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Alt 14. 08. 2006, 12:18   #1
gullinews
gulli:News Redaktion
 
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Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
Standard RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Immer, wenn man denkt, die Geschmacklosigkeit ist nicht mehr zu toppen, belehrt einen die RIAA eines besseren. Nachdem ein mutmaßlicher vom Verband verklagter Filesharer starb, räumt die RIAA den Erben gnädigerweise 60 Tage Zeit zum Trauern ein. Danach soll der Fall mit den Kindern des Verstorbenen weiterverhandelt werden.

Da der Beklagte am 20. Juni verstorben sei, bittet die RIAA das Gericht, alle Termine und Fristen des laufenden Verfahrens um 60 Tage zu verschieben, um den Angehörigen "Zeit zur Trauer" einzuräumen. Anschließend hoffe man auf eine Einigung mit den Hinterbliebenen, andernfalls man sie zu Aussagen heranziehen wolle.
Dass die RIAA bei ihren Klagen wenig zimperlich ist, stellte sie schon mehrfach unter Beweis. Ihre Klage gegen ein 13jähriges Kind wurde zwar eingestellt, kurz nach dem wenig positiven Medienecho

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gullinews ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 13:28   # 2
c3p
Garfieldleser
 
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Registriert seit: Oct 2005
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 2.710
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

geht doch gar nciht darum obs jemandem gefällt oder nicht, es geht einzig und allein darum das die medien darüber berichten das filesharer verklagt werden und da es bei normalen studenten o.ä. keine sau interressiert versuchen sie so auf ihre "unerbittliche-verfolgung" aufmerksam zu machen
342 452 285
Suche invite für immortalseed oder einen anderen guten HD serien tracker.
Danke schonmal!
c3p ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 13:30   # 3
Bewa
Pädagogisch wertvoll!
 
Registriert seit: Jun 2005
Beiträge: 1.186
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Zitat:
Zitat von gulli:news
Immer, wenn man denkt, die Geschmacklosigkeit ist nicht mehr zu toppen, belehrt einen die RIAA eines besseren.
Das sind wirklich universal-Genies, nicht nur bei Geschmacklosigkeiten, auch anderen großen Momenten der geistigen Umnachtung.
Zitat:
Zitat von gulli:news
Nachdem ein mutmaßlicher vom Verband verklagter Filesharer starb, räumt die RIAA den Erben gnädigerweise 60 Tage Zeit zum Trauern ein. Danach soll der Fall mit den Kindern des Verstorbenen weiterverhandelt werden.
Irgendwie muss ich jetzt an den Begriff "Erbschuld" denken. Haben die jetzt vor, die Angehörigen deswegen zu belangen? Oder wollen die ans Erbe: Die Taten wurden zu Lebzeiten verübt, also muss er dafür posthum zahlen und kann nur noch das vererben, was danach übrig bleibt?
Zitat:
Zitat von gulli:news
Da der Berklagte am 20. Juni verstorben sei, bittet die RIAA das Gericht, alle Termine und Fristen des laufenden Verfahrens um 60 Tage zu verschieben, um den Angehörigen "Zeit zur Trauer" einzuräumen. Anschließend hoffe man auf eine Einigung mit den Hinterbliebenen, andernfalls man sie zu Aussagen heranziehen wolle.
Dadurch wird das Verfahren noch länger. Aber gibt es nicht auch die Regelung, dass man nicht gegen nahe Angehörige aussagen muss? Gut, das ist nicht DE, aber doch recht bizarr, Tote zu verklagen.
Zitat:
Zitat von gulli:news
[...]toppte der Verband das PR-Deesaster mit der Aufforderung an angeklagte mutmaßliche Filesharer, sie sollten doch ihr Studium abbrechen und jobben gehen, falls sie die üblichen Vergleichszahlungen nicht leisten könnten.
Sollen doch die dicken Konzerne mal die Abfindungen und so weiter der Bonzen streichen, wenn sie doch so in Geldnöten sind. Ich habe zwar nicht Wirtschaft studiert, aber ist das nicht das naheliegendste?
/\.....This is Hammer, the arch-nemesis of brick, the arch-nemesis of
II====.'Bunny'. Cut'n' Paste it into your signature to destroy the brick,
II.....squashing Bunny's plans for world domination.
Bewa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 13:49   # 4
fx7
Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 2
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Wofür wollen sie die Verklagen? Verwandschaft?


Mal im Ernst, wie weiß jemand wie das rechtlich aussieht?

cu FX
fx7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 13:54   # 5
fischbirne1987
Grünteetrinker
 
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Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 253
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Hier präsentiere ich euch den EINZIG LOGISCHEN nächsten Schritt der RIAA:

Ungeborene Kinder im voraus verklagen da sie zu 99%iger Wahrscheinlichkeit Raubkopien machen werden und Musik illegal runterladen!

