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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awards

    Rena Tangens und padeluun vom FoeBuD haben mit dem "Schwarzbuch Datenschutz" eine Dokumentation der übelsten Datenkraken der Big Brother Awards herausgebracht. Datensammler und verdiente Zerstörer der Privatsphäre und des Dastenschutzes weerden in Deutschland seit sechs Jahren regelmäßig mit dem Antipreis ausgezeichnet.

    "Das Thema "Datenschutz" hat mittlerweile eine breite Öffentlichkeit erreicht - nicht zuletzt wegen der BigBrotherAwards. Den Bürgerinnen und Bürgern ist keineswegs egal, was mit ihren Daten passiert."
    So das optimistische Statement des FoeBuD zur Bucherscheinung. Tatsächlich verhält es sich eher anders herum: das Interesse an der Datensammelwut durch Staat und Unternehmen ist eher auf dem Tiefpunkt, die "Ich habe nichts zu verbergen" - Haltung weit verbreitet

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  2. #2
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von gulli:news
    [b]Rena Tangens und padeluun vom FoeBuD haben mit dem "Schwarzbuch Datenschutz" eine Dokumentation der übelsten Datenkraken der Big Brother Awards herausgebracht.
    Steht da der Spendensammelverein "Abmahnwelle e.V." auch drin? Immerhin mussten denen erst durch div. Gerichtsentscheidungen verschiedener Betroffener beigebracht werden was Datenschutz bedeutet. Nominiert für den "Big Brother Awards" waren sie ja ...

  3. #3
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awards

    nein, in dem buch wird nur auf die preisträger eingegangen. der FoeBuD vergibt nie informationen darueber, wer nominiert wurde. daraus laesst sich jetzt auch schließen, wer "Abmahnwelle e.V." nominiert hat

    gruss...
    4ntHraX

  4. #4
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von 4ntHraX
    nein, in dem buch wird nur auf die preisträger eingegangen. der FoeBuD vergibt nie informationen darueber, wer nominiert wurde. daraus laesst sich jetzt auch schließen, wer "Abmahnwelle e.V." nominiert hat
    Das die nominiert wurden stand doch für jedermann sichtbar im Netz.

    OT: Weil wir gerade bei denen sind. Ich würde

    a) jetzt
    b) gegen Abend

    die DENIC-WHOIS bezüglich der Domain "abmahnung.de" abfragen. Da dürfte sich noch heute hinsichtlich des Domainhabers was ändern ...

  5. #5
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    Avatar von frogger9
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    H.vG(hier genannt als "AdvoGraf") hat wie immer mal wieder gegen "Netzrose" geklagt.

    http://log.handakte.de/archiv/006074.shtml

    (Netzrose ist die noch derzeitig Admin-C von "abmahnwelle.de")

    worauf wohl H.vG's Hinweis abzielt, dass Jutta U. Rosenbach(Netzrose) die Domain abgeben muss.

    Ja, Recht muss Recht bleiben.

    Als TZ habens sie es ja weit gebracht auf dem 2. Bildungsweg(das die Ausbildung als Tech. Zeichner fehlt, seltsam). Ja, wer in den jungen Jahren von Pligiate von Asterix verfolgt hat ...

    oder er muss sich mal als Tanja ausgeben ...
    >http://www.martinvogel.de/prog/tanja.jpg
    Geändert von frogger9 (07. 09. 2006 um 14:12 Uhr)
    ....
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  6. #6
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von frogger9
    H.vG(hier genannt als "AdvoGraf") hat wie immer mal wieder gegen "Netzrose" geklagt.

    http://log.handakte.de/archiv/006074.shtml

    (Netzrose ist die noch derzeitig Admin-C von "abmahnwelle.de")
    Noch, wenn man jetzt die Seite http://www.abmahnung.de aufruft kommt bereits ein ganz harmloser Inhalt und nicht mehr diese Polemik.

    worauf wohl H.vG's Hinweis abzielt, dass Jutta U. Rosenbach(Netzrose) die Domain abgeben muss.
    "Fast freiwillig" versteht sich.

  7. #7
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    Avatar von frogger9
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    "fast freiwillig", nun wir können dies sehen wie wir wollen.

