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Eigener Benutzertitel
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 545
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stillgelegte karre zum tüv bringen
hi
ich hab ein auto, dass mir vom landratsamt stillgelegt wurde, dass ich wieder anmelden möchte.
um es anzumelden brauch in ne HU/ASU, nur wie bring ich die karre zum tüv ohne geld für ein rotes kennzeichen ausgeben zu müssen. ohne gültiges kennzeichen arf man a nicht rumfahren, auch wenn es nur zum tüv geht oder ?
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24. 06. 2006, 12:42
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2002
Beiträge: 904
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
Ich würde sagen das du dafür einen Abschleppdienst bemühen musst. Bin mir aber nciht sicher.
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24. 06. 2006, 13:52
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#2
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Major General
Registrierungsdatum: Sep 2005
Ort: Staten Island
Beiträge: 326
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
Wenn du fahren willst brauchst du auf jeden Fall ein Nummernschild...es sei denn der Tüv ist nur nen Kilometer von dir entfernt, dann würd ichs einfach riskieren und ohne Schild fahren...
vielleicht kannst du aber auch die Karre nen Anhänger verladen und dann mit nem anderen Wagen hin fahren?
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24. 06. 2006, 13:58
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#3
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Eigener Benutzertitel
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 545
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
hi
scheint so zu sein, dass ich die mühle mit dem abgelaufenen kennzeichen bis zum tüv fahren darf, wenn ich ne versicherungsbescheinigung habe.
Zitat:
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§ 23 (4) StVZO: (4) Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeugs ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.
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oder kann jemand sagen, dass das in meinem fall nicht zutrifft?
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24. 06. 2006, 14:02
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#4
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Major General
Registrierungsdatum: Sep 2005
Ort: Staten Island
Beiträge: 326
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
und wie ist dass, wenn du plötzlich mit deinem Auto einen Unfall baust?
Wer bezahlt dann? Wohl nicht die Versicherung weil dein Auto ja normal stillgelegt ist oder irre ich mich?
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24. 06. 2006, 14:13
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#5
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Eigener Benutzertitel
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 545
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
man braucht natürlich eine versicherung und muss das auch nachweisen können durch *neuer name für die versicherungsdoppelkarte*. die zahlt ja dann auch.
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24. 06. 2006, 14:33
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#6
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Moderator
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 600
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
§23 Abs. 4 StVZO ist in der Tat richtig. Zu beachten ist, daß eine gültige Deckungszusage (ehemals Doppelkarte) der Versicherung vorliegen muss und die alten Kennzeichen sich am Fahrzeug befinden. Desweiteren sollte man auf direktem Wege zur Hauptuntersuchung fahren. Selbst mal eben kurz auf dem Weg 'ne Kiste Wasser kaufen, auch wenn es auf dem Weg liegt, ist nicht erlaubt (§19 Abs. 5 StVZO) und wird als fahren mit einem Fahrzeug ohne Betreibserlaubnis ausgelegt. Der Spaß kostet 50€ und 3 Punkte (BKatV Anlage A, Nr. 178).
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24. 06. 2006, 16:53
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#7
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Real Nowhere Man
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: Nowhere Land
Beiträge: 1.811
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
Mal ganz blöd gefragt, brauch man nicht auf jeden Fall ein Nummernschild beim TÜV?
Wo soll der liebe Onkel vom TÜV denn sonst die Plaketten anpappen?
Oder bekommt man die mitgegeben wenn man bestanden hat und darf die selbst ankleben?
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24. 06. 2006, 19:19
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 20
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
die bekommst du bei der zulassungsstelle dann dran
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24. 06. 2006, 20:06
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#9
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Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Aachen
Beiträge: 12.311
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
Zitat:
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Zitat von zex
und wie ist dass, wenn du plötzlich mit deinem Auto einen Unfall baust?
Wer bezahlt dann? Wohl nicht die Versicherung weil dein Auto ja normal stillgelegt ist oder irre ich mich?
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Das steht doch oben...
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24. 06. 2006, 20:23
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#10
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Registrierungsdatum: Jun 2000
Beiträge: 5.798
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
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25. 06. 2006, 18:12
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#11
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 1.345
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
Die Disskussion habe ich gerade erst mit meinem Wohnwagen gehabt.
Der Wohnwagen ist sogar angemeldet und damit versichert gewesen.
Trotzdem darf ich den nicht zum TÜV ziehen.
Nur mit einem "Roten Nummernschild", ist es erlaubt.
Selbst nachdem ich beim TÜV war und keine Plakette bekommen hatte, hätte ich ihn nicht in die Werkstatt ziehen dürfen, um die Mängel zu beseitigen.
Wäre ich verwischt worden, hätte ich ein Knöllchen bekommen.
Das ganze liegt meines Wissens in der Versicherung.
Bei einem Unfall kann sich die Versicherung weigern, zu bezahlen, da das Fahrzeug ja nicht "verkehrstauglich" ist.
Bleibt nur "Rotes Nummernschild" oder das Fahrzeug auf einem Hänger transportieren.
Gruss Moses
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16. 07. 2006, 17:39
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#12
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Moderator
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 600
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Re: stillgelegte karre zum tüv bringen
Zitat:
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Zitat von Moses.de
Der Wohnwagen ist sogar angemeldet und damit versichert gewesen.
Trotzdem darf ich den nicht zum TÜV ziehen.
Nur mit einem "Roten Nummernschild", ist es erlaubt.
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Wer hat dir den den Blödsinn erzählt?!? §23 Abs. 4 ist hier analog anzuwenden.
Zitat:
Selbst nachdem ich beim TÜV war und keine Plakette bekommen hatte, hätte ich ihn nicht in die Werkstatt ziehen dürfen, um die Mängel zu beseitigen.
Wäre ich verwischt worden, hätte ich ein Knöllchen bekommen.
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Dagegen spricht nun der §29 Abs. 7 StVZO: "Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind."
Zitat:
Das ganze liegt meines Wissens in der Versicherung.
Bei einem Unfall kann sich die Versicherung weigern, zu bezahlen, da das Fahrzeug ja nicht "verkehrstauglich" ist.
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Das ist das einzige Risiko beim Fahren mit einem Fahrzeug ohne gültige Prüfplakette. Die Versicherung kann ihre Leistung jedoch nur verweigern, wenn der Unfall auf einen bestehenden Mangel, der bei der Hauptuntersuchung erkennbar gewesen wäre, zurückzuführen ist...
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16. 07. 2006, 21:17
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#13
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