Thema: Logistep und Konsorten
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30. 08. 2007, 17:22 #2161Gesperrt
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Re: Logistep und Konsorten
wo sind denn die Beträge vom Stufenkollegen hin?
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30. 08. 2007, 18:01 #2162
Re: Logistep und Konsorten
Hallo @ all ...
...hier nun der versprochene Bericht:
Meine Anwältin hat die mir geschickte Abmahnung natürlich scharf kritisiert. In der mir übermittelten Form der Abmahnung, ist gar keine Schadenersatzforderung möglich. Wenn schon überhaupt, dann müssten die Anwaltskosten (ähnlich einer Kostenrechnung) genauestens aufgeschlüsselt sein und der angeblich entstandene Schaden nachgewiesen werden (bei p2p-Nutzern nahezu ausgeschlossen bzw. extrem aufwendig).
Wie schon jemand hier im Forum schrieb, stellt sich die Frage, weshalb nicht gleich der gesamte Schadenersatz geltend gemacht wird.
Heute wurde die abgeänderte UE (Wortlaut siehe weiter unten) abgeschickt. Auf weitere Schreiben der Kanzlei soll nicht reagiert werden. Erst wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, sollte man reagieren .. allerdings dann nur in Zusammenarbeit mit einem Anwalt.
Hier nun der Wortlaut des Schreibens: (Namens- und Adressdaten wurden von mir weggelassen):
Sehr geehrte Herren Kollegen,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Herrn XY, Adresse usw., an.
Ordnungsgemässe Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Meine Mandantschaft legte hier ihr Schreiben vom -Datum- vor.
Unbeschadet der Tatsache, die die Inhaberschaft Ihrer Mandantschaft an den streitgegenständlichen Verwertungs- und Nutzungsrechten nicht erwiesen ist und mein Mandant sich des behaupteten Rechtsverstoss nicht bewusst ist, gebe ich zur Vermeidung weitergehender gerichtlicher Verfolgung namens und in Vollmacht, auf Punkt 5 der Vollmachtkopie wird verwiesen, für meinen Mandanten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die nachfolgende Unterlassungserklärung ab.
Herr XY wird es bei Vermeidung der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 EUR an die oben genannten Unterlassungsgläubiger, -hier kommen jetzt die Firmen, die im Auftrag des Raubanwalts beauftragt haben- , für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung ab sofort unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, Bücher und Hörbücher , Ihrer Mandantschaft, insbesondere das Hörbuch -Hörbuch XY von Firma XY- ganz oder einzelne Teile davon der Öffentlichkeit im Internet oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten, zu verwerten und/oder wiedergeben zu lassen.
Kosten Ihrer Inanspruchnahme wird mein Mandant nicht übernehmen.
Schadenersatz wird ebenfalls nicht geleistet.
MfG
Rechtsanwalt Dr. hc WC Sowieso
Das orientiert sich an einer Vorlage die ich im Netz gefunden habe.Meine Anwältin sagte dazu, das dieses Schreiben (das im Netz gefundene und von einem User gepostete ... vielen Dank dafür!!!) schon recht perfekt sei.
Ich reagier erst wieder auf ein Schreiben von einem Gericht.
...und die 50 Euro beim Anwalt waren mir das auch wert...immerhin etwa 1/10 der eigentlichen Forderung .. ok, ich weiss .. Ausgang ist ungewiss.
MfG
Herr Ert
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30. 08. 2007, 18:47 #2163Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Ich habe heute Nachmittag auch mal mit nem Anwalt gesprochen.
Der hat erst vor kurzem so einen Fall gehabt.
Er meinte er habe ne abgeänderte UE geschickt (so wie die im Netz, vielen Dank erstmal) und außerdem noch Fragen gestellt.
Er meinte selbst wenn ich das schon weiss auf jeden Fall machen.
Also z.B Aktenzeichen verlangen, über das Netzwerk befragen (welches? wie arbeitet das?), über die Datei befragen (was is das überhaupt?), über das Antipiracy-prog fragen (welches? welche version? wie genau arbeitet das?) usw
Der Fall würde jetzt mehrere Monate zurückliegen und er hätte bis heute nix von denen gehört.
