gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
Grazer57
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 528
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von Hadron 
Guten Abend
ravenIII, sieh es doch einfach mal so, wie es wirklich ist: Man hat dich beim Ziehen erwischt. So wie ich mal erwischt wurde. Und so wie viele, viele andere hier auf dem Board auch mal erwischt wurden.

Ein eifriger, sachlich schreibender User namens "Hadron" hat mal geschrieben,
das sie nur eine IP ermittelt haben . Wer diese IP benutzt hat, ist vollkommen unklar.
Alt 08. 06. 2007, 10:23 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #1251
Hadron
Mitglied
 
Benutzerbild von Hadron
 
Registrierungsdatum: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.519
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von Grazer57 
Ein eifriger, sachlich schreibender User namens "Hadron" hat mal geschrieben, das sie nur eine IP ermittelt haben . Wer diese IP benutzt hat, ist vollkommen unklar.
Uuups!

Stimmt natürlich, man ist nur als Anschlussinhaber ermittelt worden. Das letzte Stück - vom Anschluss zur Person - zieht man nur selbst.

Geändert von Hadron (08. 06. 2007 um 11:29 Uhr).
Alt 08. 06. 2007, 11:13 Hadron is offline Mit Zitat antworten #1252
brausepaul70
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 2
Re: Logistep und Konsorten

Hi ich habe jetzt auch netten Brief bekommen , der sieht aus wie ne ganz billige Kopie.
Selbst die Unterschrift wurde nur Kopiert .
Die „Rechtsanwälte“ haben ihren Sitz ja in Karlsruhe aber der Poststempel ist aber aus meiner Stadt ist das normal ?
Bei mir steht aber nur das Datum ,die Datei und die IP Adresse als angeblicher Beweis drin reicht das ?
Alt 08. 06. 2007, 14:16 brausepaul70 is offline Mit Zitat antworten #1253
Silvaheart
Katzenverehrer
 
Benutzerbild von Silvaheart
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Ort: Da wo ich herkomme
Beiträge: 97
Angry Re: Logistep und Konsorten

Hi Leute!

Auch mich hat's erwischt:

1.Brief

Provider: nicht angegeben ist aber T-Online
Abgemahnt am: 04.06.2007
von: Schutt & Waetke
für: Dream Pinball 3D
im Netz am: 08.10.2006 20:58:14
Client: nicht angegeben, Emule
Gegenstandswert: 10.000€
Abgeltungsbetrag: 150€
Abmahnkosten: 150€
Fristsetzung UE: 13.06.07
Fristsetzung Geld : 20.06.2007

Status: Ad acta gelegt.

Wenn's drauf ankommt, sollen sie mir vor Gericht beweisen, daß ich das File KOMPLETT auf meiner HDD hatte und auch das angebene Spiel in dem RAR-File war.
Ich kann meine Dateien ja benennen wie ich will ...

Mein Anwalt hat mir geraten nicht zu reagieren und abzuwarten.
Hat von Euch schon jemand ein zweites oder drittes Schreiben erhalten? Oder sogar noch mehr? Eine Vorladung, Anhörungsbogen, sonstiges? Wie sieht das dann aus? Habt ihr dann darauf reagiert? Mittlerweile müßten doch schon einige Erfahrungen gesammelt worden sein. Diese Abmahnwellen laufen ja schon fast zwei Jahre lang. Wäre echt mal interessant!
Alt 08. 06. 2007, 15:17 Silvaheart is offline Mit Zitat antworten #1254
Luzifix
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 375
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von Silvaheart 

Mein Anwalt hat mir geraten nicht zu reagieren und abzuwarten.
Hat von Euch schon jemand ein zweites oder drittes Schreiben erhalten? Oder sogar noch mehr? Eine Vorladung, Anhörungsbogen, sonstiges? Wie sieht das dann aus? Habt ihr dann darauf reagiert? Mittlerweile müßten doch schon einige Erfahrungen gesammelt worden sein. Diese Abmahnwellen laufen ja schon fast zwei Jahre lang. Wäre echt mal interessant!

Nö, bis jetzt nichts überwältigendes.
Wir warten immer noch auf mehr.

gruss
Alt 08. 06. 2007, 15:42 Luzifix is offline Mit Zitat antworten #1255
Grazer57
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 528
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von brausepaul70 
reicht das ?

