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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 121
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Im ersten Post finde ich nur, dass ich sagen kann, dass ihre Forderung ein Widerspruch ist. Ist es aber nicht, da sie ja die Geburtsurkunde "meines Kindes" sehen wollen.
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06. 12. 2007, 18:47
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#1401
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1. schwarzes KKK-Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 2.996
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
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Zitat von Schlawi
Im ersten Post finde ich nur, dass ich sagen kann, dass ihre Forderung ein Widerspruch ist. Ist es aber nicht, da sie ja die Geburtsurkunde "meines Kindes" sehen wollen.
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wenn die nicht mal deine echten daten oder so haben ignoriere den scheiss einfach und gut ist. mit deiner IP können die nichts anfangen und ausserdem ist diese beim ISP gar nicht mehr gespeichert.
dann werden dich dich weiterhin mit drohmails zuspammen, die kannste ignorieren...wenn diese dich verunsichern sollte, hole dir nen neues mailfach oder so....
einen betrug hast du mit der falschangabe, sofern du die kosten übersehen hast, nicht begangen, das ist eine der dämlichen drohungen der firma...steht aber auch alle im ersten post.
ps: nimm auch mal die adresse (stadt und plz) aus deinem posting...
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06. 12. 2007, 19:09
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#1402
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 121
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hm. In Ordnung.
Das mit der Postleitzahl und die Stadt sind auch Falschangaben ; D
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06. 12. 2007, 19:16
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#1403
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Boardpsychopath
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 7.943
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
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Zitat von Schlawi
Im ersten Post finde ich nur, dass ich sagen kann, dass ihre Forderung ein Widerspruch ist. Ist es aber nicht, da sie ja die Geburtsurkunde "meines Kindes" sehen wollen.
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dann haste definitv falsch gelesen.
deren forderungen sind unbegründet und DU sollst den forderungen widersprechen.
und zum thema beweispflicht bei minderjährigen steht auch alles im ersten post
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06. 12. 2007, 21:07
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#1404
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 1
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Re: Liebesauktionshaus Gebühren - Was dagegen unternehmen?
Durch einen zufall bin ich der Betreiber von Liebesauktionshaus auf dieses Forum gestossen.
Jeder der lesen kann sieht das des Auktionshaus Gebühren von einmalige 8Euro verlang wer nicht bezahlt landen die unbezahlten Rechnungen ans Inkasso Büro das Geld wird dan Gerichtlich eingefordert.
Auch wen man sich falsch anmeldet besitzen wir die IP vor ein paar Monate dachte jemand er könnte uns Verklagen und hat Verloren und muss nun die Gesamten kosten tragen.Er hat behauptet er hatte sich nicht angemeldet obwohl wir seine IP hatten davon hatte er nicht gewust.Seine schuld er muss wissen was er macht.
Die Statsanwaltschft darf die daten zur ausfindung von dem jenigen beantragen.
Wir hatten schonmal so einen fall dehalb wissen wir das sowas möglich ist. Wenn das nicht möglich währe auch das Internet hoch kriminell.
Das mit der anderen email ist schwachsinn lieber die finger davon lassen wen man was nicht möchte.Falls sich jemand auf eure email adresse falsch anmeldet muss man am besten uns anschreiben und uns das bescheid sagen dan wird das mitglied sofort gelöscht. Die Richtige entscheidung währe es jedoch den jenigen zu Verklagen damit das Internet sauber wird von solchen falsch Anmelder.
Jeder der sich falsch anmeldet und der jenige eine Klage einreicht ist er auch dran diesen fall hatten wir vor kurzem auch das wird noch von der Staatsanwaltschft bearbeitet.Er wird eine Geldstrafe bekommen.
Wir haben so viel Arbeit wen wir jeden falsch anmelder verklagen würden müssten wir jeden tag zu der Polizet gehen und 1stunde eine Aussage ablegen das währe uns zu viel jedoch währe das richtig. Vor ein paar monate hatten wir das noch gemacht inzwischen ist uns das zu viel geworden.
