Thema: Logistep und Konsorten
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18. 02. 2008, 19:22 #5401Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
@Silvaheart:
Jaa logisch ist das, aber wie sieht das beim torrent aus?
Da hast den haswert nur wenn auch das ganze file hast. Oder irre ich mich da?
Bis dahin bekommst doch nur hashfragmente und darüber hinaus ist immer noch nicht geklärt ob die wissen was drin is.
Wie bereits gesagt, ich kann mir auch haswerte erzeugen und files im mule anbieten die ähnlich klingen aber was völlig anderes sind.
Also das beweist doch noch garnix, nur das der haswert zu dem file passt. Ja super! Meinen glückwunsch!
Das doch albern ...
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18. 02. 2008, 19:23 #5402Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
so ist das ja nicht gemeint. nur verpflichte ich mich zu etwas, das ich garnicht muss. es geht ja ums prinzip dabei...
gruß
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18. 02. 2008, 19:25 #5403
Re: Logistep und Konsorten
lol also wenn man nicht richti am arsch gepackt werden will, sollte man sich doch zu etwas verpflichten und da sind die 30 jahre dieses werk nicht zu vereilen angebracht oder sehe ich das flasch?
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18. 02. 2008, 19:26 #5404Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
@juf:
Du kannst es natürlich auch lassen, riskierst aber dann eine VE, die dann schon was kosten wird. Wenn du dem entgehen willst is ne modUe am besten.
Natürlich, wenn du völlig ischer bist du bist unschuldig kannst einspruich gegen die VE einlegen und es bis zur hauptverhandlung kommen lassen.
Dann MÜSSEN die beweisen du warst es.
Aber das wie gesagt kost geld.
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18. 02. 2008, 19:28 #5405Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
aber wenn sie dann mit höheren forderungen kommen, könnte ich ja immernoch die mod UE abschicken, oder?
Zitat von FF7Cayn
manche haben sie ja erst nach der 2. oder 3. mahnung abgeschickt.
gruß
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18. 02. 2008, 19:42 #5406
Re: Logistep und Konsorten
Kannst Du so machen, allerdings besteht aber die Gefahr einer einstweiligen Verfügung. Und das gab's schon desöfteren! Siehe Logistep-Urteile
Zitat von juf
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18. 02. 2008, 19:42 #5407
Re: Logistep und Konsorten
Zitat von juf
ne, sicher nicht also die schreiben nicht umsonst nen datum in das schrieben bis wann die ue da sein soll oder ?!
ich denke die leute die das sagen hatten glück oder es ist nicht war (nicht das ich aus erfahrung spreche) aber man setzt nicht umsonst ne frist
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18. 02. 2008, 19:47 #5408
Re: Logistep und Konsorten
Du darfst mir glauben...
Zitat von nreo
...der einzige, der hier momentan niemanden verunsichert, bin ich.
Was würdest Du gerne hören?
Dass die Abgabe einer UE keine rechtlichen Konsequenzen hat?
Sind wir hier jetzt im Kindergarten?
Hör' auf Unsinn zu posten und fange endlich an, die Info-Seiten zu lesen!
Zitat von nreo
Wozu hat man sich denn die Mühe gemacht, Euch das mundgerecht zu servieren?
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18. 02. 2008, 19:54 #5409
Re: Logistep und Konsorten
@Alter Esel
natürlich wird das Konsequenzen haben habe aber nicht solche wie,
wenn man es mit der Originalen beiligen macht !! oder gar alles Ignoriert oder bin ich da jetzt flascher ansichten ?
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18. 02. 2008, 19:57 #5410
Re: Logistep und Konsorten
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18. 02. 2008, 20:25 #5411Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hi leute
ich Verfolge den thread jetzt schon einige Seiten lang und hab mich durch abmahnwahn.dreipage.de gelesen. Alter Esel ich will dich jetzt nicht noch mehr auf die Palme bringen wie du jetzt schon bist. Aber auf welche Konsequenzen spielst du an, wenn ich jetzt die UE mod abschicke?
Ich vermute schon das die Gegenseite weitere Schritte einleiten wird, aber wie können diese aussehen?
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18. 02. 2008, 21:08 #5412
Re: Logistep und Konsorten
Sie können weitere Drohbriefe schreiben, weiterhin die Bezahlung von $WÜRFELBETRAG verlangen und weiterhin behaupten, sie würden Dich bei Nichtzahlung verklagen.
