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19. 01. 2007, 18:28 #1
Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Das Urteil steht noch aus, die heutige Verhandlung scheint auf einen eindeutigen Sieg Supernatures hinzuweisen, die Stimmung ist dennoch gedrückt. Die eindeutige Stellungnahme, dass Forenbetreiber erst ab Kenntnisnahme für Inhalte Dritter haften, blieb aus. Rechtsanwalt Bahr zeigte sich im Gespräch mit gulli mehr als unzufrieden, aber mitnichten hoffnungslos.
Die eindeutige Feststellung einer Haftung erst ab Kenntnisnahme war das erklärte Ziel der Gegenfeststellungsklage, die vom Supernature-Boardbetreiber Martin Geuß angestrengt wurde, nachdem eine Abmahnung gegen Geuß zuerst eingereicht, später jedoch zurückgenommen wurde. Die Gegenfeststellungsklage sollte sicherstellen, dass auch in Zukunft ein Forenbetreiber nur dann für Inhalte haftet, nachdem er von diesen Kenntnis hat. Die abmahnende Partei war zur Zurücknahme der Abmahnung bereit, behielt sich jedoch vor, im Wiederholungsfall erneut abzumahnen - unabhängig vom Kenntnisstand der Betreiber.
Dem kurzen Abriss der Ereignisse vor Gericht zufolge ging die Schlacht verloren, obgleich der Fall an sich gewonnen wurde
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17. 02. 2007, 14:44 #81Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Das ist dann wohl Tatfrage. Ich kenne den Post nicht und man müßte kritisch rechtlich überprüfen, ob dieser erste Post abmahnfähig und -würdig ist.Möglich - aber ist es nicht abzusehen, dass ein Gericht Äusserungen
die Gegenstand des Rechtsstreits sind (hier expilzit in der Abmahnung genannt wurden) auch in der Verahndlung thematisiert ?!?
Thamtisieren macht man in der Verhandlung ja immer und das Gericht möchte solche Akten möglichst schnell schliessen, zumal der gerichtliche Streit ja auch unnötig war. Das könnte dem Kläger nicht unbedingt bei Gericht zum Vorteil gereichen.
Also, ich weiss nicht, ob Sie Volljurist oder überhaupt juristisch bewandert sind, aber ein Rechtsstreit ist keine Mathematikaufgabe, bei der man ein bestimmtes Ergebnis errechnet. Recht haben und bekommen sind schon zwei Paar Schuh, insofern ist es leichtsinnig, hier entweder "Vorsatz" oder nur "völlig fehlende Sachkenntnis" anzunehmen. Dazwischen gibt es noch eine ganze Bandbreite!Wenn kein Vorsatz im Spiel gewesen sein sollte, bleibt wenig ausser völlig fehlender Sachkenntnis, oder?
Wir warten die Entscheidung des Gerichtes ab.
Imho hätte man die Spendengelder vorher sinnvoller für eine gute Beratung oder Betreuung des Forums ausgeben sollen, als so zu "verpulvern", das ist aber nur meine Meinung.
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23. 02. 2007, 13:08 #82Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Sorry, Falsch-Post!
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02. 03. 2007, 14:49 #83E=mc²
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Das nenne ich doch mal ein "positives Urteil", wenn es
denn rechtskräftig wird.
<<< Klick >>>
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02. 03. 2007, 15:27 #84Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Jupp - wenn's denn ein Urteil wäre !
Zitat von ichauchda
Ist es aber offenbar leider nicht sondern nur eine "mündliche Empfehlung", da offenbar die Parteien sich vorher geeinigt hatten.
Dementsprechend: Kein Urteil - keine Rechtskraft - Keine Präjudiz
..... sondern eben leider "nur" eine Empfehlung.
Ich bin eigentlich ganz froh, dass diese Empfehlung nicht als Urteil abgefasst wurde, allein schon wegen dem folgenden weitergehenden Hinweis des Gerichtes
"Erscheint eine behauptete Rechtsverletzung plausibel,
hat der Portalbetreiber den Inhalt zu löschen."
Dies würde nämlich einen meiner Meinung nach zu grossen Einschnitt in die Meinungsfreiheit darstellen da danach behauptete (!!) Rechtsverletzungen gelöscht werden müssen allein schon wenn sie nur plausibel (!!!) erscheinen - also unabhängig davon ob es tatsächlich Rechtsverletzungen sind.
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02. 03. 2007, 15:57 #85Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Info zur Supernature-Abmahnung:
Die ursprünglich für heute vorgesehne Urteilsverkündung durch das LG Hamburg wurde auf den 30. März verschoben
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02. 03. 2007, 15:58 #86E=mc²
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Zitat von Presse Portal
Es scheint tatsächlich so zu sein, wie br-fl im Vor-Vorpost erläutert.
