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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 47
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Fake ID illegal?
Hi,
ist es eigentlich illegal wenn man mit einer sogenannten "Fake ID" (z. B. www.photo-id.co.uk) im Laden <Produkte für die man ein bestimmtes Alter haben muss> kauft, wenn auf der Karte ein falsches Geburtsdatum vermerkt ist?
Gruß
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14. 07. 2006, 22:56
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#1
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Pretty Hate Machine
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: the great beyond
Beiträge: 3.667
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Re: Fake ID illegal?
Klingt für mich nach Urkundenfälschung und Betrug
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14. 07. 2006, 23:11
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#2
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Celebrate Old Europe
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 1.985
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Re: Fake ID illegal?
Zitat:
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ist es eigentlich illegal wenn man mit einer sogenannten "Fake ID" (z. B. www.photo-id.co.uk) im Laden <Produkte für die man ein bestimmtes Alter haben muss> kauft, wenn auf der Karte ein falsches Geburtsdatum vermerkt ist?
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die karten sind nicht illegal, da es frei erfunde muster sind. zumindest sehe ich keine ähnlichkeit zu realen persos, ausweisen, hab allerdings nicht alle karten angeschaut. illegal wird es allerdings dann, wenn du behauptest das wär dein name, geburtsdatum u.s.w.
legal ist es z.b. auch pässe aus nicht mehr existierenden ländern zu verkaufen z.b. sowjetunion. versuch aber bloss nicht sowas bei irgendeiner behörde vorzuzeigen, die kennen die tricks schon. für alles andere z.b. türsteher austricksen, dürfte es wohl genügen.
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14. 07. 2006, 23:15
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#3
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 47
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Re: Fake ID illegal?
Klar, dass das mit Behörden nicht geht ist klar. Allerdings ist ein Supermarkt keine Behörde und ist es wirklich nicht erlaubt zu behaupten, dass man ein anderes Geburtsdatum hat? Bei Veträgen ist es völlig klar, aber beim bloßen Verkauf von Sachen im Supermarkt?
Ein schwieriges Thema, ich merks schon
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14. 07. 2006, 23:30
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#4
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Celebrate Old Europe
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 1.985
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Re: Fake ID illegal?
Zitat:
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Allerdings ist ein Supermarkt keine Behörde und ist es wirklich nicht erlaubt zu behaupten, dass man ein anderes Geburtsdatum hat?
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Du brauchst in der Regel sowieso einen Perso z.B. zum Alk kaufen. So eine Karte nützt eigentlich rein garnichts, ausser man hat es mit kompletten Vollidioten zu tun.
Sicherlich gut wenn man z.B. billiger ins Schwimmbad, Theater möchte, könnte man diese Studenten Karte vorzeigen. Vermutlich würde es keiner merken aber ob sich der Aufwand lohnt ?
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14. 07. 2006, 23:36
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#5
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 47
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Re: Fake ID illegal?
Naja, wenn du einen auf englischen Austauschschüler machst und die Karte vorzeigst, was wollen die machen? Nur so als grobes "Social Engineering" (ihr wisst was gemeint ist  ) Beispiel.
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14. 07. 2006, 23:56
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#6
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Celebrate Old Europe
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 1.985
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Re: Fake ID illegal?
Zitat:
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Naja, wenn du einen auf englischen Austauschschüler machst und die Karte vorzeigst, was wollen die machen? Nur so als grobes "Social Engineering" (ihr wisst was gemeint ist ) Beispiel.
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Wie gesagt, legal ist es nicht. Was du nun damit machst musst du selbst wissen aber mir wären die risiken zu groß, für sowas kannst du vorbestraft werden. Wenns dir nur um Alk kaufen geht, den bekommst du sowieso fast überall ohne Ausweis.
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15. 07. 2006, 00:21
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#7
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 47
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Re: Fake ID illegal?
Ja, schon klar. Aber hmm, mich interessierts aber doch aus der rein rechtlichen Sicht. Wenn ich diese Identifikationskarte z. B. benutze um mir ein Auto zu mieten => klar, eindeutig, Betrug. Allerdings ist das Jugendschutzgesetz doch FÜR die Jugendlichen, den Ärger kriegt ja immer der Verkäufer wenn die Jugendlichen unberechtigterweise Alkohol kaufen konnten.