Zitat von SkullyXXL
Welchen Schritt sie aber nicht mehr machen können: Sie können vor Gericht keine einstweilige Verfügung mehr erwirken, die für Dich auf jeden Fall wirklich sauteuer wäre.
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18. 02. 2008, 21:15 #5413
Re: Logistep und Konsorten
Esel, egal wie alt, klettern grundsätzlich niemals auf Palmen.
Zitat von SkullyXXL
Ich spiele auch nicht auf etwas an, sondern weise lediglich auf die Bedeutung der UE hin.
Auszug aus der Abmahn-FAQ:
"4.2.1 Was ist eine Unterlassungserklärung?
Bei der Unterlassungserklärung handelt es sich um eine Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in der Zukunft zu unterlassen. Der Erklärung muss nicht zwingend ein Unterlassungsanspruch zu Grunde liegen.
4.2.2 Muss ich die vorgefertigte Erklärung unterschreiben?
Da es sich bei der Unterlassungserklärung um ein außergerichtliches Vergleichsangebot handelt, muss dieses Angebot nicht angenommen werden und die Unterlassungserklärung auch nicht unterschrieben werden. Sollte man sich doch entschließen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, muss man allerdings nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben, zumal diese einen für Sie ungünstigen Inhalt aufweist. Es ist also ratsam sich hier anwaltlich beraten zu lassen und eine modifizierte Erklärung abgeben zu lassen.
4.2.3 Was passiert, wenn ich überhaupt nichts unterschreibe?
Dann wird die Kanzlei die Auseinandersetzung fortführen und weiterhin darauf bestehen das Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben. Schlimmstenfalls kann hier ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie angestrengt werden.
4.2.4 Können Eltern die Unterlassungserklärung für ihre Kinder unterschreiben?
Nur in den seltensten Fällen wird von den Kindern die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Derzeit wird juristisch diskutiert, ob Eltern überhaupt so weit reichende Verpflichtungen für ihre Kinder abgeben können. Teilweise wird diskutiert, ob möglicherweise die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts notwendig ist. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, wenn von Ihrem minderjährigen Kind die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wird.
4.2.5 Ist es kein Schuldeingeständnis, wenn ich die Unterlassungserklärung unterschreibe?
Je nachdem wie die vorgefertigte Unterlassungserklärung formuliert ist, kann sie einem Schuldeingeständnis gleichkommen. Insofern kommt es auf den genauen Wortlaut der jeweiligen Erklärung an. Meist ist es ratsam, die Erklärung abzuändern und eine modifizierte Erklärung abzugeben.
4.2.6 Wie lange bin ich an die Unterlassungserklärung gebunden?
Ist in der Unterlassungserklärung nichts anderes angegeben bzw. nachträglich eingetragen, so sind Sie 30 Jahre an die Erklärung gebunden, sofern Sie diese unterschrieben haben.
4.2.7 Was ist, wenn ich noch einmal erwischt werde?
Haben Sie die Unterlassungserklärung unterschrieben, müssen Sie diese in Zukunft einhalten. Das bedeutet, dass Sie keine Musikstücke der von der Kanzlei vertretenen Mandanten in Tauschbörsen anbieten dürfen. Sollten Sie bei weiteren Urheberrechtsverletzungen erwischt werden müssen Sie mit einer Vertragsstrafe rechnen."
Ergo:
"Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!"
Karl Valentin
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18. 02. 2008, 21:44 #5414
Re: Logistep und Konsorten
@ alter esel
erstmal sorry,
stimmt habe nicht richtig gelesen bevor du den post gemacht hast habe ich alles gelasen wie es dort steht.
aber jetzt nochmal eine Frage kann ich vorgegebene mod ue genausonehmen wie sie dort steht und halt nur meine daten dementsprechen ändern.
also wenn ich die nehme frage ich mich nur ob ich den satz unter der originalen ue ignorieren kann.
dort steht
"Die UE senden sie bitte im Original an: Schlutt und ******* Rechtsanwälte"
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18. 02. 2008, 21:47 #5415
Re: Logistep und Konsorten
Si!
