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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 2
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hallo,
ich muss leider sagen, dass ich gestern auf die Namensseite reingefallen bin*schäm* Als ich den Link in der Bestätigungsmail aktiviert habe, habe ich auch erst mitbekommen, wo ich mich da registriert habe. Habe auch sofort einen Widerruf per Email an die angegebene Emailadresse geschrieben. Heute kam eine Email von den Betreibern mit folgendem Wortlaut: Sehr geehrte(r) Kunde, die E-Mail Adresse unter der Sie uns jetzt anschreiben ist nicht mit der in Ihrer Anmeldung identisch. So können wir diesen Vorgang nicht bearbeiten. Senden Sie uns bitte die Daten mit denen Sie sich bei uns angemeldet haben ( z. B. Ihre Kundennummer und/oder Emailadresse ), damit wir Ihr Anliegen zuordnen können. Mit freundlichem Gruß Ihr Team von dienamens-seite.com Mein Problem: Diese Email ist die zweite die ich von denen erhalten habe. Also einmal die Registrierungsmail und diese. Ich habe aber weder eine Kundennummer noch Vertragsnummer noch sonst irgendetwas von denen erhalten. Reicht es von der, bei der Namensseite angegebenen Emailadresse, einen erneuten Widerruf zu schreiben? oder lieber nicht? Noch ein Problem gibt es mit der Email auch: Diese Email ging laut Empfänger an eine gewisse Annemarie Hardt. Hinter dem Namen steht aber meine Emailadresse und ich bin leider immernoch männlich :-) Soll ich das lieber auch ignorieren oder einen erneuten Widerspruch von der richtigen Addi schreiben??? Danke im Voraus für eure Hilfe |
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#2501
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Boardpsychopath
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 6.543
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
die wollen dich um dein geld bringen obwohl die wissen, dass sie kein anrecht darauf haben.
ist doch logisch, dass die auf deine naivität, unwissenheit oder angst spekulieren dass du eben "freiwillig" geld rausrückst. deswegen geben die nicht auf. du hast einmal widerrufen. reagier nur noch mit anzeigen oder ner klage, aber auch nur einen weiteren buchstaben via email oder brief zu verschwenden ist unsinnig. die werden den eh ignorieren |
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#2502
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 2
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hm... sowas dachte ich mir auch schon. Hab auf jedenfall die Beschreibung auf der ersten Seite komplett gelesen. Leider zu spät*gg*
Stimmt ich hab schon per Mail widerrufen, dass muss reichen. ![]() EDIT: Aber warum der falsche Name und die richtige Adresse im Empfänger. Wie das geht weiß ich. Meine Frage ist warum??? |
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#2503
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Ort: Saarland
Beiträge: 1
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Hallo und Gruesse,
bin neu und gehoere auch zu den "Hereinfallern". Ich habe bisher nur eine Abbuchung einer WONDO zurückgehalten. Wusste nichts damit anzufangen. Ueber Google bin auf Euren Thread gestossen und das war gut so. Bin gespannt wie es weitergeht? "Es lauern die Schlauen, staendig auf - den Bauern. Die Dummen im Netz werden aber schlauer - dank Eurer Posts - und es lernt der Bauer - wird selbst ein Schlauer... Und das hoffentlich auf Dauer..." Euer sprocky |
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#2504
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Der stille Mitleser
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: Bielefeld, NRW
Beiträge: 90
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
So wahnsinnig viel kann man aus deinem Post nicht erschließen.
Hast du dich angemeldet? Wenn ja wo (Url oder sowas)? Wurde jetzt was von deinem Konto abgebucht oder was meinst du mit Abbuchung. |
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#2505
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Biesenthal
Beiträge: 17
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
ich habe schon ewig nichts mehr gehört... der letzte stand war, dass sie es der inkassofirma übergeben wollten, aber seither kam nichts mehr.
