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BleibRuhig
 
Beiträge: n/a
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von freaque 
Also ich war mir erst nicht sicher aber inzwischen bin ich überzeugt das "BleibRuhig" einer von denen ist. Wenn nicht, ist er der größte Troll den ich seit langem in einem Forum gesehen habe.
Er wiederholt sich fortlaufend, bringt keinerlei neue Informationen (oder "FAKTEN!!! " wie er es schreiben würde) und stört nur.

Entschuldige Mal Du Sp.....! Hast Du ein Problem? Beleidigungen bleiben hier aussen vor.

Auf Deine Kommentare können und möchten wir hier verzichten!

Wenn Du chaten willst und was schreiben willst, dann bitte in PN, ansonsten lass Deine Bemerkungen. Hast keine Ahnung warum ich das Schreibe!

VIELLEICHTS MACHST DU AUCH ORDENTLICHE ANGABEN UND MACHST MIT!
Alt 24. 01. 2007, 11:25 Mit Zitat antworten #476
steffen_h
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Re: Logistep und Konsorten

Habe von der Regensburger Werbeagentur heute den 3. Brief erhalten.
wie soll ich sagen ein zahlungsforderungsbrief:
"wir machen im schreiben vom 05.01.2007 (2.brief) nunmehr die vollen
rechtsanwaltsgebühren aus einen gegenstandswert von 25.000,-€ geltend.
dazu ist anzumerken, dass der gegenstandswert (für einen laein: streitwert)
von 25.000,-€ eher niedrig angesetzt ist."
"die beaftragte firma wird erst tätig, wenn mindestens 30% der gesamtdatenmenge
heruntergeladen wurden."
" ...das das verfahren,der antipiracy-firma verwendet, rechtlich zulässig ist."
"ob sie die heruntergeladene datei vollständig und funktionsfähig oder eine fakedatei war,spielt keine rolle."
des weiteren übersehen sie die existenz des sog. hashcode.an diesem lässt sich an jeder datei erkennen, was inhalt ist.dieser sog. hashcode ist unveränderlich und als genetischer fingerabdruck der datei unabhängig von jeder umbenennung." (ist wörtlich zitiert!!!)
danach bla,bla,bla forderung von 1.085,04€
jetzt dank dieses forum haben sie ihren fehler gemerkt und endlich
aber immer noch nicht richtig 1,3 geschäftsgebühr nach 2300 vv rvg benutzt.
als letztes dann noch einen "rat" diesen betrag zu bezahlen.
ich könnte kuw küssen aus dankbarkeit !!!
Alt 24. 01. 2007, 11:47 steffen_h is offline Mit Zitat antworten #477
Anakin33
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Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 2
Re: Logistep und Konsorten

Hallo, ich bin auch betroffen. Kann mein Anliegen 1:1 von CheGeVa kopieren. Genau dasselbe:


Normaler Brief
6 Seiten, kopierte Unterschrift

Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft anlässlich eines Testdownloads feststellen und beweissicher dokumentieren lassen:

Provider: nicht genannt im Schreiben
Abgemahnt am: 22.01.2007 (erhalten am 23.01.)
von: Kornmeier Kollegen
für Datei: Sebastian Hämer - Sommer unseres Lebens.mp3
im Netz am: 22.10.2006- 22:04:00
Netzwerk: nicht genannt im Schreiben *
Gegenstandswert: 10000 €
Abgeltungsbetrag: 400€ (250€ Anwalt 150€ Klägerin)
Fristsetzung: 05.02.2007

Fristsetzung für Unterlassungserklärung: 30.01.2007

* nur auf der ersten Seite des Schreibens steht:
Sie boten im Internet als Nutzer eines so genannten Peer-to-Peer Netzwerkes einen der genannten urheberrechtlich geschützten Tonträger anderen Nutzer durch Freigabe auf Ihrer Festplatte zum Download an.


Nur das Daten von "im Netz an" musste ich ändern, ansonsten ist es identisch.

Bei einer Klage bin ich auch mit 50€ dabei, ich lass mir sowas nicht gefallen.
Also an alle, weiter so wir machen die fertig.

