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14. 08. 2006, 12:18 #1
RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Immer, wenn man denkt, die Geschmacklosigkeit ist nicht mehr zu toppen, belehrt einen die RIAA eines besseren. Nachdem ein mutmaßlicher vom Verband verklagter Filesharer starb, räumt die RIAA den Erben gnädigerweise 60 Tage Zeit zum Trauern ein. Danach soll der Fall mit den Kindern des Verstorbenen weiterverhandelt werden.
Da der Beklagte am 20. Juni verstorben sei, bittet die RIAA das Gericht, alle Termine und Fristen des laufenden Verfahrens um 60 Tage zu verschieben, um den Angehörigen "Zeit zur Trauer" einzuräumen. Anschließend hoffe man auf eine Einigung mit den Hinterbliebenen, andernfalls man sie zu Aussagen heranziehen wolle.
Dass die RIAA bei ihren Klagen wenig zimperlich ist, stellte sie schon mehrfach unter Beweis. Ihre Klage gegen ein 13jähriges Kind wurde zwar eingestellt, kurz nach dem wenig positiven Medienecho
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12. 09. 2006, 13:48 #21
Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Eine Kombination aus dem oben geposteten Artikel und dem folgendem Artikel, der in einem anderen Thread gepostet wurde: http://www.arap.so36.net/pas/pic/pic4.html
Zitat von Sir.Arthur
Wenn die 3. Generation tatsächlich keine Kinder bekommen sollte, dann werden die halt angeklagt/verklagt, dass sie keine (wie im RIAA Customer Baby Contract vereinbart, den man automatisch abschließt, sobald man einen Musik Titel welcher Art und auf welchem Medium auch immer legal erwirbt) Babies/Nachkommen gezeugt haben. Laut RIAA Customer Baby Contract (kurz: RIAA CBC), sieht die Strafe folgendermaßen aus:
1. Zwangsbefruchtung der weiblichen Person in der 3. Generation, oder Samen entnahme der männlichen Person in der 3. Generation, die zu einer Zwangsbefruchtung mit einer wiblichen Person führt, um die Geburt der 4. Generation zu gewährleisten. Sollte die 3. Generation aus mehr als einer Person bestehen, werden alle weiblichen Personen zwangsbefruchtet und allen männlichen Personen wird Samen entnommen.
2. Hohe Geldstrafe die am Ende des verfahrens festgelegt wird.
3. Eine lange Hafststrafe, über deren ausmaß während des verfahrens verhandelt wird. Es wird jedoch keine Bewährung geben. Sollte sich jedoch herausstellen das der, oder die Angeklagte/-n unbrauchbare/unqualifizierte Arbeitskräfte für die Haftanstalt sind, so wird deren Haftstrafe umgehend in eine Todesstrafe geändert, jedoch erst nachdem sicher gestellt wurde, dass die 4. Generation vollständig geboren worden ist. Die Art der Todesstrafe ist verhandelbar, so viel Menschenrecht, Würde, Wertschätzung, Zuneigung, Gnade und vorallem Respekt räumt die RIAA dem Angeklagten ein.
4. Die 4. Generation wird schwerer Bestraft, als es normalerweise der Fall wäre. Die anklage Punkte im einzelnen (Standard und erweitert):
- Beihilfe zur Piraterie, da sie im Mutterleib ihre Mütter nicht daran gehindert haben vor deren Zwangsbefruchtung/Befruchtung, oder während sie bereits befruchtet waren Musik illegal herunter geladen zu haben, was sie mit wahrscheinlicher Sicherheit getan haben, da sie mit genau so einer wahrscheinlichen Sicherheit im Besitz eines PCs und/oder eines Musik Players von jeglicher Art waren, oder Zugang zu solchen hatten.
- Mithören von Musik im Mutterleib, ohne dafür den entsprechenden Mithör-Premium Service abonniert zu haben.
- Mithören von Musik als Baby/Kind, ohne dafür den entsprechenden Mithör-Premium Service abonniert zu haben.
- Zukünftiger Raubkopierer.
es folgen noch weitere Anklage Punkte, die sie bitte unserem Vertrag entnehmen können,
MfG die IRA...ehh RIAA.
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12. 09. 2006, 14:12 #22Mitglied
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Re: RIAA verklagt Verstorbenen: 60 Tage Trauer sind OK
Hmm, naja eigentlich könnte doch die RIAA den Grabstein und die Grabstelle pfänden und die Leiche in den Biomüll werfen, würde zu ihnen passen ...
mfg


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Klar und wenns dann mit der klage die noch vom verstorbenen abstammt nicht klappt, tritt die Idee von fischbirne1987 in Kraft.
(und was is eigentlich mit den Mitbewohnern) *gg*
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