    "Polemik", ja dies ist Rechtsauffassung.

    Tage kommen und gehen ... nur das Recht bleibt bestehen.
    ....
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  8. #8
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von frogger9
    Ragge kommen und gehen ... nur das Recht bleibt bestehen.
    So seh ich das auch und ich bin bemüht dem Recht auch im Internet zum Durchbruch zu verhelfen.

  9. #9
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    Avatar von frogger9
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    So seh ich das auch und ich bin bemüht dem Recht auch im Internet zum Durchbruch zu verhelfen.

    und das darf jeder ... ...

    ps. wenn sie mich schon zitieren, es heisst "Tage" und nicht "Ragge".
    ....
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  10. #10

    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    So seh ich das auch und ich bin bemüht dem Recht auch im Internet zum Durchbruch zu verhelfen.
    Dazu könnten Sie einen wesentlichen Beitrag leisten. Indem Sie den Talar und den weissen Binder abgeben.

    Das, was Sie "dem Recht im Internet zum Durchbruch verhelfen" nennen, ist doch bekanntlich nur die Durchsetzung Ihrer eigenen niedrigen Interessen. Erst war es schnödes Geld (LG München: (etwa) "und demonstriert so sein Kosteninteresse") , später ist es nichts anderes als billige Rachegelüste gegenüber Ihren Kritikern.

    Insbesondere hierbei haben Sie es nicht unterlassen auch zu Methoden zu greifen, die mir und vielen anderen als verwerflich, geradezu verachtenwert erscheinen.

    Welche Methoden das sind, ist kürzlich in aller Deutlichkeit zu Tage getreten:

    http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=364&start=1

    Betrachten Sie wirklich die erweisliche Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt als "dem Recht im Internet zum Durchbruch zu verhelfen"?

    Ich denke, es ist rechtens jetzt auch Sie einen "mutmaßlich kriminellen Anwalt" zu nennen.

    Ich finde es bezeichnend, dass gegen die Netzrose auf der Grundlage eines Nazi-Gesetzes vorgegangen wird. Eines Gesetzes, welches einzig dazu diente jüdische Rechtsanwälte aus dem Beruf zu drängen. Eines Gesetzes, welches bald in dieser Form nicht mehr gilt, weil es von solchen Anwälten Ihrer besonderen couleur wiederholt übel missbracht wurde. War es nicht ausgerechnet Ihr ebenfalls mutmaßlich krimineller ehemaliger Kanzleikollege Syndikus, der zwei Forenbetreiber auf der gleichen Grundlage abmahnte?

    Ist es nicht so, dass diese Abmahnungen überhaupt nicht aus dem Motiv heraus erfolgten, sich vor Wettbewerb zu schützen oder Mitbürger davor zu schützen, durch Beratung von fachlich unversierten Bürgern Schäden zu erleiden? Ist es nicht viel mehr so, dass diese Abmahnungen und, soweit erfolgt, die nachfolgenden Klagen von Anfang an das einzige Ziel hatten, Kritiker wirtschaftlich zu schädigen?

    Die Tatsache, mein geborener Herr Günter Werner Dörr, dass Sie hier einen möglichen, aber noch nicht erfolgten erfolgten Wechsel des Domaineigentümers von abmahnwelle.de ankündigen, zeigt, dass Sie in der üblen Absicht handeln Kritikern wirtschaftlich zu schaden und diese öffentlich herabzuwürdigen. Es ist das gleiche niedrige Motiv der Rache, welches ich und viele andere dafür sehen, dass Sie die Domainpfändung veröffentlichen. Wenn Sie behaupten, dies geschähe rein aus wirtschaftlichen Interesse- dann haben Sie diese Behauptung mit Ihrer obigen Meldung selbst ad absurdum geführt.

    Sie sind doch straffes CSU-Mitglied. Wie verträgt sich Ihre Handlungsweise eigentlich mit christlichen Moralvorstellungen und den christlichen Geboten? So gut wie die Kreuzzüge oder die Inquisition vermute ich.

