gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
gullinews
gulli:News Redaktion
 
Benutzerbild von gullinews
 
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 5.968
AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung voran

Mit dem am Mittwoch vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung sollen Telefon-, Handy-, Email- und Internetdaten gespeichert werden, durchsetzen, obwohl anhängige Gerichtsverfahren voraussichtlich deren Verfassungswidrigkeit ergeben werden. "Damit nimmt Frau Zypries einen Verfassungsbruch bewusst in Kauf", so der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Auch die FDP hält die Datenspeicherpläne für rechtlich nicht haltbar.

Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof nach der Entscheidung zur Fluggastdatenübermittlung auch die Vorratsdatenspeicherung kippen wird.
"Im Hinblick auf die anhängigen Gerichtsverfahren wäre es ein Gebot der Vernunft, die geplante Vorratsdatenspeicherung zumindest bis zum Abschluss dieser Verfahren auszusetzen. Andernfalls erwartet die Politik bei der Vorratsdatenspeicherung das gleiche Waterloo wie beim Europäischen Haftbefehl und beim Luftsicherheitsgesetz."
kommentiert Breyer. Die FDP gab bereits gestern bekannt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof zum IP-Logging bei T-Online der Verfassungskonflikt bei Zypries' Plänen vorgesehen sei. Eine Vorratsdatenspeicherung sei unter den gegebenen Umständen nicht rechtmäßig.
Obwohl selbst ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestags die Zulässigkeit

weiterlesen
Alt 09. 11. 2006, 10:11 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
quasimodo2000
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: ed2k-net
Beiträge: 1.105
Re: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung vora

Zypris = Gegnerin der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei der Vorbereitung einer totalitären Diktatur

Und auch noch eine besonders Gefährliche, da sie schon mitten im Machtapparat sitzt.


Früher sind solche Subjekte "verschwunden worden".
Ach ja, die guten alten Zeiten.

Freiwillige ?
Alt 09. 11. 2006, 10:41 quasimodo2000 is offline Mit Zitat antworten #2
AlbertvonAachen
Kleriker
 
Benutzerbild von AlbertvonAachen
 
Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 41
Re: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung vora

Gestern im Radio hat die Tante stolz rumposaunt, dass angeblich 90% aller Anschlüsse noch Telekom seien und man dort sowieso schon 6 Monate speichere.....
Gehts noch????? Eigentlich müsste sie doch ein Verfahren gegen die Telekom anstreben, weil es eben illegal ist.... ARMES DEUTSCHLAND!
Alt 09. 11. 2006, 11:01 AlbertvonAachen is offline Mit Zitat antworten #3
deleted user
 
Beiträge: n/a
Re: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung voran

Was regt ihr euch denn so künstlich auf?

Jeder weiss doch wie es in good old Germany gehandhabt wird:

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Schuh, und daran wird sich auch nix ändern solange Terroristen uns in dieser Welt den Garaus machen. Und wenn wir keinen Terror mehr haben lässt sich die Frackträger-Union von Politikern eben etwas anderes einfallen, so einfach ist das.

Lebt doch nicht in einer Traumwelt und faselt nicht von Gesetzen. Die sind einzig und alleine dazu da um gebrochen zu werden.
Was wäre wenn sich jeder an Gesetze hält, die Anwälte und Gerichtsbarkeiten könnten einpacken. Mich überrascht schon lange nix mehr in diesem Staat, die machen was sie wollen und daran wird sich nix ändern.

[Sarkasmus = ein]Ob ein dritter Weltkrieg helfen würde?. Denn dürfte wieder alles von neuem beginnen und aufgebaut werden - vielleicht würde dann einiges besser? Aus Schaden wird man bekanntlich klug[Sarkasmus = aus]
Alt 09. 11. 2006, 11:09 Mit Zitat antworten #4
deleted user
 
Beiträge: n/a
Re: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung voran

Zitat:
lässt sich die Frackträger-Union von Politikern eben etwas anderes einfallen

Na, na, VORSICHTIG!


M. f. G.

der Fracktraeger
Alt 09. 11. 2006, 11:17 Mit Zitat antworten #5
deleted user
 
Beiträge: n/a
Re: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung voran

Hehe das wusste ich das sowas kommt
Alt 09. 11. 2006, 11:18 Mit Zitat antworten #6
da_chilla
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 7
Re: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung voran

Na, da kommt sicherlich auch bald wieder die Diskussion um verschlüsselte Kommunikation auf. Ich rege mich ja schon gar nicht über die unsinnigen Gesetze auf, an die man sich ja wie schon gesagt wurde eh nicht halten kann. Traurig ist aber, dass die Politik für sowas Zeit hat, wenn sie es nicht mal schafft, wichtigere Probleme wie die Gesundheitsreform ordentlich zu lösen.
Alt 09. 11. 2006, 14:38 da_chilla is offline Mit Zitat antworten #7
knockon
Mitglied
 
