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Alt 11. 01. 2007, 18:37   # 1
natbornkiller
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Standard Fakten rund um den Bundetrojaner

Wie bereits angekündigt, werden hier Fakten rund um die neue Initiative, Pcs online zu durchsuchen, ohne das der Benutzer etwas davon merkt.

Es gibt bereits Vermutungen wie bei http://forum.golem.de/read.php?14855,805919,805919

aber noch wenig Fakten, sollten neue Informationen bekannt werden, werden sie von mir hier gepostet.

Eine Diskussion rund um das Thema wird hier geführt.

Jeder kann mich per Pn oder Mail erreichen, falls es neues gibt und das hier noch nicht steht.

1. Kleine Anfrage der Links Partei zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen

Antwort: (beinhaltet auch Informatioen über die geschätzten Kosten)
http://dip.bundestag.de/btd/16/039/1603973.pdf
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Alt 02. 02. 2007, 21:07   # 2
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Am Montag dem 5.2.2007 will laut dpa Meldung der BGH entscheiden, ob die Polizei Computer heimlich online durchsuchen darf, also ob die gesetzlichen Vorraussetzungen gegeben sind.
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Alt 05. 02. 2007, 15:58   # 3
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Zitat:
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte.
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...5&pos=0&anz=16

Somit ist nun wieder die Legislative gefragt, denn mit den jetzigen Gesetzen ist der so genannte Bundestrojaner nicht erlaubt.
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Alt 06. 02. 2007, 22:30   # 4
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Zitat:
„Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf die Befugnisse der Polizei und hat nichts mit unserem Verfassungsschutzgesetz zu tun“, sagte Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer in Düsseldorf. Das seit Januar geltende Gesetz erlaubt es dem Verfassungsschutz unter bestimmten Bedingungen, Computer extremistischer Terroristen heimlich zu kontrollieren.
Wie schon in einem anderen Thread gesagt, das sich auf irgendeine Art kommen werden, aber erstmal nur für schwere Straftaten.

Aber es wird in Kürze eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vorreiter NRW geben, mal sehen was der BGH dazu sagt.

Das alles nur ein Hoax ist, schreibt in Telepolis Burkhard Schröder.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24587/1.html
Darin führt er aus, dass Missverständnisse, Unkentnis der Materie und Aufbauschen der Nachrichten dazu geführt haben, dass sich Leute vor dem Bundestrojaner fürchten.
Zitat:
Was aber geschieht, wenn der Verdächtige [extern] Truecrypt nutzt und seine Mails mit [extern] GnuPG verschlüsselt? Wenn man jemandem etwas "zuspielen" will, geht das nur per E-Mail. Der Verdächtige muss also das Betriebssystem Windows besitzen, sich um die Authentizität des Absenders nicht kümmern und sorglos Attachments öffnen. Er muss - schlicht formuliert - ein Dümmster Anzunehmender User sein. Wenn der Generalbundesanwalt so online Computer durchsuchen will, werden sich potentielle Straftäter vermutlich totlachen oder gleich auf Linux umsteigen, falls das noch nicht geschehen ist.
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Alt 09. 02. 2007, 01:24   # 5
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Zitat aus eine Interview der Taz mit Wolfgang Schäuble:

"Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."

Dort fordert er auch, dass der Bundestrojaner auf private Bereiche zugreifen dürfen sollte, auchwenn man dazu die Verfassung ändern muss.
http://www.taz.de/pt/2007/02/08/a0169.1/text
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Alt 26. 02. 2007, 23:56   # 6
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Erst ist Verfassungsbeschwerde gegen die NRW Befugnisse für die Geheimdienstler eingereicht worden.
Genaueres kann man hier nachlesen http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24727/1.html

Mal sehen wie lang das BVerg braucht, oder ob noch andere Bundesländer den Schlapphüten erweiterte Befugnisse gibt, die sie ancheinend, bereits eingesetzt haben.
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Alt 02. 03. 2007, 20:56   # 7
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Jetzt hat bereits der nächste gegen das NRw Gesetz geklagt.
Zitat:
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer in Nordrhein-Westfalen eingelegt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86128

Mal sehen, ob das die Sache ein wenig beschleunigt.
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Alt 04. 03. 2007, 11:11   # 8
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Da schon immer einige wissen wollten, wie man Bundestrojaner unter die Leute bekommt.
Hier eine nette Variante
Zitat:
Denn der Staat hat bereits eine vollständige Infrastruktur für Man-In-The-Middle-Angriffe auf jegliche elektronische Telekommunikation: die [extern] SINA-Boxen bzw. IMS (Interception Management Systems).

