Überweisen ohne (modif.) UE abgeben ist glaub ich mit das dümmste, was man tun kann, weil diese beiden Dinge zusammen hängen und die Überweisung erst durch die abgegebene UE gültig wird.
dies hier ist ein reiner faktensammelthrad für 'derpreusse', der mal ein paar daten zu dieser abmahnmasche sammeln und einen eventuellen 'gegenschlag' einleiten möchte. hier bitte also nur fakten über eure abmahnung über eure spendenbereitschaft hier reinposten.
es gibt auch hier im forum einen mittlerweile fast 300 seiten langen diskussionsthread, der sich mit dem thema befasst. da können alle fragen gestellt werden.
hier nochmal 2 links, damit hier nicht ewig weiterdiskutiert wird:
1. linksammlung von 'alter hasse' in eben diesem diskussionsthread. er hat sich die mühe gemacht, links zu besonders interessanten posts in diesem thread zu sammeln. so muß man sich nicht die kompletten 300 seiten durchlesen (sehr viele fragen meinungen wiederholen sich immer wieder), sondern es reichen 2-3 std um einen guten überblick zu bekommen. man hat dann alle möglichen vorgehensweisen und möglichen konsequenzen mal aufgezeigt bekommen und kann dann selbst entscheiden, wie man weiter vorgehen möchte.
2. ein post (auch in dem besagten diskussionsthread) wie man eine unterlassenserklärung abändern könnte (dieser link befindet sich natürlich auch in der linksammlung von 'alter hasse')
fazit: link 1 anklicken, lesen, erkenntnisse gewinnen, wenn dennoch fragen offen sind, dort stellen und hier nur fakten bezüglich eurer abmahnung posten.
"Laden Sie wie gewohnt die Software von emule oder sonstigen P2P Netzen. Viel Spaß dabei!"
darf ich doch offiziell das kostenlos runterladen oder täusche ich mich da? Abmahnungen können ja nicht mehr kommen wenn mir ausdrücklich erlaubt wird es zu laden oder?
"Laden Sie wie gewohnt die Software von emule oder sonstigen P2P Netzen. Viel Spaß dabei!"
darf ich doch offiziell das kostenlos runterladen oder täusche ich mich da? Abmahnungen können ja nicht mehr kommen wenn mir ausdrücklich erlaubt wird es zu laden oder?
Vielleicht wenn du nicht den darauffolgenden Satz weggelassen hättest, der sinngemäß lautet "Sie müssen dann nur damit rechnen abgemahnt zu werden". Also du darfst es NICHT kostenlos runterladen.
Warum? Sobald er mir es erlaubt hat ist doch der zweite Satz hinfällig... Wäre ja als wenn die Bullen sagen: "Sie dürfen ab heute zu schnell fahren" - "wundern sie sich aber nicht wenn sie geblitzt werden"... Ich sehe das als Freigabe an, zumindest jedoch als Anstiftung...
Es ist weder eine Freigabe noch eine Anstiftung. Man kann sich nicht einfach den passenden Satz raussuchen und den Rest weglassen-so dumm sind auch Juristen nicht. Der 'Laden Sie ..'-Satz soll wohl einfach nur Achtermann's Wut verdeutlichen. Im Übrigen steht das alles noch nicht so lange auf seiner HP wie hier die Abmahnungen (und Uploads) zurückreichen.
Aber wenn du einen Richter findest der dir glaubt, dass diese Aussage eine offizielle Freigabe ist, ok. Ich bezweifle es aber stark.
Außerdem lese ich nur mit, ich wurde (noch?) nicht abgemahnt und bin auch nicht vom Feind-was man wahrscheinlich von (meiner Meinung nach) vielleicht 40% hier nicht behaupten kann.
Ach ja: In diesem Thread nur Daten posten, Diskussionen im anderen Thread.
HINZUGEFÜGT: Ob Freigabe oder nicht ist auch egal, der beste Angriffspunkt vor Gericht bei Achtermann wäre für mich sowieso dass es nur die Shareware-Version war mit einem Crack dabei. Und der Besitz eines Cracks ist ja nicht strafbar-nur die Anwendung (Kopierschutz umgehen).
Geändert von anybody11 (22. 01. 2007 um 22:45 Uhr).
Hallo Leute,
ich verfolge schon seit einiger Zeit diese Diskusion, da ich selbst von den Anwälten Schutt und Waetke Post bekommen habe.
Erster Brief: 25.12.2006
Provider: 1&1
Abgemahnt von: Schutt und Waetke
wegen: Achtermann-Germany_Fischereiprüfung_v1.4_German_Incl.Keygen- Digerati.rar
Datum:08.04.2006
Client: eMule 0.47a
Streitwert: 10000€
Abgeltungsbetrag:340€ ( davon 290€ für S. und W. )
Frist zur Zahlung: 05.01.2007
Frist für die Unterlassungserklärung:03.01.2007
Status: Anwalt aufgesucht, ich sollte abwarten was noch kommt.
