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# 1251 | |
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 921
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Zitat:
das sie nur eine IP ermittelt haben . Wer diese IP benutzt hat, ist vollkommen unklar.
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# 1252 | |
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Midgleed
Registriert seit: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.739
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![]() Stimmt natürlich, man ist nur als Anschlussinhaber ermittelt worden. Das letzte Stück - vom Anschluss zur Person - zieht man nur selbst. Geändert von Hadron (08. 06. 2007 um 11:29 Uhr) |
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# 1253 |
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Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 2
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Hi ich habe jetzt auch netten Brief bekommen , der sieht aus wie ne ganz billige Kopie.
Selbst die Unterschrift wurde nur Kopiert . Die „Rechtsanwälte“ haben ihren Sitz ja in Karlsruhe aber der Poststempel ist aber aus meiner Stadt ist das normal ? Bei mir steht aber nur das Datum ,die Datei und die IP Adresse als angeblicher Beweis drin reicht das ? |
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# 1254 |
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Katzenverehrer
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Da wo ich herkomme
Beiträge: 102
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Hi Leute!
Auch mich hat's erwischt: 1.Brief Provider: nicht angegeben ist aber T-Online Abgemahnt am: 04.06.2007 von: Schutt & Waetke für: Dream Pinball 3D im Netz am: 08.10.2006 20:58:14 Client: nicht angegeben, Emule Gegenstandswert: 10.000€ Abgeltungsbetrag: 150€ Abmahnkosten: 150€ Fristsetzung UE: 13.06.07 Fristsetzung Geld : 20.06.2007 Status: Ad acta gelegt. Wenn's drauf ankommt, sollen sie mir vor Gericht beweisen, daß ich das File KOMPLETT auf meiner HDD hatte und auch das angebene Spiel in dem RAR-File war. Ich kann meine Dateien ja benennen wie ich will ... Mein Anwalt hat mir geraten nicht zu reagieren und abzuwarten. Hat von Euch schon jemand ein zweites oder drittes Schreiben erhalten? Oder sogar noch mehr? Eine Vorladung, Anhörungsbogen, sonstiges? Wie sieht das dann aus? Habt ihr dann darauf reagiert? Mittlerweile müßten doch schon einige Erfahrungen gesammelt worden sein. Diese Abmahnwellen laufen ja schon fast zwei Jahre lang. Wäre echt mal interessant! |
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# 1255 | |
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Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 420
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Wir warten immer noch auf mehr. gruss |
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# 1256 | |
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 921
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10 Goldenen Regeln des Abgemahnten Zusammenfassung AlterHasse Neuabgemahnte bitte hier Sammeln v. Daten/Fakten nach Muster eintragen |
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# 1257 | |
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 921
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# 1258 | |
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Katzenverehrer
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Da wo ich herkomme
Beiträge: 102
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Grüße zurück |
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# 1259 | |
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Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 3
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Oh hätte ich doch nur früher da shier alles gefunden
1. Brief, Standard Provider: T-Online Abgemahnt am: 04.06.07 von:KUW für: "ich.bin.jung.und.brauche.das.geld.nr31" = niemals geladen so nen Rotz P2P-Netzwerk: donkey Gegenstandswert:25.000 Abgeltungsbetrag:50 Anwaltskosten 200! 1 Fristsetzung:09.06.07 Status: per Mail geantwortet mit diesem Text und die war wohl ein Fehler: Zitat:
FUCKFUCKFUCK. War das nun mein Fehler, dass ich geantwortet habe? Grrrrrrr. Gruß, mario |
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# 1260 | |
