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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Mission Impossible: Entkriminalisierung via Bagatellklausel

    Ein Gutachten zweier Forscher des Fraunhofer-Instituts ergab, dass die zunächst geplante, jedoch gestrichene Straffreiheit für den Datentausch im kleinen Maßstab via Bagatellklausel technisch nicht praktikabel war. Das Gutachten entstand im Auftrag der IFPI sowie des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Das Unmögliche möglich machte die IFPI dennoch: die Zahl der geshareden Files war bei der eDonkey-Razzia letzten Mai ausschlaggebend dafür, ob eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde.

    Gegen die "Kriminalisierung der Schulhöfe" sollte sich die im zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorgesehene Bagatellklausel richten. Der Tausch im kleinen Kreis bzw. Maßstab sollte so straffrei gestellt werden. Die Klausel wurde gestrichen, die Lobby der Medienindustrie wehrte sich massiv gegen die befürchtete Legalisierung der Tauschbörsen und privatem Tauschen.
    Der technische Aufwand sei zu hoch, falls ein Rechteinhaber nachweisen müsse, dass ein Filesharer Dateien in großem Umfang zum Tausch anbiete

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  2. #2
    Pädagogisch wertvoll!
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    Standard Re: Mission Impossible: Entkriminalisierung via Bagatellklausel

    Zitat Zitat von gulli:news
    Das Gutachten entstand im Auftrag der IFPI sowie des Börsenvereins des deutschen Buchhandels.
    Wie nennt man das noch? Parteigutachten? Und wie aussagekräftig ist sowas?
    Zitat Zitat von gulli:news
    Golem zitiert Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels:
    "[...]Denn bei modernen Tauschbörsen wie eDonkey bzw. eMule ist der Blick auf die Festplatte des Anbieters in aller Regel nicht mehr möglich."
    Höchstens hat man den Blick in den gesammten Shared-Ordner, aber auf die ganze Festplatte nur mit Einsatz von Exploits usw.

  3. #3
    Mitglied
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    Standard Re: Mission Impossible: Entkriminalisierung via Bagatellklausel

    Nehmen wir mal an, Gerichte entscheiden, dass in einem solchen Fall in dubio pro reo gilt, das heißt jedes Delikt wird als Bagatellfall behandelt, bis der Kläger das Gegenteil nachweist. Dann wird wohl niemand schneller mit einer Lösung des unlösbaren Problems zur Stelle sein, als die Industrie

  4.  
     
     

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