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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

    Für die GVU hat Oliver Dierks schon undercover ermittelt, ob auch erfolgreich, läßt sich trefflich streiten. Im Fall der Einstweiligen Verfügungen der GEMA, die gegen den Filehoster Rapidshare erwirkt wurden, scheint Dierks jedoch seinen Anteil gehabt zu haben. Seine Aussage: bis Juni letzten Jahres soll die GEMA noch nie von One-Click-Hostern gehört haben. Informationen erhielt sie von Dierks, den die GEMA eigentlich wegen Informationen im Fall Eselfilme kontaktierte.

    Gegen www.rapidshare.de und www.rapidshare.com konnte die GEMA einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Köln erwirken. Warum ausgerechnet die GEMA gegen Rapidshare vorgeht, bleibt unklar - Schwerpunkt der Verwertergesellschaft ist die "öffentliche Aufführung" von Musik, wenngleich sie auch die Vervielfältigungsrechte für Texter und Autoren wahrnimmt. Schon im Fall mp3flat.com, bei der von "öffentlicher Aufführung" eingeschränkt die Rede sein konnte, blieb die GEMA bislang erfolglos, ob dies bei Rapidshare anders wird, kann man bezweifeln. Begonnen hat der jetzige Vorstoß der GEMA offenbar mit einem alten Bekannten.
    Bei seinen Ermittlungen für die GVU hatte Dierks ausgiebig mit Betreibern von eDonkey-Sites zu tun: unter anderem Eselfilme. Die GEMA war Dierks zufolge an Informationen über Eselfilme interessiert und lud ihn zu einem Gespräch nach München ein. Dierks gab zwei Mitgliedern der damals im Aufbau befindlichen "Abteilung für Internetpiraterie" der GEMA Informationen zu Eselfilme sowie eine Liste von Sites, die auf Rapidshare Files uppten.
    Was offenbar auf Interesse stieß, da das Phänomen der GEMA nicht bekannt zu sein schien

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  2. #61
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    Avatar von MSX
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    Standard Re: GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

    Ich glaube, nach der Aufforderung wäre das innerhalb 24h wieder weg, sofern der Link am entsprechenden Ort gepostet wird.

  3. #62
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    Standard Re: GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

    Also das buch würd ich auch gern mal lesen.

    Ich hab diesen Thrend jetzt interessiert durchgelessen und jetzt quällt mich eine frage. Woher wissen wir das nicht noch mehr "undercover" leute hier untewegs sind die sich aufschreiben wo die user den danke post hinschreiben und das dann nachvervolgen. Ok Rapidsahre gibt jetzt die ips noch nicht frei aber stellt euch mal vor irgendwann bleibt Ihnen nichts mehr. Was ist dann wenn hier solche verdammten Spitzel unterwegs sind die uns irgendwann ans bein pissen.

    Ich hab keine Angst davor aber was ist wenn so was sein würde ???

  4. #63
    getalife Avatar von naxkay
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    Standard Re: GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

    Erstens ist es Logistisch kaum machbar, hier die User zu verfolgen (wo bedanken sie sich -> saugen sie es dann auch usw.).

    Und Zweitens interessiert sich dafür auch keine Sau. Wir sind alle so kleine Fische das ist für die Insutrie gar nicht lukrativ uns zu "jagen". Also keine Angst, in meinem monatlichen Bericht an die GVU lasse ich dich diesesmal raus, damit du dir nicht ins Hemd machst

  5. #64
    Mord-erator Avatar von smartphoenix
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    Standard Re: GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

    Das Garantiert nix gegen die leecher und Upper seitens der Industrie unternommen wird, kann man nicht sagen. Allein schon um die Meute aufzuschrecken könnte man ja ein Paar "jagen".

  6. #65
    getalife Avatar von naxkay
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    Standard Re: GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

    Es werden sicher Exempel stauiert aber da werden nicht Leute gebusted die privat das Zeug saugen und vlt. 50 Filme haben.

    Da wird eher Jagd auf die Leute gemacht die das Zeug verkaufen, auf dem Flohmarkt usw.

    Beachtet einfach die Grundregeln:

    1. Kein Geld damit verdienen, d.h. nicht verkaufen (Flohmarkt etc.)

    2. Nicht damit hausieren gehen dass ihr an die Warez kommt und jedem davon erzählen.

    Es gibt viele die dann ihre Freunde fragen "Hey brauchst du den Film da, der gerade im Kino läuft? Habe ihn zuhause auf Platte". Behaltet es für euch das ihr das Zeug saugt. Bei mir weiß es z.B. nur mein bester Kumpel (der selber saugt) - die andere Leute in meinem Freundeskreis wissen gar nicht das ich mir ab und zu was ziehe.

