Thema: Logistep und Konsorten
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25. 09. 2012, 10:43 #10581Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Der Link leitet mich auf ein Thema weiter, was angeblich nicht existiert.

€: Habs wohl selbst gefunden, danke!
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25. 09. 2012, 11:30 #10582
Re: Logistep und Konsorten
Links:
VG Steffen
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26. 09. 2012, 10:38 #10583
Re: Logistep und Konsorten
Hallo und guten Tag @ALL.
Hiermit möchte ich allen Abgemahnten die eine P2P Abmahnung bekommen haben, Mut machen
auf jeden Fall eine Mod UE ( Modifizierte Unterlassungs- Erklärung ab zu geben ).
Ich habe auch am 13.03.2008 einen "Liebesbrief" von Schutt & Waetke mit folgenden Inhalt bekommen.....
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
in vor bezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Dudenstraße 6, 68167 Mannheim, vertreten durch die Vorstände HansJörg Düllmann, Ulrich Granseyer und Marion Winkenbach, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an dem folgenden Produkt unserer Mandantin: XXXXX XXXXXXXXX XXXXXXXX Plus Update".
Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesem Produkt. Vollmacht liegt diesem Schreiben in Kopie bei.
Sie boten im Internet als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes das vorgenannte urheberrechtlich geschützte Werk anderen zu diesem Zeitpunkt in dem Netzwerk befindlichen Nutzern durch Freigabe auf Ihrer Festplatte zum Upload an.
Folgende Daten konnte unsere Mandantschaft - neben weiteren Einwahlen - aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen:
Datum: 18.01.2008*XXXXXX
Datei: xxxxx _xxxxxxxx _XXXX v4.0_GERMAN-CYGNUS.rar
IP-Adresse: xx.xx.xxx.xxx.xxx
Die Software der Antipiracy-Firma LOGISTEP AG, Sennweidstraße 45, CH-6312 Steinhausen Zug (Schweiz), mit der die obigen Daten festgestellt und dokumentiert wurden, ermittelt ohne Ausnahme korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise hinsichtlich der Nutzung derartiger Tauschbörsen. Dies ist durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten EDV
Sachverständigen bestätigt.
Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangens gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass der festgestellte Internetanschluss auf Ihren Namen angemeldet ist, so dass Sie für die Urheberrechtsverletzung, welche unter Nutzung des Anschlusses begangen wurde, zivilrechtlich haften.
Schutt, Waetke
An der Raumfabrick 35
76277 Karlsruhe-Durlach
1. Anlage: Unterlassungsverpflichtungserklärung
Die Unterlassungserklärung und den geforderten Geldbetrag sollte ich bis zum 26.03. 2009 zurückschicken bzw. Überweisen.
Ich habe eine Mod UE ( Modifizierte Unterlassungs- Erklärung ) zurück geschickt und keine Zahlung geleistet.
Danach bekam ich drei ( 3 ) sogenannte Erinnerungsschreiben und im Jahr 2010 einen Mahnbescheid, in dem ich Widersprochen habe. Im Jahr 2011 nochmal einen Bettelbrief
und dann war Ruhe.
Meinen Realnamen erfahren am: 18.01.2008
Verjährung beginnt am: 01.01.2009
Verjährungszeitraum endet (*) am: 01.01.2012
Mahnbescheid + ½ Jahr dazu rechnen = Ende der Verjährung 01.07.2012
Da mir vor ein paar Tagen bei der Durchsicht meiner Post meine Abmahnung bemerkte viel mir auf, das diese seit Ende Juni Anfang Juli 2012 verjährt ist!
Da diese Mitteilungen ja ziemlich dünn gesät sind, möchte ich dies allen Abgemahnten die noch auf ihre Verjährung warten mitteilen.
Mfg.
Heesters alias Xxxxxx
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27. 11. 2012, 01:52 #10584Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo,
gibt es für den Thread Logistep und Konsorten einen neinen neuen Thread oder warum ist der letzte Eintrag vom 26.9.12?
MfG.
PLK.
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28. 11. 2012, 14:36 #10585
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28. 11. 2012, 14:42 #10586Casanova
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Re: Logistep und Konsorten
Ist Logistep denn noch aktiv?
Ansonsten gibt es unter den Netzwelt-Foren sortiertere Threads zu den Abmahngeiern.
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07. 12. 2012, 09:06 #10587
RE: Für alle Betroffenen einer P2P Abmahnung die sich Vergleichen wollen,
hier eine Musterschrift für einen Vergleich!