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#2506
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 11
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Bei mir herrscht ebenfalls Funkstille. Die Mahnung von der Mega-Gang kam am 03.04. und seitdem habe ich nix mehr gehört. Vieleicht haben die aufgegeben, weil zu viele User jetzt von deren Masche Wind bekommen haben und einfach nicht zahlen. Der Aufwand lohnt sich anscheinend nicht mehr.
Gruß mark |
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#2507
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 3
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hallo zusammen,
bin jetzt etwas ratlos, kann mir das mal jemand "übersetzen"?: Zitat: Gegenargument: Falls Ihr(e) Mandant(in)/Ihre Tochter/Ihr Sohn tatsächlich minderjährig sein sollte (einen Nachweis haben wir bis heute noch nicht erhalten), ist ein wirksamer Vertragsschluss am 22.04.08 nicht zustande gekommen. Ein wirksamer Widerruf wäre daher schon aus diesem Grund nicht möglich. Abgesehen davon wäre ein bestehendes Widerrufsrecht bereits mit Veranlassung der Dienstleistung durch Ihr(e) Mandant(in)/Ihre Tochter/Ihr Sohn erloschen, § 312d Absatz 3 BGB. Der Zahlungsanspruch in Höhe von 144.--? ist dennoch berechtigt. Dieser ergibt sich aus § 812 I BGB, da Ihr(e) Mandant(in)/Ihre Tochter/Ihr Sohn im Fall der Minderjährigkeit die Dienstleistung seitens der new content GmbH rechtsgrundlos erlangt hat und wegen Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes eine Berufung auf Entreicherung versagt ist, § 819 BGB. Ihr(e) Mandant(in)/Ihre Tochter/Ihr Sohn hat daher Wertersatz nach § 812 II BGB zu leisten. Ihr(e) Mandant(in)/Ihre Tochter/Ihr Sohn hatte vor Inanspruchnahme der Dienstleistung bei ihrer Registrierung bestätigt, dass Sie bereits 18 Jahre alt sei. Nur aufgrund dieser Täuschung war die new content GmbH bereit, die angebotene Dienstleistung zu erbringen. Denn ohne Bestätigung der Volljährigkeit kann die Dienstleistung nicht angefordert werden. Der Verdacht, dass Ihr(e) Mandant(in)/Ihre Tochter/Ihr Sohn die Dienstleistung nur deshalb in Anspruch genommen hat, weil sie wusste, dass ein rechtswirksamer Vertrag nicht zustande kommen und die new content GmbH somit einen vertraglichen Zahlungsanspruch nicht durchsetzen können würde, liegt also nahe. Im Falle einer unerlaubten Handlung (z. B. § 823 II BGB i. V. m. § 263 StGB) ist nach der Rechtsprechung im Rahmen von § 819 BGB auf die Kenntnis des Minderjährigen abzustellen, die sich in entsprechender Anwendung des § 828 Absatz 2 BGB nach der Einsicht zur Erkenntnis beurteilt (BGH VII ZR 9/70). Da Ihr(e) Mandant(in)/Ihre Tochter/Ihr Sohn zum fraglichen Zeitpunkt kurz vor der Volljährigkeit stand, hatte sie also die erforderliche Einsicht. Rechtmäßig ist die Forderung auch hinsichtlich des entsprechenden Umsatzsteuerbetrages. Denn lassen die wirtschaftlichen Zusammenhänge erkennen, dass der bereicherungsrechtliche Zahlungsanspruch als ?Ersatzleistung? die Gegenleistung für eine empfangene Leistung darstellt, liegt keine nicht steuerbare Schadensersatzleistung, sondern steuerpflichtiges Entgelt vor. Zitat ende ??? Wäre um Hilfe dankbar! |
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#2508
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Boardpsychopath
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 6.543
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
@sonja37 kurz um die wollen von euch geld und wenn ihr euch nicht einschüchtern lasst bekommen sie dieses nicht.
dieser schön formulierte text dient zur panik mache. von daher einfach alles weitere ignorieren und anzeige bei der polizei erstatten (nötigung und versuchter betrug) |
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#2509
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 1
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hallo!