Jedoch wen das öfters passiert könnte es dem jenigen passieren das er Internet verbot bekommt. Genau so wie die Hacker wen die erwicht werden.
Zu dem Thema ein Minderjähriger hat sich angemeldet der spruch ist alt auf so ein scheiss lassen wir uns garnicht ein ich leite das einfach ans Inkasso Büro und die gehen Gerichtlich vor. Schlisslich Provitieren wir davon auch wen das doch stimmen sollte. Da muss man aufpassen mit wen man sich da einlässt.Wir sind eine Firma und Kein Kindergarten.
Schöne Weihnachten und meldet euch nicht falsch an das erspart euch eine menge ärger.
Michael Nagorski von www.Liebesauktionshaus.de
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07. 12. 2007, 00:50
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#1405
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1. schwarzes KKK-Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 2.996
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Re: Liebesauktionshaus Gebühren - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
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Zitat von Liebekaufen
Durch einen zufall bin ich der Betreiber von Liebesauktionshaus auf dieses Forum gestossen.
Jeder der lesen kann sieht das des Auktionshaus Gebühren von einmalige 8Euro verlang wer nicht bezahlt landen die unbezahlten Rechnungen ans Inkasso Büro das Geld wird dan Gerichtlich eingefordert.
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sofern auf deiner seite die kosten klar und sofort erkenntlich angibt, ist dagegen auch nichts einzuwenden. auch spricht die EINMALIGE gebührt von 8euro ja auch nicht für eine sog. abofalle.
die typischen abofallen fordert i.d.r. aber nie etwas gerichtlich ein, da sie wissen dass sie keine chance haben.
ich weiss nicht warum du hier so einen irrwitzigen post verfasst? deine firma ist in der liste im sticky doch gar nicht genannt unter den seiten der abzocker. trotzdem schlechtes gewissen???
Zitat:
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Auch wen man sich falsch anmeldet besitzen wir die IP
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gähn...die IPs werden bei den gängigen providern noch max 7tage gespeichert. bis ihr die rechnungen verschickt und merkt, dass jemand sich mit falschen daten angemeldet hat, dürfte diese zeit schon lange um sein.
eigentlich ist sogar diese 7tägige speicherung unzulässig, da die daten umgehend gelöscht werden müssten, wie der BGH und sämtliche vorinstanzen entschieden...siehe BGH (III ZR 40/06)
Zitat:
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vor ein paar Monate dachte jemand er könnte uns Verklagen und hat Verloren und muss nun die Gesamten kosten tragen.Er hat behauptet er hatte sich nicht angemeldet obwohl wir seine IP hatten davon hatte er nicht gewust.Seine schuld er muss wissen was er macht.
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lol...und nachts ist es kälter als draussen. deine aussagen sind ziemlich banal! mich wollte auch mal einer verklagen und hat verloren...jetzt habe ich mein leben lang in allen sachen recht, oder was???
Zitat:
Die Statsanwaltschft darf die daten zur ausfindung von dem jenigen beantragen.
Wir hatten schonmal so einen fall dehalb wissen wir das sowas möglich ist. Wenn das nicht möglich währe auch das Internet hoch kriminell.
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wow...ihr hatte schon EINEN fall!???
dieses war möglicherweise vor dem BGH-urteil bzgl. der IP-speicherung...
Zitat:
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Das mit der anderen email ist schwachsinn lieber die finger davon lassen wen man was nicht möchte.
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bist du so lernresident? er wollte keinen kostenpflichtigen vertrag. angemeldet hat er sich dort nur, da der "anbieter" seinen preisangabe nicht vernüftig gestaltete.
ein betrug durch die falscheingabe liegt daher keineswegs vor!
Zitat:
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Falls sich jemand auf eure email adresse falsch anmeldet muss man am besten uns anschreiben und uns das bescheid sagen dan wird das mitglied sofort gelöscht.
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das geht eben bei diesen abzockern nicht, da diese immer versuchen mit irrwitzigen behauptungen zur zahlung zu nötigen, obwohl sie genau wissen, dass sie gerichtl. keine chance haben das geld einzuklagen.
