Sie werden sich nichts böses dabei gedacht haben: in der aktuellen EULA von Microsoft Vista ist eine Klausel enthalten, die das Veröffentlichen von .NET-Benchmarks nur gemäß der Richtlinien Microsofts zuläßt. Benchmark-Regularien fanden sich bereits in anderen MS-Produkten, die sich anders als Vista indessen nicht an den Privatanwender richteten. Die Befürchtung: der unbedarfte Nutzer wird sich fragen, welche Art der Vista-Kritik ihm als "Benchmarking" ausgelegt werden könnte. Sollte man erst die aktuelle Vertragslage bei Microsoft nachschlagen, bevor man ein herzhaftes "Mein Windows Vista ist lahmer als mein Ubuntu!" in sein Blog setzt?
Unter dem Punkt "9. MICROSOFT .NET BENCHMARK TESTING." verweist Microsoft an die Adresse http://go.microsoft/fwlink/?LinkID=66406, um die Kriterien zu definieren, unter denen Benchmarks des .NET Framework 3.0 publiziert werden. Diese sind weitgehend vernünftig: Microsoft fordert unter anderem, dass Testergebnisse unter nachvollziehbaren Bedingungen und zusammen mit der Angabe von Testplattformen, Hard- und Software sowie der eingesetzten Testmethoden publiziert werden müssen.
Die Kritik
Hab ich das richtig verstanden? Microsoft schreibt mir vor, auf welche Weise ich bei meinem Windows Vista einen Benchmark durchführe?
Mit welchem Recht?
Als nächstes kommt denn wohl auch noch sowas hier: "Wenn dein Rechner länger als 30sec. zum booten benötigt, bist du selbst schuld und dein Rechner wird beschlagnahmt. Es folgt eine Geldstrafe, deren Höhe von Microsoft individuell festgelegt wird." - Es lebe Microsoft! lol......
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