Kann euch nur raten diesen Abzockern nicht nachzugeben und nichts bezahlen. Aber ein schriftlicher Widerruf per Einschreiben ist wichtig. Wenn dann noch Rechnungen und Mahnungen kommen, einfach ignorieren!!! Nicht einschüchtern lassen und cool bleiben. Diese Abzocker haben vor Gericht NULL Chance. Gruß Gerd |
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#2510
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 18
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
In diesem Thread melden sich ja kaum noch welche . Ich hoffe das heisst das es den ,,Opfer" geholfen hat .
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#2511
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 8
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hallo !
Mir hat euer fleiß sehr geholfen, doch ich habs noch nicht ausgestanden. Habe vor einem Jahr bei http://www.download-sofort.com/ angemeldet. (leider) Ich wahr auch noch so blöde und habe nach der ersten Mahnung überwiesen Ein Jahr rum und ich bin schlauer. Nun bin ich bei der ersten Mahnung durch Post, natürlich ohne Unterschrifft. Ich möchte nun zur Verbraucherzentrale gehen. Leider habe hat sich die seite in einem Jahr verändert, und der Preis steht nun dort.(aber sehr klein) Ich werde noch schrifftlich den Vertrag anfechten. Können die mir dort denn weiterhelfen, und bekomme ich vieleicht sogar mein Geld wieder??? Ich hatte damals auch nach 2 Wochen gekündigt aber das wollten die nicht mehr hören. Auch am Telefon haben die mich abgewiesen. ich kann das aber nicht mehr belegen. Jetzt drohen die mit Strafanzeige ! |
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#2512
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Registrierungsdatum: Nov 2006
Beiträge: 181
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Heute hat's auch meinen Briefkasten erwischt. Darin lag ein Schreiben der Firma netsolution FZE, diese behaupten, dass ich mich am 12.12.2007 mit der IP 91.64.49.18 bei denen registriert und somit einen Vertrag eingegangen bin.
Dieses kann ich aber guten Gewissens definitiv verneinen, nun stellt sich mir die Frage, ob ich denen per Einschreiben widerspreche (die sitzen in Dubai) oder per Fax, die haben netter Weise eine Faxnummer angegeben, oder doch per Mail oder evtl doch durch den Anwalt.... |
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#2513
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Der stille Mitleser
Registrierungsdatum: Dec 2007
Ort: Bielefeld, NRW
Beiträge: 90
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
Ein Fax ist in dem Fall die optimale Lösung. Anwalt kostet unnötig viel Geld. |
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#2514
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Ort: Biesenthal
Beiträge: 17
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
man solls mal nicht beschreien
heute hatte ich post von einem anwalt im briefkasten
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#2515
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 8
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Habe ich nun durch das bezahlen zugestimmt ?
Und ist diese Seite noch zutreffent für Internetabzocke ? |
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#2516
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2007
Beiträge: 8
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zur Information!