Diese Geräte muss ein jeder größerer Provider in seinem Netz installiert haben, dazu verpflichtet ihn die TKÜV. Denn über diese Geräte ist die [extern] Möglichkeit des Abhörens jeglicher Telekommunikation implementiert. SINA-Boxen ließen sich ohne großen Aufwand zu weiteren Zwecken umbauen. So könnte der Staat mit vergleichsweise wenig Aufwand in jede beliebige Downloadverbindung Angriffscode "implantieren", eben den Bundestrojaner. Egal was und woher ein Benutzer downloadet: es könnte sich um Shareware handeln, um Testversionen von Software, gar um Video-Codecs, die automatisch downgeloadet werden, oder um die neue Version der ELSTER, des Programms der deutschen Steuerbehörden. Ein neuer Bildschirmschoner könnte genauso problemlos mit dem Bundestrojaner auf der Strecke verseucht werden wie ein scheinbar harmloses Computerspiel oder die neue PDF-Reader-Version. Denn der Staat sitzt in der Mitte auf allen Leitungen, wenn er will.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24766/1.html
Wie der Autor es schon weiter ausführt, ist es dsabei egal welches Os man hat.

Leider beleuchte er nicht die Möglichkeit eines vm, die nur fürs Inet verwendet wird und wenn man es klont, immer wieder ein "neues" Os hat, aus der Vm Sandbox kann so einfach auch keine Staatsmalware heruaskommen.

Gut aber finde ich den Vergleich , von Polizei und Geheimdiensten mit der Stasi und Gestapo, die sich über die heutigenm Mittel sicherlich sehr freuen würden.
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Alt 11. 03. 2007, 19:42   # 9
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Heise Security hat mal zusammengstellt, was für technische Optionen der bundestrojaner hat
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86537

Dennoch fehlt, da die Angriffsmittelchen die neueste Malware haben, da gehen sie in dem Artikel zu weing ein, was technisch heute schon auf dem Markt ist, das hatten dieCzt in einem grossen Artikel schon sehr viel ausführlicher.

Immerhin ist es für Einsteiger interessant.
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Alt 25. 03. 2007, 13:44   # 10
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Est hat die FDP angefragt, ob bereits jetzt schon abgehört wird.
Die antowrt:
Zitat:
hatte die Bundesregierung zuvor erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden." Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen.
Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/87173

Dann haben auch die B90/Grünen angefragt und zur Antwort erhalten
Zitat:
Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, dass die Geheimdienste des Bundes (Bundesverfassungsschutz, MAD und BND) Rechtsgrundlagen für die geheime Online-Durchsuchung privater Rechner hätten. Zugleich signalisiert sie, dass nur der BND im Inland von diesen Befugnissen gegenwärtig keinen Gebrauch macht.
Quelle:http://www.gruene-bundestag.de/cms/p...174/174575.htm

Als ob die aus Gestapo und Stasi nicht gelernt hätten, hat also die Regierung zugegeben, das Geheimdienste bereite heimliche Onlinedurchsuchungen gemacht haben.
Eine Rechtliche Prüfung der Aussage staht noch aus, ich hoffe aber das blad Verfassungsbeschwerden initiiert werden, die solch fadenscheinigende Begründungen. unter die Lupe nehmen und ablehnen.

Hier gibt es einen ausführliche Analyse eines von antivirenprogrammen monatelang nicht erkannten Trojaners
http://www.secureworks.com/research/...i/?threat=gozi
und machbar ist definitv noch mehr, wenn man sich andere Malware ansieht.