Benutzerbild von knockon
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 204
Re: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung vora

... und es gibt immernoch Leute, die dieses Szenario als Verschwörungstheorien abtun

Aber mal im ernst; wie @Slaky schon sagt; "war klar daß sowas kommt", .......bzw. schon da ist. Da wird Berufung oder Revision von den beklagten ISP eingelegt, und in der Zwischenzeit verweist man auf die Umsetzung der Richtlinie zum europäischen Telekommunikationsgesetz.
Unsere "Lenker" möchten doch schlieslich wissen woher der Wind weht, damit man das Segel entsprechend auf Kurs bringen kann.
Alt 10. 11. 2006, 11:13 knockon is offline Mit Zitat antworten #8
Toady
Mitglied
 
Benutzerbild von Toady
 
Registrierungsdatum: Jul 2003
Beiträge: 5.218
Re: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung vora

Also, ich weiß gar nicht warum sich *jetzt* alle so darüber aufregen, ebenso halte ich den "Hype" um Holger Voss für total übertrieben.

Der Bundestag hat schon im Februar mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD gefordert, dass die Bundesregierung die Regelung des TKG aufweicht:
http://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600545.pdf

Ich zitiere mal aus obiger BT-DrS 16/545

Zitat:
Ziffer I

(...)

8. „Ins Leere“ läuft das Ermittlungsinstrument der Auskunft derzeit immer dann, wenn die relevanten Daten von dem betreffenden Diensteanbieter gar nicht oder nur sehr kurzzeitig gespeichert werden, weil dieser sie zu Abrech- nungszwecken nicht benötigt; dies ist aufgrund der zunehmenden Verbrei- tung von Pauschaltarifen (so genannten Flatrates) immer häufiger der Fall. Diese Daten werden nach geltendem Recht grundsätzlich nicht gespeichert. Damit hängt zurzeit die Wirksamkeit dieser Ermittlungsmaßnahme im Ein- zelfall von dem jeweils zwischen dem Kunden und dem Diensteanbieter vereinbarten Tarifmodell ab.

9. Diese Defizite lassen sich nur durch die Einführung gesetzlicher Speiche- rungspflichten beheben, da nur auf diese Weise die Verfügbarkeit derjenigen Datenarten, deren Kenntnis durch die Strafverfolgungsbehörden in Ermitt- lungsverfahren typischerweise von großer Bedeutung ist, für einen be- stimmten Zeitraum sichergestellt werden kann. Im Rahmen der vorgesehe- nen Evaluation durch die Europäische Kommission sollte auch geprüft werden, ob es nicht Alternativen zur Speicherung von Telekommunika- tionsdaten auf Vorrat für die Zwecke der Strafverfolgung gibt, zumal die Abgrenzung zwischen Verkehrs- und Inhaltsdaten immer schwieriger wird.

10. Die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für Telekommunika- tionsverkehrsdaten greift allerdings in die Grundrechte sowohl der Nutzer als auch der Anbieter von Telekommunikationsdiensten ein; konkret betrof- fen hiervon sind das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und die Freiheit der Berufsausübung nach Artikel 12 Abs. 1 GG. Die Abfrage der gespeicherten Daten kann zudem weitere Grundrechte, wie etwa die Presse- und Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG berühren. Diese Grundrechte sind in einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen von besonders großer Bedeutung. Eingriffe in diese Grundrechte, von denen zahlreiche Personen betroffen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind besonders schwerwiegend und bedürfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung.

11. Die genannten Grundrechte sind jedoch nicht vorbehaltlos gewährleistet. Ihre gesetzliche Einschränkung ist zur Verfolgung vernünftiger Gemein- wohlbelange, wie etwa der Gewährleistung einer wirksamen Strafverfol- gung in bestimmten Kriminalitätsbereichen, zulässig, wenn hierbei insbe- sondere die Grenzen der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, also die einschränkende gesetzliche Regelung zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist.

(...)

So wirklich neu ist das nun wirklich nicht, bei der BNetzA beschäftigt sich ein ganzes Referat schon seit Monaten um die konkrete Umsetzung, angedacht und schon grob geplant war ein solcher Schritt schon lange vor London - und es hat keinen Menschen interessiert, nichteinmal hier gab es News zu dem Thema.
Alt 10. 11. 2006, 14:45 Toady is offline Mit Zitat antworten #9
Themen-Optionen Antwort


Themen-Optionen

Gehe zu



Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 05:26 Uhr.
Angetrieben von vBulletin
Copyright ©2000 - 2006, Jelsoft Enterprises Ltd.
narcissism.gullisys.net

Anmelden

Benutzername
Kennwort
© Copyright 1998-2008 gulli.com home | regeln | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads | disclaimer |
Message Boards and Forums Directory