Zitat:
Die Richtige entscheidung währe es jedoch den jenigen zu Verklagen damit das Internet sauber wird von solchen falsch Anmelder.
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verklagen? weswegen???
als vermeindlich seriöser wettbewerber machst du dich mit diese aussage lächerlich, da DIR alles dran gelegen sein müsste, dass die guten sitten des wettbewerbes eingehalten werden, also preise klar und deutlich angegeben werden ect.
folglich müsstest nach dem UWG gegen internetanbieter vorgehen, welcher unlauteren wettbewerb betreiben, wie eben diese abofallen!
Zitat:
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Jeder der sich falsch anmeldet und der jenige eine Klage einreicht ist er auch dran diesen fall hatten wir vor kurzem auch das wird noch von der Staatsanwaltschft bearbeitet.
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wenn was noch bearbeitet wird, dann lässt sich kein abschliessendes urteil bilden...was erzählst du also da? und was heisst JEDER, wenn du dann von DIESEM FALL sprichst? also gab es nur EINEN fall, warum dann die aussage JEDER?
ihr habt also einen fall und der wird noch bearbeitet?!...respekt...
Zitat:
Er wird eine Geldstrafe bekommen.
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ich denk die SA bearbeitet die fälle noch? bist du hellseher oder hast du die justiz bestochen, dass du das urteil schon kennst???
Zitat:
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Wir haben so viel Arbeit wen wir jeden falsch anmelder verklagen würden müssten wir jeden tag zu der Polizet gehen und 1stunde eine Aussage ablegen das währe uns zu viel jedoch währe das richtig. Vor ein paar monate hatten wir das noch gemacht inzwischen ist uns das zu viel geworden.
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seltsam...oben sprichst du noch mehrfach von EINEM einzigen fall.....obwohl ihr noch vor einem monat angeblich uuuuunzählige strafanzeigen erstatten habt?
und für einen anzeige muss mach nicht zu polizei, kann man auch online machen..
Zitat:
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Jedoch wen das öfters passiert könnte es dem jenigen passieren das er Internet verbot bekommt. Genau so wie die Hacker wen die erwicht werden.
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haha....lol....tut mich leid alter...bist eben dachte ich du hast nur keine ahnung...jetzt ist wohl offensichtlich,d ass du nur trollen willst!!! auf den rest brauch ich wohl daher nicht mehr einzugehen...
also, wenn du wirklich der betreiber von liebeshaus sein solltest, dann blamierst du dich durch dämliste aussagen grade ziemlich....
ich habe wirklich selten mehr dämlichere aussagen in einem einzigen posting gefunden, als in deinem.....
Zitat:
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Wir sind eine Firma und Kein Kindergarten.
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da kann nach deinem irrwitzigen beitrag sich jetzt ja jeder selber gedanken drüber machen....
ps: schreib doch einfach alles klein, so wie ich. das tut ja schon fast weh nach welchen kritierien du die gross- und kleinschreibung bestimmst...
Geändert von sebamed (07. 12. 2007 um 03:12 Uhr).
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07. 12. 2007, 02:49
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#1406
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Mitglied
Registrierungsdatum: Sep 2007
Beiträge: 13
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
das mit dem Internetverbot ist wirklich der Knaller
danke an Liebekaufen für deinen Beitrag, dass du uns auf solche Weise die trübe Jahreszeit etwas aufheiterst nur Schade das sebamed soviel arbeit damit hatte
gruß Dragu
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07. 12. 2007, 10:30
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#1407
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2006
Beiträge: 121
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
Sehr geehrter Kunde,
ein Verhalten wie Ihres, einfach so die Dienstleistung eines Unternehmens auszunutzen, ist nicht zu tolerieren.
Zur Erläuterung:
Sie haben sich bei Mega-Downloads durch Angabe falscher Daten angemeldet.
