Thema: Logistep und Konsorten
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03. 03. 2013, 08:47 #10601Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Wie mein Vorredner schon schrieb,solltest du die modUE hinschicken (keinesfalls das mitgelieferte Exemplar!) und die Sache dann aussitzen.
12 ? Dann schau dir mal Waldorfs Homepage an. In dieser Kanzlei arbeiten 48 (!) Anwälte. Fast alle im Fachgebiet Urheberrecht. Und wenn man sich mal die bisherigen Aktionen dieser Kanzlei anschaut, scheint deren einzige Aufgabe das geben von Unterschriften zu sein.
Im Abmahnbusiness ist Waldorf wohl eine der bekanntesten Kanzleien von allen. Und eine der fleißigsten,was die Menge der verschickten Abmahnungen angeht.Ich hatte bis dato noch nie von ihm gehört.
Würde mich interessieren,wo sowas stehen soll. Vielmehr zeigen derart kurze Fristen lediglich,daß Waldorf kein Interesse daran hat, daß der Abgemahnte sich einen eigenen Anwalt sucht. Denn auch bei Anwälten ist Terminvergabe üblich. D.h. Waldorf spekuliert darauf,daß der Abgemahnte gleich die UE abgibt und zahlt,weil er glaubt,sonst die Fristen nicht einhalten zu können.Diese Fristen sollen gesetzliche Fristen sein was ich ernsthaft bezweifle aber nicht weiss.
Nicht zu vergessen,daß der Provider in dieser Zeit auch noch deine Daten herausgeben muss. Und dafür sind 8 Tage wirklich reichlich kurz. Üblicher sind 4 Wochen aufwärts zwischen Vergehen und Abmahnung.Im Rahmen des zivilrechtlichenAuskunftsverfahren wollen diese Rechtsanwälte innerhalb von nur 5 Werktagen vom Landgericht einen Beschluß auf die Herausgabe meiner Providerdaten bekommen haben
Das ist in meinen Augen unmöglich und ist in der Vergangenheit mir auch nicht bekannt geworden.
Da bist du weder der erste noch der letzte.Ferner ist auch das von mir angeblich benutzte P2P Netzwerk nicht benannt worden.
Ich kann euch versichern,das ich den Film den ich herunter geladen haben soll,nicht mal kenne.
Ja...schon seltsam,daß zwischen Abmahn- und Zustelldatum gerne mal etliche Tage vergehen. [Sarkasmus]Diese böse Post aber auch...die Sammeln sicher Abmahnungen,bevor sie sie zustellen [/Sarkasmus]So oder so ist das ersteinmal egal weil ich den Brief sowieso erst nach dem 28.2 erhalten habe.
Zumindest die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist rechtmäßig. Denn rechtlich gesehen darf der Urheber davon ausgehen,daß der Abgemahnte das Werk in der Zwischenzeit weiter verteilt...und darauf hat der Urheber einen dringenden Unterlassungsanspruch (Quelle: http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...-Antworten.php)Sind die Fristen die mir aufgegeben wurden rechtmässig?
Der Unterlassungsanspruch besteht immernoch, schick also die ModUE hin und zahle nicht.Soll ich trotz der abgelaufender Fristen eine abgeändete Ue absenden(wenn die Fristen noch nicht verfallen werden, hätte ich das normalerweise getan)?
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03. 03. 2013, 17:02 #10602Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Hallo,
vielen Dank allen die sich bisher gemeldet haben,insbesondere Werniman.
Es ist nicht das erste mal das ich so einen Fall aussitzen mußte,ich hatte nur noch keinen Fall der sooo kurze Fristen beinhaltet.
Ansonsten werde ich es genauso machen wie du es vorgeschlagen hast und ich es in der Vergangenheit auch schon gemacht habe.
Übrigens wurde der Brief am 8.2. verfaßt und kann nicht vor dem 12.2.theoretisch bei mir gewesen sein.
Dann hätte man 4 Werktage Zeit gehabt um die beigefügte UE. zurückzusenden.Eine riesen Sauerei und das schärfste war noch das der Überweisungsträger gleich beigefügt war!!!
MfG.
Plutkenste
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03. 03. 2013, 17:04 #10603Casanova
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03. 03. 2013, 17:11 #10604Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
ob ich sie nun rein tue oder nicht was ändert das.
