Provider: nicht angegeben ist aber T-Online
Abgemahnt am: 04.06.2007
von: Schutt & Waetke
für: Dream Pinball 3D
im Netz am: 14.10.2006 20:21:16
Client: nicht angegeben
Gegenstandswert: 10.000€
Abgeltungsbetrag: 150€
Abmahnkosten: 150€
Fristsetzung UE: 13.06.07
Fristsetzung Geld : 20.06.2007
Reaktion:
Erstens bei der Polizei nachgefragt: Sinngemäße Antwort: Das Schreiben sieht aus wie Serienbrief mit drunterkopierter Unterschrift - ich würds nicht Zahlen sieht nach Nepp aus.
Zweitens Telecomiker angeschrieben wieso die unbegründet die Anschlussdaten Rausrücken
Drittens Email an Rechtsanwaltskammer Karlsruhe mit Folgendem Inhalt:
*Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie sicher aus der Presse wissen, wurden über die oben genannte
Rechtsanwaltskanzlei im Jahr 2005 weit mehr als 20000 Strafanzeigen
gegen Nutzer von Filesharing-Systemen bei der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe eingereicht. Der Vorwurf war immer Verstoß gegen das UrhG
§106.
Über die Staatsanwaltschaft wurde jeweils der Besitzer des
Internetanschlusses ermittelt und abgemahnt.
Hierbei wurden Rechtsanwaltskosten von 150.-€ und 50.-€
Schadensersatz zu Gunsten des Rechteinhabers der Software, Firma Zuxxez
Entertainment AG, Rittnertstraße 36, 76227 Karlsruhe eingefordert.
Meine Beschwerde umfasst folgende Punkte:
1. Jedem der Beschuldigten wurde bis auf die persönlichen Daten ein
identisches Schreiben zugesandt. Der angebliche Aufwand von 150.-€
für die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei erscheint daher absolut
ungerechtfertigt. Für die Ausarbeitung eines Serienbriefes von weit
mehr als 20000 Stück (entspricht 3 Millionen Euro) hätte man sogar
ein Schreibbüro beauftragen können.
2. Aufgrund der gängigen Praxis in den 90er Jahren, als massenhaft
versandten Abmahnungen nach ähnlichem Schema versendet wurden, schuf
der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen, das Abmahnen rein aus
wirtschaftlichen Vorteilen für die Anwaltskanzleien zu unterbinden.
Gerade wenn die Schadensersatzanforderung für die betroffene Firma
Zuxxess, die in der Presse von ,,6-stelligen Einbußen" sprach, nur
50.-€ je Beschuldigten beträgt, die Anwaltskanzlei aber das
Dreifache (150.-€) für sich vereinnahmt, erscheint mir der Vorwurf
gerechtfertigt, daß hier der eigentliche Nutznießer der Abmahnwelle
die Anwaltskanzlei ist.
3. Obwohl (wie in meinem Fall) mein Verstoß gegen das UrhG bereits im
Juli 2005 aufgezeichnet und zur Anzeige gebracht wurde, erwartete man
dann meine Unterlassungserklärung innerhalb von 4 Tagen (am
23.01.2006), scheinbar um eine unmittelbare Gefahr des weiteren
Verstoßes abzuwenden. Das Schreiben der Kanzlei ist am 18.01.2006 bei
mir eingetroffen. Die sehr kurze Reaktionszeit soll wohl bewirken, daß
man selbst keinen Rechtsbeistand mehr zu Rate ziehen kann. Zu Recht bot
man an, vorab per Fax die Unterlassungserklärung abzugeben - man
wusste genau um den Umstand der extrem knappen Zeit.
4. Die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei hat nicht erst die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (die im Übrigen das Verfahren
gegen mich wegen Geringfügigkeit eingestellt hat) abgewartet, sondern
sofort mich als den Beschuldigten angeschrieben. Die Strafanzeigen
dürften somit ausschließlich dazu gedient haben, über die
IP-Adressen die Nutzer zu ermitteln. An einer Strafverfolgung scheint
mir daher seitens der Anwaltskanzlei wenig Interesse zu liegen, da
bereits nach Einstellung der ersten Verfahren der Klägerin klar
gewesen sein muß, daß weitere Strafanzeigen keinen Erfolg haben
würden.
5. Wie mir ein Anwalt bestätigte, wurden viele der Rechtsberatungen
über einen Beratungshilfeschein abgerechnet, da es sich beim Großteil
der Betroffenen um Studenten und weniger betuchte Internetnutzer
handelt. Die Kosten für die Rechtsbeistände der Betroffenen trägt
somit zum Großteil die Staatskasse.
6. Weiterhin ist fraglich, ob seitens der geschädigten Firma
überhaupt anwaltschaftliche Unterstützung notwendig war. Siehe
Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 20.02.2001, AZ: 20 U 194/00.
Ich bitte Sie daher, die Zulassung der betreffenden Anwaltskanzlei zu
überprüfen.
Des Weiteren geht dieses Schreiben parallel an die Staatsanwaltschaft
Karlsruhe, mit der Bitte mir mitzuteilen, ob es sich bei dem Verhalten
der Rechtsanwaltskanzlei um eine strafrechtlich relevante Tat handeln
könnte, da ich dann Strafanzeige erstatten werde.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Viertens Widerspruch per Mail an die Kanzlei
Fünftens Anfrage an
poststelle@stakarlsruhe.justiz.bwl.de (Staatsanwaltschaft Karlsruhe - erstes Anschreiben) Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von der Kanzlei Schutt&Waetke ein Schreiben bezüglich einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch angebliches anbieten einer Datei in Tauschbörsen bekommen. Ich möchte nachfragen ob eine Anzeige diesbezüglich gegen mich vorliegt, wenn nein, wie es zu dem Umstand kommt das diese Kanzlei an meine Daten kommt ohne Strafantrag, Urteil oder irgendwelche Beweise.