Zweiter Brief:09.01.2007
nun sind es: 646,-€ bis zum 24.01.2007
Habe bei Schutt und Waetke angerufen, da sagen die mir doch glatt ich sollte es besser nicht auf nen Prozeß ankommen lassen, da ich keine Chance habe. Die sind nicht ganz dicht, ich bin Unschuldig also können sie mir auch keine Angst machen.
Achtermann: Nur Keygen. D.h. keine Modifikation des Originalprogramms, wie bei einem Crack, welcher illegal wäre. Daher sehe ich das genauso wie anybody11. Zusätzlich die eingescannten Bilder.. (siehe anderer Thread).
Also ich war mir erst nicht sicher aber inzwischen bin ich überzeugt das "BleibRuhig" einer von denen ist. Wenn nicht, ist er der größte Troll den ich seit langem in einem Forum gesehen habe.
Er wiederholt sich fortlaufend, bringt keinerlei neue Informationen (oder "FAKTEN!!! " wie er es schreiben würde) und stört nur.
Also ich war mir erst nicht sicher aber inzwischen bin ich überzeugt das "BleibRuhig" einer von denen ist. Wenn nicht, ist er der größte Troll den ich seit langem in einem Forum gesehen habe.
Er wiederholt sich fortlaufend, bringt keinerlei neue Informationen (oder "FAKTEN!!! " wie er es schreiben würde) und stört nur.
Hier kann doch jeder jemand von denen sein oder auch nicht, es bringt doch nichts in irgendeinerweise anzuspielen der oder die könnte eine(r) von denen ist.
Provider: QSC
Datei: Geheimakte Tunguska.GERMAN-BDM
Abgemahnt am: 20.01.07 Posteingang 18.01.07 Erstellungsdatum sowie Datum der Vollmachtskopie seitens Kochmedia
von: K&W
für: Geheimakte Tunguska von Koch Media Deutschland GmbH
im Netz am: 26.09.2006
P2P-Netzwerk: torrent
Gegenstandswert. 25000€
Betrag: wie bei den anderen 150€ (50€ Kochmedia rest Kanzlei)
Fristsetzung: UE+Zahlung bis 26.01.2007
Standardserienbriefkopien ohne Orginale Unterschriften
Status: Bin verärgert über den hohen Gegenstandswert um den es hier geht
wäre duraus bereit die 50€ für Kochmedia zuzahlen incl. geändert UE da das aber anscheined nur den selben 2. Brief verursacht weis ich noch nicht was ich mache
Aktuelle Informationen zu
K&W - URMANN & WAGNER
ABMAHNUNG UND UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
Also die Vertragsstrafe ist in jedem Fall viel zu hoch angesetzt !
Diese dürfte sich in diesem Falle, angemäßen, auf ca. 1500,-€ belaufen !
Ganz wichtig ist hier auch der Absatz 1 dieser UE von K&W,
dieser Absatz darf so nicht unterschrieben werden,
ganz besonders der erste Satz in diesem Absatz !
Dort könnte es ungefäht lauten:
''...ermeßen des angerufenen Gerichts...''
Den genauen Wortlaut habe ich zZ leider nicht zur Hand.
Ansonsten muß man bei einer Zuwiederhanlung die 25000,-€ zahlen.
Diese Informationen bekam ich von meinem Anwalt,
also keine gesuchten/gefundenen Sachen aus dem Internet !
Und wer unschuldig ist (oder auch nicht!), der sollte auf jeden Fall zum Anwalt gehen
und die Schreiben prüfen lassen und dann die nötigen Schritte einleiten...
Und bitte unterlaßt es hier sinnlose Kommentare zu posten.
Ganz wichtig ist hier auch der Absatz 1 dieser UE von K&W,
dieser Absatz darf so nicht unterschrieben werden,
ganz besonders der erste Satz in diesem Absatz !
Dort könnte es ungefäht lauten:
''...ermeßen des angerufenen Gerichts...''
Den genauen Wortlaut habe ich zZ leider nicht zur Hand.
Ansonsten muß man bei einer Zuwiederhanlung die 25000,-€ zahlen.
Der 1. Absatz besteht nur aus einem Satz.
Ich hab mal den genauen Text im Anhang mitgeschickt. Unterschrieben hab ich den Wisch genau so wie er war. Was soll man da auch ändern? Werde das Game wohl kaum nochmal saugen oder gar sharen, von dem her isses egal, ob da jetzt 25k oder 1,5k Euro drin stehen.
Hallo Leute !
Auch ich habe am Samstag diesen Wisch der sich Abmahnung schimpft erhalten.
Mir hat er zuerst das Wochenende vermiest ... aber nach dem ich mich erstmal ein wenig durchgelesen hatte gings auch schon wieder.