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Katzenverehrer
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Da wo ich herkomme
Beiträge: 102
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Zitat:
Nochmal mein Aufruf an alle anderen "beteiligten Abgemahnten": Habt ihr nach dem ersten Schreiben nochmal Post bekommen? Noch eine Abmahnung, einen Anhörungsbogen, Vorladung, etc.? Sagt mal Bescheid! Nach fast 2 Jahren Abmahnwelle sollte doch jetzt schön langsam der Erfahrungsschatz schon größer sein! Oder haben alle Betroffenen doch gezahlt und ihren I-Net-Anschluß für die nächsten 30 Jahre gekündigt? Noch was zu Logistep: Zitat alter Hasse: "Nachdem eine IP Adresse eines angeblichen Filesharers ermittelt wurde, wird der jeweilige Provider (aus der IP ersichtlich) automatisch mit der Bitte angemailt die dazugehörigen Verbindungsdaten zu speichern, da der Verdacht einer Straftat besteht und sich die Staatsanwaltschaft demnächst diesbezüglich melden wird. Obwohl die Provider zu einer derartigen Speicherung nicht verpflichtet sind (Quelle), kommen praktisch alle Provider dieser Aufforderung nach (auch Versatel), da man bei der herausgebe der Daten an die Staatsanwaltschaft eine Entschädigung von min 35 Euro erhält." Zitat Ende Seit wann darf ein privates Unternehmen die Telekom auffordern die Verbindungsdaten zu speichern? Es gibt Gerichtsurteile u. a. von Holger Voss, daß die Telekom dieses bei Flatrates eben NICHT darf. Meint ihr, daß das ein stichhaltiges Argument vor Gericht wäre? Siehe Link von Heise und folgende darunter http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614 Grüße Silvaheart |
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# 1261 |
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Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 921
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@ Silvaheart
Durch das Voss - Urteil wird der Beweisverwertungsverbot der illegal gespeicherten IP nicht aufgehoben. Nochmal lese bitte die Zusammenfassung vom "Alten Hassen" http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/152/#3791 darin findest du die meisten Antworten zu deinen Fragen. Auch die 10 Goldenen Regeln des Abgemahnten von T15 http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/478/#11931 beantwortet manche Frage. Wenn du genau wissen willst, wer alles einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung bekommen hat , lese den geschlossen Thread (Link "Alter Hasse ") ganz durch. Geändert von Grazer57 (08. 06. 2007 um 23:40 Uhr) |
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# 1262 |
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 3
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Provider: nicht angegeben ist aber T-Online
Abgemahnt am: 04.06.2007 von: Schutt & Waetke für: Dream Pinball 3D im Netz am: 14.10.2006 20:21:16 Client: nicht angegeben Gegenstandswert: 10.000€ Abgeltungsbetrag: 150€ Abmahnkosten: 150€ Fristsetzung UE: 13.06.07 Fristsetzung Geld : 20.06.2007 Reaktion: Erstens bei der Polizei nachgefragt: Sinngemäße Antwort: Das Schreiben sieht aus wie Serienbrief mit drunterkopierter Unterschrift - ich würds nicht Zahlen sieht nach Nepp aus. Zweitens Telecomiker angeschrieben wieso die unbegründet die Anschlussdaten Rausrücken Drittens Email an Rechtsanwaltskammer Karlsruhe mit Folgendem Inhalt: *Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie sicher aus der Presse wissen, wurden über die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei im Jahr 2005 weit mehr als 20000 Strafanzeigen gegen Nutzer von Filesharing-Systemen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingereicht. Der Vorwurf war immer Verstoß gegen das UrhG §106. Über die Staatsanwaltschaft wurde jeweils der Besitzer des Internetanschlusses ermittelt und abgemahnt. Hierbei wurden Rechtsanwaltskosten von 150.-€ und 50.-€ Schadensersatz zu Gunsten des Rechteinhabers der Software, Firma Zuxxez Entertainment AG, Rittnertstraße 36, 76227 Karlsruhe eingefordert. Meine Beschwerde umfasst folgende Punkte: 1. Jedem der Beschuldigten wurde bis auf die persönlichen Daten ein identisches Schreiben zugesandt. Der angebliche Aufwand von 150.