Trotz Angabe der falschen Daten haben Sie jedoch nicht davor halt gemacht die von uns gebotene Dienstleistung,
mittels der Ihnen zugesandten Zugangsdaten, zu nutzen.
Sie haben sich am 2007-11-28 um 01:41:12 eingeloggt.
Wir weisen darauf hin, daß ein solches Verhalten nach deutschem
Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu
werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
In diesem Falle können wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§
823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Sie geltend machen.
Die Schadenssumme beträgt EUR 192,00.
Die Schadenssumme setzt sich aus der Vertragslaufzeit von 24 Monaten
und der monatl. Nutzungsgebühr von EUR 8,00 zusammen.
Kulanter Weise sind wir gewillt Ihren Account durch Zahlung einer Schadensersatzgebühr
in Höhe von EUR 48,00 (25 % der Schadenssumme) zu stornieren und von der Strafanzeige abzusehen.
In Ihrem Interesse würden wir es begrüßen wenn Sie auf unser Angebot eingehen.
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Hihi. Ich denke mal, dass kann ich getrost in den Spamordner verschieben, eh?
Und zu dem Liebeshaustypen. Deine orthographischen Fähigkeiten weisen ja see~~hr auf eine seriöse Firma zurück =)
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07. 12. 2007, 12:46
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#1408
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1. schwarzes KKK-Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 2.996
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
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Zitat von Schlawi
Hihi. Ich denke mal, dass kann ich getrost in den Spamordner verschieben, eh?
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Richtig!
der vorletzte absatz mit dem "wohlgemeinten" angebot, zeigt doch schon wie "sicher" die sich ihrer sache sind, in dem sie mit erpresserischen massnahmen argieren und hoffen, dass leute so blöd sind und das "angebot" annehmen.
warum sollten die den vertrag auflösen, wenn du diesen doch angeblich(!) rechtskonform abgeschlossen hast?
warum sollte man dann wenn das "kulanter weise" geschieht, die irrwitzig hohe summe von über 40euro zahlen?
du siehst, der übliche müll....daher keine sorge!
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07. 12. 2007, 13:28
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#1409
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Boardpsychopath
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 7.943
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
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Zitat von Schlawi
Hihi. Ich denke mal, dass kann ich getrost in den Spamordner verschieben, eh?
Und zu dem Liebeshaustypen. Deine orthographischen Fähigkeiten weisen ja see~~hr auf eine seriöse Firma zurück =)
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du kannst alternativ auch noch die Emailausdrucken und zur Polizei gehen und Anzeige wegen versuchten Betruges erstatten
Zitat:
Wir weisen darauf hin, daß ein solches Verhalten nach deutschem
Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu
werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
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Die Korrekte Definition von Betrug nach StGB ist nämlich
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Da die mit ihrer "Argumentation" versuchen, dich einzuschüchtern und dich zur Zahlung zu nötigen, ist besonders Punkt 2 des Zitates interessant
Der Versuch ist strafbar
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07. 12. 2007, 13:54
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#1410
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 6
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
hallo
ich habe ebenfalls e-mule bei google eingegeben und mich dan bei mega-downloads registriert. nun bekam ich eine email in der mir mitgeteilt wurde das ich ca. 100 euro zahlen müsste. bei der registrierung habe ich eine falsche adresse und ein falsches alter angegeben (24 Jahre). in wahrheit bin ich aber noch 14 was soll ich jetzt tun??????
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08. 12. 2007, 08:53
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#1411
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1. schwarzes KKK-Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 2.996
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
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Zitat von 615cashville
hallo
ich habe ebenfalls e-mule bei google eingegeben und mich dan bei mega-downloads registriert. nun bekam ich eine email in der mir mitgeteilt wurde das ich ca. 100 euro zahlen müsste. bei der registrierung habe ich eine falsche adresse und ein falsches alter angegeben (24 Jahre). in wahrheit bin ich aber noch 14 was soll ich jetzt tun??????