Grüße, Flo
Alt 24. 01. 2007, 11:51 Anakin33 is offline Mit Zitat antworten #478
derpreusse
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Re: Logistep und Konsorten

@sabine67

Sind die eigentlich alle total verb....... ?

Die spielen hier mit Zahlen das ist ja nicht mehr feierlich,heute dies morgen jenes.
Auf bayrisch: Grod schee !!!

@all

Danke das ihr mir alle wieder so zahlreich Daten zugesandt habt,aber bitte die Mailadressen noch per PN zusenden.

Also geht tief in euch und überlegt wer noch keine geschickt hat.
Der kriegt heute sicher keinen Mailverteiler mehr.

Heute geht Nummer 3 raus, und ich erwarte wieder rege Resonanz.


PS. An alle Schuttis und Kornis und den ganzen Rest,nehmt euch heute Abend nix vor die Spionen bringen neue Kunde aus den Niederungen und Abgründen der Hölle.

Für normalos: Internet
Alt 24. 01. 2007, 12:10 derpreusse is offline Mit Zitat antworten #479
derpreusse
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Re: Logistep und Konsorten

@naja Sorry sollte ich dir zuvorgekommen sein.

Bitte lesen !

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24496/1.html
Alt 24. 01. 2007, 13:00 derpreusse is offline Mit Zitat antworten #480
PCBook
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Re: Logistep und Konsorten

Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei

Die Abmahnmaschinerie, mit der die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Unternehmen Logistep eine Welle von Abmahnungen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts auslöste, agiert nach Ansicht des Amtsgerichts Mannheim auf rechtlich fragwürdige Weise. Das Gericht verweigerte in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15. Dezember 2006 (Az. 1 C 463/06) die Erstattung der Anwaltsgebühren für eine großflächige Abmahnwelle.

Im konkreten Fall mahnte Schutt-Waetke einen Internetnutzer ab, weil dieser widerrechtlich ein Spiel des Herstellers Zuxxez Entertainment in einer Tauschbörse angeboten haben soll – eine von tausenden Abmahnungen im Auftrag der Mandantin Zuxxez. Wie in solchen Fällen üblich verlangte Schutt-Waetge die Erstattung einer Gebührenpauschale von 150 Euro sowie 50 Euro Schadensersatz für die Mandantin. Der Nutzer gab die geforderte Unterlassungserklärung ab, erstattete den Schadensersatz, verweigerte aber die Zahlung der Gebühren. Daraufhin reichte Schutt-Waetge Klage am Amtsgericht Mannheim ein.

Das Gericht gab dem Abgemahnten in vollem Umfang recht. Für Zuxxez sei "die in Anspruchnahme der kostenträchtigen Anwaltshilfe nicht notwendig" gewesen, erklärte der Richter. Wenn eine sehr große Zahl von Abmahnungen bearbeitet werden müsse, sei eine anwaltliche Beratung nur insoweit erforderlich, "dass der Anwalt den Rechtsinhaber in einem der gleichartigen Fälle berät und ihm gegebenenfalls einen Musterbrief fertigt".

Der Richter rügte, dass die Klägerin Zuxxez "die Abmahntätigkeit ihren Prozessbevollmächtigten vollständig und generell überlassen hat". In einem solchen Fall bestehe "erheblicher Zweifel" am Fremdgeschäftsführungswillen des Zuxxez-Geschäftsführers, "zumal der Rechtsanwalt naturgemäß ein erhebliches Interesse an den mit einer solchen Tätigkeit verbundenen eigenen Einnahmen" habe.

Bereits lange vor dem vorliegenden Fall waren "3700 gleich gelagerte Abmahnungen erfolgt". Der Spielehersteller habe sich "lediglich durch Übersendung von Updates über die konkreten Abmahnfälle unterrichten" lassen. Das Gericht attestierte Schutt-Waetke indirekt die Durchführung von Serienabmahnungen zum "alleinigen Zweck der Kosteneintreibung".

