Massenhaft unzulässige Übergriffe durch die Polizei
In den letzten Nächten vergangener Tage haben außer sich befindliche Polizisten in Budapest massenhaft Verbrechen begangen. Die außergewöhnliche Lage rechtfertigt nicht die Mißachtung der rechtlichen Ordnung durch die Staatsbürger, aber auch nicht durch die Ordnungsmacht. Auch der Polizeibeamte darf sich dem Recht nicht entziehen, denn die Bürger können dann jederzeit zum Opfer der Willkür werden.
Einige, bis jetzt bekannt gewordene Fälle extremer, brutaler Übergriffe seitens der Polizei:
Mittwoch Nacht wurde ein junger Mann -in seinem Rucksack ein auf der Strasse gefundener, liegen gelassenem polizeichlicher Gummistock- auf dem Weg vom Kossuth-Platz zu seiner Wohnung in der Nähe des Ungagischen Radios von 8 bis 10 Polizisten auf den Boden geschleudert und brutal zusammengeschlagen. Danach schleppten sie ihn ins Radiogebäude, wo man ihn zur freier Willkür der anwesenden 15 bis 20 Polizisten hinwarf. Er wurde gnadenlos mißhandelt. So ist sein Unterkiefer gebrochen, sein Kopf aufgeplatzt, er erlitt schwere Quetschungen und ist zur Zeit in ärztlicher Behandlung. Als er sich an der Grenze zur Bewußtlosigkeit befand, stieß man ihn mit solcher Gewalt in den Gefangenentransporter, daß seine Brust beinahe zerdrückt wurde. Hiernach fuhr man ihn auf die Polizeiwache, wo er in Handfesseln stundenlang knien mußte, bis man ihn ein Geständnis unterschriben ließ, demnach er betrunken mit dem Gummistock in Richtung Polizisten hantierte, weswegen er in Gewahrsam genommen werden mußte.
Donnerstag Nacht ist ein Einwohner von Körút von seiner Wohnung runtergegangen zum Schauen, ob sein Fahrzeug beschädigt wurde, als er von Polizisten überrant wurde. Man legte ihm Handschellen an und nahm ihn in Gewahrsam. Zur gleichen Zeit wurde ein Jugendlicher aus einer Dreiergruppe die unter einem Torbogen heraskam von 8 Polizisten verschleppt, zusammengeschlagen und getreten. Er liegt mit schweren Verletzungen im Krankenhaus unter Polizeiwache.
Zur gleicher Zeit wurden zwei in ihre Wohnung in Körút eilende Jugendliche von Polizisten überrannt und mißhandelt, dann in Gewahrsam genommen, unter den Augen von zwei ausländischen Berichterstattern.
Ausschnitt aus dem Zeugenbericht eines Einwohners in Körút über eine Polizeiaktion, die die Kategorie der übermässigen polizeilichen Gewalt bis ins Letzte ausschöpft:
"Die schon gefangenen und mit den Händen nach Hinten gefesselten max. 17 Jahre alte Jungs haben sie auf einmal angefangen zu schlagen, mit Händen, Schlagstock, dann stieß man sie jeweils in ein Polizeiauto und dort ging das Schlagen mit Fußtritten ergänzt weiter: Die Kommandoleute stützten sich mit beiden Händen an den oberen Türkanten des Autos ab und traten schwungvoll mit beiden Füßen ins Fahrzeuginnere, und das mehrmals hintereinander. Dann stiegen jeweils zwei dazu, die Türen schlossen sich, und die Wagen erschütterten von den Schlägen, deren dumpfe Töne auch so hörbar waren. All das dauerte 1-2 Minuten an, wonach aus einem der Autos die laut geschrieene Frage erklang: "Was sind die Zielpunkte?! Wo sind die anderen hingegangen?! Was wollt ihr angreifen?!", doch die Antwort darauf war nur unartikuliertes Röcheln und Gewimmer."
Donnerstag Nacht gingen Vater und Sohn vom Kossuth-Platz nach Hause, doch am Nyugati-Platz verfingen sie sich in die Pressen wütender Gruppe der Bereitschaftspolizei. Der Junge fragte erstaunt die nähernden Polizisten, ob sie Ungarn seien? Daraufhin rannten sechs-sieben auf sie zu, warfen sie zu Boden und legten ihnen Fesseln an, dann gings ab in den Gefangenentransporter.
Zahlreiche Zeitungsreporter wurden während ihrer Arbeit mißhandelt, obwohl dem Pressetätigkeit ausführenden Reporter während Ausübung seiner Berufes Schutz zusteht, festgeschrieben in der Rechtsordnung zum Schutz für den, der die zum Gemeinwohl dienende Anmeldung tätigt bzw. den Vorschlag macht.
Und man könnte lange weiter aufzählen, dies sind lediglich herausgegriffene Samenkörner unter den massenhaften Rechtsverletzungen.
Die obigen Handlungen erfüllen die im Strafgesetzbuch (SGB = Btk.) unter 226. § festgehaltenen Mißhandlungen im öffentlichen Verfahren und den Verstoß - wenn die Verletzung innerhalb von 8 Tagen heilbar ist und der Verletzte Privatklage erhebt - der leichten Körperverletzung, oder die schwere Körperverletzung bei Verletzungen, die über 8 Tagen heilen.
Die von der Stiftung für Nationalen Rechtschutz und anderen Rechtschutzorganisationen (Helsinki Komission, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Amnesty International) festgestellten Rechtsverletzungen müssen sofort beendet werden, und die Täter müssen für diese verantworten.
Wir schlagen vor, wer solch polizeiliche Willkür erfährt, oder zum Opfer derer wird, der soll Zeugen suchen und Bildbeweise beschaffen, dann - ob Beweise vorhanden oder nicht - soll er Anzeige gegen Unbekannt machen in Schriftform bei Budapesti Nyomozó Ügyészség (H-1056 Budapest, Belgrád rakpart 5., Tel.: +36-1-266-5730) oder persönlich zu Protokoll nehmen lassen. Diese Dienststelle verfügt über den Wirkungsbereich zum Fahnden bei solchen Handlungen und die Fahnder handeln danach gründlich. Außerdem kann der Betroffene innerhalb von 8 Tagen nach der Verfügung Beschwerde einlegen bei BRFK (H-1139 Budapest, Teve utca 4-6., Tel.: +36-1-443-5500), was diese innerhalb von 15 Tagen überprüfen muß. In der Anzeige schildern Sie das Geschehene und geben Sie den Ort, die Zeit und wichtige Umstände an. Man kann auch anrufen: ORFK Telefontanú (bűncselekmények): 06 (80) 555-111
Wer mit diesem Recht lebt, darf im Zusammenhang mit der Beschwerde und der Anzeige keinerlei Nachteile erfahren, deswegen muß man das tun im Interesse der Verschleppten bzw. um die polizeiliche Übergriffe zu bremsen.
Budapest, den 23.09.2006
Stiftung für Nationalen Rechtschutz (Nemzeti Jogvédő Alapítvány)
www.nemzetijogvedo.hu