Eine Empfehlung und kein Urteil.
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04. 04. 2007, 07:45 #87
Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Zitat von Gravenreuth
Ja. Klar. Wenn man -wie Sie selbst- sonst nichts anderes zu tun hat.
fastix®
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04. 04. 2007, 22:06 #88Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Zitat fastix
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sonst nichts anderes zu tun hat.
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Falsch, der Herr ist doch beschaeftigt:
http://board.gulli.com/thread/681946...n-unternehmen/
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05. 04. 2007, 05:55 #89Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Es geht nunmehr auch eine neue Entscheidung des BGH, die aber noch nicht im Wortlauf vorliegt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...ked=pm&Blank=1
http://www.aufrecht.de/news-und-beit...von-foren.html
http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...2_REF1,00.html
Der WDR hatte mich einen Tag vor Verkündung des Urteils zu einer Stellungnahme gebeten. Darin hatte ich schon prognostiziert, daß der BGH die Entscheidung des OLG zum Teil kippen würde, da der Unterlassungsanspruch gegen den Forenbetreiber nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob die Person, die den rw Post abgesetzt hat, dem Verletzten bekannt ist oder nicht.
Interessant war dabei auch, daß der WDR meine Stellungnahme so abgeändert und mit falschen Kommentaren versehen hat, daß der Beitrag schon wieder falsch war.
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05. 04. 2007, 09:18 #90Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Sofern sich das LG Hamburg im Fall Supernature an dieser aktuellen Rechtssprechung orientieren sollte, wird die Kenntnis des umstrittenen Beitrags immer mehr in den Vordergrund rücken müssen.
Zitat von RA-Koenen
Zitat aus der Pressemitteilung des BGH:
"Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags......."
Ergo:
Wäre es so gewesen, wie Supernature in seinem Spendenaufruf mitegteilt hatte, dass er keine Kenntnis von den Inhalten gehabt habe, wäre die Sache aus Sicht des BGH eigentlich klar
> Keine Haftung (da keine Kenntnis)
> Negative Feststellungsklage zu Recht
> Spender richtig informiert und Spendenaktion erfolgreich
Da es sich anhand der vorgelegten Beweise nun aber nach dem Termin anders darstellt, nämlich, dass Supernature nicht nur Kenntnis hatte sondern auch direkt auf das als rechtswidrig eingestufte Post geantwortet hatte - und dies ist auch seitens der Kläger unbestritten ist - kann gerade dieser Punkt immer bedeutsamer werden.
Würde heissen: Auf Basis der Spenden-Information wäre der Prozess gewonnen - auf Basis der zutage getretenen realen Gegebenheiten nicht.
Für die Spender bringt das BGH-Urteil somit noch mehr Brisanz in den "Supernature-Spenden-Fall".
Wenn sich das LG Hamburg an dem BGH orientiert .........
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05. 04. 2007, 10:23 #91Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Es bleibt also spannend !
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05. 04. 2007, 10:24 #92
Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Wieso bleibt es spannend ?
Höchstens doch, was das gericht in Hamburg nun sagt, oder ?
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05. 04. 2007, 10:50 #93Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Reicht das nicht ?
Zitat von Urs Vac
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05. 04. 2007, 17:14 #94Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Ist Gulli nun zu einer Plattform für Rechtsverdreher, Möchtegernanwälte und und RAs mutiert?
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05. 04. 2007, 19:11 #95
Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Zitat von Leadustin
Na hoffentlich nicht !
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05. 04. 2007, 19:13 #96Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
`
Zitat von Leadustin
Wenn DU es so sehen willst, bitteschön.
Aber es gibt hier ja noch 'ne Menge andere Threads, dienciht so ernsthaft sind und vielleicht besser zu Deiner gewählten Ausdrucksweise (s. z.B. http://board.gulli.com/thread/689659...esetzt/20/#494) passen dürften ..... also wie wär's?
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05. 04. 2007, 19:35 #97ProvokateurGast
Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
sag mal ist den kein Thread mehr vor dir sicher? Musst du überall deine Fehden austragen? Langsam ist es echt genug
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06. 04. 2007, 08:20 #98
Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Mein öffentlicher Dank an LexaT.
Zitat von Provokateur
Der oder die LexaT hat den sehr angeblichen Benutzer "Urs Vac" gesperrt und aus seinem Profil das entfernt, was klares Stalking ist war.
fastix®
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07. 04. 2007, 15:01 #99Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Uih das scheint einem gewissen "RA" mächtig an die Nieren zu gehen. Weisst du was? Darauf pelle ich mir ein Ei - und nicht nur weil morgen Ostern ist.
Zitat von br-fl
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07. 04. 2007, 19:53 #100Mitglied
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Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber
Zitat von BuggerT
Ja, Hamburg ist lustig was Urteile rund um den Computer angeht wie es scheint!


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