"Das Urteil des Amtsgericht Mannheim ist wohl nur dann auf andere Fälle übertragbar, wenn das dort bemängelte Vorgehen der Kanzlei auch für andere Mandanten an den Tag gelegt wurde", teilte Julia Janson-Czermak, die Rechtsanwältin des Beklagten, mit. Das Urteil sei rechtskräftig. Eine Berufung sei nicht möglich, weil der Wert des Beschwerdegegenstands unter 600 Euro liege. Eine Bitte um Stellungnahme von heise online an die Kanzlei Schutt-Waetke blieb bislang unbeantwortet. (hob/c't)
Alt 24. 01. 2007, 13:59 PCBook is offline Mit Zitat antworten #481
JonnyM
Mitglied
 
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Beiträge: 43
Re: Logistep und Konsorten

@PCBook: Bitte Quelle immer mit angeben: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201
Alt 24. 01. 2007, 14:04 JonnyM is offline Mit Zitat antworten #482
Mendoryn
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Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von gothicheld 
Hallo Mendoryn,

nur das Herunterladen des Spiels wird garnicht als so schlimm angesehen aber das durch P2P zwangsweise Anbieten ist der Knackpunkt.

Die werden wenn Sie es tun fast nur auf diesen Punkt rumhacken das man es anderen zur verfühgung gestellt hat.

Aber meine Frage auch an dich. Haben Sie deinen Familienname richtig geschrieben?

MfG gothicheld

Hallo gothicheld,

ja haben sie. Sie müssen die Informationen eindeutig von meinem Provider 1&1 bekommen haben, da die Rechnungsanschrift (also die auf dem Schreiben) von meiner Wohnanschrift abweicht.

Aber dass andere Personen von meinem Rechner etwas herunterladen ist doch nicht mein Problem. Nur weil die Tageszeitung am Kiosk frei ausliegt darf ich sie doch noch lange nicht mitnehmen. Lesen ist allerdings noch kein Diebstahl.

Habe eben das Fax an die zuständige Staatsanwaltschaft abgesendet und warte jetzt auf Antwort. Aber wie im Heise Artikel zu lesen ist bekommen die Adressen ja auch Rechtsanwälte.

Vielleicht sollten wir auch eine Kanzlei gründen und KUW abmahnen.

Oder wir schicken denen mal eine "sammel" Email mit unserer Beschwerde

Bin mit 50€ gegen KUW dabei.

Greetz M

Geändert von Mendoryn (24. 01. 2007 um 15:17 Uhr).
Alt 24. 01. 2007, 14:14 Mendoryn is offline Mit Zitat antworten #483
Capemanbond
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 12
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von Capemanbond 
Normaler Brief

Provider: T-Online (DSL-Flat)
Abgemahnt am: 18.01.2007 (erhalten am 23.01.)
von: KuW
für: Die.Gilde.2.German.EMUDVD-iND
im Netz am: 04.10.2006
Netzwerk: torrent
Gegenstandswert:25000 €
Abgeltungsbetrag: 150€ (100€)
Fristsetzung: 26.01.2007

Abwarten und Tee Trinken

hat jemand schon nen reellen schritt über den 2. Brief ohne was zu machen ????

bei ner Sammelklage wäre ich mit 50 € dabei !!!!!!!!


so leute ich hab mal ne anfrage an die T-Com gemacht und das kam heute zurück !!!

vielen Dank für Ihre eMail.

Wie Sie der aktuellen Berichterstattung entnehmen können, ist im Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 26. Oktober 2006 festgestellt worden, dass die Speicherung von IP-Adressen bei Kunden mit pauschaler Abrechnung (flat) nicht (mehr) zulässig ist.

Wir teilen Ihnen hierzu mit, dass wir die Punkte, die sich aus dem BGH-Beschluss ergeben, erfüllen und derzeit die technischen Möglichkeiten für die Umsetzung prüfen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Ihnen möglicherweise zugeteilte dynamische IP-Adresse nicht mehr prüfen können.

Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass T-Online keine Auskünfte zu T-Online-Kunden oder der Nutzung des T-Online-Dienstes an Rechtsanwälte oder sonstige Privatpersonen erteilt.

Eine Auskunft zu T-Online-Kunden oder der Nutzung des T-Online-Dienstes ist, soweit die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, grundsätzlich nur an die Strafverfolgungsbehörden möglich, wobei wir keine Stellungnahme dazu abgeben können, ob seitens einer Strafverfolgungsbehörde Auskünfte zu einer Person bei uns angefordert wurden. Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 TKG dürfen weder Kunden noch sonstigen Dritten Auskünfte zu dieser Thematik erteilen werden.


Ich habe jetzt einen Bekannten Rechtsanwalt Jura Prof. damit beauftragt mal zu prüfen wie die rechtslage ist morgen weiss ich hoffentlich mehr !!!!!
Alt 24. 01. 2007, 16:08 Capemanbond is offline Mit Zitat antworten #484
Abmahn-Hasser
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Registrierungsdatum: Jan 2007
Beiträge: 21
Re: Logistep und Konsorten

Habe heute Post von KuW bekommen, nachdem ich um Beweissichtung gebeten hatte.
Und man stelle sich vor, der Brief war doch tatsächlich persönlich verfasst und unterschrieben von Dr. Karl Himself.

Und es lag sogar eine Kopie des Gutachtens (S.8 die Zusammenfassung bei), in der Herr Zimmermann für tatsächlich erfolgte Dateitransfers alles bestätigt:
IP, Name und Hash-Wert, GUID, Datum + Uhrzeit

Dann wurde ein Zeitraum von mehreren Tagen erfasst mit untersch. Erfassungzeitpunkten.

--> da frage ich mich doch, warum wird dann immer nur ein Zeitpunkt angegeben und nicht alle ? vielleicht, weil nur bei dem einen Punkt die Datei z.B. zu 100% vollständig ist und alle davor liegenden Erfassungspunkte keine eindeutige Aussagen über den HASH-Wert geben, jedoch zur Beweissicherung mitprotololliert werden?? mhhh

--> weiterhin wurde bestätigt, was schon viele von uns wußten --> der Provider hat Adresse an Kanzlei herausgegeben

tja..was soll man dazu noch sagen --> das klingt nach einer Klage wegen Datenschutzverletzung!
Alt 24. 01. 2007, 16:17 Abmahn-Hasser is offline Mit Zitat antworten #485
willijun
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Unhappy Re: Logistep und Konsorten

Ich möchte kurz bemerken das derjenige auf dessen Namen der Internetanschluss bei den jeweiligen Providern angemeldet ist auch selbst dafür verantwortlich ist, das damit keine rechtsverletzungen begangen werden. Das heisst er hat auch dafür Sorge zu tragen das andere Benutzer keine Verletzungen des Urheberrechts begehen können. In diesem Fall gilt leider auch Eltern haften für ihre Kinder.
Alt 24. 01. 2007, 17:37 willijun is offline Mit Zitat antworten #486
derpreusse
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Re: Logistep und Konsorten

Nach dem heutigen Urteil welches bei Heise nachzulesen war,würde ich allen die noch Zahlen wollte raten,sich das genau zu überlegen,und denen die schon gezahlt haben wie sie wieder an ihr Geld kommen.


Yo Man Power for the People !!!



Virtueller Kniefall vor diesem Richter
Danke das es in Deutschland scheinbar noch Menschen mit Hirn gibt !!!
Alt 24. 01. 2007, 17:47 derpreusse is offline Mit Zitat antworten #487
Vladinator
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Beiträge: 30
Cool Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von willijun 
Das heisst er hat auch dafür Sorge zu tragen das andere Benutzer keine Verletzungen des Urheberrechts begehen können. In diesem Fall gilt leider auch Eltern haften für ihre Kinder.

