+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
    Registriert seit
    Apr 2002
    Beiträge
    10.036

    Standard OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Wieder ein wenig mehr Schutz von Foren- und Boardbetreibern vor Abmahnungen ergibt sich aus einem Urteil des OLG Düsseldorf. Vorabüberprüfungen von Forenbeiträgen sei nicht zumutbar, so der Tenor der Urteilsbegründung. Auch bei vorhergehenden, bereits beanstandeten Äußerungen ist es nicht gerechtfertigt, "weitergehende Überwachungs- und Prüfungspflichten hinsichtlich rechtsverletzender Äußerungen deswegen aufzuerlegen."

    Bereits das BGH habe entschieden, dass für ein Online-Auktionshaus nicht zumutbar sei, jedes eingestellte Angebot vorab zu überprüfen, dies gelte nach der Begründung des OLG Düsseldorf "erst recht ... für den nicht professionellen Betreiber eines Internetforums mit angeschlossenen offenen Diskussionsforen".
    Es sei "nicht ersichtlich, wie mit zumutbaren Aufwand der Verfügungsbeklagte Vorsorge gegen weitere Rechtsgutverletzungen hätte treffen können", das OLG führt die manuelle Überprüfung von Beiträgen, IP-Sperren, Wortfilter und -suchen auf, welche jedoch

    weiterlesen

  2. #2
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
    Registriert seit
    Aug 2005
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    3.582

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Um alle Abgrenzungen zu der Auktionshaus-Entscheidung zu treffen werden wohl einige Fälle noch zum BGH gehen.

  3. #3
    meckerziege
    Gast

    Talking Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    ... Mitarbeiter in ausreichender Zahl zur Überwachung der Foren rund um die Uhr zu überwachen...
    hrm?

  4. #4
    RaubMordKopierTerrorist Avatar von Miesepeter
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    139

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Na also! Das gibt mir irgendwie wieder Mut, meine geplanten Foren doch noch mal in Gang zu kriegen.
    War aufgrund der vorherigen Rechtssprechung schon kurz davor die Domains wieder zu closen.
    Die sollten mal ganz im Gegenteil die "nicht professionellen Betreiber" ein wenig Unterstützen, z.B. Kostennoten in Abmahnungen verbieten o.ä. (wobei das eigentlich immer noch nicht genug wäre - aber ein Anfang). Immerhin tut man ja auch irgendwo was für die Allgemeinheit. Aber so ist es in Deutschland nunmal. Legt allen Ehrenamtlichen möglichst viel Steine in den Weg, solche Leute brauchen wir eh nicht...
    Zum "Anti-Terrorkampf": "Wir begehen sozusagen Selbstmord aus Angst, wir könnten irgendwann
    sterben." --hspindler, 20.07.2007

  5. #5
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
    Registriert seit
    Aug 2005
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    3.582

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Zitat Zitat von Miesepeter
    Immerhin tut man ja auch irgendwo was für die Allgemeinheit.
    .... und das wäre??

  6. #6
    RaubMordKopierTerrorist Avatar von Miesepeter
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    139

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Ok kleiner Rückzug, der Begriff Allgemeinheit ist an dieser Stelle etwas fehl am Platze.
    Gemeint ist ein Forum für den gegenseitigen Usersupport einer Linuxdistribution, für die es soetwas im deutschsprachigen Raum noch nicht gibt. Theoretisch stelle ich die Plattform der Allgemeinheit zur Verfügung, praktisch wird sie wohl aber nur ein (sehr) kleiner Teil nutzen

    Nichtsdestotrotz bleibt es natürlich dabei, dass die rechtlichen Rahmenbedigungen für private Forenbetreiber mehr als ungünstig sind. Neben dem administrativen Aufwand (der mir ja auch Spaß bringt) muß ich momentan damit rechnen, wegen einer tatsächlichen oder nur behaupteten Verleumdung o.ä. eines Users meine Zeit und mein Geld (wenn auch das evtl. nur vorrübergehend - in jedem Fall hab ich aber das volle Risiko) in diese blödsinnige Juristerei stecken zu müssen.

    Auch wenn man aufgrund des Urteils schon ein wenig mehr Licht am Ende des Tunnels sehen kann - ich warte doch erstmal noch die weitere Entwicklung ab.
    Zum "Anti-Terrorkampf": "Wir begehen sozusagen Selbstmord aus Angst, wir könnten irgendwann
    sterben." --hspindler, 20.07.2007

  7. #7
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
    Registriert seit
    Aug 2005
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    3.582

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Zitat Zitat von Miesepeter
    Nichtsdestotrotz bleibt es natürlich dabei, dass die rechtlichen Rahmenbedigungen für private Forenbetreiber mehr als ungünstig sind.
    Das gilt auch für Anwälte (aus diesem Grund habe ich mein Gästbuch/Forum schon vor ca. 6 Jahren dicht gemacht.).

