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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Das Urteil steht noch aus, die heutige Verhandlung scheint auf einen eindeutigen Sieg Supernatures hinzuweisen, die Stimmung ist dennoch gedrückt. Die eindeutige Stellungnahme, dass Forenbetreiber erst ab Kenntnisnahme für Inhalte Dritter haften, blieb aus. Rechtsanwalt Bahr zeigte sich im Gespräch mit gulli mehr als unzufrieden, aber mitnichten hoffnungslos.

    Die eindeutige Feststellung einer Haftung erst ab Kenntnisnahme war das erklärte Ziel der Gegenfeststellungsklage, die vom Supernature-Boardbetreiber Martin Geuß angestrengt wurde, nachdem eine Abmahnung gegen Geuß zuerst eingereicht, später jedoch zurückgenommen wurde. Die Gegenfeststellungsklage sollte sicherstellen, dass auch in Zukunft ein Forenbetreiber nur dann für Inhalte haftet, nachdem er von diesen Kenntnis hat. Die abmahnende Partei war zur Zurücknahme der Abmahnung bereit, behielt sich jedoch vor, im Wiederholungsfall erneut abzumahnen - unabhängig vom Kenntnisstand der Betreiber.
    Dem kurzen Abriss der Ereignisse vor Gericht zufolge ging die Schlacht verloren, obgleich der Fall an sich gewonnen wurde

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  2. #21
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    a)
    Ist Herr Dolzer allein weil ich ihn zweimal vertreten habe noch nicht mein "Spezi"
    Oh je, wenn sich sogar schon der Gravenreuth von einem distanziert ist man wohl wirklich am Ende.......
    Armer Mario! Die Ratten verlassen das sinkende Schiff!

  3. #22
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    lustig,

    das die leute, die über solche sachen das sagen haben, nichtmal über einen internetzugang verfügen.

    deutschland wird immer primitiver und an dem allen ist nur das geld schuld.

  4. #23
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Blödsinn! Wann soll ich das gesagt haben?
    Ich habe keine Lust, sämtliche Foren durchzusuchen. Hier nur ein Beispiel von vielen:

    "HEISE hat nach entsprechenden Hinweisen das Verhalten seiner User schriftlich als "Dampfablassen" verharmlost und keine Kontrolle vorgenommen. Deswegen wurden sie verurteilt."

    Supernature hat wohl nicht das Verhalten seiner User als "Dampf ablassen" bezeichnet, hm?

    Jaja, das Alter...

    b)
    Hier verwechselt man einmal wieder Ursache und (Aus-)Wirkung. Die Ursache haben gewisse Heise-user gesetzt, die vom HEISE-Verlag damals wohl nicht im erforderlichen Umfang ernst genommen wurden.
    Ach, Heise hat gegen Dolzer geklagt und das Urteil in die Welt gesetzt? Witzig, wie hier an einer Legende gestrickt wird. Es ist doch wohl mehr als offensichtlich, daß Dolzer Heise nur schaden wollte. Er hat ja auch immer behauptet, sein tolles Urteil wäre nicht auf andere Foren übertragbar und würde niemandem sonst schaden.

    Dr. Bahr ist gut! Er wohlte wohl wissen wie das LG Hamburg das HEISE-Urteil vom OLG Hamburg sieht - Nun hat sich das LG Hamburg sogar auf das HEISE-Urteil vom OLG Hamburg berufen.
    Schön, daß seine Wissbegier nun gestillt ist. Ein sehr cleverer Schachzug.

    Umgekehrt! Gewisse Forentrolle müssen lernen, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist - oder die Forenbetreiber haften.
    Forentrolle. Sie meinen zum Beispiel solche, die bei Heise und forenhaftung.de "fast freiwillig" rausgeflogen sind, weil sie für die Betreiber nicht mehr tragbar waren?

    Die Mindesthaltbarkeit des Satzes "Das Netz ist kein rechtsfreier Raum" ist übrigens schon 1998 abgelaufen. Seither müffelt er sehr unangenehm.

  5. #24
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Ein Nachtrag:
    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Ist Herr Dolzer allein weil ich ihn zweimal vertreten habe noch nicht mein "Spezi"
    Wohnt der nicht gerade bei Ihrer Schwester? Nun gut, dann ist es wohl nur familiäre Nähe...

  6. #25
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Hier im Thread:
    Zitat Zitat von Gravenreuth
    a)
    Ist Herr Dolzer allein weil ich ihn zweimal vertreten habe noch nicht mein "Spezi"
    Und am 4.1.07:
    Zitat Zitat von Gravenreuth
    (Nach meiner Erinnerung habe ich für ihn vor längerer Zeit nur einmal eine einzige Akte bearbeitet.)
    Was darf's denn sein?

