Thema: Logistep und Konsorten
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17. 01. 2007, 11:48 #361Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
... Du hast einen interessanten Beitrag ausgegraben. M.E. bezieht sich dieser ausschliesslich auf das Wettbewerbsrecht? Jedoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass da interessante Passagen auch für die Fälle, die in den Foren aufgetaucht sind, gute Hinweise ergeben. Stichworte wie, dass man sich nur an die Schwachen wendet oder die Kostenbemessung, oder die Anwaltsschwemme
Zitat von derpreusse
usw.. Nur zur auschlaggebenden Hilfe wird es nicht ausreichend sein..
MfG Pornograf(Widerwillen)
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17. 01. 2007, 13:45 #362
Re: Logistep und Konsorten
da isser wieder frisch vom frühschichtln.
Gestern habe ich noch kurz mit Herr Dr.Bahr telefoniert und er will sich die ganze Sache mal anschauen und dann melden.
Ich habe beschlossen im Moment mal keine Rundbriefe mehr loszuschicken welche "Material" enthalten.
Sondern nur noch eher Sachen die hier den Rahmen sprengen würden aber ruhig gelesen werden dürfen (von wem auch immer )
Das Problem mit den Mails ist auch gelöst,danke übrigens denen die so schnell geholfen haben.
Habe heute noch etwas Programm um einige Unklarheiten zu prüfen und würde mich dann wieder melden.
Und erstmal noch vielen Dank für euer Vertrauen !!!!!
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17. 01. 2007, 16:19 #363Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
mal ein großes lob von mir an jene die sich die mühe machen das "informationsministerium" im board aufrecht erhalten
ohne gulli wäre ich wohl schon um 350€ ärmer!
ich frag jetzt einfach mal hier da im anderen thread soviele diskussionen parallel laufen das man nach einem tag sein eigenes posting nich mehr findet.
an alle "kunden" von s&w, wie sahen denn eure schreiben aus falls ihr mehrere erhalten habt? besonders gerichtet an die "römer" fälle! waren diese ausnahmslos kopiert/maschinell erstellt oder auch mal unterschrieben?
ich frage weil mein 2. liebesbrief von s&w original unterschrieben ist und ich scheinbar der letzte "römer" des forums bin
ps: wenns bei jemandem mal hart auf hart kommen sollte bin ich auch mit einer spende dabei
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17. 01. 2007, 18:00 #364
Re: Logistep und Konsorten
@shep
Poste doch mal deine kompletten daten (oder via PN)
wir wollten ja eigentlich wieder zum Fakten sammeln zurückkehren.
@erwischter
Ich habs versucht
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17. 01. 2007, 18:50 #365Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
okay, wäre allerdings schön wenn sich mal jemand äußern könnte ...
1. schreiben
Provider: netcologne
abgemahnt von: s&w
für: die römer
p2p-Netzwerk: torrent
Gegenstandswert: 10.000€
Abgeltungsbetrag: 350€ (250€ Anwaltskosten)
reaktion: abgeänderte UE, nix bezahlt
letzte woche 2. brief erhalten. ue wurde anerkannt aber ich soll natürlich trotzdem bezahlen, frist läuft bis 1.2.; hab ich bisher ignoriert. ich frag mich ja ob überhaupt noch jemand anders in dem fall römer von denen gehört hat, komm mir etwas allein vor.
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17. 01. 2007, 19:11 #366Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
.... das klingt doch mal recht vernünftig. Die Dissertation in Sachen Wettbewerbsrecht und moderne Medien hat er recht ordenlich gemacht.
Zitat von derpreusse
Wenn die Abzockerriege auch so etwas auf die Beine kriegen würde, könnte ich mich dazu aufraffen meinen Hut zu ziehen.
MfG Pornograf(Widerwillen)
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17. 01. 2007, 19:33 #367Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
@van-helsing
Also hab den berühmten Brief von S&W bekommen.
Dann die polizeiliche Vorladung.
Seitdem weder vom Staatsanwalt noch von S&W was gehört!
Ein Briefchen von S&W am Anfang....das wars von denen.
Vielleicht kommt noch was....
Mal schauen.....
Ich warte ab....
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17. 01. 2007, 19:38 #368Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Zu S&W:
Habe mein Widerspruchsschreiben an S&W direkt an deren Anschrift am Mittwoch, den 10.01.07 (also genau vor einer Woche) per Einschreiben mit Rückschein losgeschickt, d. h. der Brief müßte dann am Donnerstag bei denen angekommen sein + ein weiterer Tag für die Rücksendung des Rückscheines als Bestätigung. Der Rückschein ist aber bis heute noch nicht zurückgekommen. Ist doch irgendwie seltsam, oder? Frage: Wie lange braucht denn so eine Rückscheinbestätigung normalerweise bis sie zum Absender zurückkommt?
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17. 01. 2007, 19:56 #369
Re: Logistep und Konsorten
@shep
lass mir noch ein wenig zeit für eine Antwort,aber schon mal soviel du bist nicht der einzige Römer.
Hab noch zwei in der Liste.
