengelder missbraucht, oder unter dem Namen der Firma eine andere Aktion durchführt, die mir zuwider ist, sehe ich als legitim an, andere Leute auf den, auch wenn imageschädigenden, Missstand hinzuweisen und vielleicht noch die Leute zu bitten, nichts mehr zu kaufen, bis die Firma sich bereit erklärt, die Situation zu ändern. Wenns ein Boykott wirklich nach Menschenverstand unrecht wäre, dann würde sowieso keiner mitmachen, also braucht man wenn man keine Scheiße baut, keine Angst zu haben, solange alles wahr ist, was behauptet wird.
    Ein gutes Beispiel ist die Musikmafia, wogegen der CCC ein Boykott unterhält.

    Wenn aber jemand sagt xyz betrügt oder sagt die Firma stellt nur billigen Müll her obwohl es in der Produktpalette hochwertige teuere Ware gibt, dann kann ich das verstehen, ansonsten nicht.

    Mich würde wirklich der Originalbeitrag interessieren, der die Abmahnung ausgelöst hat.

  15. #34
    Wird langsam alt Avatar von PcFreak
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von frogger9
    die Verhältnismässigkeit ist leider nicht vom "Gesunden Menschenverstand" abhängig, sondern von Gesetzen und deren Auslegung.
    Das kann ich nur unterschreiben.

    Die Gesetze sind zwar für den Menschen geschaffen und die Auslegung dieser sollten mit gesundem Menschenverstand vorgenommen werden.
    Leider zeigt uns die Erfahrung dass da wohl manchmal der gesunde Menschenverstand ein wenig auf der Strecke bleibt oder dieser bestimmten wirtschaftlichen Interessen untergeordnet wird. (leider)

    Nicht alles was im Namen des Volkes verkündigt wird, hat dann auch immer etwas mit dem tatsächlichen Willen des Volkes zu tun.

    PcFreak

  16. #35
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Doch - Ich wollte aufzeigen, dass selbst in begründeten Fällen nicht einmal Abmahnungen zur Unterbindung eines rechtswidrigen Zustandes ausreichen. Was soll da erst die oft beschworene "freundliche Mail" bewirken??
    Sorry, aber das ist Unsinn. Mal davon abgesehen, dass auch du den Inhalt des Themas auf mtb-news.de vermutlich nicht kennst - muss dieser Beitrag ja nicht zwangsläufig rechtswidrig sein, nur weil diese Firma das so sieht und der beauftragte Anwalt natürlich ebenso. Ich erinnere mich z.B. an einen gewissen M.D. aus M., der - auf Grund der Zusammenhänge - als Dialer-Parasit bezeichnet werden durfte.

    Was bitte ist denn daran so schwierig, in einem solchen recht unkomplizierten Fall wie mtb-news.de sich mit dem Betreiber in Verbindung zu setzen? Reagiert er trotzdem nicht, kann man immer noch anders reagieren. Aber da fällt vielleicht die nette Verdienstmöglichkeit für das Schreiben eines Briefs weg, schließlich könnte der Betroffene ja der Aufforderung nachkommen. Nicht wahr? Das ist mit der "vielbeschworenen freundlichen Mail" gemeint. Übrigens: In diesem Zusammenhang mit der Leugnung des Holocaust zu kommen, ist einfach nur peinlich.

    Ansonsten gilt das Gesagte zum Thema Verhältnismäßigkeit auch bei sonstigen (Serien)-Abmahnungen bei Nennung merkwürdiger Markennamen, Abmahnungen von privaten eBay-Verkäufern, weil diese Zeitungen mit (Demo)-Versionen heute als illegal eingestufte Programme verkauften usw. Eine Abmahnung muss nicht grundsätzlich unverhältnismäßig sein, aber leider spielen in Deutschland die gesetzlichen Regelungen den fleißigen Abmahnern oft genug in die Hände.

    Turok

  17. #36
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von PcFreak
    Zum Schrotturteil.
    Wenn jemand zu mir sagt, die Produkte einer Fa. (Von mir aus einer Computerfirma) sind Schrott dann verstehe ich es, wie möglicherweise auch andere Menschen so, dass man mir mitteilen möchte das dessen Produkte nicht viel taugen.

    Auf die Idee der Juristen den Begriff Schrott nun vor Gericht neu zu definieren und darüber zu streiten würde ich niemals kommen.
    In meinem persönlichen Sprachgebrauch bleiben mangelhafte Dinge auch weiterhin Schrott.
    Der Computerbausatz war mangelfrei, d.h. der Computer (AMIGA in einem Tower) lief nach dem Zusammenbau einwandfrei. Nur weil der Wettbewerber z.B. der Meinung war ein Flachbandkabel hätte etwas länger sein sollen, ist der Computer noch kein Schrott. Wenn man geschretterte Papierstreifen (= Wertstoff) als Füllmaterial für die Verpackung verwendet, dann ist das kein "Müll", sondern ein Wertsoff.

    Originalzitate (aus der Erinnerung):

    "Rudis Computer vom Schrottplatz zum Preis eines Ferrari"
    Der Computer wird "in Müll verpackt ausgeliefert".