Neuankömmlinge bitte lesen!!
10 Goldenen Regeln des Abgemahnten

Zusammenfassung AlterHasse
Neuabgemahnte bitte hier Sammeln v. Daten/Fakten nach Muster eintragen
Alt 08. 06. 2007, 15:46 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #1256
Grazer57
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 528
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von Hadron 
Uuups!

Stimmt natürlich, man ist nur als Anschlussinhaber ermittelt worden. Das letzte Stück - vom Anschluss zur Person - zieht man nur selbst.

Es sei denn , böse Jungs haben Deine Zugangsdaten zur Verfügung gehabt.
Alt 08. 06. 2007, 16:18 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #1257
Silvaheart
Katzenverehrer
 
Benutzerbild von Silvaheart
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Ort: Da wo ich herkomme
Beiträge: 97
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von Luzifix 
Nö, bis jetzt nichts überwältigendes.
Wir warten immer noch auf mehr.

Was heißt Überwältigendes? Kam noch was oder nicht?
Grüße zurück
Alt 08. 06. 2007, 16:55 Silvaheart is offline Mit Zitat antworten #1258
mccracker
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2007
Beiträge: 2
Re: Logistep und Konsorten

Oh hätte ich doch nur früher da shier alles gefunden

1. Brief, Standard

Provider: T-Online
Abgemahnt am: 04.06.07
von:KUW
für: "ich.bin.jung.und.brauche.das.geld.nr31" = niemals geladen so nen Rotz
P2P-Netzwerk: donkey
Gegenstandswert:25.000
Abgeltungsbetrag:50
Anwaltskosten 200!
1 Fristsetzung:09.06.07

Status: per Mail geantwortet mit diesem Text und die war wohl ein Fehler:

Zitat:
Werte Firma KUW!

Ich erhielt gestern (04.06.2007) von Ihnen postialisch ein Abmahnschreiben mit dem Aktenzeichen xxxxxxxxxxxxx.
Dort wird mir vorgeworfen am 09.12.2006 die Datei "ich.bin.jung.und.brauche.das.geld.nr31.mpg" heruntergeladen zu haben, dessen Urheber die Firma PurzelVideo-GmbH ist.
Ich kann dieses leider so rein überhaupt nicht nachvollziehen, da ich kein Filesharing nutze - und ein strickter Gegner dieser Netzte bin. Ich verstehe mich mit PC-technik und bin wohl unter diejenigen geratent, der sein WLAN zu spät gesichert hat.
Ich habe mehrfachen Gerätewechsel meiner DSL-Anlage gehabt und dabei eindeutig versäumt das WLAN wieder zu verschlüsseln. Ich nutze meinen Anschluss über CAT-Kabel und nicht über WLAN. Somit ist mir dieses nicht aufgefallen und ich kann nur sagen, dass sich ein anderer User wohl meines Internetzugangs bemächtigt hat.
Da ich aber die Rechtsprechungen auch verfolgt habe und weiß, dass ich für meinen Anschluss hafte ist dies sehr bedeuerlich und auch sehr deprimierend sowie ärgerlich.

Zudem senden Sie mir bitte eine Kopie des Logberichtes Ihrer Antipiracy-Firma zu, sodass ich auch sicher sein kann, dass dies auch wirklich über meinen Anschluss lief und hier kein Fehler vorliegt.

Auch kann ich Ihrer Abmahnungsfrist/Zahlungsfrist jawohl garnicht entsprechen. Sie schrieben das Abmahnschreiben laut Datum am 01.06.2007. Erhalten habe ich es gestern am 04.06.2007 und soll 250€ bis zum 09.06.2007 bezahlen. Dies ist für meine Verhältnisse eine vollkommen haltlose Frist.
Ich bin seit ein paar Jahren arbeitslos (nachweißlich mit angehängten ALG-II-Bescheid), ledig, besitze kein Kapital/Gespartes oder eigenes Eigentum und bin somit zur Zahlung so einer (für mich) extremen hohen Summe einfach nicht in der Lage. Auch wenn ich dies sofort tuen würde wenn ich könnte.
Im Vergleich zu den gedrohten 25.000,-€ ist das sicherlich nichts, aber ich kann einfach dieses Geld nicht auf einmal und auch niemals so schnell auftreiben.

Ich freue mich jedoch, dass Ihre Mandantin mir diese Abschlagssumme anbietet. Finde das mehr als fair und bedanke mich in dieser Form auch indirekt bei Ihr.
Ich wünsche mir nur, dass wir da eine Regelung vielleicht im Sinne einer Ratenzahlung aufstellen können.

