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Registrierungsdatum: Oct 2007
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Re: Logistep und Konsorten
@Hadron: Nein mein Freund ich bin nicht sauer auf dich. *dich drück*
Ich kann mir in unserem Bürokratenverseuchten Staat mit all den Gsesetzen einfach nicht vorstellen das man so was einfach machen kann.
Ich werde auf alle Fälle weiterposten und euch über den Schriftverkehr auf den laufenden halten.
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30. 10. 2007, 15:20
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#2726
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Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 17
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Re: Logistep und Konsorten
@Ahtan:
Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Gerade Firmen machen doch nichts ohne ihre eigenen Anwälte und wenn sich einer schon des Namens bemächtigt kriegen die schon das Jucken im Finger.
Kenne da meine Ex-Firma die sich einfach auf die HP das Alien von H.R. Giger gepinselt haben. Da warte ich auch drauf das die einer abmahnt.
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30. 10. 2007, 15:31
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#2727
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Re: Logistep und Konsorten
Vor einer solchen Antwort würde ich empfehlen, die so genannte "Erbensucher"-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1999 zu lesen, BGH III ZR 322/98.
Hier werden die Grenzen der GoA aufgezeigt.
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30. 10. 2007, 16:05
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#2728
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Registrierungsdatum: May 2006
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Beiträge: 1.519
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Re: Logistep und Konsorten
Zitat:
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Zitat von Der_Retter
Hier werden die Grenzen der GoA aufgezeigt.
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Das "Ja" habe ich zugegebenermaßen ziemlich "ungeprüft" abgesondert. Trotzdem wird in den Texten der Abmahnungen das Thema Geschäftsführung ohne Auftrag ständig erwähnt. Selbst in meinem persönlichen Abmahn-Exemplar von vor fast zwei Jahren wird auf §§ 677 ff. BGB Bezug genommen.
Demnach entspräche es meinem Interesse, abgemahnt zu werden. Schließlich mache man mich dadurch auf mein unrechtmäßiges Handeln aufmerksam und verhindere dadurch einen weit kostenintensiveren urheberrechtlichen Prozess. Deshalb wäre ich verpflichtet, die Abmahngebühren zu bezahlen.
Um bei der Klempner-Analogie zu bleiben: Wir haben für Sie den Klempner gerufen, damit in Ihrem Interesse verhindert wird, dass noch Schlimmeres geschieht. Nun müssen sie uns den Klempner bezahlen.
Ich bin nur Google-Jurist. Als Laie entnehme ich der Urteilsbegründung ( BGH III ZR 322/98) das Hauptargument, dass dem dortigen Kläger der Fremdgeschäftsführungswille gefehlt habe. Vor allem aber liest man dort:
Zitat:
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Zitat von BGH
Einen vertraglichen Vergütungsanspruch des Klägers hat bereits das Landgericht mit Recht verneint. Wegen der Weigerung des Beklagten, den vom Kläger vorbereiteten Vertragsentwurf zu unterschreiben, ist eine Honorarvereinbarung zwischen den Parteien nicht zustande gekommen, ungeachtet dessen, daß [...]
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Wie nun, wenn man das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung - unabhängig von einem Schuldeingeständnis - einfach als Vertragsunterzeichnung wertet und dann weiter als Einwilligung zur erfolgten Geschäftsführung?
Mir scheint es, als sei dies die Hauptargumentation, wenn gewisse Abmahnanwälte neuerdings von einer Verpflichtung zur Zahlung der Abmahngebühren reden.
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30. 10. 2007, 17:13
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#2729
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Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 17
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Re: Logistep und Konsorten
Hallöle,
hier mal das Schreiben was uns unser Anwalt gesendet hat nachdem wir Ihm das Schreiben von Waldorf vorgelegt haben.
<<Sehr geehrter Herr xxx
Ich nehme Bezug auf unser Telefonat.