    3. Am wichtigsten: Haltet euch einfach bedeckt. Seid froh das ihr die Quellen kennt und an die Warez kommt.


    Das sind so die 3 Grundregeln. Wenn man die beachtet ist man relativ auf der sicheren Seite. Ein Garant um nicht "gebusted" zu werden sind diese Regeln natürlich nicht.

    mfg

  7. #66
    Freemaennle
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    Standard Re: GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

    Zitat Zitat von Master2205
    Ich denke so kann man das nicht sehen. RS hat ja Einspruch gegen die einstweilige Verfügung eingerichtet. Ich denke, da RS in der Schweiz sitzt, dass die GEMA nur wenige Mittel zur Verfügung hat, um RS irgendetwas anhaben zu können..

    Aber die Suisa ist mit der Gema verbandelt, so gesehen bietet die Grenze auch keinen wirklichen Schutz

  8. #67
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

    Zitat Zitat von Toady
    Rapidshare indiziert die Dateien nämlich nicht, es gibt keinen Katalog oder andere Dareichungsformen irgendeines Angebotes - einzig und alleine der Uploader selbst bestimmt, wer auf diese Dateien Zugriff hat. Rapidshare selbst hat da keinen Einfluss drauf, die bieten lediglich die Plattform.
    Womit sie zumindest Mitstörer sind (die Rechsprechung hierzu habe ich schon öfters gepostet).

    Du hast bis jetzt nicht begründet, wo du hier eine schuldhafte "Mitstörung" (falls das juristisch so benamst sein sollte - aber du bist ja ein cleveres Kerlchen und weisst, was ich meine ) vorliegt.
    Der Unterlassungsanspruch richtet sich im Wettbewerbsrecht, im gesamten gewerblichen Rechtschutz und im Urheberrecht gegen jeden Verletzer ohne Rücksicht auf dessen Verschulden. Auch der gutgläubige Verletzer, der nicht wissen konnte, dass er eine Rechtsverletzung beging, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (Rechtsprechung PatG BGHZ 14,163; Mes Rdn 14 zu § 139 PatG; MarkenG: LG Bochum CR 1996, 478,480 "TRITON" - zwischenzeitig durch das OLG Hamm bestätigt; LG Düsseldorf Mitt. 1996,22 "Windsurfing Chiemsee"; ausführlich Fezer Rdn. 509 zu § 14 MarkenG; Urheberrecht: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, Rdn. 6 zu § 97 UrhG; OLG München 8 U 4223/03 RDV 2004,223 (nur LS).; MMR 2004, 324; ZUM-RR 2004, 260 zu §§ 823,1004 BGB).

    Anspruchsgrundlage für die Erstattungspflicht der Abmahnkosten ist seit BGH GRUR 1973,384 (vgl. ferner BGHZ 52, 393; BGH, GRUR 1984, 129, 131 = WRP 1984, 134) G. o. A., also auch verschuldensunabhängig.

    Die Frage des Verschuldens stellt sich insoweit überhaupt nicht!

    Weil die Dateien physikalisch auf den Platten von RS liegen? Die liegen physikalisch auch in den Proxycaches der ISPs.
    Sind die deswegen auch ein Plattform??

    Dein "Hausgericht", das LG München, hat bereits am 17. November 1999 entschieden, dass ISPs nicht für den Inhalt der von ihnen bereitgestellten Dienste strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann (20 Ns 465 Js 173158/95).
    Ist strafrechtlich IMO auch richtig.

    Wie in dem anderen Thread schon gesagt - mit deiner Begründung wäre dann auch die ARD der Verbreitung pornografischen Materials schuldig, wenn bei Christiansen in der Sendung wer seinen angeschwollenen Dödel präsentiert; was senden die auch Live, hätte ja mit Leichtigkeit verhindert werden können.
    In Bezug auf Live-Diskussionen in Funk und Fernsehen ist anerkannt (BGH NJW 1976, 1198 "Panorama-Urteil"; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage; 10 Rn. 208), dass die Verbreiterhaftung des Fernsehens beschränkt ist, sofern das Medium als "Markt der Meinungen" tätig wird. Das Fernsehen tritt insoweit hinter dem "greifbaren" Störer zurück. Diese IMO zutreffende Rechtsauffassung wird vom OLG Düsseldorf auch auf Internetforne übertragen. (Urteil vom 26.04.2006, Az.: 1-15 U 180/05) Meinungsforenbetreiber haften nicht, soweit der Anspruchsteller die Person kennt, die diffamierende Aussagen im Forum veröffentlicht. Umkehrschluss: Wenn man die Person nicht kennt kann man sich an den Foren-Betreiber halten, der sich seinerseits an seinem User schadlos halten kann.


    Das ist alles sehr technikfeindlich, Live-Ereignisse wären dann gar nicht mehr möglich (obwohl der Rundfunkstaatsvertrag diese sogar explizit vorschreibt! - Fußballländerspiele mit deutscher Beteiligung müssen nämlich von den öffentlich-rechtlichen live gesendet werden, ebenso andere Sportgroßereignisse wie die Olympischen Spiele).
    Was, wenn da wer urheberrechtlich geschütztes Material während einer Liveübertragung zeigt,
    Also wegen einer Markenverunglimpfung im Rahmen einer Fernsehsendung durch einen Teilnehmer gibt es insoweit ein Urteil gegen den Bayerischen Rundfunk - müüste ich suchen.

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