Das gilt aber nicht für volljährige Kinder. Abgesehen davon ist das mittlerweile eh kaum noch relevant. Hier wird nieman für irgendetwas haften, zumal alle unschuldig sind.
Alt 24. 01. 2007, 18:26 Vladinator is offline Mit Zitat antworten #488
Abmahn-Hasser
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Re: Logistep und Konsorten

so hier stelle ich mal das gescannte-Teil Stück meines Schreibens ein
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg KuW0001-Klein.jpg (46,9 KB, 1x aufgerufen)
Alt 24. 01. 2007, 20:23 Abmahn-Hasser is offline Mit Zitat antworten #489
Eldena
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Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von willijun 
Ich möchte kurz bemerken das derjenige auf dessen Namen der Internetanschluss bei den jeweiligen Providern angemeldet ist auch selbst dafür verantwortlich ist, das damit keine rechtsverletzungen begangen werden. Das heisst er hat auch dafür Sorge zu tragen das andere Benutzer keine Verletzungen des Urheberrechts begehen können. In diesem Fall gilt leider auch Eltern haften für ihre Kinder.


Wollten wir nicht woanders diskutieren nämlich hier:
http://board.gulli.com/thread/512595...ilesharer/286/
Egal,

Eltern haften für ihre Kinder, erstmal richtig und mehr als fragwürdig für das, worum es hier geht und meines Wissens auch noch nicht richterlich entschieden. Habe ich denn nach umfangreichen Belehrungen zur Nutzung des internets gegen Recht und Gesetz verstoßen, wenn ich einem 16 Jährigen mal zwei Stunden allein zu hause lasse?
Und wenn die Kinderchens schon 18 sind sieht es dann wohl etwas anders aus:
http://www.gulli.com/news/mitstoerer...en-2007-01-24/

Danke trotzdem für den Hinweis, bitte im Klageverfahren abstreiten, dass die eigenen Kinder (gilt nur für Kinder die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben) Möglichkeit hatten, ohne Aufsicht das internet zu betreten.

Alt 24. 01. 2007, 22:17 Eldena is offline Mit Zitat antworten #490
Blablator
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Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von willijun 
Ich möchte kurz bemerken das derjenige auf dessen Namen der Internetanschluss bei den jeweiligen Providern angemeldet ist auch selbst dafür verantwortlich ist, das damit keine rechtsverletzungen begangen werden. Das heisst er hat auch dafür Sorge zu tragen das andere Benutzer keine Verletzungen des Urheberrechts begehen können. In diesem Fall gilt leider auch Eltern haften für ihre Kinder.
Ich weiß nicht ob schonmal jemandem ein Widerspruch in oben zitiertem aufgefallen ist. Wenn ein Provider, wie z. B. Lycos nicht feststellen kann von welchem Anschluß eine Urheberrechtsverletzung ausgegangen ist, gerade weil sie (vermutlich) pflichtgemäß keine Verbindungsdaten auf vorrat sammeln, dann wird Lycos sicher nicht in Sippenhaft genommen.

Mache ich aber das gleiche und stelle einer WG meinen Internetzugang zur Verfügung - trete also gegenüber der WG als Provider auf - dann soll plötzlich alles anders sein und ich werde in Sippenhaft genommen, weil Lycos sich wehrt und ich nicht?

Nach welchen Kriterien wird denn da abgegrenzt zwischen Providern die haften sollen und solchen die fein raus sind? Oder waren Privatpersonen schon immer zur Vorratsdatenspeicherung gesetzlich verpflichtet? Kann man sich vielleicht mit 20 € für eine Gewerbeanmeldung von der Haftung freikaufen?

Vielleicht habe ich aber auch vor, einen willentlich für jedermann offenen TOR-Exit-Server oder ein offenes WLAN zu betreiben. Ich glaube eher die Rechtsprechung ist zu diesem Thema noch nicht zum letzten Schluß gekommen, zumindest sollte man das nicht von Gott gegeben hinnehmen sondern hinterfragen und sich wehren, sonst wird das tatsächlich noch zur gefestigten Rechtsprechung.