Sie schliessen aus das auf „regulärem Wege“ mit Ihrem Rechner Tauschhandel in der vorgeworfenen Form angeboten worden sein könnte…….
*unwichter Absatz*
Die Gegenseite hat in formaler Hinsicht unzutreffend eine Vollmacht nicht vorgelegt. Ich werde daher schon aus diesem Grund das gegnerische Schreiben zurückweisen. Um nicht den selben Fehler zu machen bitte ich, mir die anliegende Vollmacht schnellstmöglich per Fax zukommen zu lassen>>
Und nun das Schreiben was an Waldorf ging:
<<Sehr geehrte Kolegin,
zu der vorgenannten Angelegenheit zeige ich an, die rechtlichen Interessen des Herrn xxx aus xxx zu vertreten. Ihr Schreiben wurde mir vorgelegt. Hierzu halte ich fest:
Eine Vollmachtsurkunde war Ihrem an meinen Mandanten gerichteten Schreiben nicht beigefügt. Insoweit Ihre Ausführung rechtsgeschäftliche Charakter haben, werden sie hiermit zurückgewiesen. Eine das Mandat in lückenloser Legitimationskette erweisende urkundliche Nachweisung der Vertretungsvollmacht mag nachgereicht werden.
Zur Sache selbst wird äußerst vorsorglich festgehalten, dass der Ihrerseits behauptete Tauschhandel mit dem im Eigentum meines Mandanten stehenden Rechner definitiv nicht angeboten worden ist. Mein Mandant würde für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Nachweis führen, dass ein Zugriff über seinen Rechner während des von Ihnen angegebenen Zeitraumes explizit nicht stattgefunden hat. Folglich scheidet jede andere Variante für den vermeintlich ermittelten Sachverhaltes als die eines Systemversagens aus.
Eine Erstattung von (wohl noch nicht an Sie gezahlter?) Rechtsanwaltsvergütung durch meinen Mandanten kommt nach allen nicht in Betracht, insbesondere auch in Ansehung des Umstandes, dass über eine einforderbare Rechtsanwaltsvergütung in gehörig offengelegter Berechnung bislang hier nichts bekannt geworden ist.
Zuletzt werden äusserst vorsorglich die von Ihnen gesetzten Fristen ausdrücklich als unangemessen kurz gerügt.>>
Einige Passagen sind gekürzt. Mal sehen was das wird.
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30. 10. 2007, 17:36
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#2730
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Re: Logistep und Konsorten
@Hadron
Nein, halt, langsam.
Nicht 2 Dinge miteinander verwechseln: GoA für den "Downloader" [keine Diskussionen bitte an dieser Stelle, ob/wann/wie ein DL strafbar ist, ich nehme die Bezeichnung nur der Einfachheit halber] und die GoA für die Rechteinhaber.
Fall 1:
Musiker M beauftragt Kanzlei K, die Leute abzumahnen, die sein Lied in Tauschbörsen teilen.
Der Anspruch auf die RA-Gebühr ergibt sich aus GoA gegen den Downloader. Denn: Es ist immer noch billiger, ihn abzumahnen, als gleich zu verklagen. (Angeblich. Nach der Reform der RVG bzw. der Umwandlung von Brago in RVG muss man das eigentlich erstmal durchrechnen.)
Fall 2:
Kanzlei K denkt sich, wir mahnen mal jemanden ab, der Lieder aus den Charts tauscht. Der Musiker M weiß davon nichts.
Hier gibt's dann gleich 2 GoAs:
GoA-Ansprüche gegen den Musiker. Denn es ist ja eigentlich sein Geschäft, seine Rechte im Internet wahrzunehmen und abzumahnen.
Zu einem solchen Vorgehen hat sich der BGH in Erbensucher geäußert.
Und GoA gegen den Downloader. Da ist es das Gleiche wie oben.
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30. 10. 2007, 17:37
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#2731
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Re: Logistep und Konsorten
Zitat:
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Zitat von Ahtan
Dürfen Abmahnkanzleien erstmal fröhlich abmahnen und sich hinterher die Erlaubnis der Rechteinhaber holen?