Über eine Antwort wäre ich ihnen sehr verbunden


FUCKFUCKFUCK. War das nun mein Fehler, dass ich geantwortet habe? Grrrrrrr.


Gruß,
mario
Alt 08. 06. 2007, 19:55 mccracker is offline Mit Zitat antworten #1259
Silvaheart
Katzenverehrer
 
Benutzerbild von Silvaheart
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Ort: Da wo ich herkomme
Beiträge: 97
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von mccracker 
FUCKFUCKFUCK. War das nun mein Fehler, dass ich geantwortet habe? Grrrrrrr.

Wahrscheinlich war es ein Fehler. Weiß es selber nicht so genau, denn ich habe auch von den Usern hier noch keine genaue Aussage erhalten, inwieweit nach dem ersten Schreiben noch was kommt. Und ob's auch vor Gericht geht. Hast Du die Unterlassungserklärung auch schon verschickt? Wenn's nämlich blöd läuft, bekommst Du weitere Abmahnungen für andere Dateien. Und da Du Dich schon einmal schuldig bekannst hast (eben durch die UE), wird's dann sehr heikel ... ich hoffe es nicht!

Nochmal mein Aufruf an alle anderen "beteiligten Abgemahnten":

Habt ihr nach dem ersten Schreiben nochmal Post bekommen? Noch eine Abmahnung, einen Anhörungsbogen, Vorladung, etc.? Sagt mal Bescheid! Nach fast 2 Jahren Abmahnwelle sollte doch jetzt schön langsam der Erfahrungsschatz schon größer sein! Oder haben alle Betroffenen doch gezahlt und ihren I-Net-Anschluß für die nächsten 30 Jahre gekündigt?

Noch was zu Logistep:

Zitat alter Hasse:

"Nachdem eine IP Adresse eines angeblichen Filesharers ermittelt wurde, wird der jeweilige Provider (aus der IP ersichtlich) automatisch mit der Bitte angemailt die dazugehörigen Verbindungsdaten zu speichern, da der Verdacht einer Straftat besteht und sich die Staatsanwaltschaft demnächst diesbezüglich melden wird. Obwohl die Provider zu einer derartigen Speicherung nicht verpflichtet sind (Quelle), kommen praktisch alle Provider dieser Aufforderung nach (auch Versatel), da man bei der herausgebe der Daten an die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung von min 35 Euro erhält." Zitat Ende

Seit wann darf ein privates Unternehmen die Telekom auffordern die Verbindungsdaten zu speichern? Es gibt Gerichtsurteile u. a. von Holger Voss, daß die Telekom dieses bei Flatrates eben NICHT darf. Meint ihr, daß das ein stichhaltiges Argument vor Gericht wäre?

Siehe Link von Heise und folgende darunter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614

Grüße
Silvaheart
Alt 08. 06. 2007, 22:49 Silvaheart is offline Mit Zitat antworten #1260
Grazer57
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 528
Re: Logistep und Konsorten

@ Silvaheart

Durch das Voss - Urteil wird der Beweisverwertungsverbot der illegal
gespeicherten IP nicht aufgehoben.

Nochmal lese bitte die Zusammenfassung vom "Alten Hassen"

http://board.gulli.com/thread/512595...arer/152/#3791

darin findest du die meisten Antworten zu deinen Fragen.

Auch die 10 Goldenen Regeln des Abgemahnten von T15

http://board.gulli.com/thread/512595...rer/478/#11931

beantwortet manche Frage.

Wenn du genau wissen willst, wer alles einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung
bekommen hat , lese den geschlossen Thread (Link "Alter Hasse ") ganz durch.

Geändert von Grazer57 (08. 06. 2007 um 23:40 Uhr).
Alt 08. 06. 2007, 23:06 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #1261
kochy25
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 3
Re: Logistep und Konsorten

Provider: nicht angegeben ist aber T-Online
Abgemahnt am: 04.06.2007
von: Schutt & Waetke
für: Dream Pinball 3D
im Netz am: 14.10.2006 20:21:16
Client: nicht angegeben
Gegenstandswert: 10.000€
Abgeltungsbetrag: 150€
Abmahnkosten: 150€
Fristsetzung UE: 13.06.07
Fristsetzung Geld : 20.06.2007



Reaktion:
Erstens bei der Polizei nachgefragt: Sinngemäße Antwort: Das Schreiben sieht aus wie Serienbrief mit drunterkopierter Unterschrift - ich würds nicht Zahlen sieht nach Nepp aus.

