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#1 |
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gulli:News Redaktion
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
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Mit der Version 0.3.0 sind die Entwickler von ReactOs ihrem Ziel einen großen Schritt näher gekommen: ein zu Windows binärkompatibles Open-Source-Betriebssystem zu schreiben. Auf die gestern zum zehnten Geburtstag des Projekts erschienene 0.3.0 kann ein Firefox installiert werden, Zugriff auf Web und IRC ist möglich.
ReactOs soll voll kompatibel zur NT-Linie von Windows sein: Treiber, die für Win NT4, Windows 2000, Windows XP und für Windows 2003 geschrieben wurden, sollen auf dem Open-Source-OS lauffähig sein. Auch Vista-Treiber sollen zukünftig unterstützt werden. Die aktuelle Version erschien passend zum 10. Geburtstag des Projekts, das 1996 als FreeWin95 startete und ursprünglich nur zu Windows 95 kompatibel sein sollte. Nach wechselhaften Zeiten ist das Team um ReactOS nun noch lange nicht am Ziel der Wünsche weiterlesen |
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# 2 |
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2003
Beiträge: 1.036
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# 3 |
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Grünteetrinker
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 253
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Also solang MS den Markt beherrscht (vor allem im Privatbereich wo ich keine scherereien mit Spielen und meinen angewöhnten Programmen will) bleib ich bei Windows.
@daminator: deine frage ist berechtigt ob das überhaupt was bringt wenn es noch so lange dauern wird. Klar ist bis dahin Microsoft wieder weiter und der Markt hat sich wieder irgendwie umgestellt. Aber solange Die ReactOS weiterentwickeln muss sich MS ranhalten denn die werden "Konkurrenz" (absichtlich "", weil man es eigentlich noch kaum so nennen darf) erst gar nicht groß werden lassen. Und das kann nur gut für den Normal-Windows-User sein denn irgendwann sieht auch MS ein das anständige Programmierung und besser Qualität für den Kunden nur gut sein kann. |
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# 4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ein umstieg von allen wird auch nie so richtig möglich sein. microsoft beherrscht den markt nun mal und das wird sich nicht so schnell ändern. man sieht es jetzt schon am beispiel office. sämtliche firmen aber auch privatleute könnten sich das geld für microsoft office sparen, es gibt ja open office. man kann damit ja auch im "normalen" word, excel usw. format speichern und öffnen aber das weiß halt keine sau. solange das nicht publik gemacht wird, wird sich auch nie was ändern
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# 5 |
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ex-Moderator
ex-Moderator
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.439
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Ich will auch hauptsächlich nur spielen.
Taugt es dafür? Komme ich um Vista rum, wenn ich DirectX10 nutzen möchte? Das es internettauglich geworden ist, ist tatsächlich ein großer Schritt. Linux macht mir da blos Treiberprobleme, aber das hier werd ich mir auf jeden Fall mal anschauen. |
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# 6 |
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2003
Beiträge: 1.036
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# 7 | |
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arschloch
Co-Moderator
Registriert seit: Aug 2000
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.522
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Zitat:
ich verfolge das reactos projekt schon lange, bisher finde ich es jedoch nur interessant, aber absolut unbrauchbar. es fehlt noch zu viel und ist noch zu buggy. mal gucken, was uns die 1.0 in 10 jahren dann bringt. +OK Was it as good for you, as it was for me? (clean as a baby)
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# 8 | |
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RIP 27.11.2008
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Kaosthrone
Beiträge: 3.865
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Zitat:
Irreligious Warfare. |
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# 9 | |
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arschloch
Co-Moderator
Registriert seit: Aug 2000
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.522
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Zitat:
ich habe es eher auf das gesamtkonzept bezogen. und wenn es um die popularität geht, ist ie wohl -leider- immer noch die nr. 1. +OK Was it as good for you, as it was for me? (clean as a baby)
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# 10 | |
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ich bins, Saubillig !
Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 61
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Zitat:
meine hp hat immernoch max 10% firefox besucher, rest IE |
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# 11 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
nicht klauen sondern selbst progen? |
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# 12 |
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househoch
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 1.130
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Wikki :
Die Rückgewinnung des Quellcodes oder einer vergleichbaren Beschreibung aus Binärcode, z.B. von einem ausführbaren Programm oder einer Programmbibliothek, etwa mit einem Disassembler (kann Teil eines Debuggers sein) oder einem Decompiler. Die Erschließung der Regeln eines Kommunikationsprotokolls aus der Beobachtung der Kommunikation, z.B. mit einem Sniffer. Grüße effecT# |
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# 13 | |
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Gesperrt
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Korova Milchbar
Beiträge: 2.739
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Zitat:
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# 14 | |
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Garfieldleser
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 2.710
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Zitat:
342 452 285
Suche invite für immortalseed oder einen anderen guten HD serien tracker. Danke schonmal! |
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# 15 |
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Gesperrt
Registriert seit: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 3.705
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Ich würde das Ding nicht "Open-Source-Windows" nennen, sondern allenfalls als "Open-Source-Betriebssystem, kompatibel zu Windows" o.ä.
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# 16 | |
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Gesperrt
Registriert seit: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 3.705
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Zitat:
*gähn* - na und? § 69e UrhG ist insoweit eindeutig, demnach ist es zulässig. § 69e UrhG (1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des § 69c Nr. 1 und 2 unerlässlich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen; 2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich gemacht; 3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind. (2) Bei Handlungen nach Absatz 1 gewonnene Informationen dürfen nicht 1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden, 2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist, 3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im Wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden. (3) Die Absätze 1 und 2 sind so auszulegen, dass ihre Anwendung weder die normale Auswertung des Werkes beeinträchtigt noch die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers unzumutbar verletzt. Ob man den § 69e UrhG per AGB ausschließen kann, da habe ich meine Zweifel. |
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# 17 |
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2003
Beiträge: 1.036
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