Das Filmwerk das ich diesmal runergeladen haben soll,kenne ich nicht einmal.
Das heist nicht das ich jedesmal zu Unrecht beschuldigt worden bin.
Ich habe zum Urheberrecht meine eigenste pers. Einstellung und ich würde niemals einen arman Menschen weg nehmen aber ich würde einen Reichen auch nie einen Cent schenken.Geändert von Plutkenstein (03. 03. 2013 um 17:27 Uhr)
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03. 03. 2013, 17:13 #10605Casanova
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Re: Logistep und Konsorten
DANN würde ich mal das WLAN und alles andere überprüfen.
Eventuell missbraucht da jemand deinen Internetzugang.
Ich glaube dir nicht, dass du gleich mehrmals unschuldig abgemahnt wurdest.
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03. 03. 2013, 17:19 #10606Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
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03. 03. 2013, 17:32 #10607Casanova
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03. 03. 2013, 17:56 #10608Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Wie erklärst du die Fälle,in denen User abgemahnt wurden, die gar keinen P2P-Client haben oder -noch extremer- nicht mal einen Rechner besitzen,sondern den Internetzugang nur zum Zweck des Internetzugangs besitzen ? Irgendwelche "Fremdsurfer" aus der Nachbarschaft kommen da auch nicht immer in Frage. Ergo muss doch der Fehler woanders liegen. Und solange es solche Vorfälle immer wieder gibt, ist das ganze System Abmahnung nicht als 100%ig beweissicher anzusehen.
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03. 03. 2013, 18:01 #10609Casanova
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Re: Logistep und Konsorten
Es wird wenige Ausnahmen geben, bei denen das so ist.
Die meisten solcher Aussagen zweifle ich allerdings als pure Schutzbehauptung an.
So ist es.
100 prozentige Sicherheit gibt es niemals, sobald der Faktor Mensch im Spiel ist.
Ich glaube aber kaum, dass ein User mehrmals erwischt wird, obwohl er nie "etwas gemacht" hat.
Entweder missbraucht da wirklich jemand seinen Zugang oder der User lügt oder er ist einfach unfähig, überhaupt zu verstehen, was er da macht.
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03. 03. 2013, 18:58 #10610Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Natürlich dürften weit über 90% derer,die eine Abmahnung bekommen haben, die Urheberrechtsverletzung wirklich begangen haben. Aber solange der Faktor Mensch nicht als Fehlerquelle aus der Beweiskette ausgeschlossen werden kann, sollen die Abmahner auch nicht so tun,als sei ihre Beschuldigung auf jeden Fall zutreffend und jeder Verteidigungsversuch grundsätzlich als sinnlos anzusehen.
Solange die Loggingfirmen sogar noch damit werben, mit allerlei Tricks für Umsätze bei den Rechteinhabern zu sorgen, haben Abmahnungen immer einen ganz miesen Beigeschmack. Speziell denke ich dabei an Sachen wie Honeypots. Ich hab selbst auch schonmal so eine Abmahnung bekommen, bei der mir der Abmahner definitiv nicht erklären kann, daß er die gerne angegebene "Verifizierungsprozedur" wirklich durchgezogen hat...dafür hätte die Zeit zwischen Einstellzeitpunkt und Log-Zeitpunkt nämlich nicht ausgereicht. Bleibt also nur die Erklärung,daß es sich um einen Honeypot handelte, was in meinen Augen Anstiftung zu einer Straftat ist.
PS:Ja,ich weiß schon,daß Abmahnungen in den Bereich Zivilrecht gehören,aber der gängigere Begriff "Anstiftung zu einer Straftat" beschreibt wohl die Nutzung von Honeypots und die Verfolgung der "Hereingefallenen" am Besten.Geändert von Werniman (03. 03. 2013 um 20:20 Uhr)
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03. 03. 2013, 19:06 #10611Casanova
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Re: Logistep und Konsorten
Ich bin da ganz bei dir.

Massenabmahnungen und die Anwaltsindustrie dazu gehören verbannt!
Es ging mir ja mehr um Mr. Plutkenstein, der anscheinend noch gar nicht begriffen hat, warum er denn mehrfach abgemahnt wird.
Dem wollte ich ein wenig die Augen öffnen. Klappt manchmal am besten mit etwas "Dramatik".