Kann man die Straftat Betrug wirklich so strikt im Falle von Alkohol/Tabakverkauf anwenden?
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15. 07. 2006, 02:23
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#8
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Die Wohlfahrt
Registrierungsdatum: Jun 2006
Beiträge: 506
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Re: Fake ID illegal?
selbstverständlich ist es in dem Fall auch Betrug und Urkundenfälschung..
Den Verkäufer trifft in dem Fall keine Schuld, da es für ihn Unmöglich ist alle Ausweise(besonders ausländische) auf ihre Echtheit zu überprüfen..
Sollte also ein Polizist dich dabei beobachten, wie du damit Alk kaufst, so hast du ein Problem..
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15. 07. 2006, 02:31
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#9
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wozu eigentlich?
Registrierungsdatum: Feb 2006
Ort: Heidelberg
Beiträge: 2.506
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Re: Fake ID illegal?
Zitat:
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Zitat von magguz
Kann man die Straftat Betrug wirklich so strikt im Falle von Alkohol/Tabakverkauf anwenden?
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Natuerlich. Die Altersbegrenzungen sind ja nicht aus Jux eingefuehrt worden; manche Sachen darfst du nicht kaufen (und duerfen an dich nicht verkauft werden) bevor du ein gewisses Alter erreicht hast. Und mit voller Absicht und dem Ziel, dieses Verbot zu umgehen, zu luegen bzw. gefaelschte Ausweise zu verwenden ist selbstverstaendlich illegal.
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15. 07. 2006, 07:51
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#10
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Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Aachen
Beiträge: 12.255
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Re: Fake ID illegal?
Ich würde gerne wissen, *welche* Urkunde man hier fälscht...
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15. 07. 2006, 09:43
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#11
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Celebrate Old Europe
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 1.985
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Re: Fake ID illegal?
Zitat:
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Den Verkäufer trifft in dem Fall keine Schuld, da es für ihn Unmöglich ist alle Ausweise(besonders ausländische) auf ihre Echtheit zu überprüfen..
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Oh doch, dass muss er wahrscheinlich schon tun, kommt dann auf den Fall und den Richter an. In dem Fall würde man ihm vermutlich eine Teilschuld geben, die Karten sind nicht an irgendeinen realen Ausweis angelehnt, also muss es das sehen z.B. gibts keine IDD-Nummer. Erst recht als Autoverkäufer, beim Alk kaufen beim Sparmarkt um die Ecke sähe es vermutlich anders aus.
Natürlich wird derjenige der Behauptet es handle sich um einen echten Ausweis, vermutlich auch bestraft werden.
Die Teile sind nur zum Spass machen gemacht worden, genau wie man sich auch legal Doktortitel im Netz kaufen darf, diese dürfen aber nicht offiziel geführt werden oder in den Ausweis eingetragen werden.
Zitat:
Ja, schon klar. Aber hmm, mich interessierts aber doch aus der rein rechtlichen Sicht. Wenn ich diese Identifikationskarte z. B. benutze um mir ein Auto zu mieten => klar, eindeutig, Betrug. Allerdings ist das Jugendschutzgesetz doch FÜR die Jugendlichen, den Ärger kriegt ja immer der Verkäufer wenn die Jugendlichen unberechtigterweise Alkohol kaufen konnten.
Kann man die Straftat Betrug wirklich so strikt im Falle von Alkohol/Tabakverkauf anwenden?
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Wie alt bist du den ?
Zitat:
Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind als Kinder strafunmündig (§ 19 StGB). Für Erwachsene hingegen gilt das allgemeine Strafrecht. Für die Übergangszeit gilt in Deutschland das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es ist uneingeschränkt anwendbar für Jugendliche, d.h. für Menschen, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren (§ 1 Abs. 2 Halbs. 1 JGG).
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht
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15. 07. 2006, 14:16
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#12
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 20:45 Uhr.
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