Er meinete halt, dass solche Fragen (ich hab ja das Recht das zu erfahren bevor ich handel) bei denen mit haufen Arbeit verbunden wären und die das deshalb nicht wieder behandeln --> es fällt untern Tisch.
Auf jeden Fall waren dem KUW sowie auch S&W ein Begriff
Ich werd jetzt einfach mal das machen was er mir geraten hat --> also das was er auch getan hat bei seinem Fall
Halte euch auf dem laufenden
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30. 08. 2007, 19:13 #2164Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo zusammen,
Zitat von Herr Ert
mein Fall liegt schön länger zurück - trotzdem lese ich hier noch mit: Mann weiss ja nie was so noch kommt ...
Meine beiden Fragen bzw. Anmerkungen zum Beitrag von Herrn Ert:
1) Warum die Empfehlung der Vertragsstrafe von konkret 5001,00 Euro ? - In der Vorlage-UE ist das doch so formuliert, dass der Betrag noch offen ist ("Hamburger-UE") und im Fall der Fälle von einem Gericht noch zu bestätigen ist.
Ist nun 5001 Euro besser, da nun gedeckelt ? (und wegen - ich weiss - Gerichtszuständigkeit)
2) Wäre es nicht besser den Teil der UE mit "irgendwie allen Werken Ihrer Mandantschaft" nur durch das konkret abgemahnte Werk bzw. Werke zu beschränken ?
Schönen entspannten Abend noch
Danyl
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30. 08. 2007, 19:53 #2165
Re: Logistep und Konsorten
Hallo,
das mit den 5001 Euronen hängt irgendwie mit der Zuständigkeit der Gerichte zusammen ... ab 5001 Tacken ist wohl das jeweilige Landgericht zuständig .. laut meiner Anwältin sitzen da ...Zitat: ..."eh die besseren Juristen..." Zitat Ende ..so habe ich das jedenfalls verstanden.
Zu Punkt zwei:
Hier geht es wohl um eine Vertragsstrafe, der man sich verpflichtet, wenn man die Original-UE unterzeichnet. Das heisst, wenn man die Files denen man bezichtigt wird wieder per upload und/oder mit anderen Möglichkeiten einer breiten Öffentlichkeit (wie z.B. p2p) zugänglich macht, bezahlt man richtig viel Geld ("nach billigem Ermessen")...deshalb nimmt man wohl gleich alle Werke des Mandanten (Verlages) ... somit sollte man es tunlichst sein lassen, nochmal irgendwas von denen zu laden.
Im übrigen habe ich die Ausführungen meiner Anwältin so verstanden, daß die Möglichkeit besteht, wenn man die Original-UE unterzeichnet und zurückschickt, daß man dann erst recht Gefahr läuft eine richtig fette Rechnung (Vertragsstrafe) zu bekommen....hier im Forum sind doch recht viele Leute die zu Unrecht beschuldigt werden (nie emule usw. installiert, aber trotzdem Abmahnung mit angeblichem IP-Nachweis) und u.a die könnte dann sowas treffen..
...bin weiss Gott kein Experte .. aber so hab ich das verstanden.
MfG
Herr Ert
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31. 08. 2007, 21:33 #2166Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Na dann willkommen im Club NBK!
Hab auch Post von Kornmeier & Partner erhalten.
Im Auftrag von Digiprotect
275 Euro Schadensersatz
250 Euro Anwaltskosten
Client: Emule
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31. 08. 2007, 23:43 #2167Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Lagebericht: Frist seid über einen Monat abgelaufen, bissher nichts neues bekommen.
Zitat von Daimaju
Keine abgeänderte UE abgeschickt.
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01. 09. 2007, 00:29 #2168Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo liebe Leute,
auch mich mag KuW vor einer UhR-Klage schützen,
und dafür soll ich zum Dank gleich zweimal für zwei verschiedene Schmuddelfilme zahlen.
Ich habe diese Dateien nie geladen und diese Filme nie gesehen.
Wie auch viele Andere hier, bin ich ein unschuldiges Opfer.
