Eine Änderung der YouTube-Geschäftsbedingungen sorgt gerade für Wirbel: der Videohoster beansprucht Rechte an den Uploads, die Verbreitung, Verwertung, Veränderung und Nutzung aller geuppten Videos umfassen. Youtube könnte die Tonspuren beispielsweise von Bandvideos als CD verkaufen, Clips für Handys vermarkten, Sounds für Werbespots nutzen, all dies sei von den AGB gedeckt. YouTube dementiert: es gehe nur um die notwendigen Rechte, um Videoeinbindungen auf externe Seiten zu erlauben, der User bleibe Besitzer seiner Videos und nach Löschung des Files durch den User würde YouTube ohnehin alle Rechte an dem Clip verlieren.
In der Tat bietet YouTube viele Möglichkeiten für Dritte an, die Videouploads zu nutzen - beliebige Homepages können die Videos vollständig einbinden oder per Screenshot auf das YouTube-File verweisen. Genau das macht den Dienst als Videohoster ja auch für Upper wie Nutzer attraktiv. Um solche Nutzungsangebote juristisch abzusichern, muss YouTube in der Tat weitgehende Rechte vom Uploader abgetreten bekommen, um selbst vor Klagen sicher zu sein.
Mit dem Upload der Videos gebe man YouTube das
"...weltweite, kostenfreie, nichtexklusive, weiterlizenzierbare und übertragbare Recht, Useruploads zu nutzen
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