Zum Thema Eltern haften für Ihre Kinder. In der Konsequenz hieße das doch, daß Eltern permanent den PC ihrer Sprößlinge durchsuchen müssten. Wo bleibt denn da die Privatsphäre der Kinder? Oder soll die Jugend gleich an einen Leben im Überwachungsstaat gewöhnt werden, nur damit irgendein Content-Mafiosi keine Blähungen kriegt? Kinder sind keine Haustiere. Wer sich da nicht wehrt, macht noch mehr falsch.
Alt 24. 01. 2007, 23:32 Blablator is offline Mit Zitat antworten #491
Freschprinz
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Re: Logistep und Konsorten

Habe Auch so ein schreiben erhalten

Provider: nicht genannt im Schreiben
Abgemahnt am: 22.01.2007 (erhalten am 23.01.)
von: Kornmeier Kollegen
für Datei: Sebastian Hämer - Sommer unseres Lebens.mp3
im Netz am: 09.10.2006- 12:08:34
Netzwerk: nicht genannt im Schreiben *
Gegenstandswert: 10000 €
Abgeltungsbetrag: 400€ (250€ Anwalt 150€ Klägerin)
Fristsetzung: 05.02.2007

Das allergleiche Anakin33 ... auch mit dem Pree-to .... bla bla


UND ICH BIN AUCH dabei MIT KLAGEN auf jedenfall!!!!!!!
Alt 24. 01. 2007, 23:40 Freschprinz is offline Mit Zitat antworten #492
Goju Ryu
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Re: Logistep und Konsorten

Text deleted, Doppelpost

Geändert von Goju Ryu (25. 01. 2007 um 17:40 Uhr).
Alt 25. 01. 2007, 00:24 Goju Ryu is offline Mit Zitat antworten #493
Goju Ryu
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Re: Logistep und Konsorten

Das ist ja ne tolle Nachricht aus dem Heise Ticker. Ein Gericht hat festgestellt, daß KuW und wie die alle heissen offenbar Abgemahnte abzocken und denen einen ersten rechtlichen Tritt in den Arsch gegeben.

Hat jemand schon Anzeige wegen Gebührenwuchers/Betrugs gestellt? Der Staatsanwalt freut sich sicher über ein diesen Straftatbestand untermauerndes Urteil, auch wenns nur ein AG ist. Die Typen sollen bluten und man bekommt die Geier nur beim Geld. Leider wird es nicht reichen, diesen Abmahnmist mit einer Schweizer Klitsche als "Dienstleister" in die Kategorie "organisierte Kriminalität" einzuordnen und die Gewinne vollständig abzuschöpfen. Auch wenn so ne Briefkastenfirma im Ausland sicher ein guter Hinweis auf OK ist.

Wobei ich mir übrigens brettsicher bin, daß die wie ein Haufen Scheisse selbst Files anbieten/hosten und sich dann die Fliegen greifen..... und DAS wäre ein super Indiz für organisierte Kriminalität. Sowas wird einen Staatsanwalt in diesem Zusammenhang sicher interessieren. Vor allem wenn die ursprünglichen Anbieter / Dauersharer der Files aus Polen oder diesem Umfeld kommen. Ich kann mir echt nicht vorstellen, daß jemand mit einem IQ über 50 freiwillig Purzel-Videos / Easy-Sync / Achtermann-Software im Upload lässt. Verschwendet nur Bandbreite...