Zweitens Telecomiker angeschrieben wieso die unbegründet die Anschlussdaten Rausrücken

Drittens Email an Rechtsanwaltskammer Karlsruhe mit Folgendem Inhalt:

*Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie Sie sicher aus der Presse wissen, wurden über die oben genannte
Rechtsanwaltskanzlei im Jahr 2005 weit mehr als 20000 Strafanzeigen
gegen Nutzer von Filesharing-Systemen bei der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe eingereicht. Der Vorwurf war immer Verstoß gegen das UrhG
§106.

Über die Staatsanwaltschaft wurde jeweils der Besitzer des
Internetanschlusses ermittelt und abgemahnt.
Hierbei wurden Rechtsanwaltskosten von 150.-€ und 50.-€
Schadensersatz zu Gunsten des Rechteinhabers der Software, Firma Zuxxez
Entertainment AG, Rittnertstraße 36, 76227 Karlsruhe eingefordert.

Meine Beschwerde umfasst folgende Punkte:

1. Jedem der Beschuldigten wurde bis auf die persönlichen Daten ein
identisches Schreiben zugesandt. Der angebliche Aufwand von 150.-€
für die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei erscheint daher absolut
ungerechtfertigt. Für die Ausarbeitung eines Serienbriefes von weit
mehr als 20000 Stück (entspricht 3 Millionen Euro) hätte man sogar
ein Schreibbüro beauftragen können.

2. Aufgrund der gängigen Praxis in den 90er Jahren, als massenhaft
versandten Abmahnungen nach ähnlichem Schema versendet wurden, schuf
der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen, das Abmahnen rein aus
wirtschaftlichen Vorteilen für die Anwaltskanzleien zu unterbinden.

Gerade wenn die Schadensersatzanforderung für die betroffene Firma
Zuxxess, die in der Presse von ,,6-stelligen Einbußen" sprach, nur
50.-€ je Beschuldigten beträgt, die Anwaltskanzlei aber das
Dreifache (150.-€) für sich vereinnahmt, erscheint mir der Vorwurf
gerechtfertigt, daß hier der eigentliche Nutznießer der Abmahnwelle
die Anwaltskanzlei ist.

3. Obwohl (wie in meinem Fall) mein Verstoß gegen das UrhG bereits im
Juli 2005 aufgezeichnet und zur Anzeige gebracht wurde, erwartete man
dann meine Unterlassungserklärung innerhalb von 4 Tagen (am
23.01.2006), scheinbar um eine unmittelbare Gefahr des weiteren
Verstoßes abzuwenden. Das Schreiben der Kanzlei ist am 18.01.2006 bei
mir eingetroffen. Die sehr kurze Reaktionszeit soll wohl bewirken, daß
man selbst keinen Rechtsbeistand mehr zu Rate ziehen kann. Zu Recht bot
man an, vorab per Fax die Unterlassungserklärung abzugeben - man
wusste genau um den Umstand der extrem knappen Zeit.

4. Die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei hat nicht erst die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (die im Übrigen das Verfahren
gegen mich wegen Geringfügigkeit eingestellt hat) abgewartet, sondern
sofort mich als den Beschuldigten angeschrieben. Die Strafanzeigen
dürften somit ausschließlich dazu gedient haben, über die
IP-Adressen die Nutzer zu ermitteln. An einer Strafverfolgung scheint
mir daher seitens der Anwaltskanzlei wenig Interesse zu liegen, da
bereits nach Einstellung der ersten Verfahren der Klägerin klar
gewesen sein muß, daß weitere Strafanzeigen keinen Erfolg haben
würden.

5. Wie mir ein Anwalt bestätigte, wurden viele der Rechtsberatungen
über einen Beratungshilfeschein abgerechnet, da es sich beim Großteil
der Betroffenen um Studenten und weniger betuchte Internetnutzer
handelt. Die Kosten für die Rechtsbeistände der Betroffenen trägt
somit zum Großteil die Staatskasse.

6. Weiterhin ist fraglich, ob seitens der geschädigten Firma
überhaupt anwaltschaftliche Unterstützung notwendig war. Siehe
Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 20.02.2001, AZ: 20 U 194/00.

Ich bitte Sie daher, die Zulassung der betreffenden Anwaltskanzlei zu
überprüfen.