Ablauf der Ereignisse in meiner Familie: -Familienmitglied meldet sich an und nutzt den Dienst „top-freesms.com“. -Danach erhält sie eine Mail, aus der hervorgeht, dass der Dienst kostenpflichtig ist. - Ich widerrufe per Mail und durch Einschreiben mit Rückschein. - Wir erhalten zwei Mahnungen per Mail – keine Reaktion durch uns. - Es kommt eine „letzte Mahnung“, in der mit übelsten Folgen gedroht wird, sollten wir nicht bezahlen - keine Reaktion durch uns. - Es folgt ein albernes Schreiben eines Inkassobüros: D&A Debt&Asset Management GmbH Grasweg 35 24118 Kiel Meine Antwort: Sehr geehrter Herr Kalthoff, lassen Sie mich Ihnen als Erstes für den herzlichen Lacher danken, in den ich unfreiwillig ausbrechen musste, nachdem ich Ihre „Mahnung“ zur Kenntnis nehmen durfte. Machen wir es ganz kurz: Ich lehne Ihre Forderung, die angebliche Forderung der Cube Media GmbH und der top-freesms.com, vollumfänglich ab und verweise auf den Rechtsweg. Ich untersage Ihnen die Kontaktaufnahme über Telefon, Email, SMS und Außendienst! Der Speicherung und Weitergabe meiner Daten widerspreche ich. Darüberhinaus bestreite ich Ihre Berechtigung zum Inkasso. Da ich mit einer „Firma“ Cube Media GmbH kein Vertragsverhältnis hatte, oder habe, kann diese keine Forderungen gegen mich erheben. Übersenden Sie mir, im Original, mit deutlicher Unterschrift, der Adresse und dem (den) Klarnamen, die Abtretungserklärung der Betreiber der Seite „top-freesms.com“! Außerdem erwarte ich -ebenfalls im Original- Ihre Beauftragung durch die „Firma“ Cube Media GmbH. Zur Begleichung Ihrer angeblichen Unkosten wenden Sie sich bitte an Ihren Auftraggeber. Zusätzlich und der Form halber bestreite ich Ihre Kostenforderung prinzipiell. Bevor jetzt „Ihr“ Rechtsanwalt tätig werden sollte teilen Sie ihm doch bitte mit, dass ich auf die Vorlage einer Original-Vollmacht seiner Mandantschaft bestehen werde. Eine „anwaltschaftliche Versicherung“ werde ich nicht akzeptieren! - Es kommt ein weiterer Drohbrief - keine Reaktion durch uns. - Jetzt wird der „berühmte Anwalt“ Markus Weber tätig: Drohbrief – Tenor: Zahle oder ich verklage dich! - Antwort: Guten Tag Herr Weber! Es freut mich aufrichtig von Ihnen zu hören. Auch wenn es mich ein wenig betrübt, wenn Sie mich für verblödet halten! Oder glauben Sie, dass ein normalgebildeter Mitteleuropäer auf Ihr Geschreibsel herein fällt? Wissen Sie was? Ich werde einfach einmal zu Ihren Gunsten annehmen dass Ihnen die Sache über den Kopf gewachsen ist! Es ist ja auch nicht einfach: Wird man doch im Internet frech mit Personen, die dem Vernehmen nach Rechtsanwälte sein sollen, wie • Günther, Katja • Hoeller, Boris • Lürmann, Celine • Michalak, Frank • Tank, Olaf In einen Topf geworfen. Denen dann -wie Ihnen auch- unterstellt wird Mahnverfahren für Abofallenbetreiber zu übernehmen. Stellen Sie sich das einmal vor! Und dann diese ständige Umzieherei! - Wie haben Sie das bloß verkraftet? – Ich bewundere Sie! - Von der Großen Straße 3, 24937 Flensburg (schönen Gruß noch von der dortigen Sozietät!), - über die Husumer Straße 10, 24941 Flensburg (haben Sie da eigentlich über einen Monat residiert?), - die Angelburgerstraße 8, 24937 Flensburg (wenn man nachfragt kennt Sie dort bloß niemand), - bis in das Postfach 2564 (ich vermute in der Hauptpost? – Hatten Sie dort überhaupt Platz genug?). - Naja, jetzt sind Sie ja in der Rathausstraße 6, 24937 Flensburg gelandet. Sind Sie mit denn dortigen Verhältnissen wenigstens zufrieden? Die mich am meisten beschäftigende Frage ist aber: Wie schaffen Sie es nur den Erwartungen Ihrer Klientel gerecht zu werden? Es muss doch abertausende uneinsichtige Leute geben, die böswillig nicht verstehen wollen, dass arme Webseitenbetreiber mit ihren verlockenden, großzügigen