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um so besser, wenn du falsche daten angegeben hast.
ignoriere die dämlichen mails alle und gut ist, mit deiner IP können die nichts anfangen, auch wenn damit gedroht wird.
alles weitere steht im sticky:
http://board.gulli.com/thread/681946...n-unternehmen/
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08. 12. 2007, 09:54
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#1412
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 9
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hallo ... ich bin auch mal wieder da.
Ich bekomme auch weiterhin Post von einer Inkasso Firma aus Herford. Die wollen mittlerweile 153€ von mir haben.( Von wegen Forderung Mega-Downloads )
Jetzt bin ich weggezogen, bekomme aber noch Post zu meiner neuen Adresse. Kann ich die Schreiben nicht als unbekannt verzogen zurückschicken??
Habe die letzten gar nicht mehr aufgemacht
Mir geht das mittlerweile echt aufn Sender, nein ... bin nicht panisch, weil ich ja hier alles sorgfältig verfolge und nein ... ich bekomme kein Herzlopfen mehr, wenn ich POST von den Verbrechern erhalte ... und nein , ich habe nicht vor zu bezahlen , weil ich ja dank dieser Seite schlauer geworden bin
Es nervt einfach nur noch ...
LG und danke für eine Antwort
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08. 12. 2007, 12:52
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#1413
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Russischer Depp
Registrierungsdatum: Oct 2007
Beiträge: 22
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Re: Liebesauktionshaus Gebühren - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
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Zitat von Liebekaufen
Durch einen zufall bin
[...]
Michael Nagorski von [...]
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Moin Micha,
zwar bist du mit 8 Euro im Gegensatz zu den Anderen echt noch bescheiden, jedoch ändert es nichts daran, dass dein Angebot sich praktisch nicht von den anderen, hier aufgelisteten Diensten, unterscheidet. Aber wenn man schonmal einen Betreiber solch einer Seite hier im Forum hat, werden wohl zwei Fragen erlaubt sein:
Warum steht die einmalige Gebühr nicht nah bei den auszufüllenden Registrierungsinformationen? Natürlich wird durch die kleine Platzierung am unteren Rand ausschließlich darauf abgezielt Leute einzufangen, die die Gebühr übersehen haben. Ein seriöses Unternehmen hätte keinerlei Interesse daran seinen Preis zu "verstecken", zumal dort die angebotene Dienstleistung ja auch einen realen Wert hat, den Kunden bereit sind zu zahlen.
Warum ist die Kundenhotline eine teure 1,99 Euro-Nummer? Wenn ich mich schon auf einer "Pornoseite" anmelden will, dann möchte ich nicht noch Telefonnummern zu Preisen anrufen, die mir normalerweise ab 0.00 bei DSF ins Ohr gestöhnt werden. Warum muss man bei einem angeblich seriösen Service auch noch darüber dazu verdienen?
Mal abgesehen davon: Diesen ganzen Mist von wegen "Wir haben die IP, wir haben vor Gericht gewonnen, kommt uns bloß nicht krumm, wir sitzen am längeren Hebel" kannst du dir sonstwohin rammen. Allein dafür, dass du diesen, für viele Leute sehr hilfreichen Thread, dazu benutzt, um eventuellen Schuldnern deiner ominösen Seite Angst einzujagen verdienst du es meiner Meinung nach sofort in die Liste im Sticky aufgenommen zu werden.
Es sind zwar nur 8 Euro, aber mir kommt die Galle hoch, wenn ich bedenke, wieviele Leute mit eben diesem Argument gezahlt haben.
MfG
P.S.: Ihr habt Glück, dass eure Anmeldeseite total vermurkst ist und sich dauernd über irgendetwas beschwert, was allerdings nicht nachvollziehbar ist und somit eine Anmeldung unmöglich macht. Ich hätte gerne gesehen, wie Schmuddelebay auf fristgerechte Widerrufe reagiert.
Geändert von Deppski (09. 12. 2007 um 05:16 Uhr).