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Nein, dürfen sie nicht. Wenn es eine Kanzlei trotzdem macht, fehlt es für eine Gebührenerstattung an einem Auftrag des Rechteinhabers.
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30. 10. 2007, 20:29
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#2732
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.519
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Re: Logistep und Konsorten
@Retter, Eikmeier:
Danke für die Klärung. Der Fall 2 (Kanzlei K mahnt ins Blaue hinein ab und holt sich nachträglich die Erlaubnis) ist in meinen Augen hier in unseren Fällen ohnehin nur ein konstruierter.
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30. 10. 2007, 23:11
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#2733
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 17
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Re: Logistep und Konsorten
@Eikmeier,
also ist die ganze Abmahnung reinster Humbug habe ich das richtig verstanden?
Geändert von Tsherno (31. 10. 2007 um 11:29 Uhr).
Grund: Schlafmangel
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31. 10. 2007, 11:20
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#2734
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Re: Logistep und Konsorten
Zitat:
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Zitat von Hadron
@Retter, Eikmeier:
Danke für die Klärung. Der Fall 2 (Kanzlei K mahnt ins Blaue hinein ab und holt sich nachträglich die Erlaubnis) ist in meinen Augen hier in unseren Fällen ohnehin nur ein konstruierter.
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GoA beschreibt ein Verhältnis zwischen dem Rechteinhaber und dem Verletzer. Es ist im mutmaßlichen Interesse des Verletzers, die Angelegenheit außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.
Und es geht da sicher nicht um die Kostenersparnis für den Verletzer. Im Wettbewerbsrecht ist die Abmahnung zwischenzeitlich auch kodifiziert.
GoA führt aber nicht dazu, dass ich mich als Anwalt quasi selbst beauftragen kann.
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31. 10. 2007, 11:38
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#2735
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Re: Logistep und Konsorten
Zitat:
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Zitat von Tsherno
@Eikmeier,
also ist die ganze Abmahnung reinster Humbug habe ich das richtig verstanden?
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Wenn ein Anwalt eine Abmahnung versendet und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordert, ohne über einen entsprechenden Auftrag des Rechteinhabers zu verfügen, dann kann dieser Anwalt:
1. keine Unterlassung verlangen, denn ihm steht das Recht ja gar nicht zu;
2. keine Übernahme der Anwaltskosten verlangen, denn diese sind ja nicht entstanden, weil es an einer Beauftragung durch den Rechteinhaber fehlt;
3. keinen Schadensersatz verlangen, denn auch der Schadensersatzanspruch entsteht ja naturgemäß bei demjenigen, der die Rechte hält.
Aber Vorsicht. Ich kann mir jetzt nicht wirklich vorstellen, dass eine Kanzlei so vorgeht. Aber man lernt ja jeden Tag hinzu...
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31. 10. 2007, 11:45
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#2736
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 105
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Re: Logistep und Konsorten
Zitat:
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Zitat von Hadron
@Retter, Eikmeier:
Danke für die Klärung. Der Fall 2 (Kanzlei K mahnt ins Blaue hinein ab und holt sich nachträglich die Erlaubnis) ist in meinen Augen hier in unseren Fällen ohnehin nur ein konstruierter.
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Naja..sicherlich mag das hier erstmal nur konstruiert sein...aber welcher Rechteinhaber hat was dagegen, Kohle abzugreifen UND noch was gegen die bösen bösen Raubkopierter getan zu haben ? Insofern sehe ich keinen wirklich plausiblen Grund,wieso die Ermittler nicht erst ihre Arbeit tun sollten und später um Erlaubnis fragen.