Mehrwert-Angeboten -die für unbedarfte und auf ihrem Geld sitzende „Kunden“ den Eindruck von Abzockerei, u.U. sogar betrügerischer Machenschaften, erwecken können- auch von irgend etwas leben müssen. Sie werden sicher viel auf subalterne, möglicherweise nicht einmal umfassend ausgebildete, Bürokräfte abladen müssen. Nur so kann ich es mir erklären, dass Ihrem peinlichen Drohschreiben (darf ich das sagen?) weder eine Originalvollmacht Ihrer Mandantschaft beigefügt war, noch das dummdreiste Geschreibsel von Ihnen Original unterschrieben worden ist. Sie wissen doch (falls nicht – dann eben jetzt!): Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht. BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10 ebenso wenig die Vorlage einer Faxkopie (HAMM NJW 91,1185) oder als E-Mail. Da ist noch eine Frage, die mich umtreibt: Lesen Sie eigentlich die Akten, bevor Sie Ihre DrohMahnbriefe auf die Menschheit los lassen? Oder ist das alles inzwischen automatisiert? Ich kann mir nämlich nicht erklären, wie Ihnen entgangen ist, dass ich mit der Cube Media GmbH nie eine Geschäftsbeziehung gehabt habe! Falls Sie jetzt darauf abheben sollten, dass die Betreiber der Seite „top-freesms.com“ diese Forderungen abgetreten hat, kann ich Ihnen eine juristische Fortbildung, in Form eines Hinweises auf den §410 BGB, nicht ersparen! Die hier geforderte Abtretungsurkunde ist sicherlich schon deshalb nicht ausgestellt worden, weil die Cube Media GmbH wohl nur eine Briefkastenfirma zu sein scheint, in der uneinbringbare Forderungen geparkt werden. Außerdem müßten in dieser Urkunde ja auch die Klarnamen der Vertretungsberechtigten Angestellten, oder der Besitzer, auftauchen. Tja, und da es eine Java Media Ltd (bis 31.02.08) -die firmierte im fraglichen Zeitraum als Betreiber der „top-freesms.com“-( vormals wohl Multi MC Ltd, New Media Ltd, Hosting Media Ltd und Honeydue Ltd) nicht mehr gibt, weil sie jetzt in Max Utilities Ltd (seit 01.04.08) umbenannt worden ist, haben Sie noch ein Problem – auch mit der Max Utilities Ltd habe ich nie einen Vertrag gehabt! Fazit: Gehen Sie mir aus der Sonne! Wenn Ihre „Mandantschaft“ es wirklich auf eine Klage ankommen lassen will – bitte schön! Ich warte dann schon einmal auf Angabe der ladungsfähigen Anschrift und die Namen der Vertretungsberechtigten in der Anklageschrift. Sicher werden Sie es mir nachsehen, wenn ich Ihr erstaunliches Verhalten der Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer Gottorferstraße 13 24837 Schleswig Fax: (04624) 939126 Email: info@rak.sh.de anzeige. Mit herzlicher Verachtung und größter Abscheu Seit drei Wochen ist Ruhe im Schacht! Da kommt auch nichts mehr, wenn doch freue ich mich darauf! Der Rechtsstreit kann nur in einem Debakel für Herrn Weber und seiner Klientel enden. Fazit: Nicht einschüchtern lassen – Alles aussitzen. |
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#2517
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Boardpsychopath
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 6.543
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
frage 1: nein, hast du nicht. du hast lediglich wegen nötigung gezahlt (was übrigens eine straftat ist, welche man bei der polizei anzeigen sollte) frage 2: ja, ist sie. frage 3 (aus vorherigem post) du kannst dein geld zurückfordern, falls sie der forderung nicht nachkommen, dann kannste es auf zivilgerichtlichem wege zurückklagen. die erfolgschancen kann ich leider nicht abwägen @Asger sehr genial geschrieben
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#2518
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2008
Beiträge: 8
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Ich stell mir nur immer die Fage, ob es sich lohnt mit Anwalt.