    OLG Nürnberg "Anwaltsgästebuch" (Az.: 3 U 3977/98) NJW 1999,2116; MMR 1999,489; ITRB 1999,132; K&R 1999,372; Jur-PC Web-Dok. 23/2000; CR 2000,243
    Die Homepage eines Rechtsanwalts ist Werbung. Das Gästebuch ist Teil dieser Homepage. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass wie bei Gästebüchern in Urlaubsquatieren ist davon auszugehen, dass regelmässig überwiegend nur positive Dinge niedergeschrieben werden. Insoweit liegt keine sachliche Unterrichtung mehr vor.
    Urteil von 23.03.1999

    LG Nürnberg "Anwaltsgästebuch" (Az.: 3 0 1435/98); CR 1998,622; MMR 1998,488; NJW-CoR 1998,431; NJW 1999,1409; BRAK Mitt. 1999,148.
    Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist (§ 43 b BRAO). Ähnlich wie bei Gästebüchern in Urlaubsquatieren ist davon auszugehen, dass regelmässig nur positive Dinge niedergeschrieben werden. Insoweit liegt keine sachliche Unterrichtung mehr vor. Hinzu kommt, dass der Verfügungsbeklagte den Inhalt des Gästebuches nicht beinflussen kann, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Verfügungsbeklagte rund um die Uhr jegliche
    Einträge in sein Gästebuch überwacht.

    Urteil vom 20.5.1998
    Anm: bestätigt durch OLG Nürnberg s.o.

    Ich halte diese Entscheidungen für abwegig (Z.B. dass bei mir im Gästebuch/Forum "regelmässig nur positive Dinge niedergeschrieben werden") würden , aber was soll´s.

  8. #8
    Mitglied
    Registriert seit
    Jul 2003
    Beiträge
    7.046

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Das gilt auch für Anwälte (aus diesem Grund habe ich mein Gästbuch/Forum schon vor ca. 6 Jahren dicht gemacht.).

    [in Gästebüchern steht nur nettes]

    Ich halte diese Entscheidungen für abwegig (Z.B. dass bei mir im Gästebuch/Forum "regelmässig nur positive Dinge niedergeschrieben werden") würden , aber was soll´s.
    Das mag *in deinem ganz speziellen Fall* durchaus so sein, die Entscheidungen bezogen sich aber sicher auf weniger "umstrittene" Kollegen deinerseits (), und im allgemeinen stehen in Gästebüchern (von Spam mal abgesehen) quasi ausschließlich Lobhudeleien.

  9. #9
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
    Registriert seit
    Aug 2005
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    3.582

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Zitat Zitat von Toady
    Das mag *in deinem ganz speziellen Fall* durchaus so sein, die Entscheidungen bezogen sich aber sicher auf weniger "umstrittene" Kollegen deinerseits (), und im allgemeinen stehen in Gästebüchern (von Spam mal abgesehen) quasi ausschließlich Lobhudeleien.
    Trotzdem gibt es seit diesem Urteil keinerlei von RAe betriebene Foren/Gästebücher mehr.

    Den Zahnärzten ging es ähnlich.

    OLG Köln "Unzulässige Zahnarztwerbung im Internet" (Az.: 6 U 116/99)
    Nach dem Urteil des OLG ist die Werbung eines Zahnarztes berufs- und damit wettbewerbswidrig, wenn sich der Arzt im Internet über ein virtuelles Praxisschild mit Foto, seiner Fachbezeichnung "Kie-ferorthopäde", Adresse nebst Telefon- und Telefaxnummer, einem Lageplan des Praxisstandortes sowie einer Aufzählung seiner Mitgliedschaften in zahlreichen Berufsorganisationen präsentiert.
    Urteil vom 16. 11. 2001


    OVG Rheinland-Pfalz "Werbeverbot für Zahnärzte" (Az: 6 C 10168/98.OVG)
    Der Antragsteller ist Zahnarzt und stellte seine Zahnarztpraxis einschliesslich der von ihm angebotenen Dienstleistungen und Zahnpflegeartikel im Internet dar. Wegen diesem Sachverhalts erging be-reits die wettbewerbsrechtliche Entscheidung "Werbeverbot für Zahnärzte" (OLG Koblenz, Az. 6 U 1500/96). Vor diesem Hintergrund wendet sich der Antragsgegner gegen die Bestimmung des § 13 I der Berufsordnung für Zahnärzte in Rheinland-Pfalz und beantragte diesen Punkt für nichtig zu erklären. Das OVG Rheinland-Pfalz kommt zur Ansicht, dass nicht jede Werbung grundsätzlich untersagt ist, sondern gewisse Tätigkeiten im Rahmen von § 12 BO zulässige Tätigkeiten mit werbenden Cha-rakter beinhaltet. § 13 I BO wird insoweit als geeigneter Massstab angesehen zulässige von der Berufswerbung zu trennen.
    Urteil vom 08.09.1998