Zumindest in Sachen Vollmacht ist es durchaus üblich,daß Anwälte ohne Vollmacht tätig werden und diese erst dann angefertigt wird,wenn "das Opfer" diese anfordert. In dem Fall wird nämlich gerne mal der Fehler gemacht,daß die Vollmacht auf einen späteren Zeitpunkt datiert ist als das erste Anschreiben des Anwaltes. Weist man die darauf hin, zaubert der Anwalt dann schnell mal eine Generalvollmacht aus dem Hut (die natürlich auch erst nachträglich angefertigt wurde,aber zurückdatiert ist). Leider verraten sich die Anwälte dann meistens damit,daß daß somit die 1.Vollmacht (die für den Einzelfall) ja dann eigentlich unnötig gewesen wäre,wenn schon eine Generalvollmacht vorlag. Hab das selbst schon 2x so erlebt. Leider ist das aber nur eine Formalität und ist letztendlich kein wirklicher Grund, die Forderung abzuschmettern. Wie es letztendlich vor einem Gericht aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
Marco
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31. 10. 2007, 13:36
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#2737
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Registrierungsdatum: Oct 2007
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Re: Logistep und Konsorten
Sollte es wirklich der Fall sein (Antwort seitens DHV ausstehend) können wir uns auf eine neue Art des "Anwaltterrors" (bitte nicht verallgemeinern) gefasst machen.
Sicher gibt es genug seriöse Anwälte die auch wirklich im Interesse Ihrer Mandanten handeln und nicht mit überzogenen Forderungen und erschreckend kurzen Fristen wahllos leute Anschreiben nur weil die irgendwann, irgendwas und irgendwo mal was bei emule gezogen haben. Es wird auch immer komischerweise das Emule oder auch eDonkey Netz angegeben. Von Limewire oder Bearshare hab ich noch nix gelesen oder bin ich blind!?
Ich habe von vielen gelesen das die einfach gezahlt haben ohne zu überlegen.
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31. 10. 2007, 13:39
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#2738
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Re: Logistep und Konsorten
Zitat:
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Zitat von Werniman
Zumindest in Sachen Vollmacht ist es durchaus üblich,daß Anwälte ohne Vollmacht tätig werden und diese erst dann angefertigt wird,wenn "das Opfer" diese anfordert.
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Anwälte werden doch eher selten "ohne" Vollmacht tätig. Die Vollmacht kann mündlich erteilt werden. Fordert der Gegner eine Vollmacht an, passiert es sicher - gerade bei Dauerberatungsmandaten - dass die Vollmacht dann schriftlich fixiert wird.
Auftragserteilung und Bevollmächtigung hängen aber nicht davon ab, ob und wann ein schriftliches Vollmachtsexemplar unterzeichnet wird.
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31. 10. 2007, 14:28
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#2739
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Tarnaccount/Börse...
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 29
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Re: Logistep und Konsorten
Limewire und Beashare sind das Jagtrevier von Rasch...
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31. 10. 2007, 14:31
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#2740
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Re: Logistep und Konsorten
Ein RA, der ohne Vollmacht und damit ohne jeden Auftrag tätig wird? Das gibt es eher nicht.
Er trüge das Risiko, nicht bezahlt zu werden - auch in Fällen der GoA gegen Uploader, denn deren Zahlungsfähigkeit kennt man am Ende auch nicht.
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31. 10. 2007, 14:32
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#2741
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 17
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Re: Logistep und Konsorten
@secA: SHIT wo kriege ich denn jetzt die Videos her die es werder auf DVD noch bei Torrent gibt? VHS hat doch keiner mehr. Mein letzter VHS hat immerhin 13 Jahre lang gehalten.
@Der_Retter: Aber ich kann mir vorstellen das die unseriösen Abmahnanwälte wegen der kurz gehaltenen Fristen damit rechnen das sich der Betroffenen sich erst garnet um sowas kümmern kann/will weil er Angst hat verklagt zu werden. Auf Angst, Druck und einschüchterung sind solche Schreiben doch ausgelegt.
STATUS WALDORF: Kein Anruf weder von Waldorf noch von DHV. Kein Schreiben.