Oder am besten auch die Haustiere denn die Hören auch illegal erworbene Stücke mit wenn Sohnemann oder Tochter ihren PC laufen hat.

Wieso verklagen die nicht gleich alle Urheber? Denn wenn die Leute keine Musik mehr kompinieren dann gibts auch keine Probleme mit dem Urheberrecht!

Und dann wenn alle nur mehr Nasebohren kommt derjenige der das Nasenbohren erfunden hat und verklagt sie alle
Irish blood, English heart, this I'm made of
There is no-one on earth I'm afraid of
fischbirne1987 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 14:02   # 6
frogger9
Imperator
Boardcrew
 
Benutzerbild von frogger9
 
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Beiträge: 42.012
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

das die RIAA gern auch Tote verklagt, ist nicht neu.

Dies zeigte schon der Fall "Gertrude Walton", die als 83jährige schon 2004 verstarb. Gertrude Walton soll laut RIAA 700 Files in der Richtung HipHop, Rap und Top40 illegal über Filesharing angeboten haben.

Das die Frau nicht mal einen Computer hatte, interessierte die RIAA Anwälte wenig. Erst nachdem ein Gericht die Ausage der Beschuldigten zu den Vorwürfen hören wollten, gestand die RIAA ihren Fehler ein.
....
Installierst du noch, oder arbeitest du schon™
Weltmeister 2007 Krieg spielen ist ein Spiel
frogger9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 15:19   # 7
makusjantz
dreimal alles bitte
 
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Ort: Borstal
Beiträge: 454
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

ähm, aha, jo, genau... vielleicht meißeln sie das Strafmaß ja noch auf den Grabstein

R.I.P Man

Zitat:
...zu 4 Jahren Haft und 30.000 Euro Nachzahlung auf Todeszeit verurteilt; Kaution wegen Fluchtgefahr beträgt zusätzlich 10.000 Euro - Ausnahmsweise übernehmen in diesem Fall mal die Angehörigen die Strafe...

Das Urteil ist rechtsgültig und wird von Generation zu Generation weitergereicht
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Alt 14. 08. 2006, 15:30   # 8
-MaX-
Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 383
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Das ist doch Geschmacklos!
Was können die Kinder dafür?
-MaX- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 15:52   # 9
Mephisto74
Killerspiel Spieler
 
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Registriert seit: Apr 2001
Beiträge: 835
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Zitat:
Zitat von Hanfbaron93
Was können die Kinder dafür?
die Kinder hätten ja besser darauf achten können was die Eltern am PC so alles runterladen und frühzeitig entsprechende Schritte einleiten: PC sperren, Internet Abschalten und Anzeigen. Dann hätte die Anklage noch zu Lebzeiten verhandelt werden können.
"Aber für was ist das gut?"
(Ingenieur vom Advanced Computing Systems Division of IBM, 1968, zum Microchip)
Mephisto74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 16:26   # 10
Bomberman2000
Crude, Lewd and Tattooed
 
Benutzerbild von Bomberman2000
 
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Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Zitat:
Zitat von frogger9
das die RIAA gern auch Tote verklagt, ist nicht neu.

Dies zeigte schon der Fall "Gertrude Walton", die als 83jährige schon 2004 verstarb. Gertrude Walton soll laut RIAA 700 Files in der Richtung HipHop, Rap und Top40 illegal über Filesharing angeboten haben.

Das die Frau nicht mal einen Computer hatte, interessierte die RIAA Anwälte wenig. Erst nachdem ein Gericht die Ausage der Beschuldigten zu den Vorwürfen hören wollten, gestand die RIAA ihren Fehler ein.
LOL Das ist an Blödheit echt nicht mehr zu übertreffen. Die liebe 83jährige versorgt uns alle mit schönem HipHop! Sicher!
Dieser Post enthält allerlei Schimpfwörter, schweinische Aussagen und Beleidigungen und sollte deshalb von niemandem gelesen werden!
Bomberman2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 17:02   # 11
Gravenreuth
Gesperrt
 
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Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Zitat:
Zitat von Bewa
Die Taten wurden zu Lebzeiten verübt, also muss er dafür posthum zahlen und kann nur noch das vererben, was danach übrig bleibt?
So ist es bei uns - zumindest von der wirtschaftlichen Seite her.

Ich habe von einem Wiederholungs-Spammer auch schon mal die Vertragsstrafe eingeklagt, in der 1. Instanz gewonnen, dann legt der Berufung ein, verstirbt und über die Ermasse wurde dann noch ein Insolvenzverfahren eröffnet. Das dauerte dann Jahre ....
Gravenreuth ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 17:05   # 12
Gravenreuth
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Beiträge: 3.705
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Zitat:
Zitat von fx7
Wofür wollen sie die Verklagen? Verwandschaft?


