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25. 08. 2006, 09:59 #1
US-Ermittlern wird das CD-Klauen gestattet
Wenn es ums Urheberrecht geht, nimmt die Rechtsprechung gelegentlich bizarre Züge an. Wegen Bootlegging wurde der Eigentümer des US-Labels Pitchfork Records festgenommen. Sechs von sieben Anklagepunkten mussten fallengelassen werden, im siebten folgte ein Freispruch. 500 beschlagnahmte CDs werden dennoch einbehalten.
Die Begründung des State Supreme Court ist mehr als zweifelhaft: es sei zwar kein illegales Handeln nachgewiesen worden, die Beschlagnahmung bliebe dennoch bestehen, weil ein Verbrechen möglicherweise doch geschehen ist
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25. 08. 2006, 11:12 #2Mitglied
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Re: US-Ermittlern wird das CD-Klauen gestattet
Normal würd ich ja jetzt sagen, "Typisch Amis".... aber wer weiß, wie lange es noch dauert, bis Wolfgang Schäuble das auch in DE gesetzlich verankert.
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25. 08. 2006, 11:12 #3
Re: US-Ermittlern wird das CD-Klauen gestattet
ich finde diese satz so geniales sei zwar kein illegales Handeln nachgewiesen worden, die Beschlagnahmung bliebe dennoch bestehen, weil ein Verbrechen möglicherweise doch geschehen ist.
http://www.werdeweltretter.de/
Sir Peter Alexander Ustinov: Die letzte Stimme, die man hört, kurz bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der da sagt: "Das ist technisch unmöglich."
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25. 08. 2006, 12:18 #4Mitglied
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Re: US-Ermittlern wird das CD-Klauen gestattet
Und bald sind wir dann da:
Dem Beschuldigten konnte zwar nichts nachgewiesen werden, aber er wurde dennoch hingerichtet, da ein Verbrechen nicht ausgeschlossen wurde...
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25. 08. 2006, 12:32 #5
Re: US-Ermittlern wird das CD-Klauen gestattet
Dennoch ist es inzwischen offenbar möglich, dass die Polizei in den USA Eigentum beschlagnahmt und einbehält, selbst wenn keinerlei Verbrechen bewiesen werden konnten.
...also so finanziert die Ami-Bullerei immer ihre Donut-Touren.
Also ich würde dazu modernes Raubrittertum sagen.
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