    Das konnte nicht gutgehen! Aber wieder die typische Situation: Kleiner Händler mit großer Klappe!!

  18. #37
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von Turok
    Sorry, aber das ist Unsinn. Mal davon abgesehen, dass auch du den Inhalt des Themas auf mtb-news.de vermutlich nicht kennst - muss dieser Beitrag ja nicht zwangsläufig rechtswidrig sein, nur weil diese Firma das so sieht und der beauftragte Anwalt natürlich ebenso. Ich erinnere mich z.B. an einen gewissen M.D. aus M., der - auf Grund der Zusammenhänge - als Dialer-Parasit bezeichnet werden durfte.

    Was bitte ist denn daran so schwierig, in einem solchen recht unkomplizierten Fall wie mtb-news.de sich mit dem Betreiber in Verbindung zu setzen?
    Wieso ist die Beurteilung ob es Boykottaufrufe (oder andere unzulässig Postings) waren plötzlich ein "unkomplizierten Fall"? Gerade das o.g. Beispiel mit "Parasit" zeigt, dass es eben nicht so einfach ist. Das selbe OLG Frankfurt, das den "Dialerparasit" als Meinungsäußerung durchgehen lies, hat "Sozialparasit" sogar als Volksverhetzung und somit als strafbar angesehen http://archiv.tagesspiegel.de/archiv...-de-13030.html
    . Das LG Düsseldorf sah "Parasit" ebenfalls als unzulässig an. http://www.netlaw.de/urteile/lgd_40.htm

    Aber ansonsten ist alles ganz einfach???

  19. #38
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von [[mörsifull]]
    Diese Illusion hatte ich vor 20 Jahren ....

  20. #39
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Hi!

    Wir entfernen uns doch wieder von der eigentliche Sache.

    Ob die Aussage zu beanstanden ist oder nicht ist doch gar nicht die Gretchenfrage.
    Die Gretchenfrage ist, ob der Forenbetreiber solche Postings (so sie denn überhaupt zu beanstanden sind) schon vor der Veröffentlichung kontrollieren muss. Erst wenn er das müsste würde er überhaupt dafür haftbar gemacht werden können.

    Warum nun überhaupt kostenpflichtig abgemahnt wurde, und welche Intention dahinter steckt ist da gar nicht von Bedeutung, auch ist es an der Stelle egal, ob das Posting wirklich zu beanstanden ist oder nicht - es geht ersteinmal darum, ob der Forenbetreiber überhaupt kontrollieren muss.

    Mal ein Gegenbeispiel:
    Wenn ich Plakatwände miete, dann will der Vermieter gar nicht wissen, was ich da draufkleben will.
    Der hat seine AGB, und darin verbietet er mir, zB Verleumderische Parolen draufzukleben, oder das von Günther angeführte Beispiel mit der Leugnung des Holocausts.

    Wenn ich das nun doch tue, haftet dann der Vermieter der Werbefläche?

    Etwas anderes ist es hier doch auch nicht:
    Mit der Registrierung (und ohne erhalte ich keine Schreibrechte) akzeptiere ich u.a. auch die Netiquette, und laut dieser ist es mir untersagt, rechtswidrige Aussagen, Beleidigungen usw. zu veröffentlichen.

    Insofern haben der Forenbetreiber wie auch der Vermieter der Werbefläche in gleichem Maße Vorkehrungen getroffen.

    Wenn ich nun als Mieter der Werbefläche darauf den Holocaust leugne, dann muss der Vermieter *nach Kenntnisnahme* sicher tätig werden, er muss aber *nicht* dauerhaft alle seine Werbeflächen überwachen.
    Ebenso muss der Forenbetreiber *nach Kenntnisnahme* tätig werden, wenn einer seiner User Beleidigungen postet.


    Das zum konkreten, wenn wir nun ins abstraktere gehen und die Folgen betrachten, also untersuchen was wäre, wenn der Forenbetreiber ab der Veröffentlichung ohne Kenntnisnahme haftbar wäre sind wir in dem von mir oben beschriebenen Szenario.


    *Darum* geht es im Kern, es geht nicht darum, ob das Posting wirklich verleumderisch ist, oder ob es Schmähkritik ist, das interessiert erst dann, wenn der Forenbetreiber wirklich haftbar wäre - was er nach derzeit herrschender höchstrichterlicher Rechtsprechung momentan nicht ist (Wowereit), wie Günther sicher bestätigen wird. Lediglich das LG HH ist hier in einer einzigen Entscheidung mal von abgewichen.

  21. #40
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    Standard Re: Forenabmahnung: mtb-news.de ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt

    Zitat Zitat von [[mörsifull]]
    Die wünschenswerte Deeskalation ist aber leider nicht sicher. Es besteht durchaus das Risiko, daß eine formlos vorgetragene Bitte nicht nur nicht beachtet, sondern auch noch zum Vorwand genommen wird, den Bittsteller etwa dadurch noch weiter zu ärgern, daß man seine Bitte öffentlich (und eventuell ihn durch entsprechende Kommentierung lächerlich) macht, statt ihr nachzukommen oder wenigsten über sie zu verhandeln.

    MfG
    tw_24

  22.  
     
     
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