Aber es reicht noch nicht das Bka und Geheimdienste abhören wollen und eventuell schon machen, nein jetzt soll noch der Zoll mit der Lizenz zum heimlichen abhören und Filme ausgestattet werden

Zitat:
"Sie wollen jetzt nicht nur den großen Lauschangriff einführen, sondern auch den großen Guckangriff", empörte sich Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Vorsitzender der grünen Fraktion, in Richtung große Koalition. "In Zukunft soll es möglich sein, heimlich nicht nur abzuhören, sondern auch in Wohnungen, in Geschäftsräume, in Büros und so weiter zu sehen, das aufzunehmen und festzuhalten."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87328
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Alt 11. 04. 2007, 20:02   # 11
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Entwicklungsprojekt zu Online-Durchsuchungen in vollem Gange

Zitat:
Im Bundeskriminalamt (BKA) werde "derzeit die technische Umsetzbarkeit" der momentan heiß diskutierten verdeckten Ermittlungsmaßnahme "im Rahmen eines Entwicklungsprojekts geprüft", schreibt das Bundesinnenministerium in einer jetzt vorliegenden Antwort auf eine umfassende Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Dabei würden "Aspekte der Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse, der Nichtweiterverbreitung von hierzu verwendeten Programmen und des weitestgehenden Ausschlusses unerwünschter Effekte berücksichtigt". Absprachen mit Softwareherstellern strebe man nicht an. Konkrete Aussagen zur geplanten Technik würden sich noch nicht treffen lassen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/88106

Wie schon im Artikel angedeutet, hat niemand in der bundesregierung überhaupt eine Ahnung worum es da genau geht und ob sich das BKA oder ein anderer aus diesen Kreisen, so richtig schlau gemacht, bleibt auch fraglich, Rootkits kann man entdecken, egal wie gut sie sind, man muss nur wissen was auf seinem Rechner so vor sich geht.
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Alt 25. 04. 2007, 20:18   # 12
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Zitat:
Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch (25.4.2007)in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/88824

Ob das für einen so massiven Eingriff in die Grundrechte des Bürgers ausreicht, darf stark bezweifelt werden, zum Glück gehören die Schlapphüte BRDs nicht zu den allerklügsten , so dass esnicht wundert, dass sie nicht vorher abschötzen konnten, dass da schon einiges an Speicherplatz von Nöten ist, liest man dann noch das die Vorratsspeicherung ab 2008 anstatt wie vorgesehen um 2009, muss man sich ernsthaft fragen, wie lange sind die Bundesbürger das bereit noch zu ertragen,wann kommt es endlich zu zivilen Ungehorsam wie damals zur Volkszählung
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Alt 27. 04. 2007, 19:24   # 13
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Zitat:
In Deutschland hat es seit der Anweisung Schilys 2005 unter Rot-Grün "deutlich weniger als ein Dutzend Online-Durchsuchungen" gegeben, brachte derweil eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums heute etwas mehr Licht in das Dunkel rund um die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und des Parlaments durchgeführten Ausspähungen von Festplatten. Eine genauere Zahl nannte sie nicht.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/88984

Klage ist bereits gegen das NRW Verfassungschutzgesetz in Karlsruhe erhoben worden, dass dem Verfasungschutz erlaubt Onlinedurchsuchungen durchzuführen, die Politiker tun gut daran, zu warten bis das BVG das entschieden hat.
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Alt 09. 05. 2007, 19:00   # 14
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Am heutigen Mittwoch wurde bekannt.
Zitat:
Die große Koalition sei dabei, "aus den Online-Durchsuchungen von Privatcomputern ein Mysterienspiel zu machen", erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, am heutigen Mittwoch. Zuvor hatten Union und SPD einen von den Liberalen beantragten Bericht zu den verdeckten Netzausforschungen von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt. "Statt den Vorgang aufzuklären, soll die Sache nun ins parlamentarische Kontrollgremium abgeschoben und damit der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzogen werden", moniert Piltz. "Dies widerspricht allen parlamentarischen Gepflogenheiten und verletzt die Rechte des Ausschusses und seiner Mitglieder."
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/89525

Es scheint, dass man erst mal die jetzige Regierung abwählen muss, um hoffentlich erstmal aufklärung zu bekommen, was die geheimdienste wiederechtlich, verbrochen haben.
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Alt 12. 05. 2007, 11:56   # 15
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Die Bayern müssen natürlich vorschiessen.
Zitat:
Die bayerische Landesregierung plane einen Vorstoß bei der umstrittenen Online-Durchsuchung von privaten Computern, berichtet die Welt am Sonntag. Ein Gesetzentwurf, den die Bayern am 8. Juni im Bundesrat einbringen wollen, soll die Grundlage dazu schaffen. "Wir brauchen sehr schnell eine Rechtsgrundlage", sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) der Welt am Sonntag. Bisher lägen weder von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) Entwürfe vor.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/89656

Da die byerische justizministerin schon nichts von den einschränkungen des grosen Lauschangriffs hält, sollen diese bei dem Gesetzesentwurf zur Onlinedurchsuchung.auch keine rolle spielen.