Des Weiteren geht dieses Schreiben parallel an die Staatsanwaltschaft
Karlsruhe, mit der Bitte mir mitzuteilen, ob es sich bei dem Verhalten
der Rechtsanwaltskanzlei um eine strafrechtlich relevante Tat handeln
könnte, da ich dann Strafanzeige erstatten werde.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Viertens Widerspruch per Mail an die Kanzlei

Fünftens Anfrage an poststelle@stakarlsruhe.justiz.bwl.de (Staatsanwaltschaft Karlsruhe - erstes Anschreiben) Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von der Kanzlei Schutt&Waetke ein Schreiben bezüglich einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch angebliches anbieten einer Datei in Tauschbörsen bekommen. Ich möchte nachfragen ob eine Anzeige diesbezüglich gegen mich vorliegt, wenn nein, wie es zu dem Umstand kommt das diese Kanzlei an meine Daten kommt ohne Strafantrag, Urteil oder irgendwelche Beweise.
Die genannte IP Adresse ist: 84.139.110.97, Zeitpunkt: 14.10.2006 - 20:21:16

Sechstens: Schriftlichen Widerspruch verfasst, geht Montag per Einschreiben raus - kann nicht Schaden. Man kann in Deutschland schreiend Recht haben, wenn die Frist um einen Tag verstrichen ist haste verloren.

Antwort von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe:
Sehr geehrte Frau XXX,

ich beziehe mich auf Ihre untenstehende E-Mail an die Poststelle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Hierzu ist mitzuteilen, dass die Kanzlei Schutt, Waetke bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen eine Vielzahl (zunächst) unbekannter Personen mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verletzung des Urheberrechts durch unbefugtes Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Internet-Tauschbörsen erstattet hat. Aufgrund dieser Strafanzeigen wurden hier diverse Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Zur Identifizierung der unbekannten Personen wurden die für den betroffenen IP-Nummern-Bereich zuständigen Provider um Auskunft ersucht, welchen Personen die fraglichen IP-Nummern zu den genannten Zeitpunkten zugeteilt waren. Nachdem die Auskünfte der Provider vorlagen, wurde der Kanzlei Schutt, Waetke die entsprechende Auskunft erteilt. Nachdem diese ihren Strafantrag zurückgenommen hat und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht zu bejahen war, wurden die hiesigen gegen Unbekannt geführten Verfahren eingestellt. Verfahren gegen die Anschlussinhaber wurden nicht eingeleitet. Ob es zu Urheberrechtsverletzungen gekommen ist, wurde hier nicht weiter überprüft.

Da die einzelnen von den Providern benannten Personen hier registermäßig nicht erfasst wurden, ist es der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, weitere Auskünfte zu erteilen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung hier nicht geführt wird.


Mit freundlichen Grüßen


XXX
Staatsanwältin


Darauf meine Antwort:
Sehr geehrte Frau XXX,
ich bedanke mich erst mal für Ihre schnelle und unbürokratische Auskunft.
Leider bestätigt Ihre Auskunft den Eindruck, den ich durch Heranziehen diverser Foren zu dem Thema von dieser Kanzlei bekommen habe.
Ist vor Herausgabe der Informationen eigentlich geprüft worden, ob die Anschuldigung auch tatsächlich berechtigt ist? Das Vorgehen erweckt eher den Eindruck, dass willkürlich IP Adressen geloggt wurden zum Zwecke der Datenerhebung bzw Adressengewinnung. Wie das Ganze von Statten geht ist nicht Nachzuvollziehen da die Datenerhebung nicht auf Deutschen (vielleicht aus gutem Grund?) Hoheitsgebiet erfolgt.
Meine Vermutung - ohne jemanden Beschuldigen zu wollen - ist, das das Ganze lediglich Wirtschaftlichem Interesse dient (Abkassieren der "Mahngebühr"). Nach so langer Zeit ist weder Schuld noch Unschuld zu beweisen - da sämtliche Daten bei den Providern gelöscht wurden. Habe dieses schon nachgefragt.

Andere Frage: Ist ein solches Vorgehen ohne wirkliche Strafverfolgung aus Datenschutztechnischer hinsicht nicht etwas Fragwürdig? Zudem wüsste ich gerne, Rein Statistisch anonymisiert, wie oft und mit welcher Datei die angeblich zum Tausch bereitgehalten wurde, die Kanzlei die Staatsanwaltschaft für dessen "Machenschaften" benutzt, und welcher Schaden dem Steuerzahler dadurch entstehen.
Wie gesagt rein Anonym zu Nachforschungszwecken - Möchte beweisen, daß diese Kanzlei die "Mahnwellen" aus hauptsächlich Wirtschaftichen Beweggründen durchführt ohne wirkliches Interesse an einer Strafverfolgung - was sicherlich sowas wie Verschleierungstatbestand wäre.