Ein Schrecken geht trotz allem erst mal durch einem.
Auch ich soll folgende schwerwiegende Straftat begangen haben :
(konnte ich 1:1 von anderen übernehmen)
Provider: 1&1
Datei: Geheimakte Tunguska.GERMAN-BDM
Abgemahnt am: 20.01.07 Posteingang 18.01.07 Erstellungsdatum sowie Datum der Vollmachtskopie seitens Kochmedia
von: KUW
für: Geheimakte Tunguska von Koch Media Deutschland GmbH
im Netz am: 26.09.2006
P2P-Netzwerk: torrent
Gegenstandswert. 25000€
Betrag: wie bei den anderen 150€ (50€ Kochmedia rest Kanzlei)
Fristsetzung: UE+Zahlung bis 26.01.2007
Standardserienbriefkopien ohne Orginale Unterschriften
Ich werde weder Geld bezahlen oder sonst wie reagieren solange ich nichts per Einschreiben bekomme.
Alles andere könnte ja der Hund gefressen haben.
Wenn ich was per Einschreiben bekommen sollte kann ich ja immer noch einen Anwalt aufsuchen...
Aber so wie die ganze Lage aussieht - niemand wurde bisher vor Gericht gezerrt oder sonst wie ernsthaft belangt ODER ???
Und wenn es soweit kommen sollte sieht die Beweislage ziemlich dürftig aus.
Ich frage mich auch wie es nach deutschen Recht aussieht wenn man nur Fragmente einer Datei auf dem Rechner haben sollte - wie weit wird so etwas runterreduziert.
Emule legt ja die ganze Datei die man runterlädt sofort an - aber mit Nullen gefüllt die dann langsam gegen den "richtigen" Inhalt ausgetausch werden.
Ab wann entspricht eine Datei dem Original und ist somit Urheberrecht verletzend ???
Wenn ich für ein Spiel oder Programm ~50 rar Dateien brauche - reicht eine einzige schon aus um Verletzer zu sein ? Zu mal das ganze ja auch noch gepackt ist und somit auch nicht dem Original entspricht.
Fragen über Fragen auf die wohl kein Gericht und Gutachter eine 100%ige Antwort wissen ....
Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft anlässlich eines Testdownloads feststellen und beweissicher dokumentieren lassen:
Provider: nicht genannt im Schreiben
Abgemahnt am: 22.01.2007 (erhalten am 23.01.)
von: Kornmeier Kollegen
für Datei: Sebastian Hämer - Sommer unseres Lebens.mp3
im Netz am: 08.10.2006- 05:02:04
Netzwerk: nicht genannt im Schreiben *
Gegenstandswert: 10000 €
Abgeltungsbetrag: 400€ (250€ Anwalt 150€ Klägerin)
Fristsetzung: 05.02.2007
Fristsetzung für Unterlassungserklärung: 30.01.2007
* nur auf der ersten Seite des Schreibens steht:
Sie boten im Internet als Nutzer eines so genannten Peer-to-Peer Netzwerkes einen der genannten urheberrechtlich geschützten Tonträger anderen Nutzer durch Freigabe auf Ihrer Festplatte zum Download an.
Hat denn jetzt mal ein Prozeß statt gefunden und wie ging er aus?
Aktuelle Informationen zu
K&W - URMANN & WAGNER
ABMAHNUNG UND UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
Und wer unschuldig ist (oder auch nicht!), der sollte auf jeden Fall zum Anwalt gehen
und die Schreiben prüfen lassen und dann die nötigen Schritte einleiten...
Und bitte unterlaßt es hier sinnlose Kommentare zu posten. stürmische zeit indeutschland
.... hat Dein Anwalt auch das Schreiben auf Wahrheitsgehalt geprüft?
Aber noch einmal die Story in Sachen Unterlassungserklärung. Stell Dir vor Du gehst täglich an Deinem Nachbarn vorbei und grüßt ihn höflich. Nach etwa 2 Monaten erhälst Du eine Unterlassungserklärung die Du unterschreiben sollst.
Du bist Dir keinerlei Schuld bewusst, hast auch nichts unrechtes getan und was nun? Unterlassungserklärung unterschreiben und abgeben????? Somit würdest Du genau das bestätigen was Du n i c h t getan hast!
Eine so zur Unterschrift von mir zu bestätigende Unterlassungserklärung erfolgt mit Einschreiben und Rückschein und dem Ansinnen wird widersprochen.
Nach heutigem Stand der Dinge würde ich eine Gegenunterlassungserklärung von meinem Anwalt verfassen lassen und dann schau'me mal.