-€ für die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei erscheint daher absolut ungerechtfertigt. Für die Ausarbeitung eines Serienbriefes von weit mehr als 20000 Stück (entspricht 3 Millionen Euro) hätte man sogar ein Schreibbüro beauftragen können. 2. Aufgrund der gängigen Praxis in den 90er Jahren, als massenhaft versandten Abmahnungen nach ähnlichem Schema versendet wurden, schuf der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen, das Abmahnen rein aus wirtschaftlichen Vorteilen für die Anwaltskanzleien zu unterbinden. Gerade wenn die Schadensersatzanforderung für die betroffene Firma Zuxxess, die in der Presse von ,,6-stelligen Einbußen" sprach, nur 50.-€ je Beschuldigten beträgt, die Anwaltskanzlei aber das Dreifache (150.-€) für sich vereinnahmt, erscheint mir der Vorwurf gerechtfertigt, daß hier der eigentliche Nutznießer der Abmahnwelle die Anwaltskanzlei ist. 3. Obwohl (wie in meinem Fall) mein Verstoß gegen das UrhG bereits im Juli 2005 aufgezeichnet und zur Anzeige gebracht wurde, erwartete man dann meine Unterlassungserklärung innerhalb von 4 Tagen (am 23.01.2006), scheinbar um eine unmittelbare Gefahr des weiteren Verstoßes abzuwenden. Das Schreiben der Kanzlei ist am 18.01.2006 bei mir eingetroffen. Die sehr kurze Reaktionszeit soll wohl bewirken, daß man selbst keinen Rechtsbeistand mehr zu Rate ziehen kann. Zu Recht bot man an, vorab per Fax die Unterlassungserklärung abzugeben - man wusste genau um den Umstand der extrem knappen Zeit. 4. Die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei hat nicht erst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (die im Übrigen das Verfahren gegen mich wegen Geringfügigkeit eingestellt hat) abgewartet, sondern sofort mich als den Beschuldigten angeschrieben. Die Strafanzeigen dürften somit ausschließlich dazu gedient haben, über die IP-Adressen die Nutzer zu ermitteln. An einer Strafverfolgung scheint mir daher seitens der Anwaltskanzlei wenig Interesse zu liegen, da bereits nach Einstellung der ersten Verfahren der Klägerin klar gewesen sein muß, daß weitere Strafanzeigen keinen Erfolg haben würden. 5. Wie mir ein Anwalt bestätigte, wurden viele der Rechtsberatungen über einen Beratungshilfeschein abgerechnet, da es sich beim Großteil der Betroffenen um Studenten und weniger betuchte Internetnutzer handelt. Die Kosten für die Rechtsbeistände der Betroffenen trägt somit zum Großteil die Staatskasse. 6. Weiterhin ist fraglich, ob seitens der geschädigten Firma überhaupt anwaltschaftliche Unterstützung notwendig war. Siehe Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 20.02.2001, AZ: 20 U 194/00. Ich bitte Sie daher, die Zulassung der betreffenden Anwaltskanzlei zu überprüfen. Des Weiteren geht dieses Schreiben parallel an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, mit der Bitte mir mitzuteilen, ob es sich bei dem Verhalten der Rechtsanwaltskanzlei um eine strafrechtlich relevante Tat handeln könnte, da ich dann Strafanzeige erstatten werde. Mit freundlichen Grüßen XXXX Viertens Widerspruch per Mail an die Kanzlei Fünftens Anfrage an poststelle@stakarlsruhe.justiz.bwl.de (Staatsanwaltschaft Karlsruhe - erstes Anschreiben) Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von der Kanzlei Schutt&Waetke ein Schreiben bezüglich einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch angebliches anbieten einer Datei in Tauschbörsen bekommen. Ich möchte nachfragen ob eine Anzeige diesbezüglich gegen mich vorliegt, wenn nein, wie es zu dem Umstand kommt das diese Kanzlei an meine Daten kommt ohne Strafantrag, Urteil oder irgendwelche Beweise. Die genannte IP Adresse ist: 84.139.110.97, Zeitpunkt: 14.10.2006 - 20:21:16 Sechstens: Schriftlichen Widerspruch verfasst, geht Montag per Einschreiben raus - kann nicht Schaden. Man kann in Deutschland schreiend Recht haben, wenn die Frist um einen Tag verstrichen ist haste verloren. Antwort von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Sehr geehrte Frau XXX, ich beziehe mich auf Ihre untenstehende E-Mail an die Poststelle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Hierzu ist mitzuteilen, dass die Kanzlei Schutt, Waetke bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen eine Vielzahl (zunächst) unbekannter Personen mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verletzung des Urheberrechts durch