Herr/Frau
Vorname/Nachname
Straße/Nummer
PLZ/Wohnort
Rechtsanwalt Mustermann
Mustermannstraße 100
08080 Musterstadt
Ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX
Ihr Zeichen XXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, Name Familienname, habe den mir vorgeworfenen Rechtsverstoß nicht getätigt. Die Datei “(Dateiname)“ wurde nach meiner Kenntnis auch nicht von Dritten über meinen Anschluss zur Verfügung gestellt. Mein Internetzugang ist mit den mir zumutbaren und gebotenen Pflichten hinsichtlich Prüfung und Aufsicht gesichert i.A. dem zum Zeitpunkt der Abmahnung vorherrschenden technischen Mitteln und Maßnahmen. Die sekundäre Darlegungslast i.A. § 138 Abs. 2 ZPO, ist aber bei Weitem keine Beweislast, die obliegt immer noch dem Kläger.
In einem zivilen Klageverfahren spricht erst einmal die tatsächliche Vermutung dafür, dass die Person - in Form des Anschlussinhabers - für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, wenn ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt worden ist (BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08).
Aber hieraus resultieren zwei grundlegende Sachverhalte. Einmal wird die Ermittlung der IP-Adresse durch die Protokollierungsfirma und Zuordnung durch den Provider mit Nichtwissen bestritten werden. Andersmal ergibt sich aus der angenommenen “Täterschaftsvermutung“ nur nach § 138 Abs. 2 ZPO eine Erklärungspflicht. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen, wobei unerheblich ist, wie wahrscheinlich diese Darstellung ist. Erfüllt das Parteivorbringen diese Anforderungen, so kann der Vortrag weiterer Einzelheiten oder die Erklärung für einen gehaltenen Vortrag nicht gefordert werden. Es ist vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls Zeugen nach weiteren Einzelheiten zu befragen (BGH, Beschluss vom 21. 07. 2011 - IV ZR 216/09).
Trotz dieser Gründe bin ich aber bemüht vorbezeichnete Streitigkeiten außergerichtlich zu beenden. Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung lege ich dem Schreiben als Kopie anbei. Des Weiteren schlage ich Ihrer Mandantin eine Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR XXX, XX (in Worten: XXXXX Euro) vor.
Da ich mich zur Zeit in einer persönlichen sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage befinde, würde ich den vorbezeichneten Betrag in X monatlichen Raten, zahlbar jeweils am Anfang des Monats, zu je EUR XX.XX beginnend nach Ihrer schriftlichen Annahmeerklärung, jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit, auf das Ihrige Konto:
Bankinstitut: Sparkasse Musterstadt
Keton.: XXX.XXX.XXX
BLZ: XXX XXX XX
überweisen.
An mein hiermit abgegebenes außergerichtliches Vergleichsangebot halte ich mich für die Dauer von 2 Monaten ab Unterzeichnung und Übermittlung gebunden.
Mit freundlichen Grüßen.
____________________________
( rechtsverbindliche Unterschrift )
Anlage:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Der Musterbrief darf frei von allen kopiert werden!Geändert von Heesters (07. 12. 2012 um 09:29 Uhr)
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07. 12. 2012, 12:23 #10588Casanova
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Re: Logistep und Konsorten
Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach?
(denkt sich der Abmahngeier)
Ist man denn von der allgemein empfohlenen Vorgehensweise "ModUE + Nichtzahlen + Ignore" mittlerweile wieder weg?
Oder warum empfiehlst du quasi eine Teilzahlung?
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07. 12. 2012, 17:05 #10589
Re: Logistep und Konsorten
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07. 12. 2012, 19:20 #10590Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo,
wenn die Abmahngeier erst mal geschnallt haben das da einer an der Angel ist der zahlt dann werden die sich wieder melden.
Einem Erpresser sollte man auch niemals Geld geben,das hört dann nie auf.
MfG.
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PLKGeändert von Plutkenstein (07. 12. 2012 um 19:28 Uhr)
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07. 12. 2012, 19:38 #10591
Re: Logistep und Konsorten
Wieso Abmahngeier? das alles ist ganz legal. Zwar ein wenig überteuert aber so ist das Lebben!
Nicht anderen was wechnehmen ohne zu bezahlen und Du bekommst keine Abmahnung.
Und es sollte sich doch auch schon bis bei Dir rumgesprochen haben, wenn ich mich vergleiche ist die Abmahnung vom Tisch.
Sollten doch noch Schreiben kommen so hat man noch Leichen in Deinem Keller gefunden, ansonsten kannst Du die schreiben entsorgen.
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07. 12. 2012, 20:03 #10592Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo,
du willst doch nicht ernsthaft behaupten,das alle Abmahnungen rechtens sind.
Es gibt etliche Fälle von Usern die nachweislich zb. im Urlaub oder im Krankenhaus waren als sie die betreffenden Dateien runter geladen haben sollen.