Ich hoffe - auch in Ihrem Interesse (schließlich sind Sie ja eh sicherlich mit vielem Überlastet) auf Ihre Mithilfe.

Mit freundlichem Gruß


Bin mal gespannt was es Antwort gibt und ob.


Da die Anzeige gegen Unbekannt ja zurückgezogen wurde - kann man danach nochmal erneut Angezeigt werden - sozusagen wenn mal einer doch nicht zahlt oder gar sich wehrt? (Habe ich vor)


Ist eigentlich IRGENDWEM genau bekannt wie diese Daten überhaupt zustande kommen oder kann eine Anzeige wegen Eingriff in den Datenverkehr, Hausfriedensbruchs o.Ä in Erwägung gezogen werden?

Gibt es erfolgreiche "wehrer" oder haben alle den schw... engezogen und klein bei gegeben?


Ach so Postet nirgendwo auf diesen Seiten was was gegen euch verwendet werden könnte. Der Feind liest mit. Hört auf euch gegenseitig nieder zu machen wegen lappalien. Sucht Lösungen im Rehct und schlagt sie mit eigenen Waffen - ist die Beste Taktik. Lesen Bildet - soll heißen lest euch die pasenden Gesetzestexte selbst an - Bereitet euch vor als ginge es nicht um eine lappalie sondern um euer Leben.

Die Beste Lösung: Zusammenschließen und gegen den Feind ermitteln. Jeder hat irgendwo Dreck am stecken, ein Loch in der Verteidigung oder ähnliches was sich verwursten lässt.


Alle die sich zusammen schließen wollen sagen hier.
Gruß kochy25
Alt 08. 06. 2007, 23:16 kochy25 is offline Mit Zitat antworten #1262
Sknorrell
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 9
Re: Logistep und Konsorten

Mir ist da noch was anderes eingefallen.

Die gleiche Datei(hash-wert) kann, zumindestens bei EMule, ja unter verschiedenen Namen verteilt werden.

Wenn ich nun die Datei xxx.mpg runtergeladen habe und diese eigendlich die Datei "Dream Pinball 3D" war, wer ist da in Beweispflicht?
Die xxx.mpg läuft natürlich nicht mit dem Player, also sag ich mir ist nen Fake und lösche diese!

Ist nur so ein Gedanke.
Alt 08. 06. 2007, 23:24 Sknorrell is offline Mit Zitat antworten #1263
Grazer57
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Feb 2007
Beiträge: 528
Re: Logistep und Konsorten

@ Kochy25

so wird die IP ermittelt

Gutachten
http://rapidshare.com/files/27004456...endig.exe.html
Nachtrag zum Gutaachten
http://rapidshare.com/files/26684186...ten002.exe.htm
Alt 08. 06. 2007, 23:34 Grazer57 is offline Mit Zitat antworten #1264
kochy25
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 3
Re: Logistep und Konsorten

Nachtrag:
Ich habe - nur um meine Aktivitäten mir selbst gegenüber auch abzusichern spaßeshalber diverse Programme (die die auch gelöschte Dateien wiederfinden) durchlaufen lassen um mir selbst SICHER zu sein das sich die angegebene Rar Datei auch wirklich nicht auf meinem PC befindet oder befunden hat.

Ergebnis - NIX gefunden.

Da man ja ein Spiel welches Runtergeladen worden ist auch ausprobiert habe ich nach resten in der Registry gesucht - Nix gefunden.


Andere Frage: Worauf bezieht sich eigentlich das Urheberrecht an einem Spiel? Auf das Spiel selbst? auf die Datei kann nicht sein - Rar dateien kann man schlecht nur den Namen rechtlich Schützen. Und nur weil es so Heißt soviel Wind machen????


Noch eine Frage: Solange man Strafrechtlich nicht verurteilt wurde ist man doch Unschuldig - Ergo ergibt sich auch keine Schadensersatzpflicht - weil man ja vorm Gesetz her noch nix getan hat?

Beispiel: Jemand zerkratzt Dein Auto. Du zeigst den an wegen Sachbeschädigung, Verhandlung, Verurteilung. Erst dann hast du Anspruch an den Verurteilten auf Schadensersatz. Den Anspruch hast du vorher zwar auch - aber du hast ja offiziell keinen Schuldigen.