unbefugtes Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Internet-Tauschbörsen erstattet hat. Aufgrund dieser Strafanzeigen wurden hier diverse Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Zur Identifizierung der unbekannten Personen wurden die für den betroffenen IP-Nummern-Bereich zuständigen Provider um Auskunft ersucht, welchen Personen die fraglichen IP-Nummern zu den genannten Zeitpunkten zugeteilt waren. Nachdem die Auskünfte der Provider vorlagen, wurde der Kanzlei Schutt, Waetke die entsprechende Auskunft erteilt. Nachdem diese ihren Strafantrag zurückgenommen hat und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht zu bejahen war, wurden die hiesigen gegen Unbekannt geführten Verfahren eingestellt. Verfahren gegen die Anschlussinhaber wurden nicht eingeleitet. Ob es zu Urheberrechtsverletzungen gekommen ist, wurde hier nicht weiter überprüft. Da die einzelnen von den Providern benannten Personen hier registermäßig nicht erfasst wurden, ist es der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, weitere Auskünfte zu erteilen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung hier nicht geführt wird. Mit freundlichen Grüßen XXX Staatsanwältin Darauf meine Antwort: Sehr geehrte Frau XXX, ich bedanke mich erst mal für Ihre schnelle und unbürokratische Auskunft. Leider bestätigt Ihre Auskunft den Eindruck, den ich durch Heranziehen diverser Foren zu dem Thema von dieser Kanzlei bekommen habe. Ist vor Herausgabe der Informationen eigentlich geprüft worden, ob die Anschuldigung auch tatsächlich berechtigt ist? Das Vorgehen erweckt eher den Eindruck, dass willkürlich IP Adressen geloggt wurden zum Zwecke der Datenerhebung bzw Adressengewinnung. Wie das Ganze von Statten geht ist nicht Nachzuvollziehen da die Datenerhebung nicht auf Deutschen (vielleicht aus gutem Grund?) Hoheitsgebiet erfolgt. Meine Vermutung - ohne jemanden Beschuldigen zu wollen - ist, das das Ganze lediglich Wirtschaftlichem Interesse dient (Abkassieren der "Mahngebühr"). Nach so langer Zeit ist weder Schuld noch Unschuld zu beweisen - da sämtliche Daten bei den Providern gelöscht wurden. Habe dieses schon nachgefragt. Andere Frage: Ist ein solches Vorgehen ohne wirkliche Strafverfolgung aus Datenschutztechnischer hinsicht nicht etwas Fragwürdig? Zudem wüsste ich gerne, Rein Statistisch anonymisiert, wie oft und mit welcher Datei die angeblich zum Tausch bereitgehalten wurde, die Kanzlei die Staatsanwaltschaft für dessen "Machenschaften" benutzt, und welcher Schaden dem Steuerzahler dadurch entstehen. Wie gesagt rein Anonym zu Nachforschungszwecken - Möchte beweisen, daß diese Kanzlei die "Mahnwellen" aus hauptsächlich Wirtschaftichen Beweggründen durchführt ohne wirkliches Interesse an einer Strafverfolgung - was sicherlich sowas wie Verschleierungstatbestand wäre. Ich hoffe - auch in Ihrem Interesse (schließlich sind Sie ja eh sicherlich mit vielem Überlastet) auf Ihre Mithilfe. Mit freundlichem Gruß Bin mal gespannt was es Antwort gibt und ob. Da die Anzeige gegen Unbekannt ja zurückgezogen wurde - kann man danach nochmal erneut Angezeigt werden - sozusagen wenn mal einer doch nicht zahlt oder gar sich wehrt? (Habe ich vor) Ist eigentlich IRGENDWEM genau bekannt wie diese Daten überhaupt zustande kommen oder kann eine Anzeige wegen Eingriff in den Datenverkehr, Hausfriedensbruchs o.Ä in Erwägung gezogen werden? Gibt es erfolgreiche "wehrer" oder haben alle den schw... engezogen und klein bei gegeben? Ach so Postet nirgendwo auf diesen Seiten was was gegen euch verwendet werden könnte. Der Feind liest mit. Hört auf euch gegenseitig nieder zu machen wegen lappalien. Sucht Lösungen im Rehct und schlagt sie mit eigenen Waffen - ist die Beste Taktik. Lesen Bildet - soll heißen lest euch die pasenden Gesetzestexte selbst an - Bereitet euch vor als ginge es nicht um eine lappalie sondern um euer Leben. Die Beste Lösung: Zusammenschließen und gegen den Feind ermitteln. Jeder hat irgendwo Dreck am stecken, ein Loch in der Verteidigung oder ähnliches was sich verwursten lässt. Alle die sich zusammen schließen wollen sagen hier. Gruß kochy25 |
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# 1263 |
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 9
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Mir ist da noch was anderes eingefallen.