Zitat von nreo

Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
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18. 02. 2008, 21:51 #5416
Re: Logistep und Konsorten
Zitat von Alter Esel
Danke dir nochmal für deine hilfe und sorry das ich sonen quatsch geschrieben habe
habe nicht richtig gelesen in meiner Unruhe .....
Wie kommt es das du soviel plan davon hast, hast du auch schon sonen Prob gehabt oder einfach nur Interesse ?
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18. 02. 2008, 21:55 #5417Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Danke für die schnelle Antwort Esel,
Das heißt ich kann bei einer Abmahnung folgendes schreiben verwenden:
http://abmahnwahn-dreipage.foren-cit...laerung.html#6
Ich muss nur die Namen ändern, sowie Anschrift und PC-Spiel. Mit dieser Erklärung, gebe ich NICHT zu, das ich was unrechtes getan habe sondern nur das ich zukünftig nichts mehr tun werde (30 jahre lang). Das schreiben bei dem link ist aber kein Schuldeingeständnis oder? Hab ich das richtig verstanden?
Sorry wenn ich so blöd Frage ich komm aber mit dem Fachchinesisch nicht klar.
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18. 02. 2008, 21:56 #5418
Re: Logistep und Konsorten
In meiner Kindheit gab es noch keine PC's. http://smilies.allround-board.net/4-61.gif
Zitat von nreo
Ich war daher gezwungen, Bücher zu lesen?
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18. 02. 2008, 21:58 #5419Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Ok ich glaube meine Frage hat sich geklärt, danke euch beiden
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18. 02. 2008, 22:02 #5420
Re: Logistep und Konsorten
Übersetzung:
Zitat von SkullyXXL
Spoiler:
Übersetzung der Unterlassungserklärung: Anwalt - Deutsch
"Hiermit verpflichte ich,
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu
und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,"
Übersetzung:
Ich verpflichte mich zu etwas,
obwohl ich der Meinung bin,
dass ich nicht muss.
Dies dient dazu, ein für mich vielleicht sehr teueres Gerichtsverfahren zu vermeiden,
ohne den Verstoß zuzugeben.
"gegenüber der Firma Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG,
Scheidtbachstraße 23-31, 51469 Bergisch Gladbach,
- nachfolgend „Verlagsgruppe Lübbe“ genannt - dazu,"
Übersetzung:
Angaben zum Rechteinhaber, dem ich diese Unterlassungserklärung gegenüber abgebe.
"es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung
von der Verlagsgruppe Lübbe festzusetzenden angemessenen,
im Streitfall durch das zuständige Amts-oder Landgericht zu
überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,"
Übersetzung:
Im Falle eines Verstoßes muss ich eine Vertragsstrafe zahlen.
Die Vertragsstrafe steht der Höhe nach nicht fest (z. B. EUR 5.100,00, wie oft gefordert),
sondern wird zunächst vom Gläubiger,
hier der Verlagsgruppe Lübbe, festgesetzt (z. B. EUR 2.500,00 oder EUR 7.500,00).
Sofern ich damit nicht einverstanden bin, muss der Gläubiger klagen und das Gericht wird prüfen,
ob die geforderte Strafe gerechtfertigt ist.
"das PC-Game "Alf" ohne Einwilligung der Verlagsgruppe Lübbe
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen,
soweit die Verlagsgruppe Lübbe an dem PC-Game "Alf" das ausschließliche Recht bzw.
ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen."
Übersetzung:
Ein Urheber (hier Lübbe) hat zunächst als einziger das Recht,
bezüglich seines Werkes (hier: Spiel) zu bestimmen,
wer es z. B. nutzen oder verkaufen darf.
Ein Käufer des Spiels erhält gewöhnlich ein sog. einfaches Nutzungsrecht,
d. h. der Käufer darf damit spielen oder es auch weiterverkaufen,
wobei er dann das Nutzungsrecht verliert.
Indem man z. B. das Spiel im Internet zum Download anbietet („öffentliches Zugänglichmachen“),
umgeht man dieses Recht des Urhebers.
Dies ist strafbar und kann Schadensersatzansprüche auslösen.
"Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab,
dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung
der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird."
Übersetzung:
Sofern sich die Rechtslage ändert und mein Verhalten dann rechtmäßig wird,
wird meine Unterlassungserklärung nicht mehr gelten.


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