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08. 12. 2007, 17:34
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#1414
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 10
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Neue Masche von lebensprognose.de
Hall@ ALL - bin auch mal wieder da :-)
Habe mich ja mal mit den Damen und Herren von Lebensprognose.de rumgeschlagen: Widerspruch eingelegt, zig Mahnungen gekriegt etc.- das Ende vom Lied war, dass jetzt 2 Monate oder mehr Ruhe war. - gut soweit - gezahlt hab´ ich ja nicht...
Heute erhalte ich eine Mail mit folgendem Inhalt:
Hallo Herr ××××,
in Ihrem letzten Test ist unserem Team leider ein Berechnungsfehler unterlaufen - bitte besuchen Sie unsere HP - Ihre überarbeitete Lebensprognose steht ab sofort für Sie bereit
Ihr Lebenspronose Team
Dem Verein sind also ALLE Mittel recht - wer klickt kriegt das ganze Prozedere mit Mahnungen etc wieder von vorne. Der Witz is: obwohl ich sämtliche lebensprognose-Addys geblockt habe ist diese Mail bei mir angekommen - diesmal mit zwei Bindestrichen im Namen:
lebens-pro-gnose.de ...
Also VORSICHT!
Gruß
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10. 12. 2007, 11:38
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#1415
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2007
Beiträge: 10
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hallo,auch ich erhielt heute wieder eine Mahnung vom Inkassobüro,soll bis 15.12.07 zahlen www.mega-downloads.net(Easy IT-Solutions GmbH).Mei Ehemann hat beobachtet, die kommen mit einem PrivatPKW und werfen die Post in den Briefkasten. Wenn ich nicht Zahle bis 15.12.07 158,41 EU,wollen Sie es dem Rechtsanwalt über Zwanksvollstreckung einholen. Wie soll ich mich verhalten,danke
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10. 12. 2007, 13:31
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#1416
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2007
Beiträge: 10
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
erts mal den link entschärfen - das www - weg editieren - sonst klickt noch einer drauf :-)
wie immer gilt: NICHT zahlen
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10. 12. 2007, 13:51
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#1417
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2007
Beiträge: 15
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Zitat:
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Zitat von gelisbi
Hallo,auch ich erhielt heute wieder eine Mahnung vom Inkassobüro,soll bis 15.12.07 zahlen www.mega-downloads.net(Easy IT-Solutions GmbH).Mei Ehemann hat beobachtet, die kommen mit einem PrivatPKW und werfen die Post in den Briefkasten. Wenn ich nicht Zahle bis 15.12.07 158,41 EU,wollen Sie es dem Rechtsanwalt über Zwanksvollstreckung einholen. Wie soll ich mich verhalten,danke
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Hi,
wenn du schon mal fristgerecht widerrufen hast, kannst einfach getrost ignorieren.
Die können auch mit nem Panzer bei dir vorfahren um Post einzuwerfen - das macht keinen Unterschied.
Ich hatte auch Probleme mit den selben Anbietern und da passiert nix.
Gruß
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10. 12. 2007, 14:24
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#1418
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 12
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Hi,
ich habe mich auch bei wie-schlau-bist du angemeldet. Nun erhielt ich jeden Tag eine e-mail von ihnen, für jeden Tag eine neue Frage. Die ich aber gleich gelöscht habe.
Nach ein paarMonaten erhilet ich eine e-mail von ihnen, in der sie mir schreiben, ich sollte doch den Mitgleidsbeitrag von xxx,xx € zahlen. Dazu hatten Sie mir eine Kontonummer und eine Bankleintzahl angegeben.
Ich antwortete daruaf, dass ich auf ihrer Startseite nichts finden kontne, dass ich zahlen solll. Darauf hatte ich einige Tage später wieder ein e-mail in meinem Postfach, die ich aber erst eine woche nach ankommen lesen konnte, da ich berufstätig bin und nicht so oft online sein kann. In dieser e-mail wurde ich ncoh einmal verwqahrnt das Geld zu zahlen, sonst würden sie ein Inkasobüro einschalten.
Ich schrieb wieder zurück, dass ich hiermit meine Mitgliederschaft kündigen will. Und das Geld überweisen werde.