Das ein Rechtsprofessor alles was der Staat so macht für Terrorsimus hält.
Zitat:
Der Frankfurter Rechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht hat die Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen ohne gesetzliche Basis und den gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerichteten Regierungskurs beim Ausbau des Überwachungsnetzes scharf kritisiert. "Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung",
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/89651

Sieht man sdazu noch wie unser Präventivstaat vorsorglich G8 Gegener einschüchtern will und zur Grossrazia schreitet und zusätzlich noch tönt, dass man Massengefängnisse für die Demonstraten zur Verfügung stellen will, so erkannt man die extreme Schieflage in der sich unsere Demokratie befindet.

Selbst die Eu ist keine Hilfe, denn auch sie tritt fden Datenschutz und grundsätzliche bürgerrechte mit ihren Gesetzen mit Füssen.
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Alt 08. 06. 2007, 21:44   # 16
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Onlinedurchsuchungen und die Erweiterung von sechs auf zwölf monaten sind erstmal vom Tisch, aber ansonsten geht naturgemäss dem bundesrat benahe alles in der Tk überwachung noch nicht weit genug.

Ein kleiner Auszug
Zitat:
oll der Katalog der Straftaten, bei dem die Sicherheitsbehörden Telefonate oder E-Mails abhören dürfen, um Delikte nach dem Vereinsgesetz und dem mit dem Grundstoffüberwachungsgesetz stehenden Verbot der Nutzung schwerer Betäubungsmittel und Drogen erweitert werden. Maßnahmen der TK-Überwachung sollen auch durchgeführt werden dürfen, "wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden". Eine Verkürzung der Dauer einer Anordnung von drei auf zwei Monate wollen die Länder ferner nicht hinnehmen. Auch ein übergeordnetes Gericht soll bei der Verlängerung von Genehmigungen von Maßnahmen über sechs Monate hinaus nicht einzubeziehen sein. Eine Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, nach Beendigung einer Überwachung das anordnende Gericht über Verlauf und Ergebnisse zu unterrichten, sei zu streichen.
Quelle; http://www.heise.de/newsticker/meldung/90874

Durchgewunken wurden, die Speicherung der Fingerabdruvckdaten im Pass. Zum Glück sind die aktuellen Pässe zehn Jahre gültig, und die neuen sind auch dann noch gültig, wenn der chip und Rfid nicht funktionieren, ich hoffe das Anleitungen zum sicheren zerstören von rfId und Chip bald erscheinen.
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Alt 16. 06. 2007, 22:47   # 17
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Wer hat es zuerst gemacht die Schweizer.

Tja hier wird viel über den Bundetrojaner diskuttiert und unsere Nachbarn haben das nun eingeführt.
Zitat:
Das Anti-Terrorpaket ist damit nach langer Debatte für die Beratung im Schweizer Parlament freigegeben. Gemäß dem umstrittenen Papier aus dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sollen Schweizer Sicherheitsbehörden künftig unter anderem zur Terrorabwehr Wanzen und Kameras in Privaträumen installieren sowie Post, Telefon, E-Mail und PC präventiv überwachen dürfen. Darüber hinaus sollen elektromagnetische Ausstrahlungen von technischen Anlagen oder TK-Systemen insbesondere im Ausland erfasst und ausgewertet werden.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91247

Das Papier zu dem Gesetz findet sich bei (pdf 20 Seiten lang) http://www.news-service.admin.ch/NSB...ments/8731.pdf

Ich hoffe das die Schweizer per Bürgerentscheid, das hanze noch kippen können oder das das höchtse Schweizer Gericht, dass noch einkassiert.
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Alt 27. 07. 2007, 16:56   # 18
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Na emdlich kommt Bewegung in Sachen Onlindurchsuchung.

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Oktober in einem viel beachteten Verfahren erste Verfassungsbeschwerden gegen die Lizenz zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93440

Hoffentlich hält die Spd durch bis BVG.