Und ob zb. ein drittklassiger Porno auch nur anähernd etwas mit dem Schutz des geistigen Eigentums zu tun hat bezweifle ich schon sehr.
Für mich sind das alle drittklassige Juristen die schnell zu Geld kommen wollen.
MfG.
PLK.
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08. 12. 2012, 08:00 #10593
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09. 12. 2012, 12:01 #10594
Re: Logistep und Konsorten
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09. 12. 2012, 14:13 #10595Mitglied
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09. 12. 2012, 15:03 #10596
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25. 02. 2013, 16:19 #10597
Re: Logistep und Konsorten
Nun ist es tatsächlich schon 6 Jahre her, dass mich SuW + Logistep beglückt haben.

Kaum zu glauben...
...aber ich bin deswegen immer noch schwer angefressen.
Gruß an die damaligen Weggefährten, welche im gleichen Boot saßen.
Geändert von Alter Esel (25. 02. 2013 um 16:40 Uhr)
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25. 02. 2013, 17:12 #10598Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Gruß zurück :-D S&W waren die ersten Witzbolde,die fremde Hilfe in Anspruch nahmen,um ihre Forderungen einzutreiben. Erst von Infoscore,dann von RA Haas. Aber auch U+C und BEAK LAW spielen schon seit geraumer Zeit dieses Spielchen, indem sie Debcon beauftragt haben. Anwaltskanzleien,die Inkassofirmen und andere Anwälte mit der Eintreibung einer angeblichen Schuld beauftragen ? Damit haben sich alle 3 Kanzleien als nicht wirklich ernstzunehmend geouted. Das wäre so,als würde die Polizei das Ordnungsamt um Hilfe bitten,wenn sie einen beim Rasen erwischt haben,aber keine Lust haben, die Kohle selbst einzutreiben :-D
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03. 03. 2013, 07:13 #10599Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo,
ich habe jetzt mehere Stunden probiert einen neien Beitrag zu schreiben,es hat zwar immer noch noicht richtig geklappt aber ich bin über die "Antwortenfunktion doch noch rein gekommen.
Da ist jedenfalls etwas nicht in Ordnung.
Jetzt zu meiner Bitte:
Ich bin von von einem Ra. Waldorf Frommer(der mit anderen 12!!! Anwälten zusammen arbeitet) abgemahnt worden.
Ich hatte bis dato noch nie von ihm gehört.
Das Problem ist das meine angebliche Verfehlung am1.2.2013 stattgefunden haben soll,am8.2.wurde der am mich gesandte Brief verfaßt,bis zum 18.2. soll ich die Unterlassungserklärung unterschrieben haben und bis zum 28.2. soll ich 956.- überweisen ansonsten werden sofortige gerichtliche Maßnahmen eingeleitet.
Diese Fristen sollen gesetzliche Fristen sein was ich ernsthaft bezweifle aber nicht weiss.Könnt ihr mir da weiter helfen?
Was ich auch nicht glauben kann.
Im Rahmen des zivilrechtlichenAuskunftsverfahren wollen diese Rechtsanwälte innerhalb von nur 5 Werktagen vom Landgericht einen Beschluß auf die Herausgabe meiner Providerdaten bekommen haben und durch die Firma ipoque GmbH den Datensatz sichergestellt haben.
Das ist in meinen Augen unmöglich und ist in der Vergangenheit mir auch nicht bekannt geworden.
Ferner ist auch das von mir angeblich benutzte P2P Netzwerk nicht benannt worden.
Ich kann euch versichern,das ich den Film den ich herunter geladen haben soll,nicht mal kenne.
So oder so ist das ersteinmal egal weil ich den Brief sowieso erst nach dem 28.2 erhalten habe.
Die wichtigsten Fragen die ich an euch habe sind.
Sind die Fristen die mir aufgegeben wurden rechtmässig?
Soll ich trotz der abgelaufender Fristen eine abgeändete Ue absenden(wenn die Fristen noch nicht verfallen werden, hätte ich das normalerweise getan)?
Zahlen werde ich auf keinen Fall.
Über eure Tipps und Kommentare würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße.
PLK.
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03. 03. 2013, 08:10 #10600Casanova
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Re: Logistep und Konsorten
Passt schon.
Mod UE versenden.
Keinerlei Auskünfte geben.
Alle weiteren Bettelbriefe ignorieren = abheften.
Falls Mahnbescheid kommt, allen Ansprüchen widersprechen und ans Gericht zurücksenden.
3 Kalenderjahre Verjährungsfrist absitzen.
Fertig.


Zitieren
, weil er am 29.09.2012 geschrieben wurde
.

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