Provider: steht nicht da
Abgemahnt am: 18.01.2007 (erhalten am 20.01.)
von: KuW
für: Geheimakte.Tunguska.GERMAN-BDM
im Netz am: 02.10.2006
Netzwerk: torrent
Gegenstandswert:25000
Abgeltungsbetrag: 150€ (100€)
Fristsetzung: 26.01.2007
Habe auch am Sonnabend Post bekommen von KUW
Geheimakte_Tunguska _BDM.
Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen nicht zu zahlen.
Ich habe ein gepacktes RAR-Archive ,das noch dazu Passwort geschützt war ,im Upload gehabt. Das diese Datei nun zufällig diesen Namen hatte ,dafür kann ich nichts ,denn ohne Passwort kann niemand mit der Datei was anfangen ,und das Passwort war garantiert nicht in meinem Upload.
Was heißt denn eigentlich BDM für mich heißt das Beta-Demo-Mode.
Ich wollte also nur die Demo des Spiels haben .
Aber wie gesagt ohne Passwort konnte ich die Datei leider nicht öffnen und habe sie gelöscht.
ich hab hier des öfteren gelesen das der Familienname der Abgemahnten von den Anwälten im Schreiben nicht richtig geschrieben war.
Meine Frage ist also: Wenn der Name häufiger falsch geschrieben ist ob das mit Absicht ist oder nur ein Tipfehler. Man könnte ja auch den Namen mit Absicht falsch Schreiben um vor Gericht zu sagen: "Wir hatten sie ja garnicht gemeint.".
OK wollte ich blos mal so anfragen.
Ich war gestern auch beim Verbraucherschutz aber die sind etwas naja hinterher mit ihren Internetrechtswissen. Die hatte mir geraten zu bezahlen aber ich bin mir nicht sicher ob sie das gesagt hat weil sie es nicht besser wuste.
Naja ich werd mal noch auf die Antwort von t-online warten an wenn die meine Zugangsdaten geschickt haben.
Sinngemässe Antwort von t-online:
Wir sind nicht verpflichtet Ihnen mitzuteilen wenn wird Ihre Daten zur Strafverfolgung herausgeben. Wir sind weiter hin nicht verpflichtet Ihnen zu sagen wem wir die Daten herausgegeben haben falls wir sie herausgegeben haben.
Falls Sie fragen haben sprechen Sie mit den Anwalt der Sie abmahnt und suchen Sie sich einen Rechtsbeistand.
Danke liebe t-online.
MfG gothicheld
Geändert von gothicheld (24. 01. 2007 um 09:11 Uhr).
Provider: 1&1
Datei: Geheimakte Tunguska.GERMAN-BDM
Abgemahnt am: 18.01.2007 (per normaler Post am 20.01.07 erhalten)
von: kuw rechtsanwälte (Dr. Karl, Urmannn & Wagner, Regensburg)
für: Geheimakte Tunguska von Koch Media Deutschland GmbH
im Netz am: 07.10.2006
P2P-Netzwerk: torrent
Betrag: 50 EUR + 100 EUR Anwalt
Fristsetzung: UE+Zahlung bis 26.01.2007
Habe bei Koch Media angerufen um zu bestätigen dass die Vollmacht echt sei.
Laut Dame am Telefon ist die Koch Media AG Auftraggeber der besagten Rechtsanwaltskanzlei.
Werde bei der Staatsanwaltschaft erfragen ob gegen mich tatsächlich eine Strafanzeige vorliegt.
Zahlen werde ich vorerst nicht und das zweite Schreiben abwarten, da ich das erste ja nie erhalten habe.
Dennoch auch hier ein paar Fragen:
IP Adresse und Filename haben die ausgelesen. OK
1. Woher wollen die wissen dass sich in dieser Datei tatsächlich das Spiel befunden hat. Wie oft hat man was runtergeladen was dann gar nicht das war was man wollte. Ich könnte also den Dateinamen geändert haben.
2. Woher wollen die wissen dass dort tatsächlich das komplette Spiel gelegen hat?.
3. Ist nicht erst das installieren des Spiel strafbar und nicht das runterladen? Ich habe mal gehört dass man auch Bausätze für Waffen kaufen, diese allerdings nicht zusammen bauen darf.
4. Was wäre wenn wir das Spiel auf dem Flohmarkt gekauft hätten (Ohne Rechnung) und uns nur die CD verloren gegeangen wäre? Ich wollte z.B. nur eine Sicherungskopie runterladen um es wieder zu spielen. Bei Microsoft bekomme ich auch nur den Mediandatenträger. Die Lizenz steht auf dem Papier.
5. Die Datenherausgabe scheint nicht nur ein Unding von 1&1 zu sein. Andere Provider machen das anscheinend genau so. Wie kommen die an meine Daten wenn nicht doch über die Staatsanwaltschaft?
6. Hat jemand von den Leuten die den 2. Brief überlebt haben schon jemals Post von der Staatsanwaltschaft erhalten? Weil die ermitteln ja anscheinend auch.