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31. 10. 2007, 15:25
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#2742
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 208
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Re: Logistep und Konsorten
Hab da mal eine Frage.
Zitat:
• Man ändert die UE ab ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,
aber rechtsverbindlich, sowie
in der Richtung, dass man es unterlässt die Datei hochzuladen
zahlt aber nichts, da man sich keiner Schuld bewusst ist.
Man kann dann auf jeden Fall mit weiterer Post und höheren
Forderungen rechnen. Aber man kann jetzt beruhigt ignorieren.
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Was meinen die mit dem letzten Satz man könnte jetzt beruhigt ignorieren?
Habe heute einen Brief von KUW erhalten, ich soll 150€ wegen eines Spiels bezahlen.
Hab mich seitdem hier ein bisschen schlau gemacht da ich gehört hatte dass man nicht unbedingt zahlen muss.
Wenn ich die UE nur abändere und zurückschicke, aber nicht bezahle, was passiert dann? In vielen Fällen hier ist einfach nichts mehr passiert. Aber was ist wenn man dann nochmal Post bekommt und man jetzt noch mehr bezahlen muss.
Wäre nett wenn mir das eben mal einer erklären könnte.
Und sorry, ich bin mir sicher dass das hier schon tausendmal kam, aber ich hab mir jetzt eine Stunde lang die Sachen hier durchgelesen und meine Frage wurde dort nicht beantwortet. Bei dem Zitat oben bin ich dann stehen geblieben. Näher erklärt wurde es da aber auch nicht.
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31. 10. 2007, 16:34
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#2743
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Netter älterer Herr
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 67
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Re: Logistep und Konsorten
Zitat:
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Zitat von gartenriese
Hab da mal eine Frage.
Was meinen die mit dem letzten Satz man könnte jetzt beruhigt ignorieren?
Habe heute einen Brief von KUW erhalten, ich soll 150€ wegen eines Spiels bezahlen.
Hab mich seitdem hier ein bisschen schlau gemacht da ich gehört hatte dass man nicht unbedingt zahlen muss.
Wenn ich die UE nur abändere und zurückschicke, aber nicht bezahle, was passiert dann? In vielen Fällen hier ist einfach nichts mehr passiert. Aber was ist wenn man dann nochmal Post bekommt und man jetzt noch mehr bezahlen muss.
Wäre nett wenn mir das eben mal einer erklären könnte.
Und sorry, ich bin mir sicher dass das hier schon tausendmal kam, aber ich hab mir jetzt eine Stunde lang die Sachen hier durchgelesen und meine Frage wurde dort nicht beantwortet. Bei dem Zitat oben bin ich dann stehen geblieben. Näher erklärt wurde es da aber auch nicht.
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Nimm dir für das durchlesen/-ackern der unterschiedlichen Foren ruhig mehr Zeit, die Zeit solltest du haben, im Interesse deines Geldbeutels!
Lese dir von einigen Usern die Signatur durch und folge den Links (auch meine) und mache dich schlau.
Und wenn du dich dann durch die meisten Threads/Foren gekämpft und 1-2 Nächte drüber geschlafen hast, wird es dir besser gehen.
Vor allem solltest du dir erstmal eines klarmachen: Diese Wegelagerer Anwälte machen dir ein ANGEBOT, so toll dieses auch verpackt sein mag!
Es ist nicht mehr als ein Angebot wie die von Aldi, Lidl, Edeka usw.! Nur sind die Preise etwas happiger und du erhältst keinen wirklichen Gegenwert, solltest du drauf eingehen
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31. 10. 2007, 17:31
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#2744
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 208
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Re: Logistep und Konsorten
Das ist mir klar, ich hab auch nicht wirklich Angst vor denen. Ich wollte nur wissen was passiert wenn man nicht zahlt sonder nur die abgeänderte UE abschickt.
Aber gut, les ich mir mal deine Sig durch.