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04. 03. 2013, 20:02 #10612Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Mit den billigen Pornos muß ich dich entäuschen.
Es geht auch gar nicht um das Downloaden von irgend welchen schlechten oder guten Stoff sondern das diese Drecksäcke mit der Rückendeckung der Justiz uns das Geld aus der Tasche ziehen können und das von Anfang an geplant ist.
Nicht ich bin der Kriminlle sondern die Abzocker.
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11. 03. 2013, 11:31 #10613
Re: Logistep und Konsorten
Hey Politiker, lass uns mal jetzt drüber reden!
Heute las ich in einem der Website Netzwelt.de untergeordneten Forum, das unter Verantwortung der Moderatorin “Princess15114“ steht, dankend den Post des Users “Sohn des Zophah“, der sich in einem Thread äußerte
[...] Nur der Gesetzgeber kann den aktuellen Auswüchsen einen Riegel vorschieben.
Entwürfe liegen auf dem Tisch. Im Jahr einer Bundestagswahl stehen die Chance, dass
eine Deckelung eintritt noch nicht einmal schlecht. Hier muss noch mehr als jetzt von
den Betroffenen Lobbyarbeit geleistet werden. Bei jeder Wahlkampfveranstaltung einen
BT-Kandidaten gehört das Thema angesprochen und ihn damit konfrontiert. [...]
Diesen Gedanken des Users vom Forum Netzwelt.de möchte ich aufgreifen und alle
interessierten Leser - insbesondere Betroffene des Abmahnwahns - aufrufen, seine
Politiker des jeweiligen Bundestages bzw. Bundeslandes bzw. Kommune anzuschreiben und zu befragen.
Wo?
Website Abgeordnetenwatch.de:
1. Abgeordnete des Bundestags
2. Abgeordnete der Landtage
3. Abgeordnete der Kommunen,
Wie?
Jeder sollte mehrere Politiker sich nach Sympathie oder Parteizugehörigkeit aussuchen
und unkompliziert befragen.
Für diejenigen die über keine Zeit und Nerven verfügen, stelle ich einen Mustertext
ein, den man frei verwenden, und natürlich noch anpassen oder verbessern kann. Und
für diejenigen, die wieder ihre Untätigkeit dahinter verstecken, das der Text von
einem äußerst sympathischen Adonishaften Thüringer stammt - es kann und darf doch
jedes Forum, jeder Betroffene, sein eigenes Schreiben je nach Gusto abfassen.
Muster (nur max. 2.000 Zeichen möglich!):
..................................
Sehr geehrter/geehrte Herr/Frau -Name-,
ich widme mich jahrelang Abmahnungen wegen Urheberverstößen über sogenannten Internet
Tauschbörsen. Es sind aber mittlerweile bei Abmahnungen in anderen Bereichen
gegenüber privaten Verbrauchern 1.000 Gründe bekannt, um teuer abgemahnt werden zu
können. Sicherlich verstehe ich, dass ein Urheber Verstöße gegen seine Rechte geltend
macht. Kritikpunkte sind hier insbesondere, a) überzogene Streitwerte; b) ein völlig
veralteter § 32 ZPO und c) die allgemeine "Sippenhaftung" eines AI (Anschlussinhaber)
als Störer. Hier werden völlig lebensfremde Anforderungen an einen AI gestellt. Man
hat den Eindruck, dass man über jede Sekunde eine Art "Internetfahrtenbuch" führen
muss, um in 3 Jahren bei einer möglichen zivilrechtlichen Klage selbst beweisen zu
müssen, was man genau am Tag, Stunde, Minute, Sekunde gemacht und seine Kinder
periodisch und schriftlich zu belehren hat. Natürlich gibt es auch negative Seiten,
aber im Internet herrschen die gleichen Gesetze wie außerhalb. Das man den
Abmahnmissbrauch kennt, macht der Beschluss des Bundesrates (91/13) deutlich, wo man
offen über einen Abmahnmissbrauch redet und seinem Einhalt gegenüber privaten
Verbrauchern. Es würde doch schon ein scharf formulierter Anwaltsbrief ausreichen,
damit man einmal über einen Verstoß informiert wird und andermal ihn nicht
wiederholt, statt überzogene Anwaltsgebühren und Schadensersatz sofort einzufordern.