    Die Zahnärzte mussten erst zum Bundesverfassungsgericht:

    Bundesverfassungsgericht "Zahnarztsuchservice" (Az: 1 BvR 881/00)
    GG Art. 12 Abs.1 ( aus WRP S. 1437 12/2001 )
    Bei einer Einrichtung eines „Zahnarztsuchservices“ durch einen Zahnarzt stehen Gemeinwohlbelange nicht entgegen.
    So ist eine sachangemessene und interessengerechte Information über Zahnärzte zulässig, und das eben auch im Internet.
    Beschluss vom 18.10.2001

    BVerfG: Zahnärzte: „Sachliche Informationen im Internet“ (Az. 1 BvR 1003/02)
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilung zweier Zahnärzte zu einer Geldbuße wegen unzu-lässiger Werbung aufgehoben.
    Zahnärzte dürfen sich im Internet auf einer eigenen Praxishomepage mit Bildern und Informationen zum beruflichen Werdegang darstellen. Die Selbstdarstellung der Praxis müsse sich aber auf sachli-che Informationen beschränken. Allein die Wahl des Mediums Internet rechtfertigt es nicht, die Gren-zen enger zu ziehen, zumal sich Internetwerbung als passive Darstellungsplattform nicht unaufgefordert potenziellen Patienten aufdränge. Auch der Hinweis auf das Beherrschen des einheimischen Dialekts ist bedenkenfrei.
    Beschluss vom 26.08.2003

  10. #10
    Benutzernameistzulang
    Registriert seit
    Jun 2006
    Beiträge
    49

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Zitat Zitat von Toady
    Das mag *in deinem ganz speziellen Fall* durchaus so sein[...].
    *g* klar, bei Gravi. standen sicherlich nur gute Sachen im Forum. Aber auch schade ist ja, dass teilweise sehr lustig (außer für Mr. G.) anmutende Heise-Beiträge nichtmehr lesbar sind.

    Oder Mr. G. ihr "Gästebuch" quoll doch sicher vor lauter Danksagungen des Lobes über, oder?
    mfg ckn
    Als Signature wird eine Signatur in E-Mails oder Usenet-Postings bezeichnet.

  11. #11
    Mitglied
    Registriert seit
    Oct 2003
    Beiträge
    203

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Werden, fällt mir gerade ein, wenn Rechte von Forenbetreibern gestärkt werden, nicht zugleich möglicherweise die vermeintlichen der User beschnitten? Denn je weniger ein Betreiber in Haftung genommen werden kann, was dem natürlich gefällt ;-), desto gefährlicher wird es doch eventuell für die User, kritikwürdige Aussagen zu posten - man könnte ja doch die Betreiber zu Herausgabe gespeicherter Daten verpflichten.

    Ob die in jedem Fall brauchbar sind oder nicht, sei dahingestellt, aber je sicherer die Position eines Betreibers wird, desto mehr Pflichten - z.B. Speicherung der IP über einen bestimmten Zeitraum - könnten ihm doch auferlegt werden, um angebliche oder tatsächliche Untaten überhaupt noch verfolgbar zu machen. Denkbar wäre da ja auch eine Art 'Impressumspflicht' für User, damit im Zweifelsfall überhaupt noch jemand verfolgt/bestraft werden kann ...

    MfG
    tw_24

  12. #12
    RaubMordKopierTerrorist Avatar von Miesepeter
    Registriert seit
    Feb 2005
    Beiträge
    139

    Standard Re: OLG Düsseldorf: Rechte von Forenbetreibern gestärkt

    Zumindest die Impressumspflicht halte ich für Schwachsinnig. www.telefonbuch.de kennt jedes Kind Verfahren wie PostIdent o.ä. würden helfen, aber dann kann man jedes Forum auch gleich wieder dichtmachen, weil sowieso keiner kommt - wär einfach zu teuer.
    Für alles andere hilft I2P und ähnliches, da es m.E. langfristig in der Tat auf eine Pflicht der Speicherung von IP Adressen hinauslaufen wird. Der Dumme bleibt dann mal wieder der Forumsbetreiber als Mitstörer.
    btw, ist die Pflicht für Forenbetreiber, IP Adressen zu speichern vielleicht nicht schon in der geplanten Vorratsdatenspeicherung verankert?
    Zum "Anti-Terrorkampf": "Wir begehen sozusagen Selbstmord aus Angst, wir könnten irgendwann
    sterben." --hspindler, 20.07.2007

  13.  
     
     
+ Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein