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Thinks different
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: /etc/Teapot
Beiträge: 2.027
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Sampling Gesetze
Guten Abend..
Da ich viel Musik mache in denen ich samples verwende aus mehr oder weniger bekannten tracks, und auch vorhabe diese Musik wiederrum zu veröffentlichen (Creative Commons Lizenz?), wollte ich euch mal fragen ob sich da jemand rechtlich auskennt? Von welchem Song darf was gesampelt werden, darf überhaupt, wenn ja in welchem maße und so weiter.. nehme auch gerne Weblinks an.
Danke schonmal - tea
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16. 09. 2006, 22:44
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#1
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Reiskocher †
Registrierungsdatum: Jun 2003
Ort: 1. Stock bei Mami
Beiträge: 1.836
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Re: Sampling Gesetze
Soweit ich weiß dürfen 10 sec. lange Samples genommen werden, bin mir jedoch nicht sicher.
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16. 09. 2006, 22:52
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#2
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Zaungast
Registrierungsdatum: Sep 2005
Ort: wo der Rhein faellt
Beiträge: 500
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Re: Sampling Gesetze
Hallo Mr.Tea,
Zusammenfassend sehe ich (I am not a lawyer ;o)) das so...
Wenn du einen Song coverst, d.h. mehr oder weniger orginalgetreu nachspielt, sind keine Genehmigungen erforderlich. Wenn das Lied urheberrechtlich geschuetzt ist muessen allerdings Tantiemen an den Komponisten gezahlt werden.
In Deutschland vertritt die GEMA fuer viele Komponisten die Rechte. Sie kassiert die Tantiemen um sie an den Kuenstler weiter zu leiten.
Anderst siehts jedoch beim Sampling aus.
Ohne Erlaubniss des Urhebers ist es meistens verboten, einfach etwas aus einem Musikstueck zu verwenden.
Siehe z.B. ...
Zitat:
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Das Gericht verurteilte die Plattenfirma Warner Music Group für ein Album ihres Künstlers Biz Markie. Er hatte drei Worte und etwas Musik aus einem Stück Gilbert O'Sullivans gesampled, ohne dafür die Erlaubnis zu haben - bis zum Urteil eine im Hip Hop übliche Praxis, die Veröffentlichungen wie beispielsweise von Public Enemy in ihrer Form erst möglich machte. Das Gericht urteilte, dass dies ein Verstoß gegen Copyright-Gesetze wäre. Quelle
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Zitat:
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Zitat von Uncleben
Soweit ich weiß dürfen 10 sec. lange Samples genommen werden,
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Das ist so nicht richtig. Erlaubt ist das nur wenn der uebernommene Teil so klein ist, dass er keine "persoenliche geistige Schoepfung" darstellt. Aber genaue zeitliche Grenzwerte gibt es da nicht. Unter anderem spielt es, abgesehen von der Laenge des Sampels, auch eine Rolle ob der entnommene Teil besonders charakteristisch für das orginal Musikstück oder den Künstler ist.
Eine einfache, allgemeingültige Erklärung, was nun erlaubt ist und was nicht, wird sich wahrscheinlich nicht finden.
Viele Infos ueber Sampeln, Covern und Remixen gibt es hier...
http://irights.info/index.php?id=24
mfg
dTT
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17. 09. 2006, 08:57
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#3
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Thinks different
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: /etc/Teapot
Beiträge: 2.027
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Re: Sampling Gesetze
danke, das klärt einiges.. man bewegt sich also beim samplen meistens auf glatteis
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17. 09. 2006, 09:16
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#4
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Volksverdummer
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: Köln
Beiträge: 1.048
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Re: Sampling Gesetze
alle bisherigen Gerüchte die eine zeitlich erlaubte Samplegrenze angeben sind vollkommener Unsinn.
Willst du etwas veröffentlichen musst du theoretisch von jedem einzelnen Sample die Rechte nachweisen können.
Kurzum : Songs mit fremden Samples zu veröffentlichen ist nicht erlaubt.
Samplelibraries kaufen (und so die Rechte erstehen) und Samples selber mit dem Synthie erstellen oder aufnehmen ist für Otto-Normal-Verbraucher der normale Weg; wenn man mal erfolgreich sein sollte hat man vielleicht auch mal die Möglichkeit die Rechte an bekannten fremden Samples zu erstehen.
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Der Teil mit der "persönlichen geistigen Schöpfung" ist aus dem Urheberrechtsgesetz, beschreibt aber, wann ein Titel als urheberrechtlich schützenswert gilt - dies ist bei Musikstücken idR der Fall - und daraus kann man sich dann nicht bedienen, eben weil dieses Stück ein Werk mit Schöpfungstiefe ist, und zwar jede Sekunde daraus.
Einen Präzedenzfall zu Samplelängen o.ä. hat es bisher nicht gegeben und bis dahin bleibt es eben illegal. (und samplebasierte Musik auf dem Glatteis...)
Der Schutz des Urheberrechts erlischt 70 Jahre nach Tod des Komponisten, so kannst du also Melodieteile von Mozart verwenden, wenn du sie selber einspielst; ein Sample von einer Orchester-CD ist aber immer noch illegal, weil hier wiederum das Ensemble als ausführender Künstler Leistungsschutz genießt.
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P.S.:
Es gilt natürlich auch "wo kein Kläger, da kein Richter" - Samples ohne Wiedererkennungswert wie z.B. Base, Snare etc. werden dir wohl keine Probleme bereiten.
Geändert von Hadys (17. 09. 2006 um 10:28 Uhr).
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17. 09. 2006, 10:13
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#5
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Zaungast
Registrierungsdatum: Sep 2005
Ort: wo der Rhein faellt
Beiträge: 500
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Re: Sampling Gesetze
Zitat:
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Zitat von Hadys
alle bisherigen Gerüchte die eine zeitlich erlaubte Samplegrenze angeben sind vollkommener Unsinn.
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Sag ich doch...
Zitat:
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Zitat von T-olleTante
Aber genaue zeitliche Grenzwerte gibt es da nicht.
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Das man fuer die Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Song, direkt mit dem Rechteinhaber einen Lizenzvertrag abschliessen sollte, war mir bekannt.
Nur hab ich das so verstanden, dass beim Sampeln, die Nutzung von sehr kurzen Tonsequenzen, sprich einzelnen Toenen, erlaubt ist, solange der Zusammenhang mit dem Original nicht assoziert werden kann. Also eben keine offensichtliche "persoenliche geistige Schoepfung" vorhanden ist.
i-rights schreibt dazu:
Zitat:
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Eine einfache, allgemeingültige und praktikable Erklärung, was schutzfähiger Teil eines Musikstückes ist und was nicht, gibt es leider nicht. Auch Urheberrechtsspezialisten tun sich mit der Beurteilung zumeist äußerst schwer. Möglich ist nur, einige Grundregeln darzustellen: Einzelne Töne sind nicht schutzfähig. Gleiches gilt für Tonfolgen, die nur aus wenigen Tönen bestehen (etwa einen kürzeren Drumloop) und einzelne Akkorde. Alles was darüber hinausgeht, ist im Zweifel geschützt, denn die Anforderungen an die Individualität von Musikstücken und Teilen davon sind sehr gering.
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Die Gema meint:
Zitat:
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Kriterien dafür, ob die Einwilligung der Rechtsinhaber erforderlich ist, sind die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer Begleitstimmen.
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Aber wie gesagt, IANAL und je mehr ich gerade darueber lese, desto verworrener erscheint mir das Dickicht des Urheberrechts.
mfg
dTT
Edit: Hab ich eben noch gefunden...
http://www.urheberrecht.org/news/2070/
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17. 09. 2006, 22:02
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#6
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Thinks different
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: /etc/Teapot
Beiträge: 2.027
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Re: Sampling Gesetze
das würde mir schon eher zusagen, aber das ist von 2004 und ein vorfall aus den staaten..
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18. 09. 2006, 10:17
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#7
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Zaungast
Registrierungsdatum: Sep 2005
Ort: wo der Rhein faellt
Beiträge: 500
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Re: Sampling Gesetze
Zitat:
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Zitat von Mr.Tea
...aber das ist von 2004 und ein vorfall aus den staaten..
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Selbst wenn das Urteil aktueller und ein Fall aus DE waere, bleiben die Fragen: Wie genau definiert sich 'Entfremdung kurzer Sequenzen'?
Ist der übernommene Teil – wenn auch sehr kurz – nicht doch besonders charakteristisch für das Musikstück? etc.
Sich als Laie, rein auf sein subjektives Gefuehl zu verlassen, scheint mir etwas gewagt.
Da ist die Chance, auf dem recht duennen Eis einzubrechen, hoch.
Ich wollte mit dem Link eigentlich auch nur verdeutlichen, dass es IMHO unter gewissen Umstaenden Ausnahmen gibt.
Dennoch, an deiner Stelle wuerde ich davon absehen, ohne Lizenz, geschuetzte Songs zu sampeln (auch kurze Tonsequenzen), um diese dann, in irgendwelcher Form, zu veroeffentlichen. Besonders wenn es sich auch noch um bekannte Tracks handelt.
Evt. finden sich ja Alternativen.
Ansonsten...
Zitat:
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Zitat von Hadys
Samplelibraries kaufen (und so die Rechte erstehen) und Samples selber mit dem Synthie erstellen oder aufnehmen ist für Otto-Normal-Verbraucher der normale Weg; wenn man mal erfolgreich sein sollte hat man vielleicht auch mal die Möglichkeit die Rechte an bekannten fremden Samples zu erstehen.
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mfg
dTT
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20. 09. 2006, 06:37
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#8
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TR808
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 530
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Re: Sampling Gesetze
Wollte mal fragen, wie es ist, wenn man Tracks veröffentlich, die auf Samples von Samplelibraries basieren bzw. Teile von kostepflichtigen VSTs enhalten?
Die Wahrscheinlichkeit, nachweisen zu müssen, dass man diese Pakete gekauft hat, ist ziemlich gering oder!?
Manche Instrumente sind ja schon sehr characteristisch und haben einen hohen wiedererkennungswert...
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26. 09. 2006, 01:36
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#9
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Thinks different
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: /etc/Teapot
Beiträge: 2.027
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Re: Sampling Gesetze
Zitat:
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Zitat von Rease
Die Wahrscheinlichkeit, nachweisen zu müssen, dass man diese Pakete gekauft hat, ist ziemlich gering oder!?
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Ich kann es natürlich nicht mit gewissheit sagen, aber ich würde mal behaupten die Warscheinlichkeit dass man von dir die Lizenzen nachgewiesen haben will ist noch geringer als die Sache mit den Samples..
So gesehen wären dass ja nicht nur die VST's oder Samplelibraries sondern auch das Programm mit welchem zu arbeitest bis hin zum Betriebssystem..
Ich denke solange du kein Dieter Bohlen bist wird sich da niemand so schnell drum kümmern
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26. 09. 2006, 01:47
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#10
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