Nur geht es hier immer um Privatpersonen die verantwortlich gemacht werden für einen
Verstoß, den sie in der Regel nicht einmal selbst getätigt haben, sondern nur allein
schuldig sind einen Internetzugang zu besitzen. Wenn ein Abmahnmissbrauch in
Deutschland bekannt ist, wäre nicht erforderlich alle Parteien an einen Tisch zu
holen, die Erziehung zu einem "Unrechtsbewusstsein" schon in der Schule, gemeinsam
mit den Eltern zu beginnen, und endlich einmal ein Urheberrecht an das digitale
Zeitalter anzupassen?
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
..................................
Hu. hu, hu, das bringt doch sowieso nichts!
Sicherlich kann man sich dieser Meinung anschließen. Aber wir verbringen tagtäglich
einen zwischenforentechnischen Kampf, der definitiv auch nichts bringt (außer uns zu
schaden), machen es auch und noch mit großer Freude. Man sollte einmal aus seiner
anonymen Lethargie und ängstlichen Zögerlichkeit hervortreten und das so oft und
viel verwendeten Signaturzitat: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat
schon verloren" endlich real seit 04/2005 umsetzen. Natürlich nicht 5 User, sondern
alle, die sich mit dem Inhalt des bzw. seines Textes identifizieren können und
endlich gegen den jahrelangen Abmahnmissbrauch kämpfen wollen, statt nur im
Geheimen zu Quasseln. Über das Ergebnis werden wir dann Ende des Jahres diskutieren
können. Hier gibt es keine Ausreden mehr, sondern
massenhafte Abmahnungen, lösen massenhafte Proteste aus!
Hoffentlich!?
___________________________________________________
Autor: Steffen Heintsch für die Initiative AW3P
_________________________________________________
Abgeordnetenwatch.de entschuldigt sich, aber Kampagnen unterstützen Sie nicht. Da wortgleiche Fragen gestellt werden, ist die Individualisierung nicht gewährt. Man gibt die Anfrage trotzdem weiter - ohne Gewähr.
O.K., es gibt auch noch andere Wege! Hompepage, E-Mail!
Nicht gleich verzagen
Mustertext:
Spoiler:
Sehr geehrter/geehrte Herr/Frau Vornam Familienname,
Trotz Engagement verfolge ich mit Sorge das Abmahn(un)wesen in Deutschland und die bewusste / unbewusste jahrelange Untätigkeit der jeweilig regierenden Politik. Im Speziellen widme ich mich vordergründig Abmahnungen über sogenannte Tauschbörsen (P2P), es sind bei Abmahnungen in anderen Bereichen des Internets gegenüber privaten Verbrauchern (eBay - Foto, eBay - Marken T-Shirts; Blog Zitate, Foto; Websites - Foto, Impressum, Zitate, Frame, Domain; ABG, Widerrufsbelehrungen, Hyperlinks, Facebook - Foto, Impressum, usw. usf.) wie eBay, Amazon und anderen Onlineshops mittlerweile - 1.000 - Gründe bekannt (http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-ebay.html), um im Internet teuer abgemahnt werden zu können. Dabei findet der § 97a Abs. 2 UrhG - obwohl seit 2008 in kraft - regelmäßig überhaupt keine Anwendung, da man es auf ein “handlen im gewerblichen Ausmaß“ hochstilisiert um bestehende “Gesetze zu “umschiffen“. Sicherlich verkenne ich nicht, dass ein Urheber Verstöße gegen seine Rechte geltend machen kann und soll. Eine Abmahnung ist ein gutes Instrument, wenn diese nicht jahrelang missbraucht wird, um für mittlerweile nur Rechteinhaber oder Rechteverwerter, die Rechte von den Urhebern erwerben, um diese industriell abmahnen zu können sowie für Anwälte, die damit in Namen eines veralteten analogen Urheberrechts, sehr gut und schnell verdienen. Hier gibt es immer noch eine Menge Nachholbedarf Seiten der Politik und des Gesetzgebers. In erster Linie ist zu erkennen, dass man sich vom Medium Internet überrollen lassen hat und zu vielen Themen einfach die gebotene Handlungsfähigkeit vermisst. Wir reden auch nicht über Menschen, die gewerbsmäßig Handeln, sondern über Privatverbraucher! Abgemahnte Filesharing in Deutschland: 2008 - 250.000; 2009 - 453.00; 2010 - 575.800; 2011 - 218.560 und 2012 - 110.420 bei Abmahnsummen zwischen 290,00 EUR bis 1.800,00 EUR für z.B. einen Song. Kritikpunkte sind hier insbesondere, a) überzogene Streitwerte. So