Brief 1, erhalten am 30.08.07
Datei Tyra Misoux - Sommertagstraum DIVX DVDRIP2.rar
P2P-Netzwerk: torrent
Orig. Prod. Name: Tyra Misoux - Sommertagstraum
Kosten für Abmahnung: 135 EUR
Geringer Abgeltungsbetrag: 115 EUR
Gesamtforderung: 250 EUR
Angedrohte Vertragsstrafe bei Zuwiederhandlung: 25.000 EUR
Frist für UE: 06.09.2007
Brief 2, erhalten am 30.08.07
Datei Tyra_Misoux_Klinik_der_Lust_DIVX_DVDRIP_DEUTSCH_XXX_SEX2.rar
P2P-Netzwerk: torrent
Orig. Prod. Name: Klinik der Lust
Kosten für Abmahnung: 135 EUR
Geringer Abgeltungsbetrag: 115 EUR
Gesamtforderung: 250 EUR
Angedrohte Vertragsstrafe bei Zuwiederhandlung: 25.000 EUR
Frist für UE: 06.09.2007
Infos wie IP, Datum und Uhrzeit gebe ich ungerne preis.
In manchen .to-Boards wird noch empfohlen nicht zu reagieren, was ich aber so gelesen habe, ist das wohl die Masche der einstweiligen Verfügung, die ein Schuldgeständnis darstellt.
Ich weis, trotz der massenhaften Infos nicht, was ich machen soll.
Angeschrieben wurde mein Vater, ich muss ihm das spätestens sonntag-Abend erklären, damit wir zum Anwalt gehen können, um zu beraten, ob man gleich reinen Tisch machen soll, um Kosten zu sparen, oder ob man erst mal etwas hinhalten kann und nach und nach nachgibt.
Was mir nur auffällt ist, dass es ja nicht wenige Anwälte gibt, die scheinbar ihre Hilfe einem gerade aufzwängen wollen. Kuttger wäre ein Bsp, aber es gibt da sicher noch mehr, die im Windschatten dieser Abmahnungen rege Nachfrage erhalten.
Auch wird in den Medien zuwenig darüber berichtet.
Oder ist man von den ganzen Horrormeldungen schon so abgestumpft, dass man solche "Bagatelldelikte" nicht mehr wahrnimmt.
Da ich mir nicht zutraue einem "erfahrenen" Anwalt mit meiner Unkenntnis eine mod. UE, zusammen mit mir, zum Fraß vorzuwerfen, werde ich wohl eine vom Anwalt aufsetzen lassen, die besagt, dass:
-es kein Schuldeingeständnis gibt,
-es unterlassen wird in zukunft ein derartiges Delikt zu begehen, bei möglichst geringer Vertragsstrafe,
-keine Abmahnungskosten getragen werden,
Natürlich möchte ich überhaupt nicht zahlen, nicht mal diesen Abgeltungsbetrag, der anscheinend bei mir deutlich höher liegt als bei Strassenflirts oder sonstigen mir bekannten Fällen.
Vielen Dank für euer Ohr, Auge... na ihr wisst schon wie ich das meine.
/edith:
hab noch was wichtiges vergessen zu sagen und fragen.
Die haben als Datum ende Juni angegeben, bis dato sind ca. 2 Monate vergangen.
Wer versichert mir, dass die nicht in einem monat Sachen vom Juli abmahnen?
Sind die verpflichtet oder muss ich dann wirklich den Rechtsweg ausschöpfen um nicht endlos geschröpft zu werden?
Und wenn ich dann schon die UE abgegeben habe, ob mod. oder nicht, habe ich dann überhaupt noch eine Chance im Zivilrechtlichem Prozess, wenn die tatsächlich diese Masche durchziehen wollen?
OK, ich denke, ich habe es kapiert.
Wenn UE so abgegeben wird, hat man eigentlich miese Karten beim ZP, und wenn es eine mod. UE war sieht es nicht unbedingt viel besser aus.Geändert von QWERT80 (01. 09. 2007 um 02:36 Uhr)
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01. 09. 2007, 07:09 #2169Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
man was gibst du fuer nen bockmist von dir
mir wird schlecht, und das in der frueh
"OK, ich denke, ich habe es kapiert.