@Sabine67: Übrigens ist die Aussage, daß die Falle ab 30% Downloadquote zuschlägt auch klasse. Was macht man mit einem 30% vollständigen File? Als Klopapier ausdrucken? Ich bekomm vom Kopfschütteln echt Kopfschmerzen. Ob Fakefile oder nicht spielt keine Rolle? "Das glaub ich nicht, Tim." §17 STGB sagt was anderes.
Alt 25. 01. 2007, 00:43 Goju Ryu is offline Mit Zitat antworten #494
pornograf
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Thumbs up Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von sabine67 
Habe von der Regensburger Werbeagentur heute den 3. Brief erhalten.
wie soll ich sagen ein zahlungsforderungsbrief:
"wir machen im schreiben vom 05.01.2007 (2.brief) nunmehr die vollen
rechtsanwaltsgebühren aus einen gegenstandswert von 25.000,-€ geltend.
dazu ist anzumerken, dass der gegenstandswert (für einen laein: streitwert)
von 25.000,-€ eher niedrig angesetzt ist."
"die beaftragte firma wird erst tätig, wenn mindestens 30% der gesamtdatenmenge
heruntergeladen wurden."
" ...das das verfahren,der antipiracy-firma verwendet, rechtlich zulässig ist."
"ob sie die heruntergeladene datei vollständig und funktionsfähig oder eine fakedatei war,spielt keine rolle."
des weiteren übersehen sie die existenz des sog. hashcode.an diesem lässt sich an jeder datei erkennen, was inhalt ist.dieser sog. hashcode ist unveränderlich und als genetischer fingerabdruck der datei unabhängig von jeder umbenennung." (ist wörtlich zitiert!!!)
danach bla,bla,bla forderung von 1.085,04€
jetzt dank dieses forum haben sie ihren fehler gemerkt und endlich
aber immer noch nicht richtig 1,3 geschäftsgebühr nach 2300 vv rvg benutzt.
als letztes dann noch einen "rat" diesen betrag zu bezahlen.
ich könnte kuw küssen aus dankbarkeit !!!

... Schreibfehler "rat" könnte auch "Rad" ab geschrieben werden?

MfG Pornograf(Widerwillen)
Alt 25. 01. 2007, 08:01 pornograf is offline Mit Zitat antworten #495
pornograf
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Thumbs up Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von derpreusse 
@naja Sorry sollte ich dir zuvorgekommen sein.
Bitte lesen !
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24496/1.html

.... den Provider auf das Urteil hinweisen und das, wenn keine schriftliche Bestätigung kommt, der Vertrag gekündigt wird.

Ein Providerwechsel ist auf dem PC in maximal 15 Minuten geschehen, also kein Bammel vor dem Einsatz.

MfG Pornograf(Widerwillen)
Alt 25. 01. 2007, 08:09 pornograf is offline Mit Zitat antworten #496
pornograf
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Registrierungsdatum: Oct 2006
Beiträge: 583
Thumbs up Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von Goju Ryu 
Das ist ja ne tolle Nachricht aus dem Heise Ticker. Ein Gericht hat festgestellt, daß KuW und wie die alle heissen offenbar Abgemahnte abzocken und denen einen ersten rechtlichen Tritt in den Arsch gegeben.


.... welches Gericht oder war's Menu bei Mc? Bei einem Gericht gibt es immer ein Urteil(ob's richtig ist oder falsch für den Beklagten) oder wurde die Abzockergebühr, als zu hoch, in einem Urteil festgehalten?
Schau'me mal was Du da zu berichten hast, allenfalls war es ein Seelentröster?

MfG Pornograf(Widerwillen)
Alt 25. 01. 2007, 08:16 pornograf is offline Mit Zitat antworten #497
derpreusse
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Re: Logistep und Konsorten

HAt nicht einer mit ner anonymen Mailaddy mal Bock den Herren Schutt und ....

zu erläutern das die jungsten Urteile die gegen Sie selbst gelaufen sind auch zur aktuellen Rechtsprechung gehören und damit auf ihre Homepage.

Da kann ich sie unter aktueller Rechtsprechung nämlich nicht finden.

Warum nur nicht !!??
Alt 25. 01. 2007, 11:42 derpreusse is offline Mit Zitat antworten #498
Capemanbond
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Re: Logistep und Konsorten

so ich hab jetzt die Antwort meines Jura Prof.



er meinte ich solle die 150 € bezahlen und die von ihm geänderte UE unterschreiben und gut ist.

aber damit wollte ich mich nicht zufrieden geben und bin gerade an der RA. daran die den Typ in Manheim vertreten hat weil die muss ja wissen wie es geht !!!!

Denn Sie hat ja den Streit was RA. Honorar angeht gewonnen !!!!

nur für mich ist unklar ob jetzt mit UE und schadensersatz oder ohne allem ????
Alt 25. 01. 2007, 12:42 Capemanbond is offline