werden z.B. durch die Anwälte der Musikindustrie für den Verstoß eines Albums 100.000 EUR veranschlagt, was Anwaltsgebühren von ca. 2120,00 EUR auslöst. Wo man nahtlos übergeht, zu b) dem im digitalen Zeitalter völlig veralteten § 32 ZPO (fliegenden Gerichtsstand). Hier geht man eben von Hamburg nach Leipzig, da man da der Musikindustrie 100.000 EUR zusteht, und bleibt nicht aus Prozessökonomie in Hamburg, weil eben in Hamburg nur 10.000 EUR bewilligt werden oder man tiefer Seiten der Richter hinterfragt. Das weitere Thema c) die allgemeine “Sippenhaftung“ eines Internetzugangsinhaber als sogenannter Störer. Hier werden höchstrichterliche völlig lebensfremde Anforderungen an einen Internetzugangsinhaber gestellt, nur weil die ermittelte IP-Adresse, die nach der Verauskunftung sofort durch den Provider gelöscht wird, einem Internetzugang zugeordnet wird. Man hat den Eindruck, dass man über jede Sekunde eine Art “Internetfahrtenbuch“ führen muss, um in 3 Jahren bei einer möglichen zivilrechtlichen Klage selbst beweisen zu müssen, was man genau am Tag, Stunde, Minute, Sekunde gemacht und seine Kinder (egal welchen Alter) periodisch und schriftlich zu belehren hat. Das kann nicht angehen in einem digitalen Medium, wo man Informationen und Daten teilen soll im Interesse des Fortschritts. Natürlich gibt es auch negative Seiten im World Wide Web, aber im Internet herrschen die gleichen Gesetze wie außerhalb des Internets. Es ist kein rechtsfreier Raum, wie von Politikern gern argumentiert und man ein digitales Kopieren des Originals dem Diebstahl gleichstellen möchte. Nun wurde ja insbesondere durch die CDU der “Gesetzentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs“ Anfang 2013 torpediert. Das man den Abmahnmissbrauch doch kennt macht der Beschluss des Bundesrates (91/13 (B)) deutlich, wo man offen über einen Abmahnmissbrauch redet und seinem Einhalt gegenüber privaten Verbrauchern. Sogar das NRW-Justizministerium und die NRW-Verbraucherzentrale spricht in einer aktuellen Pressemitteilung, dass (http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/P...ocke/index.php) spezialisierte Anwaltskanzleien zur “Landplage“ geraten, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerät. Es würde doch schon im “Erstabmahnfall“ ein scharfformulierter Anwaltsbrief ausreichen, damit man einmal über einen Verstoß informiert wird und andermal ihn nicht wiederholt, statt überzogene Anwaltsgebühren und Schadensersatz einzufordern. Niemand kann garantieren, dass bei möglicher Kontrolle tatsächlich entgeltlich das entsprechende Abmahnwerk auch gekauft worden wäre. Es ist nur ein fiktiver Schadensersatz, wo erkenntlich ist, dass spätestens seit dem BGH “Sommer unseres Lebens“ im Grundsatz es - nur - um die Rückerstattung der anwaltlichen Gebühren geht bzw. deren Generierung. Natürlich klingelt es jetzt, da die Klageverfahren anzahlmäßig steigen, auch in den Kassen der Justiz, da einmal Gerichtskosten fällig werden, egal vom Ausgang des Verfahrens, und andermal neue Richterstellen geschaffen werden. So wurde am Amtsgericht München die Zahl der Richter von 1 auf 5 aufgestockt, die täglich wie am “Fließband“ Recht sprechen. Ein Wahnsinn! Nur geht es hier immer um Privatpersonen die verantwortlich gemacht werden für einen Verstoß, den sie in der Regel nicht einmal selbst getätigt haben, sondern nur allein schuldig sind einen Internetzugang zu besitzen. Wenn ein Abmahnmissbrauch in Deutschland bekannt ist, wäre nicht erforderlich - alle - Parteien an einen Tisch zu holen, dabei meine ich nicht nur Vertreter der Lobby; die Erziehung zu einem “Unrechtsbewusstsein“ schon in der Schule, gemeinsam mit den Eltern zu beginnen, und endlich einmal ein Urheberrecht aus dem analogen 50’er an das digitale Zeitalter 2013 anzupassen, wo die Interessen der Urheber, aber auch und insbesondere einmal die der privaten Verbraucher gewahrt und berücksichtigt werden? Wie stehen Sie zu diesem Thema? Sind wir ansonsten nicht ein Volk krimineller “Internetzugangsinhaber-Bürger“?
