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14. 08. 2006, 12:18 #1
RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Immer, wenn man denkt, die Geschmacklosigkeit ist nicht mehr zu toppen, belehrt einen die RIAA eines besseren. Nachdem ein mutmaßlicher vom Verband verklagter Filesharer starb, räumt die RIAA den Erben gnädigerweise 60 Tage Zeit zum Trauern ein. Danach soll der Fall mit den Kindern des Verstorbenen weiterverhandelt werden.
Da der Beklagte am 20. Juni verstorben sei, bittet die RIAA das Gericht, alle Termine und Fristen des laufenden Verfahrens um 60 Tage zu verschieben, um den Angehörigen "Zeit zur Trauer" einzuräumen. Anschließend hoffe man auf eine Einigung mit den Hinterbliebenen, andernfalls man sie zu Aussagen heranziehen wolle.
Dass die RIAA bei ihren Klagen wenig zimperlich ist, stellte sie schon mehrfach unter Beweis. Ihre Klage gegen ein 13jähriges Kind wurde zwar eingestellt, kurz nach dem wenig positiven Medienecho
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14. 08. 2006, 13:28 #2c3pGast
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
geht doch gar nciht darum obs jemandem gefällt oder nicht, es geht einzig und allein darum das die medien darüber berichten das filesharer verklagt werden und da es bei normalen studenten o.ä. keine sau interressiert versuchen sie so auf ihre "unerbittliche-verfolgung" aufmerksam zu machen

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14. 08. 2006, 13:30 #3Pädagogisch wertvoll!
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Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Das sind wirklich universal-Genies, nicht nur bei Geschmacklosigkeiten, auch anderen großen Momenten der geistigen Umnachtung.
Zitat von gulli:news
Irgendwie muss ich jetzt an den Begriff "Erbschuld" denken. Haben die jetzt vor, die Angehörigen deswegen zu belangen? Oder wollen die ans Erbe: Die Taten wurden zu Lebzeiten verübt, also muss er dafür posthum zahlen und kann nur noch das vererben, was danach übrig bleibt?
Zitat von gulli:news
Dadurch wird das Verfahren noch länger. Aber gibt es nicht auch die Regelung, dass man nicht gegen nahe Angehörige aussagen muss? Gut, das ist nicht DE, aber doch recht bizarr, Tote zu verklagen.
Zitat von gulli:news
Sollen doch die dicken Konzerne mal die Abfindungen und so weiter der Bonzen streichen, wenn sie doch so in Geldnöten sind. Ich habe zwar nicht Wirtschaft studiert, aber ist das nicht das naheliegendste?
Zitat von gulli:news
/\.....This is Hammer, the arch-nemesis of brick, the arch-nemesis of
II====.'Bunny'. Cut'n' Paste it into your signature to destroy the brick,
II.....squashing Bunny's plans for world domination.
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14. 08. 2006, 13:49 #4Mitglied
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Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Wofür wollen sie die Verklagen? Verwandschaft?
Mal im Ernst, wie weiß jemand wie das rechtlich aussieht?
cu FX
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14. 08. 2006, 13:54 #5
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Hier präsentiere ich euch den EINZIG LOGISCHEN nächsten Schritt der RIAA:
Ungeborene Kinder im voraus verklagen da sie zu 99%iger Wahrscheinlichkeit Raubkopien machen werden und Musik illegal runterladen!
Oder am besten auch die Haustiere denn die Hören auch illegal erworbene Stücke mit wenn Sohnemann oder Tochter ihren PC laufen hat.
Wieso verklagen die nicht gleich alle Urheber? Denn wenn die Leute keine Musik mehr kompinieren dann gibts auch keine Probleme mit dem Urheberrecht!
Und dann wenn alle nur mehr Nasebohren kommt derjenige der das Nasenbohren erfunden hat und verklagt sie alle
Irish blood, English heart, this I'm made of There is no-one on earth I'm afraid of
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14. 08. 2006, 14:02 #6
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
das die RIAA gern auch Tote verklagt, ist nicht neu.
Dies zeigte schon der Fall "Gertrude Walton", die als 83jährige schon 2004 verstarb. Gertrude Walton soll laut RIAA 700 Files in der Richtung HipHop, Rap und Top40 illegal über Filesharing angeboten haben.
Das die Frau nicht mal einen Computer hatte, interessierte die RIAA Anwälte wenig. Erst nachdem ein Gericht die Ausage der Beschuldigten zu den Vorwürfen hören wollten, gestand die RIAA ihren Fehler ein.....
Installierst du noch, oder arbeitest du schon™
Weltmeister 2007 Krieg spielen ist ein Spiel
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14. 08. 2006, 15:19 #7
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
ähm, aha, jo, genau... vielleicht meißeln sie das Strafmaß ja noch auf den Grabstein
R.I.P Man
...zu 4 Jahren Haft und 30.000 Euro Nachzahlung auf Todeszeit verurteilt; Kaution wegen Fluchtgefahr beträgt zusätzlich 10.000 Euro - Ausnahmsweise übernehmen in diesem Fall mal die Angehörigen die Strafe...
Das Urteil ist rechtsgültig und wird von Generation zu Generation weitergereicht
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14. 08. 2006, 15:30 #8Mitglied
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Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Das ist doch Geschmacklos!