Vieleicht sollte ich nur die zweite Rate einbehalten. Die erste ist eben hin, weil ich so blöde wahr. Strafanzeige könnte ich natürlich trotzdem machen. Gruß ! |
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#2519
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Boardpsychopath
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 6.543
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
ja das ist die frage.
natürlich kannste auch erstmal ohne anwalt dein geld zurückfordern alternativ was man vielleicht auch probieren könnte wäre geh aufs amtsgericht und leite ein gerichtliches mahnverfahren ein (kostet nicht viel) |
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#2520
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 301
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
Eine Frage: Hat irgendeiner von euch jemals einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen? |
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#2521
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2008
Beiträge: 1
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "PC Pr@xis" ( 06/08) kann man ab Seite
162 den Artikel " Saugen ohne Abmahnung" lesen. Es geht hierbei um "Rapidshare". Da ich dieses Verfahren nicht kannte habe ich die Angaben der Zeitschrift nachgeprüft. Allerdings wer dann unbedarft diesen Angaben folgt tappt in eine böse Abmahnfalle der bekannten Seite " Mega-Downloads.net" Der Knackpunkt ist die dort beschriebene Suchmaschine " www.jimmyr.com". Wer dort einen Suchbegriff eingibt und danach "Rapidshare/Mupload" selektiert wie von PC Praxis detailliert beschrieben landet nicht auf der Google Suchseite sondern es öffnet sich ein neues Fenster und als URL steht da plötzlich "Mega-Downloads.net". Wer nun an dieser Stelle weitermacht und sich registriert steckt fest in der Abofalle wie in diesem Board vielfach beschrieben. Mich wundert doch sehr, dass weder der Betreiber der Suchmaschine "www.jimmyr.com" noch die Zeitschrift "PC Pr@xis" ihre Kunden warnt oder besser noch dieses Treiben sofort unterbindet. Selbst bin ich vor einigen Monaten auch reingefallen indem ich bei Google nach " Azureus" gesucht habe. Man ahnt es schon auch dort wurde ich auf "mega-downloads.net" umgeleitet und bin wie viele in der Abofalle gelandet. Leider kannte ich das Gulli:Board noch nicht so habe ich quasi als "Lehrgeld" die Gebühr von 96 Euro überwiesen. Heute würde ich das natürlich nicht mehr überweisen aber diese Abofalle war meine erste und ich hoffe auch letzte. Es steht nun zu befürchten, dass die Fa. Easy IT-Solutions GmbH Wien nach Ablauf der Jahresfrist versuchen wird auch den Beitrag für das zweite Jahr zu kassieren. Allerdings hat sich einiges getan. Die in der Rechnung angegebenen Seite "http://www.mega-downloads.net" ist in dieser Schreibweise seit ca 3 Monaten nicht mehr erreichbar. Habe schon gesehen, dass sie in anderen Schreibweisen schon noch existiert aber für mich gilt die Schreibweise wie in der Rechnung angegeben. Also gilt, keine Leistung (Page) kein Geld. Auch die in der Rechnung angegebene Faxnummer war längere Zeit nicht erreichbar. Meldung "kein Teilnehmer" aber seit einiger Zeit funktioniert sie wieder. Meine Frage und Bitte an die Forumsmitglieder: Wer testet mal und berichtet ob die "http://www.megadownloads.net" auch bei ihm nicht erreichbar ist. Gibt es die Möglichkeit festzustellen ob " Easy IT-Solution GmbH Wien" aus dem Handelsregister gelöscht wurde oder wer die Seite gesperrt hat. Anfragen an die zugehörige Email Adresse "support@megadownloads.net" werden von Blue Byte etc. beantwortet aber das ist ja nicht meine "Vertragsfirma" Über Zuschriften in das Forum, von Betroffenen oder Experten in dieser Angelegenheit, würde ich mich sehr freuen der auch reingefallene Rheinfall |
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#2522
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2008
Beiträge: 31
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Hallo ich habe mich vor kurzem angeblich bei mega-downloads.net angemeldet obwohl ich die Seite bis zu meiner Mahnung überhaubt nicht kannte da stand drin:
Sehr geehrter Herr Schmidt, Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf www.mega-downloads.net am 29.03.2008 bestellt. Leider konnten wir bis dato noch keinen Zahlungseingang von Ihnen verbuchen. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie bei der Anmeldung gelesen und akzeptiert haben, haben wir Ihnen am 14.04.2008 per E-Mail an die E-Mail Adresse: xxxxxxxxxx die Rechnung übermittelt. Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung bereits verstrichen ist, und die offene Forderung bis dato noch immer nicht beglichen ist, erhalten Sie diese Mahnung. Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen. Um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, begleichen Sie bitte umgehend die offene Forderung. Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MwSt.) innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto. Bitte beachten Sie dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt, benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten: Inhaber: Validea GmbH Bank: Hypovereinsbank Bayern KontoNr.: 0660990275 BLZ: 70020270 Verwendungszweck: M497488 Für Zahlungen außerhalb Deutschlands verwenden Sie bitte folgende Daten: IBAN: DE47700202700660990275 BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX Achtung: Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. M497488 an. Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Telefon: 0043 18 9400 50 Fax: 0043 1 89 040 521 E-Mail: support@mega-downloads.net Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service. Mit freundlichen Grüßen Ihr Mega-Downloads.net Team Erklärung: Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen / AGB akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt. Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr www.mega-downloads.net -Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von www.mega-downloads.net für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden. Zudem haben wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse xxxxx einen Link gesendet, der von dieser E-Mail-Adresse aus durch Anklicken eines Hyperlinks in der E-Mail bestätigt wurde. Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: 89.15.119.1. Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde. Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 1979-06-21. Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. Übrigens ich heiße nicht Herr Schmidt und ich bin nicht an diesem Tag geboren aber interessanterweise kannten sie meine msn adresse warscheinlich als ich msn runtergeladen hab muss ich jetzt einen Wiederspruch schreiben so dass mich diese Betrüger in Ruhe lassen oder kann ich das ignorieren das hat ja Static gesagt. ach ja aber als ich in der Mahnung den Link benutzte stand für 96 Euro anmelden !!!!!!!!!!! also muss ich einen Widerspruch schreiben oder die anzeigen und Static schrieb etwas mit das wenn ich die Betrüger anzeige und verliere kann ich bis zu 5Jahren Freiheitstrafe oder einer Geldstrafe rechnen .ach ja ich bin minderjährig .was kann ich tun?nicht das manche jetzt antworten lies alles was Static geschrieben hat das hab ich schon nur manches hab ich nicht ganz verstanden wie z.B das mit 5Jahren Freiheitstrafe usw.kann mir bitte jemand helfen im Moment weiß ich nicht ob ich in der Scheiße stecke oder auf der sicheren Seite stehe . |
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#2523
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Boardpsychopath
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 6.543
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
als aller erstes:
die email 1:1 hier rein zu kopieren ist nicht gewünscht. diese müsste in der form jetzt ca 100 mal hier auf den ganzen seiten verstreut stehen. ergo wieder mal etwas, was das ganze aufbläht. Zitat:
egal was du machst, werden die dich erstmal nicht in ruhe lassen. warum? die wollen dich mit drohungen und nötigung zu einer zahlung zwingen, zu welcher du nicht verpflichtet bist. der absolut korrekte weg, wäre ein widerspruch mit einschreiben via rückschein. aber auch wenn man nur nen widerspruch via email abschickt oder garnicht reagiert, ist es in ordnung Zitat:
Zitat:
sorry aber hier musste ich wirklich herzlich lachen ![]() 1. eine anzeige kannste nicht verlieren. das schlimmste was passieren kann ist, dass die staatsanwaltschaft das verfahren einstellt. aber ins gefängis kommt man dafür ganz sicher nicht ![]() 2. kannste mir mal erklären wo hier im gesamten text etwas von 5 jahren freiheitsstrafe steht? naivität und gutmütigkeit ist zwar nicht immer toll, aber soweit ich weiß sind diese eigentschaften nicht strafbar ![]() 3. du bist auf der sicheren seite, das einzige was dir jetzt noch bevorsteht sind eine reihe inhaltsloser, total schwachsinniger und nervender emaildrohungen und mahnungen seitens der abofallenbetreiber, aber mehr als heiße luft ist es nicht. |
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#2524
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