Mit freundlichen Grüßen
Vornam Famlienname
Gerade neu versendet!
- Jürgen Trittin
http://www.trittin.de/trittin/kontakt/index.php
Ursula von der Leyen
http://www.ursula-von-der-leyen.de/index.php?id=345
Sigfried Kauder
http://www.siegfriedkauder.de/index.php/ihr-anliegen
Gregor Gysi
gregor.gysi@bundestag.de
Wolfgang Schäuble
wolfgang.schaeuble@bundestag.de
Sabine Leutheusser Schnarrenberger
sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de
Geändert von steffen_h (11. 03. 2013 um 12:44 Uhr)
- Jürgen Trittin
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11. 03. 2013, 21:28 #10614Mitglied
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14. 03. 2013, 08:53 #10615Mitglied
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30. 03. 2013, 00:55 #10616
Re: Logistep und Konsorten
Kurze Frage:
ich sollte es besser wissen, nach der langen Zugehörigkeit hier im Board. Dumm wie ich bin, habe ich am 24.02. aus Neugierde den Film "End of Watch" runtergeladen über Torrent
.
Ich war zu geizig, um meinen OCH-Account zu verlängern. ...
Heute habe ich mir den Film dann angesehen, danach ist mir eingefallen, dass der ja noch aktuell ist, gegooglet und schwups habe ich herausgefunden, dass der fleißig abgemahnt wird. Siehe: http://www.anwalt24.de/beitraege-new...bis-gmbh-co-kg
Abmahnende Kanzlei ist also Schutt und Waetke.
Hatte uTorrent seitdem nicht übermäßig lange an, und weiß daher nicht, wie viel von dem Film geuploadet wurde (spielt ja wahrscheinlich eh keine Rolle), habe den Torrent sicherheitshalber jetzt gelöscht.
Kann man irgendwie sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass mir noch eine Abmahnung ins Haus geflattert kommt? Bin volljähriger Schüler, aber Anschlussinhaber sind meine Eltern.
Falls der unerwünschte Fall einer Abmahnung doch noch eintreten sollte, würde ich mich an einen Anwalt wenden, dann modifizierte Unterlassungserklärung abgeben etc. (?)
Ich weiß, es ist selten dumm, heute noch über P2P zu laden, aber ich war anscheinend dumm genug, und jetzt kann ich's auch nicht mehr ändern. Hatte schon überlegt, einen Zweitaccount zu erstellen, aber was soll's.
Hoffe auf eure Hilfe
Grüße
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30. 03. 2013, 04:28 #10617Casanova
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Re: Logistep und Konsorten
Nein, dazu kann dir niemand genaues sagen.
Die modUE kannst du genauso gut selber ausfüllen und versenden.
Ist wesentlich günstiger.
Aktuelle Vorlage: http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/...klarung-muster
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31. 03. 2013, 17:40 #10618
Re: Logistep und Konsorten
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01. 04. 2013, 14:49 #10619Mitglied
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Re: Logistep und Konsorten
Eigentlich nichts....

hatte auch meine zweifel und war verzweifelt...
Jetzt 3 Jahre später und klüger weis ich das die nur deine Kohle wollen
und ab und an kommt mal ein Bettelbrief mit der Warnung bzw. Drohung,
das wenn ich nicht zahle die zu Gericht gehen....
und das ganze jetzt schon 4X
Also ruhig Blut und warte erst mal auf deine Abmahnung wenn denn eine kommt...



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Abmahnwahn Dreipage: Hamburger...
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