@all
Ich hab heute mal die Stawa Karlsruhe angeschrieben da ich schon gern schwarz auf weiss sehen möchte was von selbiger gegen mich ermittelt wurde.
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18. 01. 2007, 05:01 #370Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Zitat von shep
PS:
Bei mir waren beide kopiert und ohne Datum. Der zweite war untershrieben, aber auch mit Formfehler. Aufgeführt im unteren Anbschnitt waren die ANwälte S&W. unterschreiben hat eine ganz andere Person. Wer auch immer. noch nichtmals nen i.A oder I.V davor
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18. 01. 2007, 16:36 #371Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo Leute,
ich kam leider nicht dazu alles zu lesen, aber ich hab mal generell eine Frage bzw. Anmerkung: (falls schon bekannt ist ja gut - will nur helfen)
1. Die netten Anwälte verlangen eine viel zu hohe Anwaltsgebühr, da ihre Schreiben sehr wahrscheinlich praktisch wortgleich sind --> man wird sein Geld wahrscheinlich zurückfordern können
2. http://www.gulli.com/news/t-online-d...ip-2006-01-25/
Wie ist das jetzt in Verbindung zu bringen?
Sind die beweise, die zur Ermittlung eurer Person geführt haben überhaupt zulässig? Ich hab mich heute ein wenig intensiver mit dem Fall Voss beschäftigt und rausgefunden, das man laut dem TKG (Telekommunikationsgesetz) wohl nur die Daten loggen darf, die zur Abrechnung zwingend notwenig sind, wobei sich mehrere Dienste daran nicht halten
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html
Von daher stehen eure Chancen denke ich sogar sehr gut, dass ihr einige Fälle gewinnen könnt.
Darüber hinaus gab es noch keinen Fall, bei dem solch ein Verfahren ausgefochten wurde. Man setzt darauf, dass die User einfach bezahlen und gut ist - meines Wissens nach müsste ne File komplett (nur von euch) geladen worden sein, um euch zu verknacken und fraglich ist, bei wievielen files das wirklich getan wurde.
Sorry, falls sowas schonmal gepostet wurde, ich wollte nur helfen
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18. 01. 2007, 19:53 #372Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Kanzlei: Kornmeier Kollegen
Mandantin: 3p / Sebastian Hämer
Gegenstand: Sebastian Hämer Song/Album
Angeblich am: 12.11.2006 - 11:02:09 MEZ
Angeblich über: eMule 0.47a
Brief vom: 5.01.2007
UE bis: 13.01.2007
Zahlung bis: 19.01.2007
Höhe: 150 € + 250 € für Kornmeier
Provider: Arcor
Der Künstler war mir bis dahin nicht bekannt und auch die Datei habe ich nie geladen oder besessen. Habe dann eine abgeänderte UE hingeschickt.
Arcor konnte keine Auskunft mehr geben, da die Daten angeblich bereits wieder gelöscht waren.
Das zweite Schreiben kam auch schon. Die Anwaltskosten wurden wegen der abgeänderten UE auf 650 € netto erhöht. Die Frist für die Zahlung des SE wurde auf 27.01.2007 verlängert. Danach Empfehlung an die Mandantin zur Einreichung einer Klage auf SE bei der "zuständigen" Frankfurter Gerichtsbarkeit.
Status: Werde Anwalt einschalten.
Spende: 50 €
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18. 01. 2007, 22:05 #373Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
gerade eine interessante Website gefunden Ra Hahn Heidelberg
http://www.ra-hahn.de/faq-item+M56d8...%5Bfaq%5D=1145
siehe hier auch -> Abmahnliste
Rechtsgrundlage für das Vorgehen gegen "Massenabmahnungen" ist § 13 Abs. 5 UWG. Dieser lautet wie folgt: "Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen."
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18. 01. 2007, 22:31 #374Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Massenabmahnungen: Nicht immer zu Recht
In Internet-Foren tauschen sich häufig Anwender aus, die – aus welchen Gründen auch immer – Abmahnungen erhalten haben. Manchmal geht es den Abmahnern schlicht und einfach darum, Kasse zu machen.
Rechtsmissbräuchlich oder nicht?
In Internet-Foren tauschen sich häufig Anwender aus, die – aus welchen Gründen auch immer – Abmahnungen erhalten haben. Gibt es in einer Angelegenheit mehrere Betroffene, wird schnell von Massenabmahnungen gesprochen. Massenabmahnungen erfolgen aber gemäß § 8 Abs. 4 UWG nicht immer zu Recht. Manchmal geht es den Abmahnern schlicht und einfach darum, Kasse zu machen. Juristen sprechen dann von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen.
Wie aber kann der Laie erkennen, ob die Abmahnung, die er erhalten hat, rechtens ist oder nicht und was kann er dagegen unternehmen? Rechtsanwalt Johannes Richard (= http://www.internetrecht-rostock.de/ ) hat einige Punkte aufgelistet, die auf eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung hindeuten können:
Genau hinschauen sollten Betroffene, wenn beispielsweise in Foren darüber diskutiert wird, dass ein und derselbe Abmahner innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Abmahnungen ausspricht. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass es dem Abmahner nicht in erster Linie darum geht, ein beispielsweise wettbewerbswidriges Verhalten zu unterbinden, sondern möglichst viel abzukassieren. Oft sind auch die behaupteten Verstöße gering oder der Sachverhalt ist so allgemein dargestellt, dass die Beschreibung auf viele Fälle passt.
Bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen fällt auf, dass oft auch ein überzogener Gegenstandswert – aufgrund dieses Werts errechnen sich die Anwaltskosten – oder eine vollkommen überhöhte Vertragsstrafe in der Unterlassungserklärung genannt werden. Weiteres Indiz für eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung kann sein, dass dem Abmahnschreiben keine Originalvollmacht des Abmahners beiliegt und das anwaltliche Schreiben nicht einmal ein fortlaufendes Aktenzeichen enthält.
Der Abgemahnte muss den Beweis bringen
Was bedeutet das für den Abgemahnten? Deuten mehrere Punkte auf eine missbräuchliche Abmahnung hin, braucht er weder eine Unterlassungserklärung abzugeben noch Anwalts- oder Abmahnkosten zu zahlen. Allerdings muss er Anhaltspunkte vorbringen, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung handelt.
Aber Achtung: Auch wenn innerhalb einer Branche mehrere Abmahnungen gegen Wettbewerber ausgesprochen werden oder wenn Abmahnungen zweifelhaft formuliert sind, ist das noch kein Grund, sie generell als missbräuchlich einzuordnen. Diese Abmahnungen können trotzdem berechtigt sein und möglicherweise kostspielige Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Ob ein Missbrauch vorliegt, muss jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände beurteilt werden, heißt es dazu in der Rechtsprechung.
grad beim surfen gefunden ... befürchte nämlich demnächst auch post zu bekommen
ich weiss is von 2005 aber doch recht interessant und wenn es schonmal gepostet worden ist dann sorry
Quelle = PC-Welt
http://www.pcwelt.de/news/online/109803/index2.html
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18. 01. 2007, 22:40 #375Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Urteil zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Massenabmahnungen im Urheberrecht:
Wie Telepolis berichtet, hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg am 11.04.05 eine wichtige Entscheidung zu diesem Thema gefällt (Az: 236 C 282/04, am 12.05.05 ).
Der Kläger verlangte in diesem Verfahren u. a. 457,40 Euro Anwaltsgebühren für eine Abmahnung im Urheberrecht.
Der Kläger mahnte in der Vergangenheit in großem Stile Personen ab, die seine Stadtpläne ohne Genehmigung im Internet veröffentlichten. Dabei verwendete der Kläger nach der Feststellung des Gerichtes ein Formschreiben.
Statt der geforderten Abmahnkosten i. H. v. 457,40 Euro sprach das Gericht dem Kläger lediglich eine Pauschale i. H. v. 100,-- Euro zu und begründete dies laut Telepolis u. a. wie folgt:
„Für die Erstellung eines einfachen Briefs unter Beifügung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung einschließlich der Ermittlung von dem Inhaber der entsprechenden Homepage und dessen ladungsfähiger Anschrift ist eine Pauschale von € 100 angemessen, aber auch ausreichend, denn hierbei handelt es sich in der Hauptsache um gehobene SekretärInnen-, allenfalls AssistentInnentätigkeit, die auch nicht länger als insgesamt 30 Minuten (eher deutlich weniger) in Anspruch nehmen sollte. Porto und Papier sind ebenfalls berücksichtigt. […]“
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18. 01. 2007, 22:46 #376Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
§352 STGB Gebührenüberhebung:
1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
2) Der Versuch ist strafbar[/quote]
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19. 01. 2007, 06:44 #377Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
[/QUOTE]
Zitat von schneckenbock
... dat hängt vom Rechtsvertreter ab, ob er damit Bekanntschaft machen will?
MfG Pornograf(Widerwillen)
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19. 01. 2007, 16:51 #378
Re: Logistep und Konsorten
1. Brief
Provider: 1und1
Abgemahnt am: 19.01.2007
von: kuw rechtsanwälte
für: Geheimakte Tunguska
im Netz am: 02.10.2006 02:40:51
P2P-Netzwerk: torrent
betrag: 50 EUR (100 EUR Anwalt)
Fristsetzung: Ue+Zahlung bis 26.01.2007
status: gespräch mit anwalt folgt bis montag abend, dann mal sehenGeändert von wtfbbq (20. 01. 2007 um 19:16 Uhr)
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19. 01. 2007, 16:52 #379Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Da hier offensichtlich einige zu Unrecht abgemahnt wurden sind hat eigentlich schon einmal jemand versucht beim zuständigen Staatsanwalt raus zu finden ob überhaupt etwas gegen ihn vorliegt wenn nicht würde dann eine Strafanzeige wegen Betrugs dem Spuck ganz schnell ein Ende machen weil der Staatsanwalt sich dann die verwendeten Methoden genauer ansehen müßte.
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19. 01. 2007, 17:13 #380
Re: Logistep und Konsorten
@wtfbbq
Was für eine Datei ist das denn, die du geladen hast und von wo hast du sie her ?
Boomzilla


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