    Das Moral immer eine Ansichtsache sei, das haben Sie selbst geschrieben. Welche Ansichten Sie über Moral haben, das zeigt Ihr Handeln deutlich auf. Mich wundert also nicht, wenn man in Ihrem Umfeld immer wieder auf Personen stößt, deren Handeln mir verachtenswert erscheint: Gleich und gleich gesellt sich gern.

    Insofern ist es kein Wunder, wenn jetzt ein weiterer Betreiber eines Forums auf Ihre Teilnahme am dortigen Meinungsbildungsprozess "dankend verzichtet". Wie man hört und liest haben Sie in der Ihnen eigenen Art und Weise reagiert und ziehen sich in Ihren Abmahnungen an Kleinigkeiten, von denen Sie glauben, da könnten Sie bei einem Richter einen Blumentopf holen, hoch. Ein verachtenwertes Handeln nenne ich das. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie diese Abmahnungen rein aus Rache für den selbstverschuldeten Rauswurf verfasst haben. Ich wünschte, ich wäre der Richter, der über die negativen Festellungsklagen der Abgemahnten zu befinden hätte. Denn wenn man dem Recht zum Durchbruch verhelfen will, dann muss man solche missbräuchlichen Handlungsweisen auch richtig verurteilen.

    Wenn man dem Geschreibsel Ihres Kollegen Andreas Neuber (der Mario Dolzer vertritt) glaubt, dann könnte man Sie ganz einwandfrei einen "Querulant" nennen. Führt noch jemand so viele Verfahren in eigener Sache wie Sie? Und warum erscheint Ihnen das notwendig? Ist Ihnen da etwas aus den Fingern geglitten? Haben Sie Folgen Ihres Handelns und Ihres Drängens an die Öffentlichkeit falsch eingeschätzt?

    Ich habe es Ihnen schon mal in das Gebetsbuch geschrieben: So, wie Sie "dem Recht zum Durchbruch verhelfen", fördern Sie lediglich das Faustrecht. Das, was Sie machen, nenne ich einen Missbrauch der Gerichte und somit des Geldes der Steuerzahler für Ihre persönlichen Kleinkriege gegen Kritiker. Wer jedoch das Recht missbraucht, der verhilft diesem nicht zu einem Durchbruch.

    fastix® a.k.a. Jörg Reinholz
    Geändert von fastix (10. 09. 2006 um 20:38 Uhr)

  11. #11
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von fastix
    Betrachten Sie wirklich die erweisliche Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt als "dem Recht im Internet zum Durchbruch zu verhelfen"?
    Was ist erwiesen? Hat das LG Kassel nicht gegen Sie ein Zwangsgeld verhängt. Zumindest das LG Kassel hat Ihren "Beweisen" nicht geglaubt. Das wievielte Ordnungsgeld-/Zwangsgeld ist das denn schon, dass Sie "fast freiwillig" zahlen dürfen


    Sie verwechseln wohl die Wahrheit mit Internetgerüchten. Natürlich gibt es auch das Gerücht, dass in der DDR eine gewisse Person Stasi-IM war. Ich kann es nicht beweisen und werde mir daher dieses Gerücht (auch nicht in Zitatform!) nicht zueigen machen.

    Ich finde es bezeichnend, dass gegen die Netzrose auf der Grundlage eines Nazi-Gesetzes vorgegangen wird. Eines Gesetzes, welches einzig dazu diente jüdische Rechtsanwälte aus dem Beruf zu drängen. Eines Gesetzes, welches bald in dieser Form nicht mehr gilt, weil es von solchen Anwälten Ihrer besonderen couleur wiederholt übel missbracht wurde.

    Nun mal ganz langsam für den Schlosser aus Karl-Mars-Stadt:

    a)
    Sind die antisemtischen Regelungen nach dem Krieg gestrichen worden. Was blieb war ein Verbraucherschutzgesetz.

    b)
    Ist die Unzulässigkeit von Schmähkritik nie im Rechtsberatungsgesetz geregelt gewesen (vgl. das Urteil des AG München gegen Frau Rosenbach).

    c)
    Gibt es das Rechtsberatungsgesetzes seit mehreren Wochen nicht mehr (wer gegenteiliges behauptet lügt wirklich!), da es nunmehr das Rechtsdienstleistungsgesetz gibt - Das hat sich bisher wohl nicht bis Karl-Marx-Stadt herumgesprochen?

    d)
    Wäre diesem Verein auch nach neuem Recht keine Rechtsberatung gestattet.