Wenn UE so abgegeben wird, hat man eigentlich miese Karten beim ZP, und wenn es eine mod. UE war sieht es nicht unbedingt viel besser aus."
-> ich glaub eher du hast garnix kapiert
guten morgen
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01. 09. 2007, 10:02 #2170Perfektion
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Re: Logistep und Konsorten
Bisher siehts zumindest bei Digiprotect so aus:
Wenn man auf den 1.Brief hin nix macht kommt anscheinend bei vielen gar kein 2.Brief an bzw. sehr spät
Wenn man zur Frist hin die mod. UE sendet kommt aber der 2. Brief von Kornmeier und Partner, wie bei mir, komischerweise bei mir gleich nach dem WE nach der Frist....mal schauen wies jetzt aussieht, meine 2.Frist ist seit gestern abgelaufen ^^
Vllt. war da die mod.UE echt unnötig.
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01. 09. 2007, 10:46 #2171Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
@slackito
Wir sind alle ein wenig gestresst und empfindlich momentan,
kein Grund andere gleich so anzufahren.
Ich gebe auch nur wieder, was ich woanders gelesen und irgendwie für glaubwürdig halte.
Ich hab das Gefühl in der Kostenfalle zu sitzen,
was man auch macht oder eben nicht macht, es kostet Geld.
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01. 09. 2007, 15:03 #2172Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
ja sorry, mag sein das ich etwas gestresst bin und etwas unfreundlich wurde. aber woher willst du wissen das es dich geld kostet?
so wie ich das bis jetzt mitgekriegt habe, gibts noch keinen einzigen fall der vor gericht gelandet ist (zivilrechtlich)
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01. 09. 2007, 16:15 #2173Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
doch, die gibt es, allerdings nur wenige, wurde hier und im alten Megathread schon öfters daraufhingewiesen
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01. 09. 2007, 16:22 #2174
Re: Logistep und Konsorten
Fullquote, wegen Seitenwechsel:
Das kann Dir im Hinblick auf eine hierdurch evtl. verhinderte EV niemand abschließend beantworten.
Zitat von Bloodnight
Das Ziel der mod. UE war jedoch niemals, dass Du anschließend nicht mehr "belästigt" wirst.
Oder hast Du das erwartet?
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01. 09. 2007, 21:04 #2175Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
haste paar quellen wegs den gerichtsvorladungen/ergebnisse?
waren das richtige oder waren das EVs?
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01. 09. 2007, 21:44 #2176Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Quelle: 123-recht.net...Aktenzeichen: 2007-XXXXX-XXXXXXX
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
Ich, Username verpflichte mich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber
rechtsverbindlich – gegenüber der Firma GGG Filme, Leopoldstr. 82, 80802 München (oder sonstige Firma wie Kochmedia)
1. es zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Werk „BLA BLA BLA“
oder Teile des Selben im Internet öffentlich zu verbreiten oder auf sonstige Art und
Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu
verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten und/oder verwerten
und/oder wiedergeben zu lassen, insbesondere im Rahmen der Teilnahme an so
genannten Peer-to-Peer Netzwerken dieses urheberrechtlich geschützten Werkes oder
Teile des Selben im Tausch anzubieten.
2. für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens
eine vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall
von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an die Firma
GGG Filme (oder sonstige Firma) zu zahlen.
Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften
Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 ZPO abgegeben.
3. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein
verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden
Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.
__________________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift)
und als 2. Zettel mit in den Brief:
Aktenzeichen: 2007-XXXXX-XXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu oben genanntem Vorgang bin ich mir keiner Schuld bewusst.
Mit freundlichen Grüßen
UserName
__________________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift)
Anlage: UE
Wie würdet ihr diese mod. UE beurteilen?
Mein Vater ist sich zwar keiner Schuld bewusst und ich will es nicht sein.
Ich tendiere zwar auch eher dazu auf tot zu spielen, aber die Folgen wären, dass mein Vater erst mal alles abbekommt.
Wenn ich diese Gierschlunde doch abspeisen könnte, aber selbst die 115EUR pro brief für den rechteinhaber sind mir zu viel.