Zwar läzft das Säbbelrasseln rund um das BKA Gesetzt weiter, aber man kann nur hoffen, das sich die SPd endlich mal zur nächsten Wahl ein bisschen Profil anlachen möchte.
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Alt 03. 08. 2007, 13:19   # 19
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Neues vom bundestrojaner aka Remote Forensic Software
Zitat:
Im Endeffekt soll es sich bei dem Programm laut jüngsten Verlautbarungen der Wiesbadener Polizeibehörde um einen aufgebohrten, mit einer Spyware-Komponente ausgerüsteten Keylogger handeln. Mit einer solchen Überwachungswanze, die von Ermittlern heimlich direkt auf Zielcomputern installiert wird, lassen sich unter anderem die Tastatureingaben für Passwörter, Login-Daten und PINs vor einer möglichen Verschlüsselung von Informationen aufzeichnen. Davon erhofft sich das BKA, alle Zugangsdaten für genutzte Dienste per Fernübertragung frei Haus geliefert zu bekommen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93807

Wie in dem Artikel steht sieht das BKA schlechte Chancen für einen Trojaner der über das internet kommt, sondern will den Schädling bei einem direkten Zugang installieren und die Firewalls direkt so abändern, dass sie das nach Hause telephonieren nicht mehr meldet.

Fragt sich jetzt, ob das BKA schon mal davon gehört hat, dass Rechner vollverschlüsselt sind und so gepserrt werden, dass man eben nicht mehr ohen paswort ran kommt, selbst ein noch so tolles Bootmedium kommt nicht an die Daten ran um sich zu installieren.
Vielleicht siollten sie sich die Varinate die per Download, Mail oder Webseite kommt, doch nochmal überlegen, denn so werden sie keinen terroristen oder Verbrrecher einfagen können, geschweige denn Gulli Mitglieder die in diesem Forum mitlesen
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Alt 21. 08. 2007, 17:38   # 20
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Zu der einzigen vom BGh erlaubten Onlinedurchsuchung (und ich dachte da wäre schon mehr als eine gewesen, aber naja)

Zitat:
Praktisch wäre dieses aber aufgrund technischer und organisatorischer Probleme gerade gegen intelligente Täter – also die eigentlichen "Gefährder" – kaum wirksam zu führen. Der Jurist verweist an diesem Punkt auf das Scheitern der seiner Informationen nach bisher einzigen von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigten entsprechenden Online-Überwachung. Bei dem Versuch hätten die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen, "die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers". Installiert habe der ins Visier Genommene die Software aber nicht.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/94660

Die Frage, die man sich immer stellen muss, wen man denn überhaupt fassen will, die mehr oder weniger dummen, die eh schon unvorsichtig agieren oder die intelligenten die gerade, wenn sie Straftaten vorhaben, wohl fremde Inhalte nicht auf deb Rechner packen.

Anscheinend leidet die bayrische Justizminiusterun ebenso unter Wahrnehmungsstörungen wie alle bayerischen und vielen Politiker, wenn sie glaubt, das der Widerstand sich langsam reduziert, es ist eher Sommerpause.
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Alt 24. 08. 2007, 18:58   # 21
natbornkiller
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Standard Re: Fakten rund um den Bundetrojaner

Nach dem Adenauer Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Zitat:
Alles deutet demnach darauf hin, dass die eigentliche Spyware-Komponente im Rahmen eines gängigen Trojaner-Angriffes auf einen Zielrechner gelangen soll. "Die Einbringung der RFS im Wege der E-Mail-Kommunikation kann je nach Einzelfall ein geeignetes Mittel darstellen", heißt es in der heise online vorliegenden Stellungnahme des von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Hauses. Dazu werde ein Bestandteil des Werkzeugs zur "Datenerhebung" einer weiteren Datei beigefügt. Beim Öffnen dieses Anhangs werde die RFS auf dem Zielsystem installiert.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/94881

Desweiteren steht in dem Artikel, dass das innenministerium nicht daran glaugt, dass der Eindringling schnell entdeckt wird, denn er soll automatisch erkennen (Wie denn nur weil er mal nicht übertragen kann???) wenn er geblockt wird und sich rückstandslos entfernen, so dass ein reverse engineering nicht möglich sein wird.

Mittlerweile sollten die meisten gelernt haben, dass Dateianhänge selbst von Bekannten stehts ur mit höchster Vorsicht zu geniessen sind und so sehe ich wie bei dem Posteinwurf, eher geringe Chancen intelligente Verbrecher damit zu erwischen und die Eierdiebe, die schon so zuviele Fehler aufgrund unerfahrenheit machen, dazu braucht es so eine onlien durchsuchung nicht.
mfGr
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