  7. #26
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Interessanter Beitrag von br-fl, der wohl bei der Gerichtsverhandlung anwesend war: http://www.forenabmahnungen.de/showthread.php?t=781

    Zitat: "Das Gericht führte deutlich aus, dass es den Standpunkt vertritt, dass diese Auffassung auch durch das OLG-Urteil i.S. Heise gedeckt sehe."

    20 – 30 Beiträgen pro Tag kann man auch moderiert online stellen.
    Tja, br-fl, ... von Trollen und Blöden umzingelt, also wie der Ärmste das auf dem Forum aushält ist mir ein Rätsel ... ich meine ein Forum auf dem sogar die Admins trollen, findet man ja nun wirklich nicht alle Tage.

    Wie es zu der Feststellung kommen kann, dass es bei Supernature nur 20-30 Beiträge pro Tag hätte ... ist mir allerdings ebenfalls ein Rätsel.

  8. #27
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Cpt Wurstwasser
    (...)
    GvG-Spezi Dolzer
    (...)
    gvg-ak, ups, ich meine natürlich br-fl ist und welche Verfahren der besucht.
    Lieber Herr Wurstwasser,

    vielleicht wären Sie so freundlich für Szeneunkundige wie mich, künftig ein Abkürzungsverzeichnis an Ihre Posts (vielleicht als Bestandteil Ihrer Signatur) anzuhängen.

    Was bedeutet denn gvg bzw. GvG?

    Und was bedeutet gvg-ak?

  9. #28
    DvD Avatar von Laird_Dave
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    @bell: gvg soll wohl günther von gravenreuth heißen ....

    @topic: wieso dürfen leute die von nichts ne ahnung haben über solche sachen entscheiden? ganz einfach - weil wir nichts dagegen tun können. im moment jedenfalls nicht.... alle jammern über politiker - geht wählen leute! alle jammern über richter - lasst der uhr n bisschen zeit dann kommt n anderer und da kann man wenn man vorher fleißig gewählt hat dann n bisschen einfluss drauf nehmen^^

  10. #29
    Edelfrosch Avatar von Froschauge
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Blödsinn! Wann soll ich das gesagt haben?
    a)
    Ist Herr Dolzer allein weil ich ihn zweimal vertreten habe noch nicht mein "Spezi"
    <zynisch>Nein.. er ist doch nicht ihr "Spezi"!!</zynisch>

    Zumindest verwendet Herr Dolzer eine Deckadresse in Urbach die rein zufällig die, ihrer Schwester ist (http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=501). Ihre gemeinsamen Auftritte mit DüDiPaZ Dolzer hier im Board sprechen eine andere Sprache.

    Aufgrund der etwas seltsamen Konstelationen glaube ich ihnen kein Wort.

  11. #30
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Bell
    Wie es zu der Feststellung kommen kann, dass es bei Supernature nur 20-30 Beiträge pro Tag hätte ... ist mir allerdings ebenfalls ein Rätsel.
    Ist im Prozess wohl von supernature nicht bestritten worden, sodass es als wahr unterstellt gilt.

  12. #31
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Ist im Prozess wohl von supernature nicht bestritten worden, sodass es als wahr unterstellt gilt.
    Entsprechendes wurde wohl schon in den vorherigen Schriftsätzen von der Beklagten vorgetragen und mitels erstellter Aufzeichnungen belegt.

    Eine weitere Aktualisierung der Aufzeichnungen wurde im Termin vorgelegt.

    Diese Behauptung kam für Supernature also nicht unerwartet. Trotzdem konnte (oder wollte) Supernature keine Unterlagen vor Gericht vorlegen, dass es nicht nur 20 - 30 Beiträge pro Tag sondern wie behauptet "über 10.000" im Monat sind.

    Diese Behautung blieb also seitens Supernature unbewiesen (im Gegensatz zu der Behauptung der Beklagten).

    Ob es sich hierbei einfach um "schlampige" Vorbereitung von Supernature gehandelt hat kann ich nicht beurteilen.


    Für mich stellt sich nach dem Prozessverlauf auch nicht die Frage, ob Forenbetreiber ohne Kenntnisnahme haften.

    In dem Termin konnte von der Beklagten ja schlüssig nachgewiesen werden, dass Supernature den Beitrag kannte. Immerhin hatte er sich selbst mit eigenen Beiträgen an der Diskussion beteiligt!

