"Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten: ...Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit." schreibt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Man müsse dennoch "keine Sorge haben", wenn man dieser Anordnung keine Folge leistet, jedenfalls, wenn man keine illegale oder Sekten-Seite betreibt.

Denn die spannende Link- und Logopolicy des BMGS sei dem verbreiteten Phänomen des unbedarften Lesers geschuldet, der annehmen könnte, Seiten, die das Logo des BMG verwenden oder Links auf dessen Seite setzen, könnten auf irgend eine Weise mit dem BMGS kooperieren. Ein handfester Streit ist darüber mit der Grünen Jugend entbrannt, der inzwischen rechtliche Schritte angedroht werden. In denen es nicht mehr um Links, sondern das Logo des BMGS geht.
Dieses dürfe man auch im Rahmen der Presseberichtserstattung nicht verwenden, so die telefonische Auskunft des BMGS. Grund sei die Verwechslungsgefahr, die dem unbedarften Leser suggerieren könnte, er befinde sich auf einer offiziellen Seite des BMGS, auch wenn die Seiteninhalte dies nicht unbedingt nahelegen.
Während die Blogosphäre amüsiert bis verärgert reagiert über eine Institution, die Internetrecht neu schreiben will

weiterlesen