Ich habe zwar etliche Male gelesen, dass diese Abmahngebühren vom RA unangebracht sind. Aber so recht weis ich auch nicht.
Quelle: http://www.beckmannundnorda.de/abmahnung.html
Hier wird auch empfohlen, dass man die Abmahnung beantworten sollte.
Jedoch mod. und strafbewährt, wenn man weiter Kosten eines Verfahrens scheut etc.
Und die Mahnkosten soll man ausdrücklich verweigern. Aber wie schreibt man das im Juristendeutsch?
Was ist aber mit den Gebühren für den Rechteinhaber, soll man die auch verweigern?
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02. 09. 2007, 05:00 #2177Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
bin zwar kein jurist. aber auch bei deinen link kann man den schluss ziehen das UNSERE abmahnung ungerechtfertigt sind
Bsp. die Kosten für eine anwaltliche Abmahnung bestimmen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert liegt im gewerblichen Bereich regelmäßig zwischen 10.000 und 50.000 EURO, aber kann je nach Schwere des Verstoßes, wirtschaftlicher Bedeutung und Größe der beteiligten Unternehmen.
bei einer einzigen datei kann es sich ganz sicher nicht um einen GEWERBLEICHEN bereich handeln. aus diesem grund sind die UE die mit bis zu 25000 eur Vertragsstrafe gekennzeichnet sind schon man gar nicht rechtens.
genau wie : "Wortlaut und Inhalt der Unterlassungserklärung müssen genauestens überprüft werden, da diese häufig unverhältnismäßig weit formuliert sind oder eine zu hohe Vertragsstrafe enthalten. Dies ist besonders gefährlich, da später für jeden einzelnen Verstoß die festgesetzte Vertragsstrafe fällig wird. Auf ein Verschulden des Abgemahnten kommt es dabei nicht an."
da stehts ja sogar mit der unverhälnismäßigen vertragsstraffe.
Vor allem die Klausel "Ist die abmahnung begründet"!! sollte jeden zu denken geben.
Du musst selber überlgen ob eine Abmahnung wo nur eine ip angegeben ist die teilweis vor 5 monaten vom provider an dich vergeben wurde, tatsächlen einen ausreichenden grund darstellt dich abzumahnen.
also ich bin der meinung. IGNOR, höchstens abgeänderte UE mit begleitschreiben.
wer zahlt ist selber schuld.
mfg
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02. 09. 2007, 10:17 #2178Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Abmahnung:
RA : Kornmeier und Kollegen
Auftraggeber: 3p Gesellschaft für Kommunikation
Datum: 09.2006
Datei:105_sebastian_haemer_-_sommer_unseres_lebens.mp3
Client: eMule (hatte ich noch nie auf meinem PC)
Unterlassungserklärung: 150,oo € Schadensersatz
Anwaltskosten: 250,oo €
Abmahnung im Dez erhalten
Status:
bisher nichts gemacht
Hallo wollte mich mal wieder melden, hab bisher nichts weiteres bekommen.
Falls noch was kommen sollte werde ich mich gerichtlich zur wehr setzen,
da die ip-Nr in der Abmahnung falsch ist.
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02. 09. 2007, 10:44 #2179Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
@weihnachtsgeld
Sehe ich das richtig, du hast in keinster Weise auf deren Abmahnung reagiert?
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02. 09. 2007, 17:15 #2180Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Jetzt ich
Abmahnung
RA Waldorf
Auftraggeber: DHV Hörbuchverlag GmbH
Datum: Mai 2007
Datei: 2 Hörbücher
Client: eMule
Schadenersatz: 100 Euro
RA Kosten : 506 Euro
Gestern hat meine Mutter das Schreiben erhalten, ist aus allen Wolken gefallen. Erst Panik, aber mein Vater bleibt bei sowas eigentlich cool. Trotzdem war das Winzerfest versaut. Haben uns dann mal im Netz kundig gemacht und sind hier gelandet.
Nun meine Frage.
Habe gelesen das RA Waldorf ein anderes Kaliber (als die anderen RA) sind.
Was ist da dran und muß ich da was beachten? Wir wollten eigentlich nicht reagieren.


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