    Es wäre, meiner Meinung nach, aber zusammngefasst sicher besser geesen den Vergleich anzunehmen statt ein - möglicherweise rechtskräftiges - Urteil zu riskieren, auf das sich dann zukünftig weitere Abmahnungen beziehen können.

    Sicher wäre dies für das eigene Forum nicht so erquicklich gewesen - aber immerhin war Supernature ja nach eigenen Aussagen für alle angetreten und hatte sich das Verfahren auch so finanzieren lassen. Ergo: Hätte er veilleicht auch im Sinne aller (und seiner Gelddgeber) entscheiden müsse.

  13. #32
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von br-fl
    In dem Termin konnte von der Beklagten ja schlüssig nachgewiesen werden, dass Supernature den Beitrag kannte. Immerhin hatte er sich selbst mit eigenen Beiträgen an der Diskussion beteiligt!
    Wenn das stimmt, dann braucht man über § 11 TDG (= Kenntnis des unzulässigen Beitrags) nicht mehr reden.

    "Supernature" als Kamikaze-Flieger http://masonc.home.netcom.com/rumen/kamikaze.jpg im Anflug auf das eigene Forum.

  14. #33
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Wenn das stimmt, dann braucht man über § 11 TDG (= Kenntnis des unzulässigen Beitrags) nicht mehr reden.
    Es stimmt, wurde von den Beklagte durch Vorlage eines Ausdrucks des Postings von Supernature in dem betreffenden Thread auch gerichtlich aktenkundig gemacht.


    Dies ist auch dem Termin-Bericht von Ra Bahr (leider sehr verklausuliert) zu entnehmen in dem er wie folgt berichtet:

    "Auf Rückfrage wie dies zu verstehen sei, erklärte das Gericht, dass seiner Ansicht nach ein Forum-Betreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Forum-Beiträge hafte."
    (Quelle: http://dr-bahr.com/news/news_det_20070120113406.html)

    Die Tatsache hat mich auch einigermassen "vom Hocker gehauen" zumal Supernature hiervon niemals etwas gesagt hatte und ich auch im Rahmen seiner Äusserungen der Spenden-Akquise immer davon ausging, dass er vielleicht wirklich keine Kenntnis von den Beiträgen hatte.

    Nun musste ich aber lernen, dass er sogar da kräftig mit eigenen Postings mitgemischt hatte.

    Sicher bin ich nicht der einzige der sich - vorsichtig ausgedrückt - hier etwas hat "hinters licht" führen lassen!

    Eventuell sollte man mal darüber diskutieren in wie weit, die vielen vielen Spender für Supernature über den wahren Sachverhalt nicht richtig informiert wurden!

    Warum wurde uns verschwiegen, dass Supernature - wie jetzt im Termin offenbar bewiesen - selbst auch in dem Thread gepostet hatte und somit Kenntnis von den Inhalten haben musste.

    Warum wurde eine Information über diesen wichtigen Fakt “vergessen”?

    Warum wurden wir darüber nicht informiert, dass § 11 TDG unter den jetzt bekannt gewordenen Voraussetzungen überhaupt nicht zum Zug kommt?

    Ich darf hier einmal - der Vollständigkeit halber - aus dem Spendenaufruf von Supernature zitieren (http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/fall.php):

    Vielmehr ging es darum, dass ich als Betreiber haftbar gemacht werden sollte, obwohl mir diese Beiträge vorher nicht bekannt waren. Eine solche Haftung sieht die Rechtsprechung aber nicht vor, und das aus gutem Grund - ein vernünftiger Betrieb von Internetforen wäre sonst nämlich überhaupt nicht möglich.

    Offenbar - zumindest nach dem Vortrag der Beklagten am Freitag im Prozess - eine glatte Falschinformation!

    Fragen über Fragen, die einer dringenden Antwort / Aufklärung bedürfen !

    Vielleicht gibt sich Supernature ja die Ehre, diese Fragen seinen Geldgebern schlüssig zu beantworten! Wäre schön!
    Geändert von br-fl (22. 01. 2007 um 18:54 Uhr)

  15. #34
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Zitat Zitat von br-fl
    In dem Termin konnte von der Beklagten ja schlüssig nachgewiesen werden, dass Supernature den Beitrag kannte. Immerhin hatte er sich selbst mit eigenen Beiträgen an der Diskussion beteiligt!
    Wenn das stimmt, dann braucht man über § 11 TDG (= Kenntnis des unzulässigen Beitrags) nicht mehr reden.

