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... will die Börse zurück
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 925
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Gemagebühren?
Hi,
ich bin im SV Team unserer Schule. Wir haben vor als kleines Geschenk an die Schüler (die haben uns grade frisch gewählt) einen Film auf Großbildleinwand zu zeigen. Die Hardware haben wir, aber ich würde gerne wissen, ob und wenn wie viel die Gema, bzw. deren Gegenstück für Filme (kein plan, wie das dann heißt) habe will, wenn wir einen neueren Film zeigen. ich kann leider auf der offziellen HP, sowie hier im Board nichts dazu finden. Hat vielleicht jemand ne Preisliste oder so für mich?
Gruß
W4ker
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18. 09. 2006, 20:44
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 453
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Re: Gemagebühren?
gema ist doch nur für musik zuständig oder irre ich mich da?
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18. 09. 2006, 20:54
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#2
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2005
Ort: Hölle auf Erden
Beiträge: 1.363
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Re: Gemagebühren?
Jau, stimmt. Jemand ne Ahnung, wer dann für filmische Verwertungsrechte zuständig ist?
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19. 09. 2006, 12:09
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 453
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Re: Gemagebühren?
das müsste es glaube ich sein.
Zitat:
1. Welche Filme darf ich öffentlich zeigen?
Öffentlich vorführen dürfen Sie alle Videos / DVDs, die mit dem Aufdruck "V + Ö" versehen sind. Diese sind freigegeben für nichtgewerblichen Verleih und nichtgewerbliche öffentliche Vorführung.
2. Für welche Filme brauche ich Vorführrechte?
Vorführrechte brauchen Sie für alle mit roten Punktaufklebern versehenen Videos und DVDs aus dem Bestand der Religionspädagogischen Medienstellen Kiel / Hamburg, sofern Sie diese öffentlich vorführen wollen. Denn diese Filme dürfen ausschließlich privat vorgeführt und nur mit Genehmigung der auf der Kassette angegebenen Urheber öffentlich gezeigt oder kopiert werden!
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in den Video- bzw. DVD-Hüllen.
3. Wo bekomme ich die Vorführrechte?
Vorführlizenzen erhalten Sie bei der VIDEMA, einem Zusammenschluss der wichtigsten Rechteinhaber. Sie schließen mit der VIDEMA einen Vertrag ab, in dem Sie (u.a.) Datum und Anzahl der Vorführung(en) sowie Anzahl der Teilnehmer pro Vorführung angeben müssen. Daraus errechnet sich die zu entrichtende Gebühr. Wenn Sie in regelmäßigen Abständen Vorführungen planen, ist auch der Abschluss über ein ganzes Jahr möglich, für den dann eine pauschale Vergütung zu entrichten ist. Dies empfiehlt sich aber nur, wenn Sie genau abschätzen können, wieviele Vorführungen Sie durchführen werden, da zuviel gezahltes Geld nicht zurückerstattet wird.
4. Die VIDEMA - Adresse
VIDEMA Deutschland
Beethovenstr.12
80336 München
Tel.: 089 / 345-939
Fax: 089 / 335-755
Email: info@videma.de
HP: www.videma.de (Hier finden Sie die Liste aller Spielfilme, für die Sie Vorführlizenzen erhalten können)
Bitte wenden Sie sich für den Vertragsabschluss direkt an die VIDEMA. Über die Religionspädagogischen Medienstellen sind die Vertragsformulare nicht zu beziehen.
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19. 09. 2006, 13:00
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#4
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... will die Börse zurück
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Apr 2006
Beiträge: 925
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Re: Gemagebühren?
ah, danke genau das hab ich gesucht. Vielen Dank für die schnellen Antworten, ihr seid echt TOP!!!
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19. 09. 2006, 19:06
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#5
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Volksverdummer
Registrierungsdatum: Apr 2003
Ort: Köln
Beiträge: 1.048
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Re: Gemagebühren?
Rechte für Spielfilme für solche Vorführungen lohnen sich für Privatpersonen in der Regel nicht. Du müsstest für hohe Minutenpreise direkt mit dem Verleih verhandeln oder eben mit einem Treuhänder wie der oben angegebenen Videma. Da musst du idR pro Film mindestens die Rechte für einen längeren Sendezeitraum kaufen - für deine Zwecke wahrscheinlich nicht bezahlbar. Sowas macht man heimlich oder lässt es.
Schreib denen doch mal, mich würde mal interessieren was die dir für ein Angebot machen wollen.
edit :
Wieso les ich hier eigentlich in einem Thema vom September rum ? Ich muss ins Bett.
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16. 11. 2006, 21:47
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#6
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 12:19 Uhr.
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