Die genannte IP Adresse ist: 84.139.110.97, Zeitpunkt: 14.10.2006 - 20:21:16
Sechstens: Schriftlichen Widerspruch verfasst, geht Montag per Einschreiben raus - kann nicht Schaden. Man kann in Deutschland schreiend Recht haben, wenn die Frist um einen Tag verstrichen ist haste verloren.
Antwort von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe:
Sehr geehrte Frau XXX,
ich beziehe mich auf Ihre untenstehende E-Mail an die Poststelle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Hierzu ist mitzuteilen, dass die Kanzlei Schutt, Waetke bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen eine Vielzahl (zunächst) unbekannter Personen mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verletzung des Urheberrechts durch unbefugtes Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Internet-Tauschbörsen erstattet hat. Aufgrund dieser Strafanzeigen wurden hier diverse Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Zur Identifizierung der unbekannten Personen wurden die für den betroffenen IP-Nummern-Bereich zuständigen Provider um Auskunft ersucht, welchen Personen die fraglichen IP-Nummern zu den genannten Zeitpunkten zugeteilt waren. Nachdem die Auskünfte der Provider vorlagen, wurde der Kanzlei Schutt, Waetke die entsprechende Auskunft erteilt. Nachdem diese ihren Strafantrag zurückgenommen hat und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht zu bejahen war, wurden die hiesigen gegen Unbekannt geführten Verfahren eingestellt. Verfahren gegen die Anschlussinhaber wurden nicht eingeleitet. Ob es zu Urheberrechtsverletzungen gekommen ist, wurde hier nicht weiter überprüft.
Da die einzelnen von den Providern benannten Personen hier registermäßig nicht erfasst wurden, ist es der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit zumutbarem Aufwand nicht möglich, weitere Auskünfte zu erteilen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung hier nicht geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Staatsanwältin
Darauf meine Antwort:
Sehr geehrte Frau XXX,
ich bedanke mich erst mal für Ihre schnelle und unbürokratische Auskunft.
Leider bestätigt Ihre Auskunft den Eindruck, den ich durch Heranziehen diverser Foren zu dem Thema von dieser Kanzlei bekommen habe.
Ist vor Herausgabe der Informationen eigentlich geprüft worden, ob die Anschuldigung auch tatsächlich berechtigt ist? Das Vorgehen erweckt eher den Eindruck, dass willkürlich IP Adressen geloggt wurden zum Zwecke der Datenerhebung bzw Adressengewinnung. Wie das Ganze von Statten geht ist nicht Nachzuvollziehen da die Datenerhebung nicht auf Deutschen (vielleicht aus gutem Grund?) Hoheitsgebiet erfolgt.
Meine Vermutung - ohne jemanden Beschuldigen zu wollen - ist, das das Ganze lediglich Wirtschaftlichem Interesse dient (Abkassieren der "Mahngebühr"). Nach so langer Zeit ist weder Schuld noch Unschuld zu beweisen - da sämtliche Daten bei den Providern gelöscht wurden. Habe dieses schon nachgefragt.
Andere Frage: Ist ein solches Vorgehen ohne wirkliche Strafverfolgung aus Datenschutztechnischer hinsicht nicht etwas Fragwürdig? Zudem wüsste ich gerne, Rein Statistisch anonymisiert, wie oft und mit welcher Datei die angeblich zum Tausch bereitgehalten wurde, die Kanzlei die Staatsanwaltschaft für dessen "Machenschaften" benutzt, und welcher Schaden dem Steuerzahler dadurch entstehen.
Wie gesagt rein Anonym zu Nachforschungszwecken - Möchte beweisen, daß diese Kanzlei die "Mahnwellen" aus hauptsächlich Wirtschaftichen Beweggründen durchführt ohne wirkliches Interesse an einer Strafverfolgung - was sicherlich sowas wie Verschleierungstatbestand wäre.
Ich hoffe - auch in Ihrem Interesse (schließlich sind Sie ja eh sicherlich mit vielem Überlastet) auf Ihre Mithilfe.
Mit freundlichem Gruß
Bin mal gespannt was es Antwort gibt und ob.
Da die Anzeige gegen Unbekannt ja zurückgezogen wurde - kann man danach nochmal erneut Angezeigt werden - sozusagen wenn mal einer doch nicht zahlt oder gar sich wehrt? (Habe ich vor)
Ist eigentlich IRGENDWEM genau bekannt wie diese Daten überhaupt zustande kommen oder kann eine Anzeige wegen Eingriff in den Datenverkehr, Hausfriedensbruchs o.Ä in Erwägung gezogen werden?
Gibt es erfolgreiche "wehrer" oder haben alle den schw... engezogen und klein bei gegeben?
Ach so Postet nirgendwo auf diesen Seiten was was gegen euch verwendet werden könnte. Der Feind liest mit. Hört auf euch gegenseitig nieder zu machen wegen lappalien. Sucht Lösungen im Rehct und schlagt sie mit eigenen Waffen - ist die Beste Taktik. Lesen Bildet - soll heißen lest euch die pasenden Gesetzestexte selbst an - Bereitet euch vor als ginge es nicht um eine lappalie sondern um euer Leben.
Die Beste Lösung: Zusammenschließen und gegen den Feind ermitteln. Jeder hat irgendwo Dreck am stecken, ein Loch in der Verteidigung oder ähnliches was sich verwursten lässt.
Alle die sich zusammen schließen wollen sagen hier.
Gruß kochy25