    Ist es nicht so, dass diese Abmahnungen überhaupt nicht aus dem Motiv heraus erfolgten, sich vor Wettbewerb zu schützen oder Mitbürger davor zu schützen, durch Beratung von fachlich unversierten Bürgern Schäden zu erleiden? Ist es nicht viel mehr so, dass diese Abmahnungen und, soweit erfolgt, die nachfolgenden Klagen von Anfang an das einzige Ziel hatten, Kritiker wirtschaftlich zu schädigen?
    Reicht es nicht, wenn man damit Mandanten davor schützt, dass dort Anleitungen zum Prozessbetrug getätigt wurden?

    Es ist das gleiche niedrige Motiv der Rache, welches ich und viele andere dafür sehen, dass Sie die Domainpfändung veröffentlichen. Wenn Sie behaupten, dies geschähe rein aus wirtschaftlichen Interesse- dann haben Sie diese Behauptung mit Ihrer obigen Meldung selbst ad absurdum geführt.
    Unsinn - Frau Rosenbach hat Prozesse verloren und zahlte nicht. Hätte sie gezahlt, hätte sie noch ihre Domain. So wird es in kürze hierauf http://www.abmahnung.de einen anderen Inhalt geben.

    Sie sind doch straffes CSU-Mitglied. Wie verträgt sich Ihre Handlungsweise eigentlich mit christlichen Moralvorstellungen und den christlichen Geboten?
    Du sollst nicht stehlen! In der fraglichen Selbsthilfegruppe wurden aber Anleitungen für das verschleiern kopierter Werke gegeben.

    Ich habe es Ihnen schon mal in das Gebetsbuch geschrieben: So, wie Sie "dem Recht zum Durchbruch verhelfen", fördern Sie lediglich das Faustrecht. Das, was Sie machen, nenne ich einen Missbrauch der Gerichte und somit des Geldes der Steuerzahler für Ihre persönlichen Kleinkriege gegen Kritiker.
    Also bisher haben SIE den Justizkassen zu einem vielfachen an Geld verholfen, als was ich zahlen musste (nur AG München). Nachfolgend "nur" die mir bekannten Verfahren, die Sie durch Gerichtsentscheidungen verloren haben:


    LG Frankfurt a.M.
    Urteil rechtskräftig; Ordnungsgeld über mehrere tausend Euro.

    AG Kassel: Zwei Urteile rechtskräftig

    LG Hamburg: Trotz Ankündigung bisher kein Widerspruch gegen die EV eingelegt und die Justizkasse kassiert.

    LG Kassel: Trotz Ankündigung bisher kein Widerspruch gegen die EV eingelegt und die Justizkasse kassiert.
    LG Kassel: Zwangsgeld über Euro 1.000,-

    LG Krefeld: Trotz Ankündigung bisher kein Widerspruch gegen zwei EV`s eingelegt und die Justizkasse kassiert.

    Sollte ich was vergessen haben oder mir nicht alle Gerichtsentscheidungen bekannt sein, so können Sie es gerne ergänzen.

  12. #12

    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Was ist erwiesen? Hat das LG Kassel nicht gegen Sie ein Zwangsgeld verhängt. Zumindest das LG Kassel hat Ihren "Beweisen" nicht geglaubt. Das wievielte Ordnungsgeld-/Zwangsgeld ist das denn schon, dass Sie "fast freiwillig" zahlen dürfen

    Sie lügen schon wieder, Gravenreuth.

    Bis jetzt hat das LG Kassel mich in der Sache noch nicht einmal gehört.
    Die Tatsache, dass Sie eine falsche eidessattliche Erklärung abgegeben haben steht unumstößlich fest.

    Das einzige, was Sie vorschützen können ist ein ziemlich hoher Grad an Demenz.