Edit: Hmm, das hatte ich schon mal alles gelesen. Meine Frage beantwortet es trotzdem nicht.
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31. 10. 2007, 17:56
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#2745
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Netter älterer Herr
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 67
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Re: Logistep und Konsorten
Es gibt ja nicht nur dieses Forum sondern auch z.B. das Forum von Steffens "Abmahnwahnseite".
Was dir passieren kann, wenn du die mod.UE abschickst, ist folgendes:
Du wirst in jedem Fall weitere Bettelbriefe erhalten, der nächste wird dann wohl teurer sein und einer der darauffolgenden wird dann wieder auf den Anfangswert zurückgehen. Vielleicht werden sie dich, wie Waldorf, daheim anrufen und dir Ratenzahlung nahelegen.
Sie werden diese (mod.UE) annehmen oder ablehnen, was dir egal sein kann, denn ob diese UE irgendeine Gültigkeit hat entscheidet nämlich, komischerweise (  ) nicht der Anwalt, sondern ein Gericht!
Da aber die wenigsten vor Gericht gezerrt werden/worden sind, wird es bei Bettelbriefen bleiben!
Obwohl, da fällt mir grad ein: Die neueste Masche sind Mahnbescheide, bei diesen kannst du ankreuzen das du dem widersprichst und solltest du das getan haben, entscheiden wiederum die Gerichte ob an diesem Mahnbescheid etwas dran ist oder nicht, falls (!) sie dich dann endlich doch vor den Richter ziehen (wieso haben die das nicht schon die ganze Zeit gemacht, komisch nicht?  )
Lange Rede, kurzer Sinn: Du wirst weiterhin viel Papier erhalten, das du dir immer genau durchlesen und mit dem was hier und woanders veröffentlicht wird vergleichen solltest!
Geändert von Gurkenhobel (31. 10. 2007 um 19:01 Uhr).
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31. 10. 2007, 18:40
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#2746
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 155
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Re: Logistep und Konsorten
na was soll schon passieren. du bekommst irgendwann nen 2 brief, mit ner noch höheren forderung.
danach vielleicht noch nen 3 brief, mit ner noch höheren forderung als im 2... oder wie es schon paar mal war im 3 brief wollten die aufeinmal nur noch die forderung von 1 brief.
mfg
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31. 10. 2007, 18:48
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#2747
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Netter älterer Herr
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 67
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Re: Logistep und Konsorten
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31. 10. 2007, 18:48
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#2748
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 57
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Re: Logistep und Konsorten
/edit, sorry, schreibe im laberthread weiter... (@mod bitte löschen)
Geändert von masiminder (31. 10. 2007 um 21:18 Uhr).
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31. 10. 2007, 20:56
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#2749
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2007
Beiträge: 14
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo
habe heute den 2 Brief bekommt, kam schneller als Gedacht.
Im ersten Brief hatte ich geschrieben, das ich nicht zu hause war und kein anderer das Inet benutzt. WLan ist gesichert.
Also das ich mir keiner schuld bewusst bin.
Und das Geld nciht bezahlen werde.
Jetzt soll ich bis zum 8.11. die 150 € bezahlen, sonst werden die Anwälte, ihrer Mandatschaft raten, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Sie sagen auch das ich mich informieren soll, wegen dem Schutz des Wlan.(Urteil des LG Frankfurt/Main vom 22.02.2007, AZ 2-3 O 771/06) Wo finde ich den Schrieb?
öhm mehr als sichern kann ich es doch nicht oder?
Was soll ich jetzt machen, soll ich darauf antworten und nochmals sagen, es ist gesichert gewesen und ich es trotzdem nicht bezahle.
Ich soll an die KUW 150 € für Rush for Berlin bezahlen.
Wenn ihr wollt scanne ich auch gerne mal den Brief ein.
Danke im voraus.
MfG
ZeroCool261
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01. 11. 2007, 13:15
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#2750
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