Noch mal der Aufruf an alle:
SCHLIESST EUCH ZUSAMMEN - Gemeinsam kriegen auch wir armen kleinen Würstchen dieser Gelddruckmaschine etwas Sand ins Getriebe geschüttet.


Leider sieht man hier nicht die emailadressen.
Wer mir Mailen will: Kaufmann-Koch@t-online.de

Alles weitere folgt dann.

Gibts eigentlich ne Blacklist wo die Mitarbeiter der Kanzlei Schutt und konsorten stehen, die hier mitposten/Mitlesen. Habe die Möglichkeit einer eigenen Homepage, die ich wohl für diesen Zweck umfunktionieren würde (Sammeln Informationsrelevanter Daten) Wollte lediglich die Spione drausen lassen.

MFG Kochy25

PS Bin mal gespannt ob ich jetzt eine Anzeige wegen Volksverhetzung bekomme oder Anstiftung zu Massenversammlung oder sowas - oder noch besser alles wird schnell gelöscht.
Alt 08. 06. 2007, 23:36 kochy25 is offline Mit Zitat antworten #1265
Silvaheart
Katzenverehrer
 
Benutzerbild von Silvaheart
 
Registrierungsdatum: Aug 2006
Ort: Da wo ich herkomme
Beiträge: 97
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von kochy25 
Sechstens: Schriftlichen Widerspruch verfasst, geht Montag per Einschreiben raus - kann nicht Schaden. Man kann in Deutschland schreiend Recht haben, wenn die Frist um einen Tag verstrichen ist haste verloren.

Tach Kochy!

Was meinst Du damit? Meine Frist läuft auch am 13.06. ab. Sollte ich auch Widerspruch einlegen? Wenn ich die Frist verstreichen lasse ohne Widerspruch einzulegen, was passiert dann?

LG
Silvaheart
Alt 09. 06. 2007, 00:07 Silvaheart is offline Mit Zitat antworten #1266
Ranxerox
Arschloch der Herzen
 
Benutzerbild von Ranxerox
 
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 5.193
Re: Logistep und Konsorten

Zitat:
Zitat von kochy25 
PS Bin mal gespannt ob ich jetzt eine Anzeige wegen Volksverhetzung bekomme oder Anstiftung zu Massenversammlung oder sowas
Nein, keine Sorge! Die freie Meinungsäußerung steht im Internet (noch) nicht unter Strafe! Wir dürfen auch weiter bedenkenlos schreiben: "Raubanwälte sind Verbrecher!" Oder sogar: "Meiner Meinung nach sind die Herren Schutt und Waetke geldgeile Arschlöcher!" Anders sieht es dagegen mit sogenannten Tatsachenbehauptungen aus, wie z.B. (Achtung, fiktiv!): "Die Anwälte Karls & Ruhe betreiben zusammen mit der Briefkastenfirma Polenjockel eine mafiöse Abmahn-Maschine, die einzig und allein dazu dient, erpresste Schutzgelder an der deutschen Steuer vorbei auf schweizer Nummernkonten zu scheffeln!" - sofern man sie nicht beweisen kann. Sowas wäre einfach pfui, und kann u.Ust. zu Ärger führen! Besonders für die betroffenen Foren - und das wollen wir dem gulli:board doch nicht antun, oder?
Zitat:
oder noch besser alles wird schnell gelöscht.
Das hatten wir hier bereits: "Auf Wunsch der Rechtsanwälte kuw gelöscht" (Dieser, und viele andere, missliebige Beiträge mehr...)
Unser Vorkämpfer für freie Meinungsäußerung, Korrupt, sah sich in letzter Konsequenz sogar gezwungen, den Thread zu schließen und das ganze mit einem "EOD" zu besiegeln! (Komisch, dabei hatten wir doch nie Gelegenheit zu einer Diskussion mit ihm...)

kochy25 - du bist neu hier, und dein unverbrauchtes Engagement ehrt dich! Aber ich fürchte, du rennst hier (und bei den Staatsanwaltschaften) gegen Wände...
Alt 09. 06. 2007, 00:17 Ranxerox is offline Mit Zitat antworten #1267
brausepaul70
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 2
Re: Logistep und Konsorten

Nurmal so eine Idee , wie währe es wenn man diese Sache öffentlich macht ,ich denke so an Sat1 Akte die Beschäftigen sich doch öfters mit ähnlichen Themen .
Und da ich davon ausgehe das es auch viele Betroffene gibt die wahrscheinlich Unschuldig sind und sich die Abmahnwelle ja schon Jahrelang hinzieht währe das eventuell einen Versuch wert .
Bitte zerfleischt mich nicht gleich war ja nur ein Gedanke von mir.
Alt 09. 06. 2007, 08:00 brausepaul70 is offline Mit Zitat antworten #1268
kuwisnotkuwl
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 15
Re: Logistep und Konsorten

Mein Vater (Anschlussinhaber) hat gestern ebenfalls ein Schreiben erhalten.