    Ich erinnere Sie daran, dass ich auch das Ordnungsgeld des AG München nicht zahlen muss. Das hatten Sie Ende 2005 oder Anfang 2006 beantragt. Wegen genau des Artikels, von dem Sie im Juni 2006 an Eides statt behaupten, Sie hätten den erst am 25. mai 2006 zur Kenntnis genommen.

    Genau so sieht eine erweislich falsche Versicherung an Eides statt aus.

    Was kann man Ihnen denn noch glauben?

    fastix® a.k.a. Jörg Reinholz

  13. #13
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von fastix
    Sie lügen schon wieder, Gravenreuth.

    Bis jetzt hat das LG Kassel mich in der Sache noch nicht einmal gehört.
    Sie wollen also ernsthaft behaupten, dass die Ihnen schon bestens bekannte Gerichtsvollzieherin Ihnen nicht bereits am 26. Juli 2006 ein EV mit Antragschrift zugestellt hat? Ich habe zumindest den Zustellnachweis im Original mit Stempel und Unterschrift.

    Sie wollen ferner ernsthaft behaupten, dass ihnen nicht bekannt ist, dass das LG Kassel gegen Sie bereits am 14. August ein Zwangsgeld verhängt hat, da Sie sich (mal wieder) nicht an eine EV gehalten haben.

    Sie wollen ferner ernsthaft behaupten, dass nachdem

    a) das Urteil des LG Frankfurt rechtskräftig wurde und
    b) das OLG Frankfurt das Ordnungsgeld über einige tausend Euro bestätigte

    Sie diese nicht bezahlen müssen?
    Geändert von Gravenreuth (10. 09. 2006 um 19:46 Uhr)

  14. #14

    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von Gravenreuth

    a)
    Sind die antisemtischen Regelungen nach dem Krieg gestrichen worden. Was blieb war ein Verbraucherschutzgesetz.
    Falsch. Es blieb ein Gesetz, welches einen Monopolanspruch für Mitglieder der Anwaltskammern garantiert. Würden diese einige besondere Mitglieder rauschmeissen, dann würde ich es akzeptieren.

    In keinem anderen Staat gibt es ein solches Gesetz.

    Es lügt, wer behauptet, dies wäre ein Gesetz, welches die Verbraucher schützt.

    c)
    Gibt es das Rechtsberatungsgesetzes seit mehreren Wochen nicht mehr (wer gegenteiliges behauptet lügt wirklich!)

    "Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten, es bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.."

    Gefunden:

    http://www.bmj.bund.de/enid/37667d86...lungen_58.html

    Wer lügt hier? Ich?

    d)
    Wäre diesem Verein auch nach neuem Recht keine Rechtsberatung gestattet.
    Ihnen aber noch immer- und nach meiner Meinung ist das ein erheblicher Mangel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie eine Rechtsberatung leisten können.


    Reicht es nicht, wenn man damit Mandanten davor schützt, dass dort Anleitungen zum Prozessbetrug getätigt wurden?
    Wie ist das, wenn ein Anwalt hingeht und ein Gericht belügt, dass er einen Artikel, wegen dem er acht Monate zuvor schon abgemahnt hatte, erst seit ein paar Tagen kenne? Ist das kein Prozessbetrug? Ich denke gerade Sie sollten sich hier eines Urteiles enthalten.

    So wird es in kürze hierauf http://www.abmahnung.de einen anderen Inhalt geben.
    Die Domain sollte dann schon mal in den Proxys und firmeneigenen DNS-Servern sowie Firewalls dieser Welt gesperrt werden. Hinsichtlich Ihrer engen Beziehungen zu Mario Dolzer ist zu befürchten, dass dort maliziöser Inhalt (Dialer, Trojaner) auftaucht.

    Noch was: Soll ich mal berichten, wie Sie versuchen sich der Zahlung der ca. 1800 Euro Gerichtskosten aus dem verlorenen Verfahren in München zu entziehen oder diese zu verzögern? Ich kann das jämmerliche Bild, welches Ihr Handeln hier ergibt, gewiss sehr gut darstellen.

    Du sollst nicht stehlen!
    Du auch nicht. Und Du sollst nicht lügen. Machst Du aber!