Die gleiche Datei(hash-wert) kann, zumindestens bei EMule, ja unter verschiedenen Namen verteilt werden. Wenn ich nun die Datei xxx.mpg runtergeladen habe und diese eigendlich die Datei "Dream Pinball 3D" war, wer ist da in Beweispflicht? Die xxx.mpg läuft natürlich nicht mit dem Player, also sag ich mir ist nen Fake und lösche diese! Ist nur so ein Gedanke. |
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# 1264 |
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 921
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@ Kochy25
so wird die IP ermittelt Gutachten http://rapidshare.com/files/27004456...endig.exe.html Nachtrag zum Gutaachten http://rapidshare.com/files/26684186...ten002.exe.htm |
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# 1265 |
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 3
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Nachtrag:
Ich habe - nur um meine Aktivitäten mir selbst gegenüber auch abzusichern spaßeshalber diverse Programme (die die auch gelöschte Dateien wiederfinden) durchlaufen lassen um mir selbst SICHER zu sein das sich die angegebene Rar Datei auch wirklich nicht auf meinem PC befindet oder befunden hat. Ergebnis - NIX gefunden. Da man ja ein Spiel welches Runtergeladen worden ist auch ausprobiert habe ich nach resten in der Registry gesucht - Nix gefunden. Andere Frage: Worauf bezieht sich eigentlich das Urheberrecht an einem Spiel? Auf das Spiel selbst? auf die Datei kann nicht sein - Rar dateien kann man schlecht nur den Namen rechtlich Schützen. Und nur weil es so Heißt soviel Wind machen???? Noch eine Frage: Solange man Strafrechtlich nicht verurteilt wurde ist man doch Unschuldig - Ergo ergibt sich auch keine Schadensersatzpflicht - weil man ja vorm Gesetz her noch nix getan hat? Beispiel: Jemand zerkratzt Dein Auto. Du zeigst den an wegen Sachbeschädigung, Verhandlung, Verurteilung. Erst dann hast du Anspruch an den Verurteilten auf Schadensersatz. Den Anspruch hast du vorher zwar auch - aber du hast ja offiziell keinen Schuldigen. Noch mal der Aufruf an alle: SCHLIESST EUCH ZUSAMMEN - Gemeinsam kriegen auch wir armen kleinen Würstchen dieser Gelddruckmaschine etwas Sand ins Getriebe geschüttet. Leider sieht man hier nicht die emailadressen. Wer mir Mailen will: Kaufmann-Koch@t-online.de Alles weitere folgt dann. Gibts eigentlich ne Blacklist wo die Mitarbeiter der Kanzlei Schutt und konsorten stehen, die hier mitposten/Mitlesen. Habe die Möglichkeit einer eigenen Homepage, die ich wohl für diesen Zweck umfunktionieren würde (Sammeln Informationsrelevanter Daten) Wollte lediglich die Spione drausen lassen. MFG Kochy25 PS Bin mal gespannt ob ich jetzt eine Anzeige wegen Volksverhetzung bekomme oder Anstiftung zu Massenversammlung oder sowas - oder noch besser alles wird schnell gelöscht. |
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# 1266 | |
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Katzenverehrer
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Da wo ich herkomme
Beiträge: 102
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Zitat:
Was meinst Du damit? Meine Frist läuft auch am 13.06. ab. Sollte ich auch Widerspruch einlegen? Wenn ich die Frist verstreichen lasse ohne Widerspruch einzulegen, was passiert dann? LG Silvaheart |
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# 1267 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 6.227
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Zitat:
Zitat:
Unser Vorkämpfer für freie Meinungsäußerung, Korrupt, sah sich in letzter Konsequenz sogar gezwungen, den Thread zu schließen und das ganze mit einem "EOD" zu besiegeln! (Komisch, dabei hatten wir doch nie Gelegenheit zu einer Diskussion mit ihm...) ![]() kochy25 - du bist neu hier, und dein unverbrauchtes Engagement ehrt dich! Aber ich fürchte, du rennst hier (und bei den Staatsanwaltschaften) gegen Wände... |
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# 1268 |
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 2
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Nurmal so eine Idee , wie währe es wenn man diese Sache öffentlich macht ,ich denke so an Sat1 Akte die Beschäftigen sich doch öfters mit ähnlichen Themen .
Und da ich davon ausgehe das es auch viele Betroffene gibt die wahrscheinlich Unschuldig sind und sich die Abmahnwelle ja schon Jahrelang hinzieht währe das eventuell einen Versuch wert . Bitte zerfleischt mich nicht gleich war ja nur ein Gedanke von mir. |
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# 1269 |
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 17
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Mein Vater (Anschlussinhaber) hat gestern ebenfalls ein Schreiben erhalten.