    "Supernature" als Kamikaze-Flieger http://masonc.home.netcom.com/rumen/kamikaze.jpg im Anflug auf das eigene Forum.
    Man wäre auch keinen Schritt weiter und kein bisschen schlauer als zuvor .

    Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass man darauf nicht achtet, bevor man sich entscheidet, eine mit nicht gerade geringem Risiko behaftete neg. Feststellungsklage zu erheben.


    grtz
    BuggerT

  16. #35
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von BuggerT
    Man wäre auch keinen Schritt weiter und kein bisschen schlauer als zuvor .

    Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass man darauf nicht achtet, bevor man sich entscheidet, eine mit nicht gerade geringem Risiko behaftete neg. Feststellungsklage zu erheben.
    Und eben genau dass ist es ja was mich auch so überrascht hat!

    Unter den jetzt vor Gericht vorgetragenen Argumenten (die unwidersprochen blieben) macht die Feststellungsklage in meinen Augen überhaupt keinen Sinn, ausser Anwalts- udn Gerichtskosten zu produzieren.

  17. #36
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Wenn das stimmt, dann braucht man über § 11 TDG (= Kenntnis des unzulässigen Beitrags) nicht mehr reden.
    Inzwischen gibt es ja im Supernature-Forum eine Stellungnahme von dem Kläger Martin Geuss.

    Hierin räumt er - zwar sehr blumenreich und veklausuliert - folgendes ein:

    1. Er hat in dem betreffenden Thread selbst gepostet.

    2. (und für mich absolut neu und nahezu unglaublich!) Er hat direkt auf den Post der vom Gericht als eklatant rechtswidrig eingeschätzt wird mit einem Beitrag geantwortet.

    Es ist schon sehr - vorsichtig ausgedrückt - befremdlich, wenn man dann anschliessend in einem Spendenaufruf öffentlich immer und immer wieder -selbst heute noch online - wahrheitswidrig behauptet: “… dass ich als Betreiber haftbar gemacht werden sollte, obwohl mir diese Beiträge vorher nicht bekannt waren.”(Zitat)

    Ich wage einmal zu behaupten, dass die Vielzahl der Spender die Situation bei richtiger Information anders eingeschätzt hätten und hätten vorhersehen können, dass die Chancen egal vor welchem Gericht “gegen Null” tendieren.

    Offenbar eine klare TÄUSCHUNG um Spenden zu kassieren und sich selbst in den Mittelpunkt zu rücken!

    Damit dürfte die Spendenaktion Supernature "um allen Forenbetreibern in Deutschland ein Stück Rechtssicherheit zu geben" (Ziat aus Spendenaufruf) wohl der Fake des Jahres 2006 gewesen sein!

  18. #37
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat:
    "Thank you. Your comment will be displayed as soon as it is approved by a moderator."

    ..... und trotzdem ist lawblog ein sehr gut besuchter Blog.

  19. #38
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von br-fl
    Damit dürfte die Spendenaktion Supernature "um allen Forenbetreibern in Deutschland ein Stück Rechtssicherheit zu geben" (Ziat aus Spendenaufruf) wohl der Fake des Jahres 2006 gewesen sein!
    Wie ich gerade sehe hat Supernature seine Spendenaktion mit sofortiger Wirkung ausgesetzt!


    Ob dies möglicherweise in Zusammenhang mit den u.a. auch von mir geäusserten kritischen Frage zu der Spendenaktion in Zusammenhang steht, kann ich nicht beurteilen.

    Ich möchte dies aber nahezu ausschliessen, denn aufgrund meines Hinterfragens der Informationspolitik der Spendenaktion, handelt es sich nach Auffassung eines führenden Forenmitglied bei mir ja um einen

    "Bekloppten der nicht alle Latten am Zaun hat"


    (Zitat - siehe http://www.supernature-forum.de/vbb/...aktion-46.html - Beitrag 685).

    ... auch eine ganz besondere und vor allem ausserordentlich qualifizierte Art mit kritischen Fragen umzugehen, oder hatte ich da gar einen wunden Punkt angesprochen, der solche Reaktion auslöst?

  20. #39
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Zitat Zitat von könnt kotzen
    Oh je, wenn sich sogar schon der Gravenreuth von einem distanziert ist man wohl wirklich am Ende.......
    Armer Mario! Die Ratten verlassen das sinkende Schiff!
    Jeder kann wenigstens noch als Beispiel dienen.

  21. #40
    FS4ALL FANATIC
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    Standard Re: Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

    Wow, der Gravenreuth hat also wirklich mit dem Dolzer gebrochen...würd mich doch interessieren, was da vorgefallen ist.
    Armer Mario!

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