Erster Brief:

Provider: T-Com/T-Online
Abgemahnt am: 06.06.07
von: kuw - rechtsanwälte
für: Gothic 3
im Netz am: 28.02.07
p2p-Netzwerk: torrent
Gegenstandswert: 25000 Euro
Abgeltungsbetrag: 150 Euro (davon 100 Anwaltskosten)
Frist bis: 14.06.07

Status: wird ignoriert

Spende: wenns seriös genug aufgezogen wird, ja.

Geändert von kuwisnotkuwl (11. 06. 2007 um 01:05 Uhr).
Alt 09. 06. 2007, 09:11 kuwisnotkuwl is offline Mit Zitat antworten #1269
IARI
Brotloser Künstler
 
Benutzerbild von IARI
 
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 1
Re: Logistep und Konsorten

Provider: 1&1
Abgemahnt am: 05.06.2007
von: KUW Rechtsanwälte
für: Gothic 3
im Netz am: 27.02.07 ...
Client: donkey
Gegenstandswert: 25.000€
Abgeltungsbetrag: 50€
Abmahnkosten: 100€
Frist (UE und Geld): 09.06.07
Fotografierte Abmahnung

Vorgehensweise: wird ignoriert
Spende: Ja, ka. wieviel

Kommentar:
Ach ja und falls das intressiert:
Ein befreundeter Anwalt hat mir nach kurzem Gespräch bestätigt, dass ich nichts tun soll. Wenn $Anwalt einem erzählt das man unbedingt sofort zahln soll weil man seine Ruhe hat, dann doch nur weil er selbst seine Ruhe und kohle haben will - 150 takken sich für einen Anwalt sowieso nur peanuts.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.
Anfangs hatte ich noch etwas Angst, und in erwägung gezogen meiner Seelenruhe wegen zu zahlen. Ich bin zimlich wütend, da mich diese Abmahnung ausgerechnet eine Woche vor einer mein Leben entscheidend beeinflussenden Prüfung erreicht und ich eigentlich 12 Studne am Tag übe und für so einen Unsinn keine Zeit vergeuden möchte.

Habe mir dennoch stundenlang die threads hier durchgelesen und bin natürlich zum Schluss gekommen dass alles andere als ignorieren in meiner Situation nur dumm wäre.

mfg
IARI

Geändert von IARI (09. 06. 2007 um 13:20 Uhr).
Alt 09. 06. 2007, 09:41 IARI is offline Mit Zitat antworten #1270
Goju Ryu
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 214
Re: Logistep und Konsorten

Wäre es möglich woanders weiterzudiskutieren?

@Kochy

Glückwunsch, saubere Argumentation.


Ansonsten noch etwas zum Lockerwerden:

Q: Warum gab es in der DDR kaum Pornos?
A: Weil die ganzen Wixxer im Westen beim Jurastudium waren.

Nochmal die Bitte: keine Vollzitate hier, NUR Daten um einen Überblick zu haben, was von wem gerade mit welchen Mitteln abgemahnt wird.
Alt 09. 06. 2007, 09:58 Goju Ryu is offline Mit Zitat antworten #1271
goldenes_kalb
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 1
Re: Logistep und Konsorten

Tagchen.

1. Schreiben, Standardbrief

Provider: nicht angegeben ist aber T-Online
Abgemahnt am: 04.06.2007
von: Schutt & Waetke
für: Dream Pinball 3D
im Netz am: 29.09.2006 16:20:55
Client: nicht angegeben
Gegenstandswert: 10.000€
Abgeltungsbetrag: 150€
Abmahnkosten: 150€
Fristsetzung UE: 13.06.07
Fristsetzung Geld : 20.06.2007

Ich habe mich dazu entschlossen, dieses verlockende Angebot NICHT anzunehmen (Preis/Leistung passt nicht so ganz, sicher hat der eine oder andere Discounter aehnliche Angebote zu Sparpreisen).