Die sie mir mit erhalt des Geldes auch zustimmten.
Nun, nachdem ich das Geld überwiesen hatte und ihnen eine e-mail geschreiben hatte, das das gel spätestesn am Dienstag auf ihrem konto sei, schrieben sie mir, dass sie die mail an ihr inkassobüro weitergeleitet hätten ich mir aber keine sorgen machen soltle und alle andern e-mails als ungültig zu halten habe (Zitat von Ihnen:"... es kann sein dass sich die überweisung und das inkassobüroeinschalten überschneiten werden,... alle e-mails, die sie jetzt dann ncoh bekommen können sie gestandslos in den papierkorb werfen...) [oder so ähnlich^^] , da das geld bei ihnen angekommen war.
Ich bekam seit dort auch keine weitern e-mails von ihnen, auch keine e-mails mit einer neuen Frage. Aber heute letze Woche Freitag, bekam ich einen Brief vom Anwalt des Inkassobüros, dass ich noch nicht gezahlt hatte. Leider hat mein Vater den Brief geöffnet und mcih zur Rede gestellt. In diesem schreiben, wollte der Anwalt die summe, die ich schon überwiesen hatte und noch weitere Gebühren.
Meinem Vater zeigte ich dann auch den Kontoauszug von ihnen wo der gewünschte Betrag auf das Konto überwisen wurde.
Nun habe ich eine Frage dazu:
Da ich das Geld überwisen habe und ich in einer e-mail gesagt bekommen habe dass ich alles weitere nicht beachten muss, muss ich doch den Anwalt nicht bezahlen. Oder irre ich mich da? Und bekomme ich das Geld auch wieder auf mein Konto zurücküberwiesen?
ups noch was: ich bin 20 und somit voll geschäftsfähg
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10. 12. 2007, 20:12
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#1419
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2007
Beiträge: 1
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
Auch ich bin einer solchen Abofalle aufgesessen.
Zuvor noch die Bemerkung: Ich habe diesen Thread hier ziemlich intensiv gelesen, das hat einiges geklärt, einzelne Dinge blieben oder wurden aber unklar.
In meinem Fall habe ich mir mit www.sharelite.de einen Spezialisten neuer Qualität ausgesucht. Bei dem stehen nämlich die Hinweise auf die Kosten genau neben der Registrierungsmaske. (siehe auch Link)
Ansonsten ist der Dienst ziemlich ähnlich zu den anderen aufgebaut.
Die Firma, die dahinter steckt, ist hier ein guter bekannter, nämlich aspirate
Folgendes habe ich getan:
- den haken für die agbs gesetzt und registriert
- aktivierungslink in der bestätigungsemail angeklickt (agbs waren in der email, wie ich später feststellte)
- danach habe ich eigentlich nichts mehr getan (ich glaube, bin mir aber nicht sicher, ich habe den Dienst nicht einmal genutzt) Kann man das als Widerspruchgrund anfügen?
Das Angebot war nämlich ziemlich enttäuschend. (Für 182,- auf zwei Jahre) Das fäält dann doch unter Sittenwidrigkeit als Widerspruchgrund?
- nach knapp einem Monat und damit lange nach Widerrufsfrist habe ich die Rechnung bekommen. (Nochmal zum mitschreiben: ich habe während der Widerrufsfrist nicht widerufen)
Ich hab dann einen Widerspruch per email geschrieben (Leider habe ich mich da imho etwas zu sehr an einen Vordruck angelehnt):
...
Sehr geehrte Damen und Herren, mit ihrer Email vom 3.12.07 machen Sie eine Forderung in Höhe von 96,- gegen mich geltend. Diese ist unberechtigt. Zwar habe ich mich auf Ihrer Seite www.sharelite.de angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird unscheinbar auf die
Gesamtkostenfolge hingewiesen, so dass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war (bis 24:00 des Anmeldetages) und keine kostenpflichtige. Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.