Erster Brief: Provider: T-Com/T-Online Abgemahnt am: 06.06.07 von: kuw - rechtsanwälte für: Gothic 3 im Netz am: 28.02.07 p2p-Netzwerk: torrent Gegenstandswert: 25000 Euro Abgeltungsbetrag: 150 Euro (davon 100 Anwaltskosten) Frist bis: 14.06.07 Status: wird ignoriert Spende: wenns seriös genug aufgezogen wird, ja. Geändert von kuwisnotkuwl (11. 06. 2007 um 01:05 Uhr) |
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# 1270 |
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Brotloser Künstler
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1
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Provider: 1&1
Abgemahnt am: 05.06.2007 von: KUW Rechtsanwälte für: Gothic 3 im Netz am: 27.02.07 ... Client: donkey Gegenstandswert: 25.000€ Abgeltungsbetrag: 50€ Abmahnkosten: 100€ Frist (UE und Geld): 09.06.07 Fotografierte Abmahnung Vorgehensweise: wird ignoriert Spende: Ja, ka. wieviel Kommentar: Ach ja und falls das intressiert: Ein befreundeter Anwalt hat mir nach kurzem Gespräch bestätigt, dass ich nichts tun soll. Wenn $Anwalt einem erzählt das man unbedingt sofort zahln soll weil man seine Ruhe hat, dann doch nur weil er selbst seine Ruhe und kohle haben will - 150 takken sich für einen Anwalt sowieso nur peanuts. Ich hoffe ich habe nichts vergessen. Anfangs hatte ich noch etwas Angst, und in erwägung gezogen meiner Seelenruhe wegen zu zahlen. Ich bin zimlich wütend, da mich diese Abmahnung ausgerechnet eine Woche vor einer mein Leben entscheidend beeinflussenden Prüfung erreicht und ich eigentlich 12 Studne am Tag übe und für so einen Unsinn keine Zeit vergeuden möchte. Habe mir dennoch stundenlang die threads hier durchgelesen und bin natürlich zum Schluss gekommen dass alles andere als ignorieren in meiner Situation nur dumm wäre. mfg IARI Geändert von IARI (09. 06. 2007 um 13:20 Uhr) |
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# 1271 |
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 270
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Wäre es möglich woanders weiterzudiskutieren?
@Kochy Glückwunsch, saubere Argumentation. Ansonsten noch etwas zum Lockerwerden: Q: Warum gab es in der DDR kaum Pornos? A: Weil die ganzen Wixxer im Westen beim Jurastudium waren. Nochmal die Bitte: keine Vollzitate hier, NUR Daten um einen Überblick zu haben, was von wem gerade mit welchen Mitteln abgemahnt wird. |
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# 1272 |
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1
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Tagchen.
1. Schreiben, Standardbrief Provider: nicht angegeben ist aber T-Online Abgemahnt am: 04.06.2007 von: Schutt & Waetke für: Dream Pinball 3D im Netz am: 29.09.2006 16:20:55 Client: nicht angegeben Gegenstandswert: 10.000€ Abgeltungsbetrag: 150€ Abmahnkosten: 150€ Fristsetzung UE: 13.06.07 Fristsetzung Geld : 20.06.2007 Ich habe mich dazu entschlossen, dieses verlockende Angebot NICHT anzunehmen (Preis/Leistung passt nicht so ganz, sicher hat der eine oder andere Discounter aehnliche Angebote zu Sparpreisen). |
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# 1273 |
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 9
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Ich habe gerade die Info bekommen, von einem Mitarbeiter von EBay, das man diese Schreiben auf alle Fälle ignorieren soll.
Er teilte mir mit, das seine Firmenanwälte ihm dies Raten. Die Rechtsanwaltfirmen sind bei denen bekannt und sie sagen, dass auf alle Fälle dagegen mit einer Sammelklage angegangen werden muß. Nach deren Meinung ist die Methode wie die Software sich die IP-Daten beschafft allein schon illegal. Es sollen Monatlich mindestens 3000 Schreiben dieser Art rausgehen, aber selten wurden Leute angeschrieben die sich nicht meldeten. Naja, ich warte noch auf einen Rückruf einer guten Bekannten der Familie, die Anwältin ist. Mal sehen was die sagt. schönes Wochenende, ich habe das Schreiben vernichtet. |
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# 1274 | |
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Gesperrt
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 6.227
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Zitat:
![]() (Und was bitte haben eBay-Mitarbeiter mit Filesharing-Abmahnungen zu tun? Wenn, dann höchstens mit der üblichen Onlinehändler-Abzocke...) |
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# 1275 |
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 9
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Die haben Mitarbeiter, die schon des öfteren sone Briefe bekommen haben, und deshalb haben die sich damit beschäftigt. So hat er mir das jedenfalls erklärt.
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