Mal im Ernst, wie weiß jemand wie das rechtlich aussieht?

cu FX
Man erbt auch die Schulden.
Gravenreuth ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 17:16   # 13
Karpfen
ente elefant
 
Benutzerbild von Karpfen
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: :ʇɹo
Beiträge: 878
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Man erbt auch die Schulden.
Aber bevor die Verhandlung nicht zuende ist, gibt´s ja auch noch keine Schulden...
Huga Huga Bums!
Sprichwort
Karpfen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 18:02   # 14
schmonses
senfdazugeber
 
Benutzerbild von schmonses
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Kohlenpott
Beiträge: 1.079
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

wer erinnert sich noch an den hamburger richter "gnadenlos" alias ronald schill? dieser soll doch untergetaucht sein und sich aller wahrscheinlichkeit nach in den usa aufhalten. nach all den gloreichen taten der riaa erschleicht sich mir der verdacht, das ronald schill nen neuen arbeitgeber hat...
schmonses ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 19:50   # 15
clueless
ONE THiNG
 
Benutzerbild von clueless
 
Registriert seit: Mar 2001
Beiträge: 587
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

und die kassen von sony machen weiter *ka-ching*
bad boy 4 life
clueless ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. 08. 2006, 20:30   # 16
Dragonix
Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2004
Beiträge: 19
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Afair ist eine Erbschaft eine einseitige Willenserklärung; d.h. die Erben dürfen entscheiden ob sie das Erbe annehmen oder nicht. Wenn sies nicht tun, und ich richtig liege, dann wirds mim Verklagen selbst für die RIAA schwer, auch wenn sies annehmen dürfts schwer werden für die RIAA, da sies ja nicht begangen haben. (Darauf übernehm ich jetzt aber keine Garantie)
Dragonix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15. 08. 2006, 10:30   # 17
dl-master
Pennymarktmütze
 
Benutzerbild von dl-master
 
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Ort: Pennymarkt
Beiträge: 172
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Die Klage ist ja noch nicht entschieden. Das geht jetzt auch nicht mehr, da der Angeklagte keine juristische Person mehr sein kann (weil er ja tot ist). Selbst wenn dieser kleine Fakt übersehen wird, können die Hinterbliebenen in dieser 60-Tage-Frist ihr Erbe einfordern (was ja noch ohne Schulden vor sich hin existiert). Danach können sie abzischen, das Geld gehört ihnen und nicht mehr dem Angeklagten. Gewinnt danach die RIAA ihre Klage, kriegen sie nichts mehr von der vital, juristisch und finziell nicht existenten Person, die sie angeklagt hatten. Es bleibt ihnen dann nur noch ein Schritt:

Sie klagen die Erben ebenfalls an, mit dem Vorwurf, sie hätten gemeinsam mit dem Verstorbenen Filesharing betrieben. Und genau das werden sie tun.

Ein Tipp noch an die RIAA: Wie wär's wenn ihr mal alte Stasi-Akten rauskrmt und guckt, wer so alles Tonbandaufnahmen überspielt hat. Da werdet ihr aber staunen.

Ihr missachtet sogar die Totenruhe. Wer ist hier der Verbrecher?
dl-master ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15. 08. 2006, 12:00   # 18
amigo9
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Benutzerbild von amigo9
 
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Beiträge: 1.303
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

richtig so! ich meine, bloß weil der wegstirbt ist der schaden der 2millionen downloads ja nicht verschwunden. ich empfehle der riaa bis in die dritte generation zu klagen.
"Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."benjamin franklin
amigo9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15. 08. 2006, 12:10   # 19
Sir.Arthur
Live and Let Die
 
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Registriert seit: May 2006
Beiträge: 1.031
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Zitat:
Zitat von amigo9
richtig so! ich meine, bloß weil der wegstirbt ist der schaden der 2millionen downloads ja nicht verschwunden. ich empfehle der riaa bis in die dritte generation zu klagen.
Klar und wenns dann mit der klage die noch vom verstorbenen abstammt nicht klappt, tritt die Idee von fischbirne1987 in Kraft.

Zitat:
Zitat von fischbirne1987
Ungeborene Kinder im voraus verklagen da sie zu 99%iger Wahrscheinlichkeit Raubkopien machen werden und Musik illegal runterladen!
Doof wirds dann nur wenn die 3 Generation keinen Kinder bekommt, aber das macht der RIAA nixs, denn schliesslich sind auch die Vewandten 3 grades potenzielle Raubkopierer. (und was is eigentlich mit den Mitbewohnern) *gg*
...what we do in life echos in eternity...
Sir.Arthur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15. 08. 2006, 13:38   # 20
DasFragezeichen
Widerständler
 
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Beiträge: 3.192
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Ich finde das Vorgehen der RIAA vollkommen richtig. Wo kommen wir den da hin, wenn jetzt jeder einfach stirbt der verklagt wird. So geht das nunmal nicht. Man kann nicht einfach sterben wie es einem passt. Das könnte ja jeder machen und so der Verantwortung entgehen. Des weiteren reißt Israel ja auch Häuser von Attentätern ein, egal ob die Familie davon wusste oder nicht.