...
die Antwort (auch per Mail) war folgende:
...
die Konditionen sind, genau wie die Gratisnutzung bis 24:00 Uhr am Anmeldetag, klar ersichtlich. Des Weiteren wurden Sie in der Bestätigungsmail auf die AGB's und die Widerrufsbelehrung hingewiesen und haben die Kenntnisnahme bestätigt. Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, dass kein Vertragsverhältnis bestehe, werden wir rechtliche Schritte einleiten. Die Anmeldung ist eindeutig und genügt sämtlichen gesetzlichen Vorschriften (siehe u.a. auch Urteil Amtsgericht Remscheid vom 21.09.2007). Die Rechnung ist zu begleichen.
...
Fragen:
- Sind meine widerspruchsgründe nichtig? (geht da klar genug daraus hervor, dass ich mich geirrt habe)
- ist mein Widerspruch nichtig, wenn es die Widerspruchsgründe sind
- sollte ich einen zweiten Widerspruch schreiben?
-- Irrtum (unter welchen Bedingungen ist ein Irrtum ein "berechtigter" Grund, das habe ich im ersten Beitrag nicht ganz verstanden)
-- Sittenwidrigkeit
-- welche Gründe könnten in meinem Fall noch zählen?
-- ich frage mich auch ob ein Vertrag gültig sein kann, wenn er meines Erachtens rechtswidrig ist
-- genauso halte ich es auch für gesetzlich fragwürdig, die Praxis eine anmeldeprozedur die nicht zwingend mit einer Vertrag mit beinhaltenden Kosten steht, für die Erschleichung eines kostenbeinalten Vertrags zu mißbrauchen.
Ich darf ja schließlich auch nicht in den Supermarkt gehen und ein anderes Preisschild (mein alternatives Preisangebot an die Kassiererin) auf ein Produkt kleben und nur den entsprechend anderen Betrag an der Kasse zahlen.
- sollte ich dem Verein noch eine brieflichen Widerspruch schicken? oder ist die Email ein gültiger Widerspruch?
- ..."siehe u.a. auch Urteil Amtsgericht Remscheid vom 21.09.2007"... wo kann man das einsehen?
- was ist, wenn das ganze wasserdicht ist, ich jetzt aber alles folgende ignoriere [wie hier empfohlen ist]? ;it was muss ich dann rechnen (Kosten, Ärger, Zeitaufwand etc) (bin zum Glück rechtsschutzversichert). Dabei sollte man bedenken dass folgende Inhalte auf der Seite zu finden sind
-- Filesharing Programme
-- Filesharing Tools
-- Filesharing Anleitungen,
also Inhalte, die ja auch nicht rechtlich astrein sind.
- was schlägt ihr als weiteres Vorgehen vor?
p.S: Heute ist die nächste Zahlungsaufforderung eingetroffen:
... "Bitte nehmen Sie die Zahlungserinnerung ernst, da sonst ab dem nächsten Schreiben Mahngebühren fällig werden."...
Das klingt ja wieder danach, dass erst mal ohne Ende Mahnungen kommen und "rechtliche Schritte" erst sehr spät eingeleitet werden.
Geändert von empixx (10. 12. 2007 um 23:07 Uhr).
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10. 12. 2007, 22:39
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#1420
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Boardpsychopath
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 7.943
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Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?
@empix
die liste wird zwar versucht immer aktuell gehalten zu werden, aber vollständig wird diese nie sein können, da diese abofallenbetreiber schneller domains registrieren, als du mit den augen blinzeln kannst.
du hast widersprochen und selbst wenn du die vorlage 1:1 übernimmst und nur deine und deren daten angibst. ist dieser widerspruch gültig.
zu deren "Gegenargumenten" steht übrigens vieles im 1. post
u.a. die Pseudoargumente "Die Kosten sind auf der Startseite", "Die Widerspruchsfrist ist erloschen" etc. vor allem letzteres darf vom Gesetz nicht sein. Das Widerrufsrecht, darf nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden (sie könne die Frist freiwillig hochsetzen, aber niemals unter 14 Tage beschneiden)
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10. 12. 2007, 23:01
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