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04. 12. 2006, 16:43 #1
Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
Die vier Rechtsanwälte Eickelberg, Hoenig, Rueber und Siebers sind eine Fachfrau und drei Fachmänner fürs Strafrecht und bloggen was ihnen in ihrer tagtäglichen Praxis über den Weg läuft und als erwähnenswert erscheint. Der Berliner Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig übernahm jetzt das Mandat für einen Tontechniker, dessen PC im Verlauf einer Hausdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz beschlagnahmt worden ist. Aus dem Elefanten keine Mücke machen, dachte man sich wohl beim Amtsgericht Berlin Tiergarten.
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05. 12. 2006, 21:35 #21FS4ALL FANATIC
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Re: Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
So ein dummer und zynischer Unfug! Denk mal selber drüber nach was du da von dir gibst, wenns eigene Hirn nicht ausreicht kann ichs dir gern erklären.
Zitat von kasper1704
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05. 12. 2006, 22:12 #22
Re: Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
Es hätte in noch schlimmer treffen können !

seeya Tigger
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05. 12. 2006, 22:47 #23W4kerdeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
Zitat von da2kirby
Lächerlich! Möchte mal wissen, wo du das her hast...
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06. 12. 2006, 09:02 #24Mitglied
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Re: Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
also das mit der bestechung ist mir sehr suspekt. hier sollte eine fixierung des patienten und initial haldol iv. schnell abhilfe schaffen. die therapie könnte man mit risperdal oder sulpirid fortsetzen.
mal ernst beiseite:
richter wenden geltendes recht an. und wenn geltendes recht besagen würde, dass dem raubkopierer alle finger der linken hand abzuhacken sind, würden sie auch solche urteile sprechen. ohne zu hinterfragen, ob angemessen oder nicht.
und da liegt die gefahr im staate! die organe stützen jede auch noch so sinnfreie und widersprüchliche staatliche "idee".
und das letztere keine völkischen (man beachte den wortwitz) einfälle sind, liegt klar auf der hand.
es bedarf also keiner bestechung, sondern lediglich eines gewirrs unsinniger und unangemessener rechtsnormen, um solche auswüchse treiben zu lassen!
es kann nicht sein, dass sich verurteilte raubkopierer aus dem finanziellen aspekt heraus wünschen, doch lieber wegen besitzes kinderpornografie verurteilt worden zu sein!!! bei letzterer ist es nämlich nach tatbestandsmerkmalen unerheblich, ob du viel oder wenig besessen hast.
diese ambivalenz fällt aber nur demjenigen ins auge, der nicht tagtäglich damit beschäftigt ist, rechtsnormen wie am fließband und am volk vorbei zu beschließen.
der verliert nämlich nicht den blick dafür, was angemessen ist und was nicht.
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06. 12. 2006, 20:34 #25Mitglied
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Re: Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
hi volks,
nun ja, daß B****** könnte genausogut für zb. die trackersites Bitreactor oder Bittorrent stehen, oder? fragt sich, wie gefährlich es geworden ist auf diese weise zu sharen?
die diskussion über "geschmierte" rechtsinstitutionen halte ich für unnötig, denn es steht ja wohl eindeutig fest, daß sich der betreffende user ein programm runtergeladen hat, ohne dafür etwas zu bezahlen und wurde erwischt. überzogen ist die reaktion - hausdurchsuchung, beschlagnahme und hochnotpeinliches verhör. dabei sollte eigentlich dem fachkundigen auge des gesetzes sofort auffallen, ob es sich hier um einen waschechten raukopierer hndelt, derr daheim eine großbrennerei mit tausenden illegalen kopien hat, oder ob es sich hier nur um einen kleinen gelegenheitsdieb handelt, der sich mal ein billigsberger-progrämmchen heruntergeladen hat. was passiert eigentlich, wenn man beim download von mehreren programmen erwischt wird? kommt dann gleich die staatliche exekution und vollstreckt die todesstrafe? da klagen die richter, daß sie die klageflut nicht in den griff bekommen und labern über bagatellgrenzen und dann maschiert gleich das halbe justizministerium bei einem ertappten user in die stube und stellt alles auf den kopf. also wirklich!
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06. 12. 2006, 22:04 #26
Re: Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
Wenns so weiter geht werden wahrscheinlich 99% der computer Besitzer im Knast sitzen das wird sehr eng werden !!!!!!
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07. 12. 2006, 00:02 #27Mitglied
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Re: Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
so ganz abstrakt gedacht...
selbst wenn diese ganze aktion als abschreckung dienen soll, könnte sie doch glatt nach hinten losgehen. wenn der 08/15 bürger jetzt aufhört sich zeux aus den tauschbörsen zu ziehen aus lauter angst erwischt zu werden, wird es sich doch lieber an "fachkundige piraten" wenden, von denen er sich die software gegen "kleines entgeld" holt. insofern würden sich diese "fachkundigen piraten" doch dumm und dämlich verdienen, wenn leute aufhören würden zu ziehen...?
was meint ihr...?
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07. 12. 2006, 00:17 #28
Re: Strafmaß einer Raubkopie für 39 Euro: 18 Monate ohne Existenzgrundlage
Ist doch Lobyismus pur das Ganze, hier werden ganz klar Lobyinteressen durch Politiker vertreten, die ja auch deshalb so bereitwilich solche Maßnahmen einwilligen, weil sie mehrheitlich 0% Ahnung haben, das sind keine sachkundigen Experten, eine echte Disskussion hat nie statgefunden. Es wird immer so gatan als wären es einige wenige "Verbrecher", dabei besitzen mindestens 50% aller deutschen Haushalte eine illegale CD zuhause oft ohne das zu wissen. Abschreckende Wirkung gleich 0.
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