Was können die Kinder dafür?
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14. 08. 2006, 15:52 #9
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
die Kinder hätten ja besser darauf achten können was die Eltern am PC so alles runterladen und frühzeitig entsprechende Schritte einleiten: PC sperren, Internet Abschalten und Anzeigen. Dann hätte die Anklage noch zu Lebzeiten verhandelt werden können.
Zitat von Hanfbaron93
“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere in the universe is that none of it has tried to contact us.”
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14. 08. 2006, 16:26 #10
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
LOL Das ist an Blödheit echt nicht mehr zu übertreffen. Die liebe 83jährige versorgt uns alle mit schönem HipHop! Sicher!
Zitat von frogger9
Dieser Post enthält allerlei Schimpfwörter, schweinische Aussagen und Beleidigungen und sollte deshalb von niemandem gelesen werden!
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14. 08. 2006, 17:02 #11
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
So ist es bei uns - zumindest von der wirtschaftlichen Seite her.
Zitat von Bewa
Ich habe von einem Wiederholungs-Spammer auch schon mal die Vertragsstrafe eingeklagt, in der 1. Instanz gewonnen, dann legt der Berufung ein, verstirbt und über die Ermasse wurde dann noch ein Insolvenzverfahren eröffnet. Das dauerte dann Jahre ....
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14. 08. 2006, 17:05 #12
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Man erbt auch die Schulden.
Zitat von fx7
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14. 08. 2006, 17:16 #13
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Aber bevor die Verhandlung nicht zuende ist, gibt´s ja auch noch keine Schulden...
Zitat von Gravenreuth
Huga Huga Bums!
Sprichwort
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14. 08. 2006, 18:02 #14
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
wer erinnert sich noch an den hamburger richter "gnadenlos" alias ronald schill? dieser soll doch untergetaucht sein und sich aller wahrscheinlichkeit nach in den usa aufhalten. nach all den gloreichen taten der riaa erschleicht sich mir der verdacht, das ronald schill nen neuen arbeitgeber hat...
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14. 08. 2006, 19:50 #15
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
und die kassen von sony machen weiter *ka-ching*
bad boy 4 life
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14. 08. 2006, 20:30 #16Mitglied
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Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Afair ist eine Erbschaft eine einseitige Willenserklärung; d.h. die Erben dürfen entscheiden ob sie das Erbe annehmen oder nicht. Wenn sies nicht tun, und ich richtig liege, dann wirds mim Verklagen selbst für die RIAA schwer, auch wenn sies annehmen dürfts schwer werden für die RIAA, da sies ja nicht begangen haben. (Darauf übernehm ich jetzt aber keine Garantie)
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15. 08. 2006, 10:30 #17
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Die Klage ist ja noch nicht entschieden. Das geht jetzt auch nicht mehr, da der Angeklagte keine juristische Person mehr sein kann (weil er ja tot ist). Selbst wenn dieser kleine Fakt übersehen wird, können die Hinterbliebenen in dieser 60-Tage-Frist ihr Erbe einfordern (was ja noch ohne Schulden vor sich hin existiert). Danach können sie abzischen, das Geld gehört ihnen und nicht mehr dem Angeklagten. Gewinnt danach die RIAA ihre Klage, kriegen sie nichts mehr von der vital, juristisch und finziell nicht existenten Person, die sie angeklagt hatten. Es bleibt ihnen dann nur noch ein Schritt:
Sie klagen die Erben ebenfalls an, mit dem Vorwurf, sie hätten gemeinsam mit dem Verstorbenen Filesharing betrieben. Und genau das werden sie tun.
Ein Tipp noch an die RIAA: Wie wär's wenn ihr mal alte Stasi-Akten rauskrmt und guckt, wer so alles Tonbandaufnahmen überspielt hat. Da werdet ihr aber staunen.
Ihr missachtet sogar die Totenruhe. Wer ist hier der Verbrecher?
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15. 08. 2006, 12:00 #18
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
richtig so! ich meine, bloß weil der wegstirbt ist der schaden der 2millionen downloads ja nicht verschwunden. ich empfehle der riaa bis in die dritte generation zu klagen.
"Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit."benjamin franklin
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15. 08. 2006, 12:10 #19
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Zitat von amigo9
Klar und wenns dann mit der klage die noch vom verstorbenen abstammt nicht klappt, tritt die Idee von fischbirne1987 in Kraft.
Doof wirds dann nur wenn die 3 Generation keinen Kinder bekommt, aber das macht der RIAA nixs, denn schliesslich sind auch die Vewandten 3 grades potenzielle Raubkopierer.
Zitat von fischbirne1987
(und was is eigentlich mit den Mitbewohnern) *gg*...what we do in life echos in eternity...
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15. 08. 2006, 13:38 #20DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Ich finde das Vorgehen der RIAA vollkommen richtig. Wo kommen wir den da hin, wenn jetzt jeder einfach stirbt der verklagt wird. So geht das nunmal nicht. Man kann nicht einfach sterben wie es einem passt. Das könnte ja jeder machen und so der Verantwortung entgehen. Des weiteren reißt Israel ja auch Häuser von Attentätern ein, egal ob die Familie davon wusste oder nicht.
Wer die Ironie übersieht, soll eine Brille aufsetzen)
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