Wer die Ironie übersieht, soll eine Brille aufsetzen)
"Und ich bin mir ziemlich sicher dass manche Bürgerinnen und Bürger die für CDU/CSU und FDP gewählt haben sich die Augen reiben werden." (Peer Steinbrück im RTL-Nachtjournal vom 27.09.2009)
Hat das alte Boarddesign wieder
DasFragezeichen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12. 09. 2006, 13:48   # 21
thekon
more than meets the eye
 
Benutzerbild von thekon
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 138
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Zitat:
Zitat von Sir.Arthur
Klar und wenns dann mit der klage die noch vom verstorbenen abstammt nicht klappt, tritt die Idee von fischbirne1987 in Kraft.



Doof wirds dann nur wenn die 3 Generation keinen Kinder bekommt, aber das macht der RIAA nixs, denn schliesslich sind auch die Vewandten 3 grades potenzielle Raubkopierer. (und was is eigentlich mit den Mitbewohnern) *gg*
Eine Kombination aus dem oben geposteten Artikel und dem folgendem Artikel, der in einem anderen Thread gepostet wurde: http://www.arap.so36.net/pas/pic/pic4.html

Wenn die 3. Generation tatsächlich keine Kinder bekommen sollte, dann werden die halt angeklagt/verklagt, dass sie keine (wie im RIAA Customer Baby Contract vereinbart, den man automatisch abschließt, sobald man einen Musik Titel welcher Art und auf welchem Medium auch immer legal erwirbt) Babies/Nachkommen gezeugt haben. Laut RIAA Customer Baby Contract (kurz: RIAA CBC), sieht die Strafe folgendermaßen aus:

1. Zwangsbefruchtung der weiblichen Person in der 3. Generation, oder Samen entnahme der männlichen Person in der 3. Generation, die zu einer Zwangsbefruchtung mit einer wiblichen Person führt, um die Geburt der 4. Generation zu gewährleisten. Sollte die 3. Generation aus mehr als einer Person bestehen, werden alle weiblichen Personen zwangsbefruchtet und allen männlichen Personen wird Samen entnommen.

2. Hohe Geldstrafe die am Ende des verfahrens festgelegt wird.

3. Eine lange Hafststrafe, über deren ausmaß während des verfahrens verhandelt wird. Es wird jedoch keine Bewährung geben. Sollte sich jedoch herausstellen das der, oder die Angeklagte/-n unbrauchbare/unqualifizierte Arbeitskräfte für die Haftanstalt sind, so wird deren Haftstrafe umgehend in eine Todesstrafe geändert, jedoch erst nachdem sicher gestellt wurde, dass die 4. Generation vollständig geboren worden ist. Die Art der Todesstrafe ist verhandelbar, so viel Menschenrecht, Würde, Wertschätzung, Zuneigung, Gnade und vorallem Respekt räumt die RIAA dem Angeklagten ein.

4. Die 4. Generation wird schwerer Bestraft, als es normalerweise der Fall wäre. Die anklage Punkte im einzelnen (Standard und erweitert):

- Beihilfe zur Piraterie, da sie im Mutterleib ihre Mütter nicht daran gehindert haben vor deren Zwangsbefruchtung/Befruchtung, oder während sie bereits befruchtet waren Musik illegal herunter geladen zu haben, was sie mit wahrscheinlicher Sicherheit getan haben, da sie mit genau so einer wahrscheinlichen Sicherheit im Besitz eines PCs und/oder eines Musik Players von jeglicher Art waren, oder Zugang zu solchen hatten.

- Mithören von Musik im Mutterleib, ohne dafür den entsprechenden Mithör-Premium Service abonniert zu haben.

- Mithören von Musik als Baby/Kind, ohne dafür den entsprechenden Mithör-Premium Service abonniert zu haben.


- Zukünftiger Raubkopierer.

es folgen noch weitere Anklage Punkte, die sie bitte unserem Vertrag entnehmen können,

MfG die IRA...ehh RIAA.
thekon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12. 09. 2006, 14:12   # 22
Karnigals
Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2001
Beiträge: 1.997
Standard Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK

Hmm, naja eigentlich könnte doch die RIAA den Grabstein und die Grabstelle pfänden und die Leiche in den Biomüll werfen, würde zu ihnen passen ...

mfg
Karnigals ist offline   Mit Zitat antworten
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