    LG Frankfurt a.M. Urteil rechtskräftig; Ordnungsgeld über mehrere tausend Euro.
    Die werde ich im Knast absitzen. 500 Euro pro Tag, Krankenversicherung, ausgewogene Ernährung und die Genugtuung für die Pressefreiheit 6 Tage in den Knast zu gehen.

    AG Kassel: Zwei Urteile rechtskräftig
    Ja. Ich war ein Esel. Ich habe nicht damit gerechnet, dass der Prozessvertreter Mario Dolzers so dreist lügen wird und hatte einen mir unwichtigen Ausdruck vergessen. Ich kann aber noch in die Hauptsache gehen. Und wie es aussieht werde ich das auch tun.

    LG Hamburg: Trotz Ankündigung bisher kein Widerspruch gegen die EV eingelegt und die Justizkasse kassiert.

    LG Kassel: Trotz Ankündigung bisher kein Widerspruch gegen die EV eingelegt und die Justizkasse kassiert.
    Sie sind aber sehr scharf darauf, den Supergau zu erleben. Mann, Mann, Mann- Ihren Gleichmut möchte ich haben.

    LG Kassel: Zwangsgeld über Euro 1.000,-
    Welches nicht eingetrieben werden wird.

    LG Krefeld: Trotz Ankündigung bisher kein Widerspruch gegen zwei EV`s eingelegt und die Justizkasse kassiert.

    Sollte ich was vergessen haben oder mir nicht alle Gerichtsentscheidungen bekannt sein, so können Sie es gerne ergänzen.
    Ja. Die des LG München, wo Sie Ihre Klage zurückzogen und ankündigten vor das LG Hamburg zu ziehen. Das haben Sie dann dreist belogen und so die oben erwähnte Einstweilige Verfügung erwirkt.

    Im einzigen Verfahren gegen Sie, in welchem ich bisher gehört wurde, habe ich durch Ihren Klagerückzug gewonnen.

    Wann zahlen Sie endlich die Gerichtskosten? Oder soll ich Abmahnwelle.de gleich wieder bei Ihnen pfänden lassen?

    Wenn Sie versuchen die Gerichtskosten aus dem Urteil des LG Hamburg eintreiben zu lassen, dann ergänze ich die bereits gestellte Strafanzeige wegen meineidlicher Falschaussage auch noch durch eine solche wegen (Prozess-) Betruges.

    Die Münchner Anwaltskammer ist übrigens am Fortgang der Geschichte interessiert. Dann muss die Kammer nämlich handeln.

    Noch etwas: Immer, wenn Ich Ihnen die Leviten lese antworten Sie in letzter Zeit stereotyp mit nahezu der gleichen Aufzählung. Sie sind also gar nicht der humorvolle und verschmitzt lächelnde Gesprächspartner, als der Sie von Ihren Freunden (Ich meine, das sind nun wirklich nicht viele) dargestellt werden.

    fastix® a.k.a. Jörg Reinholz
    Geändert von fastix (10. 09. 2006 um 20:32 Uhr)

  15. #15

    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von fastix
    Sie lügen schon wieder, Gravenreuth.

    Bis jetzt hat das LG Kassel mich in der Sache noch nicht einmal gehört.
    Darauf:

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Sie wollen also ernsthaft behaupten, dass die Ihnen schon bestens bekannte Gerichtsvollzieherin Ihnen nicht bereits am 26. Juli 2006 ein EV mit Antragschrift zugestellt hat?
    Was soll das denn werden? Hören Sie denn nie auf damit zu verwirren?
    EV heisst hier wohl "Einstweilige Verfügung" und wenn eine solche, wie geschehen, ohne mündliches Verfahren erlassen wird, dann wird der Verfügungsbeklgte nicht gehört. Also hat mich das LG Kassel noch nicht gehört. Ist es so, dass Sie das nicht wissen? Hängen Sie den Talar an den Nagel!

    Im konkreten Fall hatten Sie das LG Kassel und das LG Hamburg belogen. Sie haben zwei mal die gleiche Lüge vorgebracht:

    http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=364&start=1

    Sie können sich denken, wie ich Sie privat tituliere.


    fastix® a.k.a. Jörg Reinholz

  16. #16
    Kurt Knutson Avatar von Dieselhorst
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    woodstock hätte zumdindest einem von euch hier gut getan..

    bissl love, illegale drogen (die könnt ihr auch weglassen) und rock & roll

    (5min auf mein userpic schauen und ihr seht die welt mit anderen augen)
    _______________________________________________

    || I'm dirty, mean, mighty unclean ||


  17. #17
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von fastix
    EV heisst hier wohl "Einstweilige Verfügung" und wenn eine solche, wie geschehen, ohne mündliches Verfahren erlassen wird, dann wird der Verfügungsbeklgte nicht gehört. Also hat mich das LG Kassel noch nicht gehört.
    Durch die Zustellung der Antragsschrift wurde Ihnen das rechtliche Gehör gewährt. Sie meinen wohl, dass man hierauf noch nicht geantwortet/einen Widerspruch eingelegt hat. Letzteres ist richtig. Aber dafür brauchen Sie einen RA und der will einen Vorschuss von Ihnen sehen .....

  18. #18

    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Sie verwechseln wohl die Wahrheit mit Internetgerüchten. Natürlich gibt es auch das Gerücht, dass in der DDR eine gewisse Person Stasi-IM war. Ich kann es nicht beweisen und werde mir daher dieses Gerücht (auch nicht in Zitatform!) nicht zueigen machen.
    Aber verbreiten... Ja. Günter Freiherr von Gravenreuth, das war es, worauf ich gewartet habe!

    Es ist Ihr persönlicher Supergau.

    Hört, Hört! Günter Freiherr von Gravenreuth hantiert gegenüber Kritiker, der ihm Lüge und Meineid nachweist, mit falschen Stasi-Gerüchten!

    Wie sehr weit unten muss man sein, um so verwerflich zu handeln wie Sie?

    Sie vergessen was, Gravenreuth. Ich bin eine integre und beliebte Person. Mit dem sorgsam gestreuten Gerücht, welches ein TW_24 verbreitet, der ansonsten dadurch auffällt, dass er Dolzer und Sie verteidigt, kann man mich nicht treffen.

    Sie selbst haben sich soeben einen Gestank verpasst, den Sie nie mehr loswerden können. Ihr Handeln ist das hinterletzte, was man von einem Anwalt erwarten kann.

    Ich werde Ihren Beitrag den Gerichten vorlegen. Danke!


    fastix® a.k.a. Jörg Reinholz

  19. #19
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    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von fastix
    Ich erinnere Sie daran, dass ich auch das Ordnungsgeld des AG München nicht zahlen muss.
    Oh, da täuschen Sie sich aber! Das Ordnungsgeld wird nicht alleine deswegen gegenstandslos, weil der EV-Antrag in der II. Instanz zurück genommen worden war. Das Ordnungsgeld wurde doch gegen Sie verhängt, weil Sie eine gegen Sie ergangene einstweilige Verfügung nicht befolgt hatten. Sinn einer einstweiligen Verfügung ist, dass eine einstweilige Regelung getroffen wird. D.h., dass man eine EV auch dann zu befolgen hat, wenn man sie für falsch hält. Dagegen wehrt man sich mit dem Widerspruch nach § 924 ZPO und nicht durch Zuwiderhandlungen.

    Nachdem Sie sich also nicht an die EV gehalten haben, ist das Ordnungsgeld zu Recht ergangen. Und es wird auch nicht aufgehoben oder gegenstandslos, denn zum Zeitpunkt seiner Verhängung war die gegen Sie ergangene EV voll wirksam.

    Fragen Sie mal Ihren Anwalt, der wird Ihnen das bestätigen

  20. #20

    Standard Re: Buchtipp: Schwarzbuch Datenschutz. Ausgezeichnete Datenkraken der Big Brother Awa

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Aber dafür brauchen Sie einen RA und der will einen Vorschuss von Ihnen sehen .....

    Ist das nicht genau der Grund, warum Sie und Bernhard Syndikus Ihre Schulden bei mir nicht zahlen?


    fastix® a.k.a. Jörg Reinholz

  21.  
     
     
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